Was für ein Interesse: Project R informiert in Zürich über den Genossenschaftsrat. Bild:Republik

So haben Sie entschieden

Willkommen zu den Resultaten der ersten Urabstimmung von Project R. Die Abstimmungen und Wahlen fanden vom 17. bis zum 28. Oktober 2018 statt. Die Gesamtstimmbeteiligung betrug 24,8 %. Eingeladen waren alle Verlegerinnen und Verleger der «Republik», die 20’446 Mitglieder der Project R Genossenschaft. 5072 von Ihnen haben teilgenommen, herzlichen Dank!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen, Ihr Engagement, Ihre Fragen und Ihre Kritik. Lesen Sie zu den Resultaten auch unseren Newsletter.

Ihre Stimme für Project R!

Schön, sind Sie hier, liebe Verlegerin, lieber Verleger. Die «Republik» ist nicht nur ein journalistisches Experiment, sondern auch ein demokratisches. Denn das grösste Teilstück der «Republik» gehört der Project R Genossenschaft. Die Mitglieder? Alle, die ein Jahresabo der «Republik» haben. Und damit wären wir wieder bei Ihnen: Sie können mitbestimmen! Bis zum 28. Oktober 2018 um 24 Uhr sind die virtuellen Urnen offen.

Über folgende Themen können Sie abstimmen. Oder im Fachjargon: Das sind die Traktanden dieser Urabstimmung.

  1. Jahresrechnung und Revisionsbericht 2017/2018

  2. Entlastung des Vorstands

  3. Budget 2018/2019

  4. Nachwahlen Vorstand

  5. Wahl Präsidium Genossenschaftsrat

  6. Wahl Mitglieder Genossenschaftsrat

Sie wählen also, wer im Genossenschaftsrat von Project R sitzt – und wer diesen Rat präsidiert. Zudem können Sie über einen Wahlvorschlag für den Vorstand abstimmen. Und es findet zeitgleich eine Reihe von Abstimmungen über die Finanzen der Genossenschaft statt. Sie haben also zu tun.

Wer kann abstimmen und wählen?

Wählen und abstimmen können alle Personen, die am 16. Oktober Mitglied der Project R Genossenschaft waren (und bis zur Stimmabgabe sind). Wenn Sie ein Jahresabo der «Republik» erworben haben, sind Sie das.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Wenn Sie Ihre Stimme einmal abgegeben und bestätigt haben, können Sie sie nicht mehr ändern oder zurücknehmen. Darum: Nehmen Sie sich Zeit. Sie können eine Pause einlegen und einzelne Fragen zu einem späteren Zeitpunkt beantworten.

Für die Abstimmungen und die Vorstandswahl wählen Sie eine der Alternativen «Ja» oder «Nein» oder legen Sie leer ein, indem Sie keine Antwort auswählen. Dann klicken Sie auf «Abstimmen» und «Stimme bestätigen».

Den Genossenschaftsrat und dessen Präsidium wählen Sie, indem Sie die Kandidatinnen oder Kandidaten in der Liste auswählen und anschliessend auf «Wählen» und dann auf «Wahl bestätigen» klicken. Sie können sich der Stimme enthalten, indem Sie keine Kandidatin oder keinen Kandidaten auswählen und trotzdem auf «Wählen» und dann auf «Wahl bestätigen» klicken.

Wie werden die Abstimmungen ausgezählt?

Sie haben, wie jedes Mitglied, eine Stimme für jeden Abstimmungsgegenstand und die Nachwahl für den Vorstand. Sie können Ihre Stimme leer einlegen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie die Frage nicht beantworten können oder wollen. Wir weisen die leeren Stimmen aus, sie zählen für die Stimmbeteiligung, für die Beschlussfassung zählen sie jedoch nicht. Mit anderen Worten: Ein Abstimmungsgegenstand gilt als angenommen, wenn mit über der Hälfte der abgegebenen Stimmen ein «Ja» erreicht wird, ohne Berücksichtigung der Enthaltungen.

Wie werden die Wahlen ausgezählt?

Für die Wahlen des Genossenschaftsrats und dessen Präsidium gilt das relative Mehr, das heisst, die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Sie haben für jeden offenen Sitz eine Stimme. Enthaltungen zählen für die Stimmbeteiligung, nicht aber für die Ermittlung des relativen Mehrs.

Der Zeitplan?

17.10.–28.10.2018: Die Mitglieder von Project R wählen und stimmen ab.
31.10.2018: Wir geben die Wahl- und Abstimmungsresultate bekannt.

Statuten und Finanzierung

Die detaillierten Wahl- und Abstimmungsbedingungen finden Sie in den Statuten der Project R Genossenschaft.
Mehr zum Bauplan und zur Finanzierung finden Sie in diesem Newsletter.

Jahresrechnung und Revisionsbericht 2017/2018

Bevor wir zu den Köpfen kommen, reden wir über Geld. Sie haben uns mit Ihrem Jahresabonnement viel Geld gegeben. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, was damit geschehen ist, und über die Jahresrechnung abzustimmen.

Die genauen Zahlen finden Sie im integrierten Geschäftsbericht der beiden Gesellschaften Republik AG und Project R Genossenschaft. Ein Teil davon ist die Jahresrechnung 2017/2018 der Project R Genossenschaft inklusive Revisionsbericht, über die Sie abstimmen.

Was, wenn die Jahresrechnung abgelehnt wird?

Nun, dann wird es richtig kompliziert. Wir könnten zum Beispiel die Steuererklärung für die Genossenschaft nicht einreichen. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, die Jahresrechnung abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Wahldebatte dazu vorher kurz anschreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.

Weitere Fragen?

Haben Sie zur Jahresrechnung Fragen an die R-Crew? Schreiben Sie uns in der Wahldebatte. Oder haben Sie Fragen an die Revisoren zur Durchführung und zum Ergebnis der Prüfung? Auch diese können Sie in der Wahldebatte stellen. Wir sammeln die Fragen bis zum 23. Oktober, und Sie erhalten dort bis zum 25. Oktober eine Antwort.

Entlastung des Vorstandes

Der Vorstand und die Mitarbeitenden der Project R Genossenschaft haben im Geschäftsjahr 2017/2018 mit Ihren Mitgliederbeiträgen gewirtschaftet und sind für diese Tätigkeiten verantwortlich. Stimmen Sie ab, ob Sie dem Vorstand die Entlastung erteilen und ihn damit aus der Haftung entlassen möchten.

Was bedeutet die Entlastung?

Wir müssen hier genau sein. Darum haben wir unseren Anwalt gebeten, diese Erklärung zu formulieren: «In einer Genossenschaft liegt es in der Kompetenz der Gesamtheit der Mitglieder, dem Vorstand die Décharge/Entlastung zu erteilen (Art. 879 Abs. 2 Ziff. 4 OR). Mit der Fassung des Entlastungsbeschlusses verzichtet die Genossenschaft auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber dem Vorstand für dessen Tätigkeit während des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Genossenschaft entlässt den Vorstand mit anderen Worten aus der Haftung. Die Wirkung der Décharge ist insofern begrenzt, als sie nur für Sachverhalte gilt, die der Gesamtheit der Mitglieder zum Zeitpunkt der Décharge bekannt waren. Die Entlastung gilt gegenüber den Mitgliedern des Vorstands sowie gegenüber jenen Personen, welche Weisungen des Vorstands entgegennehmen und ausführen.»

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns in der Wahldebatte.

Budget 2018/2019

Nun zur letzten Finanzfrage. Für das nächste Geschäftsjahr legt Ihnen der Vorstand dieses Budget vor. Es zeigt, wie das Geld der Mitglieder verwendet werden soll. Möchten Sie dem Vorstand die Befugnis erteilen, Ausgaben im Rahmen dieses Budgets zu tätigen? Stimmen Sie darüber ab.

Was, wenn das Budget abgelehnt wird?

Auch hier überlassen wir das Wort unserem Anwalt: «Mit der Genehmigung des Budgets erhält der Vorstand die Befugnis, die im Budget veranschlagten Ausgaben zu tätigen. Liegt kein von der Urabstimmung genehmigtes Budget vor, sollte der Vorstand nur solche Ausgaben tätigen, welche für die Fortführung der Geschäftstätigkeit absolut notwendig sind.»

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns in der Wahldebatte.

Nachtrag, 8. Februar 2019 Während der Urabstimmung wurde gewünscht, dass wir das Budget kommentieren. Dem sind wir nun nachgekommen. Das Budget, wie es zur Abstimmung vorlag, finden Sie hier.

Nachwahlen Vorstand

Damit der Vorstand von Project R drei Personen stark ist, schlägt der bisherige Vorstand Ihnen Sylvie Reinhard und Peter Schmid zur Wahl vor. Sind Sie mit dem Wahlvorschlag einverstanden

Was, wenn der Vorschlag abgelehnt wird?

Dann würde der Vorstand zusammen mit dem Genossenschaftsrat eine weitere Urabstimmung mit einem neuen Wahlvorschlag durchführen. Clara Vuillemin wäre in der Zwischenzeit das einzige Vorstandsmitglied.

Warum kommt es zu dieser Nachwahl?

Nadja Schnetzler, Laurent Burst und Susanne Sugimoto treten aus dem Vorstand zurück. Darüber haben wir am 5. Oktober 2018 in diesem Newsletter informiert.

Der Vorstand soll aus mindestens drei Personen bestehen. Die zur Wahl Vorgeschlagenen wählen Sie in die laufende Amtszeit, die bis zum 30. Juni 2020 dauert. Anschliessend finden jährlich Vorstandswahlen statt. Die Bestimmungen dazu finden Sie in den Statuten der Project R Genossenschaft (Artikel 29).

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns in der Wahldebatte.

Wahl Präsidium Genossenschaftsrat

Der Genossenschaftsrat wird eine Präsidentin oder einen Präsidenten haben. Er oder sie leitet den Rat und arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen. Wir schlagen Ihnen drei Personen für das Präsidium vor. Informieren Sie sich über die Kandidatinnen und Kandidaten und stellen Sie ihnen hier Fragen. Wem geben Sie Ihre Stimme?

Was genau macht der Präsident oder die Präsidentin?

Nun, eine ganze Menge. Die ganzen Ratssitzungen organisieren zum Beispiel. All das, was der Rat tut, vor- und nachbereiten. Vernetzen, vermitteln, verbinden. Daneben wird Madame oder Monsieur le Président eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten. Sie oder er nimmt an dessen Sitzungen als Berater teil.

Wie wurden die zwei Kandidatinnen und der Kandidat ausgewählt?

Sie haben sich für den Genossenschaftsrat interessiert und an einer der Infoveranstaltungen teilgenommen, zu denen wir am 23. Mai 2018 mit diesem Newsletter eingeladen hatten. Dort haben sie, wie rund 70 weitere Personen, Interesse am Präsidium signalisiert. Danach haben wir 8 Personen ausgewählt, die Erfahrung in der Leitung von Gremien mitbringen, und sie zu einem Gespräch eingeladen. Anschliessend hat der Vorstand beschlossen, Ihnen Tanja Messerli, Philipp Schori und Nina Scheu zur Wahl vorzuschlagen.

Wahl Mitglieder Genossenschaftsrat

Und nun zum letzten und vielleicht interessantesten Teil dieser Wahl: Wählen Sie 30 Personen, die sich ehrenamtlich für Project R engagieren. Der Genossenschaftsrat repräsentiert Sie und die rund 20’500 anderen Mitglieder. Und er verbindet die Mitglieder mit dem Vorstand. Dafür kann er Ihnen zum Beispiel Anträge unterbreiten, über die Sie abstimmen können.

Was für eine Auswahl: Kandidatinnen und Kandidaten für den Genossenschaftsrat von Project R.

Wir empfehlen Ihnen 30 Personen zur Wahl. Nicht weil wir uns einen besonders umgänglichen Rat wünschen, sondern einen besonders vielfältigen. Wir haben darauf geachtet, dass verschiedene Altersgruppen, Regionen und Fähigkeiten vertreten sind und dass das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist. Es steht Ihnen aber frei, diese Empfehlung zu ignorieren und andere Personen zu wählen. Lernen Sie hier die Kandidatinnen und Kandidaten kennen und diskutieren Sie mit ihnen. Bis zum 28. Oktober 2018 können Sie Ihre Stimme abgeben.

Was macht der Rat?

Mit dem Genossenschaftsrat haben die Mitglieder von Project R eine Stimme. Die Ratsmitglieder werden also viel zuhören müssen: uns und allen Mitgliedern der Genossenschaft. Der Vorstand von Project R und die Redaktion der «Republik» versprechen im Gegenzug, dem Rat zuzuhören. Auf die Inhalte der «Republik» kann die Genossenschaft jedoch keinen direkten Einfluss nehmen. Es gilt die Redaktionsfreiheit.

Der Rat trifft sich zu mindestens zwei Sitzungen im Jahr, zum ersten Mal am 24. November 2018. Spätestens nach drei Jahren sind Neuwahlen. Wir stellen uns den Rat als eine Mischung aus Parlament, Aufsichts- und Kontrollgremium, Thinktank, Debattierklub und Ideenentwicklungslabor vor. Festzulegen, wie genau der Rat arbeitet und wie er mit Ihnen in Kontakt tritt, wird eine der ersten Aufgaben für die Rätinnen und Räte sein.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dann legen wir Ihnen ans Herz, die Statuten im Original zu lesen. Die sind zwar ziemlich trocken – dafür aber präzise. Alles zum Genossenschaftsrat finden Sie in den Statuten der Project R Genossenschaft (Artikel 26, 27 und 28).

Was ist bisher geschehen?

Am 23. Mai 2018 haben wir mit diesem Newsletter zum ersten Mal über die Wahl informiert und zu Informationsveranstaltungen eingeladen.

Zwischen dem 18. Juni und dem 12. September haben wir sechs Informationsveranstaltungen in sechs Städten durchgeführt, und es haben sich rund 150 Personen für eine Kandidatur interessiert.

Am 27. September hat der Vorstand aus diesen Personen eine Wahlempfehlung von 30 Personen zusammengestellt und sie informiert. Auch die Interessenten, die nicht zur Wahl empfohlen wurden, wurden informiert. Sie konnten trotzdem für den Rat kandidieren, so wie überhaupt alle Mitglieder der Genossenschaft.

Bis zum 16. Oktober hatten die Interessierten Zeit zu kandidieren. Das heisst: Sie haben sich hier registriert und ihr Profil ausgefüllt.

Wie kam es zur Wahlempfehlung? An den Infoveranstaltungen zum Rat haben sich rund 150 Personen für eine Kandidatur interessiert. Für 30 von ihnen haben wir eine Wahlempfehlung ausgesprochen und dabei auf Durchmischung geachtet.

Altersgruppen: Der jüngste Kandidat ist 17 Jahre alt, die älteste Kandidatin 72. Dazwischen sind die Altersgruppen relativ gleichmässig verteilt, und der Durchschnitt liegt bei einem Alter von 42 Jahren.

Regionen: Wir haben Kandidatinnen aus allen Grossregionen (mit Ausnahme des Tessins) empfohlen und darauf geachtet, dass Zürich nicht die Mehrheit im Rat stellt.

Geschlecht: 15 Frauen und 15 Männer.

Fähigkeiten und Wissen: Wir haben darauf geachtet, dass möglichst verschiedene Berufsgruppen und Kompetenzen vertreten sind.

Warum dieses Wahlsystem?

Für das Wahlsystem haben wir schon im Vorfeld Kritik einstecken müssen zum Beispiel an den Informationsveranstaltungen. Wenn der Vorstand seine Favoriten empfiehlt, ist das Ganze nicht ein reines Abnicken mit unumstösslichem Ausgang? Gelebte Alternativlosigkeit? Warum trauen wir den Mitgliedern nicht zu, selber die besten Kandidatinnen zu finden?

Die Kritik hat etwas Wahres. Darum haben wir auch lange und hart über Alternativen nachgedacht. Um Winston Churchill zu paraphrasieren: Dieses Wahlsystem ist für uns die beste aller schlechten Varianten. Aus drei Gründen blieben wir trotz Kritik bei diesem System.

1. Repräsentativität In den Statuten der Genossenschaft ist festgehalten, dass die Zusammensetzung der Mitgliederstruktur angemessen vertreten sein soll. Wir haben bei der Wahlempfehlung darauf geachtet.

2. Einfachheit Wäre das nicht auch anders möglich gewesen? Ja, aber alles, was uns dazu eingefallen ist, wäre wahnsinnig kompliziert. Nicht für uns, das wäre verkraftbar, sondern für die Wählerinnen und Wähler. Haben Sie eine elegantere Lösung? Bitte, her damit. Dann werden wir, wenn immer möglich, die nächsten Wahlen so durchführen.

3. Legitimität Die Wahl mit Empfehlung ist für manche weniger legitim als eine ganz freie Wahl. Wir verstehen den Einwand. Aber: Jedes Mitglied konnte ohne weitere Hürden kandidieren – ob auf der Liste oder nicht. Und einige Mitglieder haben diese Möglichkeit genutzt. Sie stehen nun genauso zur Wahl wie die Kandidatinnen und Kandidaten, welche wir Ihnen vorschlagen.

Die detaillierten Bestimmungen zu den Wahlen finden Sie in den Statuten der Project R Genossenschaft (Artikel 9, 16, 17, 18, 20 und 21).

Sind Sie damit nicht einverstanden oder haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns in der Wahldebatte.