Briefing aus Bern

Bürgerliche wollen näher zur Nato, Bundesrat für «Nein heisst Nein» – und der Bund bezahlt Sprach­kurse für Ukrainer

Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (187).

Von Dennis Bühler, Priscilla Imboden und Cinzia Venafro, 14.04.2022

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Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass Konflikte heutzutage auch via Internet ausgefochten werden. Schon mehrfach gab es russische Cyber­angriffe, etwa mit dem Ziel, die Strom­versorgung lahmzulegen. Die Schweiz will sich deshalb besser verteidigen können gegen Angriffe aus dem Cyberspace und dem elektro­magnetischen Raum. Der Bundesrat hat dazu einen Grundlagen­bericht verabschiedet, der aufzeigt, wie die Schweizer Armee ihre Cyber­abwehr verstärken soll. Die Truppen sollen mit modernen Informations- und Kommunikations­systemen ausgerüstet werden und im Sicherheits­verbund Schweiz mit zivilen Behörden kooperieren. Die Modernisierung wird in den nächsten Jahren bis zu 2,4 Milliarden Franken kosten.

Ganz generell befeuert der Krieg in der Ukraine sicherheits­politische Debatten in der Schweiz. Bürgerliche wollen aufrüsten und haben dazu in den Parlaments­kommissionen bereits Vorstösse eingereicht. Dabei stellen sich alte Fragen mit neuer Brisanz.

FDP-Präsident Thierry Burkart publizierte einen Leitartikel in der NZZ, in dem er eine stärkere Zusammenarbeit mit der Nato propagiert: «Die Schweiz als Kleinstaat ist in einem modernen Konflikt aus technologischen und finanziellen Gründen in der Regel nicht mehr in der Lage, sich autonom zu verteidigen.» Das Land sei im Falle eines Angriffs auf die Zusammen­arbeit mit anderen Streit­kräften angewiesen. Was das konkret bedeuten könnte, führt er am Beispiel von Schweden und Finnland aus, die an militärischen Übungen mit der Nato teilnehmen, aber nicht Bündnis­mitglied sind. Burkart geht aber nicht so weit, dass er den Nato-Beitritt fordert, das sei aus neutralitäts­rechtlichen Gründen keine Option.

Ähnlich äusserte sich Mitte-Präsident Gerhard Pfister in einem Interview mit der «Aargauer Zeitung». Er fragt sich: «Was ist der Beitrag der neutralen Schweiz bei einem Verteidigungs­fall in Europa?» Pfister plädierte dafür, dass die Schweiz die F-35-Kampfjets, die sie kaufen will, für die Luft­polizei in Europa einsetzt. Es sei eine Illusion, zu glauben, die Schweiz könne sich erst verteidigen, wenn feindliche Truppen die Schweizer Grenze über­schreiten, so Pfister: «Deshalb macht es Sinn, wenn wir über koordinierte Verbunds­aufgaben jetzt nachdenken.»

Auf der linken Seite fordert die SP eine stärkere Zusammen­arbeit mit der europäischen Verteidigungs­organisation Pesco. Auf der rechten Seite stürzt die Sicherheits­debatte die SVP in ein Dilemma: In der Volks­partei gibt es Sympathien für die Zusammen­arbeit mit der Nato, gleichzeitig möchte sie mit einer Initiative die Neutralität festigen.

Und damit zum Briefing aus Bern.

Sprachunterricht: 3000 Franken pro Flüchtling aus der Ukraine

Worum es geht: Ukrainischen Flüchtlingen soll der Zugang zum Sprach­unterricht erleichtert werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kantone mit 3000 Franken pro Person zu unter­stützen, damit diese Angebote für Sprach­kurse umsetzen können. Da der Schutz­status S «grundsätzlich rückkehr­orientiert» ist, sieht das Ausländer- und Integrations­gesetz eigentlich keine Ausrichtung einer Integrations­pauschale an die Kantone vor.

Warum Sie das wissen müssen: Längst ist eine Debatte darüber entbrannt, wer in welchem Mass für die Lebenshaltungs­kosten der bereits mehr als 30’000 in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen aufkommen soll. Ein Vergleich der «Sonntags­Zeitung» hat gezeigt: Die finanzielle Hilfe für diese Leute liegt in weiten Teilen der Schweiz unter dem Existenz­minimum. Sie erhalten zwar ohne lang­wieriges Asyl­verfahren den Schutz­status S, die Kantone können aber weitgehend selber bestimmen, wie viel Geld sie ihnen zum Leben geben. Im Kanton Aargau etwa erhält eine ukrainische Mutter mit zwei Kindern 865 Franken monatlich für den sogenannten Grundbedarf.

Wie es weitergeht: Die Gesetze unter­scheiden zwischen regulärer Sozial­hilfe für Schweizer Bürger und anerkannte Flüchtlinge und der Asyl­sozialhilfe mit deutlich tieferen Ansätzen. Ukrainerinnen mit Schutzstatus S fallen in die zweite Kategorie. Diese unter­schiedliche Einstufung wird von linker Seite nicht erst seit dem Ausbruch des Kriegs kritisiert. Nun aber hegt sogar SVP-Asyl­hardliner Andreas Glarner Bedenken, dass die Unter­stützung für die Ukrainer nicht zum Leben reiche. Doch während linke und grüne Politikerinnen für alle vorläufig Aufgenommenen mehr Unterstützung fordern, will der SVP-Vertreter höchstens eine Erhöhung für Ukrainer. Die GLP wiederum verlangt, dass man den Schutz­status S «grund­sätzlich überarbeitet», so Partei­präsident Jürg Grossen. «Wir dürfen nicht bei den verletzlichsten Menschen knausrig sein und sie noch zusätzlich herunterdrücken.»

Sexualstrafrecht: Bundesrat will «Nein heisst Nein»

Worum es geht: Bevor sich das Parlament ab Juni mit der Revision des Sexual­strafrechts befassen wird, hat der Bundesrat abschliessend Stellung dazu bezogen. Er unterstützt den Grossteil der von der stände­rätlichen Kommission für Rechts­fragen eingebrachten Vorschläge: Konkret will er Täter, die gegen den Willen des Opfers handeln, in Zukunft auch dann wegen Vergewaltigung bestrafen, wenn keine Nötigung durch Gewalt oder Drohung vorliegt. Zudem will er trotz so zahlreicher wie lautstarker Kritik in der Vernehm­lassung an der Ablehnungs­lösung («Nein heisst Nein») festhalten, also nichts wissen vom Zustimmungs­prinzip («Nur Ja heisst Ja»). Gegen diesen Entscheid wurde gestern erneut protestiert: So überschrieben etwa die SP-Frauen ihre Medien­mitteilung mit dem Titel «Bundesrat ohne Haltung».

Warum Sie das wissen müssen: Seit Jahren wird intensiv über eine Reform des Sexual­strafrechts diskutiert, immer wieder auch in der Republik. Diese Woche erhöhte Amnesty International den Druck: Am Dienstag präsentierte die NGO eine vom GFS-Institut erstellte Studie, laut der 45 Prozent der rund tausend befragten Personen die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung wollen, während 27 Prozent die «Nein heisst Nein»-Regel präferieren (und 13 Prozent überhaupt keine Änderung wollen). Frauen, Junge und queere Menschen hätten sich bei der Umfrage am deutlichsten für das Zustimmungs­prinzip ausgesprochen, teilte Amnesty mit. Weitere Resultate der Studie: Die Hälfte der befragten Männer interpretiert es als Einwilligung zum Geschlechts­verkehr, wenn das Gegenüber zuvor anderen sexuellen Handlungen zugestimmt habe. Und mehr als ein Drittel der Männer betrachtet es als Einwilligung, «wenn die Person aufreizend gekleidet ist und mit mir geflirtet hat».

Wie es weitergeht: In der Sommer­session beschäftigt sich der Ständerat mit der Vorlage. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Nationalrat darüber befinden. Ist die Reform vom Parlament unter Dach und Fach gebracht, kann dagegen das Referendum ergriffen werden.

Lehren aus der Covid-Krise: Ständeräte wollen eine Verfassungs­gerichtsbarkeit

Worum es geht: Die Staats­politische Kommission des Ständerats hat sich überraschend für zwei Motionen ausgesprochen, die die Einführung einer Verfassungs­gerichtsbarkeit fordern. Der Entscheid fiel denkbar knapp: mit Stich­entscheid des Kommissions­präsidenten Mathias Zopfi. Der Grünen-Ständerat aus dem Kanton Glarus ist Urheber einer der beiden Motionen, die andere stammt vom Bündner Mitte-Ständerat Stefan Engler.

Warum Sie das wissen müssen: Im Unterschied zu vielen anderen Staaten müssen Gerichte in der Schweiz Bundes­gesetze anwenden, auch wenn sie der über­geordneten Bundes­verfassung wider­sprechen. Das verlangt Artikel 190 der Verfassung. Etwa einmal pro Jahrzehnt unternehmen Parlamentarier Versuche, daran etwas zu ändern – die letzten scheiterten 1999 und 2012. Die Befürworterinnen argumentieren jeweils, die heutige Rechtslage sei für die Bürger unbefriedigend. Dies, weil vom Bundes­gericht nur jene Grundrechte gegenüber der Legislative (also dem Parlament respektive der Stimm­bevölkerung) durchgesetzt werden könnten, die auch von der Europäischen Menschenrechts­konvention garantiert werden. Nicht aber zahlreiche andere Grundrechte, die nur in der Bundes­verfassung verbrieft sind – darunter Eigentums­rechte, die Wirtschafts­freiheit oder die Rechts­gleichheit. Die Covid-Krise habe gezeigt, dass das Gleich­gewicht zwischen Demokratie und Rechts­staatlichkeit zu überprüfen sei, hält die Kommission fest. Schon im Frühling 2020 war die Forderung aufgekommen, Notverordnungen des Bundesrates müssten auf ihre Verhältnis­mässigkeit überprüft werden. Die Gegnerinnen einer Änderung warnen vor einer Gewichts­verschiebung von der Legislative zur Justiz.

Wie es weitergeht: Als Nächstes muss der Ständerat über den Vorschlag entscheiden – auch dort dürfte es knapp werden. Sagt er Ja, kommt das Geschäft in den Nationalrat. Stimmen beide Räte zu, muss der Bundesrat einen Vorschlag für eine Verfassungs­änderung ausarbeiten.

Schwestern der Woche

Ihre Wahl kommt einer politischen Sensation gleich: Die 29-jährige Polit­novizin Valérie Dittli schaffte am Wochen­ende völlig über­raschend den Sprung in die Waadt­länder Kantons­regierung. Die Mitte-Politikerin sorgte damit für eine erneute Nieder­lage der Sozial­demokraten – die bisherige SP-Bildungs­direktorin Cesla Amarelle wurde aus dem sieben­köpfigen Regierungsrat abgewählt. Dank Dittli holten die Bürgerlichen in der Waadt nach zehn­jähriger linksgrüner Dominanz die Mehrheit zurück. Das Besondere: Die Deutsch­schweizerin Valérie Dittli lebt erst seit ein paar Jahren in der Waadt und hatte dort noch kein politisches Amt inne. Aufgewachsen ist sie mit ihrer Schwester Laura auf dem Biohof ihrer Eltern in Oberägeri im Kanton Zug. Beide Schwestern beherrschen das Traktor­fahren aus dem Effeff, haben Jus studiert – und mischen jetzt den Politbetrieb auf. Denn auch Laura Dittli politisiert für die Mitte, ist Zuger Kantons­rätin und kandidiert im Herbst in ihrem Heimat­kanton ebenfalls als Regierungs­rätin. Politisiert habe sie aber nicht Mitte-Präsident Gerhard Pfister, der ebenfalls aus Oberägeri stammt, sagen die Schwestern überein­stimmend. Sondern die Diskussionen um den Milchpreis am Familientisch.

Illustration: Till Lauer

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