«Wir dachten, wir seien die Stärkeren»

Thomas Manhart war für die menschenrechts­widrigen Haftbedingungen von Brian Keller mitverantwortlich. Nun erklärt der frühere Amtschef, warum er sich bei Keller entschuldigt hat. Justizdirektorin Jacqueline Fehr jedoch verstrickt sich bis heute in diffuse Erklärungs­versuche.

Von Brigitte Hürlimann, 24.11.2023

Vorgelesen von Magdalena Neuhaus
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Es sind eindrückliche Worte, die Thomas Manhart Ende Oktober 2023 verfasst hat, in einem hand­geschriebenen Brief. Empfänger: Brian Keller, damals Insasse im Untersuchungs­gefängnis Zürich – und ein Häftling, der mehr als sieben­einhalb Jahre lang die Welt nur noch durch Gitter­stäbe sah.

Keller wurde schon als Kind und Jugendlicher zwischen Anstalten, Institutionen, Gefängnissen und geschlossenen Psychiatrien hin und her geschoben. Von August 2018 bis Januar 2022 war der heute 28-jährige Schweizer fast ausschliesslich in der Justiz­vollzugsanstalt Pöschwies untergebracht.

Manhart, 66 Jahre alt, promovierter Jurist, Ex-Oberstaats­anwalt, ehemaliger und langjähriger Leiter des Kantonal­zürcher Amts für Justizvollzug, schreibt:

Sehr geehrter Herr Keller

Mein Name ist Thomas Manhart. Ich war von 2007 bis September 2019 Leiter des Amts für Justizvollzug. Ich war also auch der Chef aller Zürcher Gefängnisse, des Massnahme­zentrums Uitikon und der JVA Pöschwies.

Ich verfolge Ihr Schicksal mit zunehmender Sorge. Ich sehe, wie Ihnen der grösste Teil Ihrer Jugend gestohlen wird und Sie hinter Gittern sind und nicht mehr herauskommen. Und in dieser Zeit ist sehr Vieles schief­gelaufen. Natürlich könnte ich tausend Gründe dafür aufführen und Ihnen selbst die Schuld geben. Doch darum geht es hier nicht. Ich selbst bin Teil der Maschinerie gewesen, die Ihnen Unrecht angetan hat. Ihre Menschen­rechte sind verletzt worden. Das tut mir sehr leid und ist durch nichts zu rechtfertigen.

Ich habe in den Medien immer wieder über Sie gesprochen und auch Einiges geschrieben. Nun ist es endlich an der Zeit, dass ich Ihnen selbst schreibe. Es ist zwar spät und hilft vielleicht nicht mehr viel.

Sehr geehrter Herr Keller

Ich entschuldige mich bei Ihnen in aller Form für das Unrecht, das Ihnen unter meiner Verantwortung angetan wurde, für die Verletzung Ihrer Menschen­rechte, die überlange Einzelhaft, die Hoffnungs- und Perspektiv­losigkeit, welche ich mitverursacht habe. Ich hoffe von Herzen, dass diese äusserst schwierige Zeit für Sie nun endlich ein Ende hat.

Ich wünsche Ihnen nur das Beste. Mögen sich Ihre Wünsche und Träume endlich erfüllen!

Mit den besten Grüssen

Thomas Manhart

Der Brief, von Kellers Anwälten öffentlich gemacht, sorgte im ganzen Land für Furore – und Anerkennung. Der «Tages-Anzeiger» berichtete zuerst über die Entschuldigung, der «Beobachter» vermeldete sie unter der Rubrik «Courage» und die «Schweizer Illustrierte» schickte Manhart eine Rose nach Hause. Kaum ein Medium, dem der Brief nicht einen Bericht wert war – und zwar in aller Regel ein positiver.

Auf wenig Begeisterung stiess das Schreiben hingegen bei den ehemaligen Arbeits­kollegen Manharts. Und bei seiner politischen Vorgesetzten, der SP-Regierungs­rätin und Justiz­direktorin Jacqueline Fehr, die seit 2015 in den Fall Brian Keller involviert ist. Fehr liess sich regelmässig über die Zustände im Gefängnis Pöschwies informieren und befürwortete die ausser­gewöhnlich rigiden Haft­bedingungen bis zum Schluss.

Es war das Bundesgericht, das der Justiz­direktion in aller Deutlichkeit klarmachte, dass es so nicht weitergeht. Mit Urteil vom 3. Dezember 2021 forderte das höchste Gericht die Zürcher Behörden auf, die unmenschlichen Haft­bedingungen zu beenden.

Auf Ermahnungen mit Empörung reagiert

Jacqueline Fehr und ihr Kader im Amt für Justizvollzug und Wieder­eingliederung, wie die Stelle seit Anfang 2020 heisst, hatten verschiedene frühere Warnungen und Mahnungen in den Wind geschlagen. Und betont, es sei alles rechtens, was in der Pöschwies geschehe. Vor allem die mehrfachen Interventionen des damaligen Uno-Sonderbericht­erstatters für Folter, Nils Melzer, stiessen in der Justiz­direktion und speziell bei der Regierungs­rätin auf Unverständnis und Empörung.

Doch warum bloss nimmt der mächtige und einfluss­reiche Kanton Zürich, der mit der Pöschwies das grösste Gefängnis der Schweiz betreibt, die Hinweise aus dem In- und Ausland nicht ernst?

Thomas Manhart war Amtschef, als ab August 2018 das Sonder­regime für Brian Keller installiert wurde. Die strenge Einzelhaft dauerte bis zum Januar 2022, als der Insasse endlich ins Untersuchungs­gefängnis Zürich verlegt wurde, dort vom ersten Tag an in den normalen Vollzug kam – und sich fortan benahm.

«Auch wenn ich verurteilt werden sollte: Ich weiss, dass Brian Keller das grössere Unrecht erlitten hat»: Thomas Manhart. Andrea Zahler

In der Pöschwies war dreieinhalb Jahre lang von Normalität keine Rede gewesen. Der junge Mann war immer allein, in der Zelle oder in einem separaten, kleinen Spazierhof. Die meiste Zeit durfte Keller, der an einem Erwachsenen-ADHS leidet, nur an Händen und Füssen gefesselt spazieren gehen, und auch dies bloss montags bis freitags. An den Wochen­enden blieb er in der Zelle eingesperrt. Besuche waren nur hinter einer dicken Panzerglas­scheibe erlaubt, Keller wurde auch dabei an Händen und Füssen gefesselt. Sport, Beschäftigung, Austausch mit den Mitgefangenen oder eine ausreichende medizinische Versorgung: Das alles gab es nicht.

Die Republik trifft den ehemaligen Chefbeamten Thomas Manhart zum Gespräch in ihren Redaktions­räumen.

Herr Manhart, Sie haben dieses Einzelhaft­regime mitinstalliert und trugen ein Jahr lang – bis zu Ihrer vorzeitigen Pensionierung – als Amtschef die Verantwortung dafür. Warum haben Sie damals so entschieden?
Brian Keller war im August 2018 bereits Insasse in der Pöschwies. Er verbüsste eine Freiheits­strafe und sollte vorübergehend in die Sicherheits­abteilung versetzt werden, weil es zu Problemen mit anderen Gefangenen gekommen war. Als ihm der Abteilungs­leiter die Versetzung mitteilte, schlug Keller einen Aufseher nieder und verletzte ihn am Kopf. Da sind wir mit voller Strenge eingefahren, was in einer solchen Situation eigentlich normal ist. Damit hat jedoch die Eskalation begonnen. Wir waren überzeugt, dass wir es schaffen, dass wir stärker und härter sind als dieser schwierige Insasse. Wir wollten uns nicht von ihm erpressen lassen. Wenn ich von «wir» rede, meine ich die Gefängnis­leitung, das oberste Kader im Amt für Justizvollzug und die Direktions­vorsteherin.

Sie sind promovierter Jurist und ehemaliger Oberstaats­anwalt, in der Justiz­direktion wimmelt es von Juristinnen. Haben die völker­rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Gefangenen nie eine Rolle gespielt? Allen voran die von der Uno geschaffenen «Mandela Rules»?
Wir realisierten nicht, dass wir im Verlauf der Zeit eine rote Linie überschritten hatten. Ich hatte damals von den «Mandela Rules» zwar gehört, aber sie galten bei uns als Soft Law – sie waren kein Thema; nichts, was man besonders ernst nehmen müsste. Wir waren der Ansicht, dass unsere Zürcher Regeln sämtliche Mindest­standards erfüllen würden. Zudem waren uns die internen Weisungen wichtiger als irgendwelche Uno-Regeln. Wir wollten aber auch vermeiden, dass das Gleiche passiert wie 2017 im Bezirks­gefängnis Pfäffikon. Dort musste Brian Keller zwei Wochen lang in einer unterkühlten Zelle auf dem nackten Boden schlafen, nur mit einem Poncho aus Papier bekleidet und ohne Unterwäsche. Er war ständig an den Füssen gefesselt, durfte nicht in den Hof, sich tagelang nicht duschen und die Zähne nicht putzen. In einer Administrativ­untersuchung wurden diese Haft­zustände später als erniedrigend eingeordnet. Solche offensichtlichen Fehler wollten wir in der Pöschwies mit einem engen Monitoring verhindern.

Sie haben als Amtschef nicht realisiert, dass es Folter ist, was Sie Brian Keller in der Pöschwies antun?
Nein. Aber heute weiss ich es. Es geht um die sogenannte «unsichtbare Folter», die man nicht sofort an äusseren Verletzungen erkennen kann. Ein Mensch wird für längere Zeit isoliert, von allen gesunden Aussen­einflüssen abgeschottet und so unter Umständen gebrochen. Wir hatten damals nicht die Sichtweise, dass es an uns liegen würde, die Negativ­spirale zu durchbrechen, die immer schneller nach unten drehte. Die Situation in der Pöschwies wurde immer schwieriger. Ich sah in den wöchentlichen Rapporten, wie renitent sich Brian Keller verhielt, wie er unsere Leute ständig aufs Übelste beschimpfte, ihnen und ihren Familien mit dem Tod drohte. Wir dachten deshalb, wir seien im Recht, und wollten nicht nachgeben – sondern die Stärkeren sein. Wir haben nicht reflektiert, wie wir es besser machen könnten. Es gelang auch nicht, mit den Anwälten und der Familie an einen runden Tisch zu sitzen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Zu unversöhnlich waren die verschiedenen Haltungen.

Ein runder Tisch ist eine naheliegende Idee.
Ich schlug dieses Vorgehen am Ende meiner Amtszeit nochmals vor, doch das Gegenteil ist geschehen. Die Positionen verhärteten sich offensichtlich immer mehr. Das Regime, das wir damals installiert haben, war auch in psychologischer Hinsicht das völlig Falsche. Heute sehe ich den Fehler ein. Mein damaliger Röhren­blick verhinderte das. Seit am Strafprozess in Dielsdorf das Zwischen­gutachten von Professor Jonas Weber öffentlich wurde, weiss ich, dass wir die Menschen­rechte von Brian Keller verletzt haben und die überlange Einzelhaft folterähnlich war. Dieses Gutachten war für mich ausschlag­gebend für meine Entschuldigung. Ich dachte, wenn es sonst niemand macht, muss ich es eben tun. Ich weiss, meine Entschuldigung kommt spät, vielleicht zu spät. Aber es beelendet mich, in den Medien zu lesen, wie die Justiz­direktion bis heute jegliche Verantwortung von sich weist.

Einsicht sieht anders aus

Mit dieser letzten Bemerkung spricht Thomas Manhart Aussagen von Jérôme Endrass und Jacqueline Fehr in der NZZ an.

Endrass, forensischer Psychologe und stellvertretender Leiter des Amts für Justizvollzug und Wieder­eingliederung, liess sich mit den Worten zitieren, eine lang andauernde Einzelhaft sei zwar die «absolute Ultima Ratio», zum Schutz von Personal und anderen Insassen aber manchmal unerlässlich.

Es werde sie «in Einzel­fällen weiterhin geben».

Diese Äusserungen wurden am 31. Oktober veröffentlicht – exakt einen Tag nachdem der Berner Strafrechts­professor Jonas Weber am Prozess in Dielsdorf die Langzeit­einzelhaft von Brian Keller als menschen­rechtswidrig bezeichnet hatte. Weber hatte unter anderem ausgeführt, bei Keller handle es sich um eine vulnerable Persönlichkeit, bei der eine Einzelhaft noch zurück­haltender als sonst angeordnet werden müsse.

Und: Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechts­konvention gelte absolut, auch unter schwierigsten Bedingungen und unabhängig vom Verhalten der betroffenen Person.

Am 8. November eröffnete das Bezirksgericht Dielsdorf das Urteil gegen den 28-Jährigen. Wegen diverser Delikte, die sich allesamt in der menschen­rechts­widrigen Isolationshaft ereignet hatten, wird Keller zu einer Freiheits­strafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht beschloss zudem, die Sicherheits­haft sei zu beenden: Der Verurteilte hat zum Zeitpunkt des jüngsten Verdikts die Strafe durch Untersuchungs- und Sicherheits­haft schon beinahe abgesessen.

Seit dem 10. November befindet sich Brian Keller also wieder in Freiheit.

Der Auszug aus dem Untersuchungs­gefängnis, seine ersten Schritte auf einem Zürcher Trottoir seit mehr als sieben­einhalb Jahren wurden von zwei Dutzend Medien­schaffenden beobachtet und kommentiert. Er müsse sich zuerst wieder im Leben zurecht­finden, sprach er in die Mikrofone. Und hoffe, dass er nun endlich, mit 28 Jahren, seine Träume verwirklichen könne.

Sechs Tage nach seiner Freilassung äussert sich Justiz­direktorin Jacqueline Fehr in der NZZ ausführlich zur Causa Brian Keller. Eine Anfrage der Republik lehnte sie hingegen ab, noch bevor der NZZ-Beitrag publiziert war. Sie habe nicht im Sinn, «zum Stand der Dinge ein weiteres Interview zu geben», liess sie durch ihren Medien­sprecher ausrichten.

Was sie dann exklusiv zu sagen hatte, trug den bemerkens­werten Titel: «Einzelhaft ist keine Folter».

In den bereits erwähnten «Mandela Rules», die 2015 von der Uno-General­versammlung erlassen wurden, ist in Regel 43 das Verbot der Langzeit-Einzelhaft festgehalten. Regel 44 ergänzt, was darunter zu verstehen ist: «Die Absonderung eines Gefangenen für mindestens 22 Stunden pro Tag ohne wirklichen zwischen­menschlichen Kontakt. ‹Langzeit-Einzelhaft› bedeutet eine mehr als 15 aufeinander­folgende Tage währende Einzelhaft.»

Brian Kellers Einzelhaft dauerte dreieinhalb Jahre.

Regierungsrätin Fehr rechtfertigt in der NZZ diese überlange Dauer mit einem «Dilemma». Es seien sich zwei Menschen­rechte gegenüber­gestanden; jenes des Gefangenen und jenes der Pöschwies-Mitarbeiterinnen, die ein Menschen­recht auf körperliche Unversehrtheit hätten. Als Justiz­direktorin sei es ihre Aufgabe gewesen, einerseits die Mitarbeiter im Gefängnis zu schützen und andererseits menschen­würdige Bedingungen für die Häftlinge zu gewährleisten.

Und dann sagt sie eben diesen einen Satz, der zur Titelschlagzeile wurde: «Einzelhaft ist keine Folter.»

Also durfte der Kanton Zürich so handeln, wie er gehandelt hat, weil er in einem «Dilemma» steckte, wie es Jacqueline Fehr sagt? Allen völker­rechtlichen Vorgaben zum Trotz? Und obwohl es bessere Lösungen gegeben hätte – zum Beispiel die Versetzung in ein anderes Gefängnis, wie es im Januar 2022 endlich geschah?

Es geht um den «absolut geschützten Kern»

Daniel Moeckli, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Zürich, schreibt auf Anfrage der Republik, es treffe zu, dass der Kanton nicht nur die Menschen­rechte der inhaftierten Personen achten, sondern auch jene des Gefängnis­personals gewährleisten müsse: «Die Aufseherinnen und Aufseher haben ein Recht darauf, vor Angriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit geschützt zu werden.»

Allerdings, so Moeckli, könne die Pflicht zum Schutz der Unversehrtheit des Gefängnis­personals «auf keinen Fall eine unmenschliche Behandlung einer inhaftierten Person rechtfertigen. Das Verbot unmenschlicher Behandlung stellt den absolut geschützten Kern des Rechts auf persönliche Freiheit der inhaftierten Person dar. Es kann nicht gegen andere Menschen­rechte abgewogen werden.»

Doch wie geht es nun weiter? Wird der Kanton Zürich aus dem Vergangenen seine Lehren ziehen? Oder dazu gezwungen werden? Auch der frühere Leiter des Amts für Justiz­vollzug macht sich im Gespräch mit der Republik Gedanken über die Zukunft.

Thomas Manhart, was braucht es, damit sich solche Fälle wie jener von Brian Keller nicht wiederholen?
Fachkompetente Aufsichts­organe mit Macht­befugnissen. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hatte sich deutlich zum Haftregime in der Pöschwies geäussert, aber sie wurde in der Justiz­direktion nicht ernst genommen. Sie ist ein zahnloser Tiger, wie andere Aufsichts­organe auch. Hätte die Antifolter­kommission ein Klagerecht, sähe es wohl anders aus. Es braucht den Aussen­blick einer starken und kompetenten Instanz. Wie der Fall Brian Keller zeigt, haben auch die Gerichte diese Funktion viel zu lange nicht wahrnehmen können. Es braucht ein Aufsichts­organ, das ständig nahe am Justiz­vollzug dran ist.

Sie haben Verantwortung übernommen und sich entschuldigt. Könnte das rechtliche Konsequenzen für Sie haben?
Ja. Aber das war mir klar, neben den persönlichen Konsequenzen, mit denen ich ebenfalls rechnen musste und die auch eingetreten sind – all die Leute, die den Kontakt zu mir abgebrochen haben. Sie finden, ich solle endlich den Mund halten, ganz im Sinne von: servir et disparaître, dienen und verschwinden. Ich habe nicht nur gegen den Korps­geist verstossen, der in der Justiz­direktion offenbar bis in die höchste Stufe gilt, sondern trage auch strafrechtliche Risiken. Ich wundere mich, dass bisher weder die Medien noch die Politik oder die Strafjustiz die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Entscheidungs­träger gestellt haben. Folgende Tatbestände könnten eine Rolle spielen: Tätlichkeit, Körper­verletzung, Gefährdung des Lebens und der Gesundheit, Unterlassung der Nothilfe, Amtsmissbrauch oder Nötigung. Das sind teilweise Offizial­delikte. Ich gehe zwar davon aus, dass bei all diesen Delikten der subjektive Tatbestand nicht erfüllt ist. Falls das anders eingestuft werden sollte, ginge die Schuldfrage quer durch die Justiz­direktion, vom Aufseher bis zur Justiz­direktorin.

Diese Risiken sind Sie sehenden Auges eingegangen?
Ich wollte keine inhaltsleere Entschuldigung liefern, sondern Verantwortung übernehmen. Auch wenn ich verurteilt werden sollte: Ich weiss, dass Brian Keller das grössere Unrecht erlitten hat. Es soll ihm nun Recht widerfahren. Für das, was er falsch gemacht hat, hat er mehr als genug gebüsst.

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