Bodara

Sie haben entschieden

Update: 30.11.2022

Synthetische Stimme
0:00 / 6:55

Die sechste Urabstimmung der Project R Genossenschaft ist zu Ende. Vom 11. bis zum 27. November 2022 hatten wir alle Mitglieder gebeten, auf dieser Plattform ihre Stimme abzugeben. 3460 von Ihnen sind dieser Einladung gefolgt, damit liegt die Stimm­beteiligung bei 14 Prozent.

Und das sind die Resultate:

So viel zu den Ergebnissen der Urabstimmung 2022.

Vielen Dank für Ihre Stimme und für Ihr Vertrauen!

Sie möchten die Abstimmungs­vorlagen noch einmal im Detail nachlesen? Kein Problem. Das waren die Vorlagen im Überblick:

  1. Genehmigung Geschäftsbericht inkl. Konzernrechnung

  2. Genehmigung Jahresrechnung Project R

  3. Entlastung Vorstand

  4. Ergänzungswahl Vorstand

  5. Wahl Revisionsstelle

  6. Festlegung/Bestätigung Mitglieds­beiträge

Ich will es genauer wissen: 6 Grundsatzfragen

Wie sind die «Republik» und Project R miteinander verbunden?

Diese Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten. Deshalb haben wir das Konstrukt unseres Unternehmens für Sie aufgezeichnet.

Wer kann abstimmen?

Abstimmen können alle Personen, die am 11. November 2022 bereits Mitglied der Project R Genossenschaft sind. Das sind Sie, wenn Sie eine Jahres­mitgliedschaft abgeschlossen haben. Wenn Sie ein Monatsabo der «Republik» abgeschlossen haben, können Sie nicht abstimmen.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Für die Abstimmungen wählen Sie Ja oder Nein, oder Sie legen leer ein, indem Sie keine Antwort auswählen. Dann klicken Sie auf «Abstimmen» und «Stimme bestätigen». Haben Sie Ihre Stimme einmal abgegeben und bestätigt, können Sie sie nicht mehr zurücknehmen.

Wie werden die Abstimmungen ausgezählt?

Sie haben, wie jedes Mitglied, eine Stimme für jede Abstimmungs­frage. Sie können Ihre Stimme leer einlegen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie die Frage nicht beantworten können oder wollen. Wir weisen die leeren Stimmen aus, sie zählen für die Stimmbeteiligung, aber nicht für die Beschluss­fassung. Mit anderen Worten: Ein Traktandum gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Personen, die teilgenommen haben, Ja gestimmt haben – ohne Berücksichtigung der Enthaltungen.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Vom 11. bis 27. November um Mitternacht können die Mitglieder von Project R abstimmen. Die Resultate geben wir wenige Tage nach dem Ende der Abstimmung bekannt. Hier auf der Website und per E-Mail.

Wo kann ich Fragen stellen?

In unserer Abstimmungsdebatte.

1. Genehmigung Geschäftsbericht inkl. Konzernrechnung

Beginnen wir mit dem Grundlegenden: Wie viel wir zwischen Juli 2021 und Juni 2022 eingenommen und ausgegeben haben, was die «Republik» in diesem Zeitraum publizierte, worüber die Community diskutierte – und welche Köpfe hinter diesem Wir stehen, all das (und mehr) steht im Geschäftsbericht.

Wenn Sie ein Faible für Zahlen haben, dann wird Ihnen bei der Lektüre auffallen: Unser Unternehmen hat zwar einen operativen Überschuss erwirtschaftet, unter dem Strich steht aber ein Minus. Grund für dieses Defizit ist ein ausserordentlicher Aufwand. Erforderlich ist dieser, weil wir beim Prüfen zurückliegender Steuer­rechnungen formelle Fehler entdeckt und diese proaktiv den Steuer­verwaltungen gemeldet haben.

Klar ist: Es werden Steuer­nachzahlungen anfallen. Unklar ist deren genaue Höhe. Die Rückstellungen decken deshalb sicherheitshalber die maximale Höhe der Steuern, die uns nachträglich in Rechnung gestellt werden könnten. Details dazu finden Sie auf Seite 8 und 48 des Geschäftsberichts.

Der Vorstand von Project R legt Ihnen, mit Empfehlung des Genossenschafts­rats, den Geschäftsbericht inkl. der Konzernrechnung zur Genehmigung vor.

Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Fakten, Zahlen und Antworten zu dieser Vorlage

Worüber stimme ich ab?

Über drei Teile des Geschäftsberichts: Lagebericht, konsolidierte Jahres­rechnung (Konzern­rechnung) und Revisionsbericht.

Was ist das Wichtigste aus dem Lagebericht? (Seite 4 bis 10)

  • Es kamen netto 490 neue Jahres­mitgliedschaften hinzu. Damit ist die Verlegerschaft von 24’179 (Stand 30. Juni 2021) auf 24’669 (Stand 30. Juni 2022) gewachsen.

  • Die Erneuerungsrate der Mitgliedschaften lag bei 80 Prozent (Zielwert: 80 Prozent).

  • Die Anzahl Monatsabonnentinnen sank von 4310 auf 3669.

  • Das Budget betrug Anfang des Geschäftsjahres 6,32 Millionen Franken.

  • Budgetiert waren rund 36 Vollzeit­äquivalente. Effektiv betrug der Personal­bestand durchschnittlich 34,5 Vollzeit­äquivalente, aufgeteilt auf 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Die «Republik» hat ihre operativen Tätigkeiten erneut hundertprozentig aus dem Lesermarkt finanziert.

Warum haben wir trotz operativem Überschuss ein Defizit?

Diesen Sommer bereiteten wir uns auf die Erneuerung des Steuer­rulings vor. Und entdeckten einen möglichen Fehler bei der steuerlichen Einordnung von einigen Zahlungen, die wir insbesondere während der Gründungs­zeit erhielten. Wir haben dies den Steuer­behörden transparent mitgeteilt und sind momentan mit ihnen im Gespräch, um für die Vergangenheit und die Zukunft Klarheit zu haben. Noch ist unsicher, wie die endgültige steuerliche Einschätzung ausfallen wird – deswegen haben wir den Maximal­betrag zurück­gestellt. Und diese Rückstellung schlägt sich im Ergebnis der Jahresrechnung nieder.

Was muss ich sonst noch zur konsolidierten Jahresrechnung wissen? (Seite 39 bis 53)

  • Dies sind die Rechnungen der Project R Genossenschaft und der Republik AG zusammengenommen.

  • Die flüssigen Mittel betrugen Ende des Geschäftsjahres rund 5,3 Millionen Franken – 0,2 Millionen mehr als ein Jahr zuvor.

  • Der konsolidierte Verlust betrug rund 6,5 Millionen Franken. Die Mitglieds­beiträge sind hier nicht eingerechnet, da sie in der Buchhaltung keinen Ertrag darstellen.

  • Für die Nichtbuchhalter eine stark vereinfachte Milchbüechli-Rechnung einschliesslich der Mitglieds­beiträge (siehe auch Seite 8): Einnahmen: rund 6,9 Millionen Franken. Ordentlicher Aufwand: knapp 6,9 Millionen Franken. Damit ein leichter Überschuss aus operativer Tätigkeit. Ausserordentlicher Aufwand aufgrund von Rückstellungen für Steuern: rund 0,9 Millionen Franken und damit Defizit gesamthaft (Veränderung Eigenkapital): rund 0,9 Millionen Franken.

  • Für die Buchhalterinnen unter Ihnen: Die Mitglieds­beiträge wurden in das Eigenkapital gebucht, das den Verlust von rund 6,5 Millionen Franken trägt. Aus diesem Grund ist die Veränderung des Eigenkapitals zentral. Die Mitglieds­beiträge betrugen rund 5,7 Millionen Franken. Hinzu kamen Erträge aus Monatsabos, Spenden und andere Erträge von rund 1,2 Millionen (total 6,9 Millionen). Dem gegenüber stand ordentlicher Aufwand im Wert von rund 6,9 Millionen Franken und zusätzlich ausserordentlicher Aufwand von rund 0,9 Millionen (total 7,8 Millionen). Das Eigenkapital hat somit um rund 0,9 Millionen Franken abgenommen und belief sich per Ende Juni 2022 auf rund 1,4 Millionen Franken.

Revisionsbericht (Seite 54)

  • Die Revisionsstelle hat die konsolidierte Jahresrechnung geprüft und empfiehlt, sie zu genehmigen.

  • Sie bestätigt die Existenz des internen Kontrollsystems.

  • Sie weist darauf hin, dass eine wesentliche Unsicherheit an der Fortführungs­fähigkeit besteht.

Was bedeutet Fortführungs­fähigkeit? Und warum ist diese unsicher?

Hier lassen wir unsere Revisionsstelle zu Wort kommen: «Bei der Annahme der Fortführungs­fähigkeit wird davon ausgegangen, dass eine Organisation ihre Geschäfts­tätigkeit für die absehbare Zukunft fortführen kann. Bei der Republik AG besteht aufgrund der vorhandenen Überschuldung (aufgrund genügend hoher Darlehen mit Rangrücktritt konnte auf den Gang zum Richter verzichtet werden) und der Notwendigkeit, in Zukunft höhere Erträge zu erzielen (z. B. durch Verkauf von mehr Abos an die Project R Genossenschaft aufgrund höherer Mitgliederzahlen), eine wesentliche Unsicherheit zur Fortführungs­fähigkeit. Da die Republik AG die einzige Tochter­gesellschaft der Project R Genossenschaft ist, besteht für den Konzern ebenfalls eine wesentliche Unsicherheit der Fortführungs­fähigkeit. Für die Project R Genossenschaft allein betrachtet besteht diese Unsicherheit nicht.»

Was, wenn der Geschäftsbericht abgelehnt wird?
Dann wird es richtig kompliziert. Zum Beispiel könnte der Vorstand nicht entlastet werden. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, den Geschäfts­bericht abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Abstimmungs­debatte dazu vorher kurz schreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.

Kann ich den Revisoren Fragen stellen?
Ja, wenn Sie zur Durchführung und zum Ergebnis der Prüfung etwas wissen möchten, schreiben Sie uns in der Abstimmungs­debatte. Wir sammeln die Fragen an die Revisionsstelle bis zum 21. November, und Sie erhalten in der Debatte bis zum 24. November eine Antwort.

2. Genehmigung Jahresrechnung Project R

Die zweite Abstimmungsvorlage ist den spezifischen Finanzen der Project R Genossenschaft (ohne Republik AG) gewidmet. In der Jahresrechnung finden Sie die Zahlen zur Bilanz, zu den Geldflüssen und dem Eigenkapital, Punkt für Punkt aufgeschlüsselt.

Der Vorstand beantragt, mit Empfehlung des Genossenschaftsrats, die Genehmigung der Jahresrechnung der Project R Genossenschaft 2021/2022.

Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Fakten, Zahlen und Antworten zu dieser Vorlage

Was steht in der Jahresrechnung?

  • Die flüssigen Mittel betrugen Ende des Geschäftsjahres rund 3,8 Millionen Franken.

  • Der Verlust betrug rund 6,5 Millionen Franken. Die Einnahmen aus Mitglieds­beiträgen von 5,7 Millionen sind dabei nicht eingerechnet, da sie direkt ins Eigenkapital fliessen und somit in der Buchhaltung keinen Ertrag darstellen.

  • Deshalb ist das Eigenkapital der zentrale Wert: Es hat um rund 0,8 Millionen Franken abgenommen und belief sich per Ende Juni 2021 auf rund 2 Millionen Franken. Der Grund dafür sind Rückstellungen für Schenkungssteuern.

  • Die Revisionsstelle empfiehlt, die Jahresrechnung zu genehmigen.

Was, wenn die Jahresrechnung abgelehnt wird?

Wir könnten zum Beispiel die Steuererklärung für die Genossenschaft nicht einreichen. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, die Jahres­rechnung abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Abstimmungs­debatte dazu vorher kurz schreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.

Kann ich den Revisoren Fragen stellen?
Ja, wenn Sie zur Durchführung und zum Ergebnis der Prüfung etwas wissen möchten, schreiben Sie uns in der Abstimmungs­debatte. Wir sammeln die Fragen an die Revisionsstelle bis zum 21. November, und Sie erhalten in der Debatte bis zum 24. November eine Antwort.

3. Entlastung Vorstand

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Project R Genossenschaft haben im Geschäftsjahr 2021/2022 mit Ihren Mitglieds­beiträgen gewirtschaftet und sind für diese Tätigkeiten verantwortlich. Der Vorstand stellt den Antrag, mit Empfehlung des Genossenschaftsrats, die Entlastung zu erteilen.

Sind Sie einverstanden?

Ich will es genauer wissen: Der Vorstand von Project R

Was hat der Vorstand zu sagen?
Der Vorstand ist das oberste Leitungs- und Verwaltungs­gremium der Genossenschaft. Eine Auflistung der genauen Aufgaben finden Sie in den Statuten von Project R (Artikel 22). Wie sich der Vorstand ins Gesamtgefüge unseres gemeinsamen Unternehmens einordnet, haben wir auch für Sie aufgezeichnet.

Was bedeutet die Entlastung?
Wir müssen hier extrem genau sein. Darum haben wir unseren Anwalt gebeten, diese Erklärung zu formulieren:

«In einer Genossenschaft liegt es in der Kompetenz der Gesamtheit der Mitglieder, dem Vorstand die Décharge/Entlastung zu erteilen (Art. 879 Abs. 2 Ziff. 4 OR). Mit der Fassung des Entlastungs­beschlusses verzichtet die Genossenschaft auf die Geltend­machung von Verantwortlichkeits­ansprüchen gegenüber dem Vorstand für dessen Tätigkeit während des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Genossenschaft entlässt den Vorstand mit anderen Worten aus der Haftung. Die Wirkung der Décharge ist insofern begrenzt, als sie nur für Sachverhalte gilt, die der Gesamtheit der Mitglieder zum Zeitpunkt der Décharge bekannt waren. Die Entlastung gilt gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes sowie gegenüber jenen Personen, welche Weisungen des Vorstandes entgegennehmen und ausführen.»

4. Ergänzungswahl Vorstand

Kommen wir jetzt zum Personellen. Die Statuten von Project R schreiben vor, dass der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Auf Ende November 2022 treten einige Vorstands­mitglieder zurück, für das kommende Jahr würde das Gremium deshalb aus lediglich zwei Personen bestehen.

Die gute Nachricht: In die entstehende Lücke könnte nun ein Kandidat springen, der die im Vorstand vorhandenen Kenntnisse ideal ergänzt und die «Republik» und Project R seit vielen Jahren kennt.

Aber urteilen Sie selbst:

Roger de Weck, 1953, Zürich

Donat Bräm

Mit 22 Jahren fing er im Journalismus an. Er war bei der «Tribune de Genève», der «Weltwoche» (der ganz anderen), später Chefredaktor von «Tages-Anzeiger» und «Zeit», Moderator bei «Sternstunde Philosophie», Kolumnist der «SonntagsZeitung» und von «Les Echos» in Paris, SRG-Generaldirektor in Bern, lang auch Stiftungsrats­präsident des Graduate Institute of International and Development Studies in Genf. Seit ihren Anfängen ist er freier, zugetaner Mitarbeiter der «Republik», zuletzt mit dem Podcast «Im Gespräch». Der Ökonom und Gastprofessor am College of Europe in Brügge schreibt Bücher. 2020 erschien bei Suhrkamp «Die Kraft der Demokratie. Eine Antwort auf die autoritären Reaktionäre».

Sein Profil auf republik.ch.

Ich will es genauer wissen: Warum diese Ergänzungswahl?

Wer hat und wer wird den Vorstand verlassen?

Insgesamt ist ein Mitglied zurückgetreten, drei weitere haben ihren Rücktritt angekündigt. Als langjähriges Vorstandsmitglied und Mitgründerin hat Clara Vuillemin im Frühjahr 2022 entschieden, zu neuen Abenteuern aufzubrechen. Ein weiterer Gründer, Constantin Seibt, ist seit vergangenem Sommer in einer neuen Funktion als Stabs­stelle der Chefredaktion tätig. Da er sonst quasi der Chef seines Chefs wäre, tritt er aus dem Leitungs­gremium aus, um sich ganz der Publizistik zu widmen. Peter Schmid hat den Vorstand seit 2018 mit seinem Wissen aus der Genossenschafts­welt bereichert und findet, nach vier Jahren sei nun ein guter Zeitpunkt für einen Wechsel. Regina Meier Güntert schliesslich wurde erst 2021 in den Vorstand gewählt. Aus familiären Gründen hat sie sich nun für einen Rücktritt entschieden.

Wer bleibt im Vorstand?

Sylvie Reinhard und Alfonso von Wunschheim bleiben dem Vorstand erhalten und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der gesamten Crew. Sylvie Reinhard wurde 2018 gewählt, Alfonso von Wunschheim stiess nach seiner Wahl 2021 dazu. Mit nur zwei Mitgliedern wäre der Vorstand allerdings unterbesetzt. Deshalb findet nun eine Ergänzungswahl statt.

Was geschieht, wenn der Wahlvorschlag abgelehnt wird?

Dann müsste der Vorstand zusammen mit dem Genossenschafts­rat eine weitere Urabstimmung mit einem neuen Wahlvorschlag durchführen. In der Zwischenzeit würde der Vorstand bloss aus Sylvie Reinhard und Alfonso von Wunschheim bestehen.

Haben Sie weitere Fragen zum Vorstand von Project R oder zur aktuellen Wahl? Dann melden Sie sich in der Abstimmungs­debatte zu Wort.

5. Wahl Revisionsstelle

Damit zurück zu den jährlich wiederkehrenden Geschäften. Unsere Statuten sehen vor, dass die Revisionsstelle einmal pro Jahr zur Wahl gestellt wird. Den Revisions­bericht zum vergangenen Geschäftsjahr finden Sie im eingangs vorgestellten Geschäftsbericht. Verfasst wurde er von der BDO AG (Zürich), die seit fünf Jahren unsere Finanzen prüft und anschliessend darüber Bericht erstattet.

Der Vorstand hat gute Erfahrungen mit der BDO AG (Zürich) gemacht und beantragt, mit Empfehlung des Genossenschaftsrats, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Da seit einem Jahr ein neuer Revisor für unser Unternehmen zuständig ist, sieht der Vorstand neben der gegebenen Kontinuität auch einen frischen Blick auf unser Unternehmen gewährleistet.

6. Festlegung/Bestätigung Mitgliedsbeiträge

Die letzte Vorlage! Wenn Sie beim Titel eben überrascht die Augenbrauen gehoben haben, dann ist dies definitiv nicht Ihre erste Urabstimmung. Über das vorliegende Traktandum können Sie in diesem Jahr nämlich zum ersten Mal befinden.

Der Vorstand beantragt, mit Empfehlung des Genossenschaftsrats, die Mitglieds­beiträge wie bisher auf 240 Franken und die Beiträge für Gönner wie bisher auf 1000 Franken festzulegen.

Ich will es genauer wissen: Warum das neue Traktandum?

Seit der Statuten­änderung Ende 2020 liegt die Festlegung der jährlichen Mitglieds­beiträge in der Kompetenz der Urabstimmung. Da die Mitglieds­beiträge in den Statuten nicht festgeschrieben sind, müssen sie einmal pro Jahr durch die Gesamtheit aller Mitglieder bestätigt werden. Vor lauter Wahlen und Personal­entscheiden ist die Vorlage im vergangenen Jahr völlig untergegangen. Das Versäumnis ärgert uns, ist für Sie aber nicht weiter tragisch, da sich in der Sache nichts geändert hat.

Sollte der Vorstand in Zukunft eine Senkung oder eine Erhöhung der jährlichen Mitglieds­beiträge ins Auge fassen, dann hätten Sie in der Chefetage das letzte Wort dazu zu sagen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und für Ihr Interesse!

PS: Wenn Sie neugierig sind oder einen Hang zu Nostalgie haben, werfen Sie doch einen Blick in unsere Vergangenheit: auf die erste, zweite, dritte, vierte und fünfte Urabstimmung von Project R.