Auf der Bühne des «Kosmos» in Zürich, von links: Eveline Roos, Marianne Heer, Nora Scheidegger, Cyrielle Huguenot und Moderatorin Brigitte Hürlimann. Nick Lobeck

Republik live

«Wie will man beweisen, dass ein Opfer zugestimmt oder eben nicht zugestimmt hat?»

Debatte über das Schweizer Sexualstrafrecht, moderiert von Brigitte Hürlimann.

02.11.2019

Teilen6 Beiträge6
«Wie will man beweisen, dass ein Opfer zugestimmt oder eben nicht zugestimmt hat?»
0:00 / 83:13
Kampagnen-Logo

Unabhängiger Journalismus lebt vom Einsatz vieler

Unterstützen auch Sie die Republik mit einem Abo: Einstiegsangebot nur bis 31. März 2024.

Wählen Sie Ihren Einstiegspreis
Ab CHF 120 für ein Jahr

Müssen wir künftig vor dem Sex unsere Partner und Partnerinnen immer fragen, ob er oder sie damit einverstanden ist? Und falls wir das nicht tun: Stehen wir dann mit einem Bein im Gefängnis? Verschiedene Seiten verlangen eine grund­legende Reform des schweizerischen Sexual­strafrechts – das Konsens­prinzip soll eingeführt werden. Skeptikerinnen hingegen warnen vor noch mehr Beweis­schwierigkeiten und Falsch­anzeigen. Und sie befürchten das Ende der Unschuldsvermutung.

Zu den Veranstaltungen

Die Republik live und vor Publikum – hier finden Sie den Veranstaltungskalender.

Unter der Gesprächsleitung von Brigitte Hürlimann diskutierten vier Expertinnen über das Dafür und das Dagegen eines neuen Sexualstrafgesetzes:

  • Marianne Heer, Luzerner Kantons­richterin und ehemalige Oberstaats­anwältin, sieht keinen Reform­bedarf. Sie sagt aber auch, die Strafen für Sexualtäter seien teilweise zu tief.

  • Eveline Roos, Fachanwältin für Strafrecht, befürchtet, dass ein Konsens­prinzip viele Probleme schaffen würde. Und sie sagt, es störe sie, dass Frauen schwächer dargestellt würden, als sie es seien.

  • Nora Scheidegger, Oberassistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Bern, erachtet das heutige Sexual­strafrecht als veraltet. Sie fordert, dass sexuelle Handlungen ohne die explizite Einwilligung der jeweiligen Geschlechts­partner unter Strafe gestellt werden.

  • Cyrielle Huguenot, Verantwortliche für Frauenrechte bei Amnesty International, sagt, die Vergewaltigung sei heute ein viel zu risikoarmes Delikt. Sie fordert ebenfalls höhere Strafen und betont die präventive Wirkung des Konsensprinzips.

Was Sie im Beitrag erwartet:

  • Worüber wir genau reden, 04:10

  • Warum braucht es Reformen beim Sexualstrafrecht?, 10:30

  • Die Rolle der Gerichtspraxis, 19:20

  • Ist eine Erhöhung des Strafmasses hilfreich?, 25:15

  • Die Problematik des «Nein heisst Nein»-Grundsatzes, 33:30

  • Warum die Frage der Beweis­lage der entscheidende Punkt ist, 40:10

  • Sind Sexual­straftaten risikoarme Delikte für den Täter?, 47:40

  • Der unterschiedliche Umgang mit mutmasslichen Opfern und mutmasslichen Tätern, 56:05

  • Was bedeutet es für die Opfer, sich dem Straf­verfahren zu stellen?, 01:00:15

  • Wird die Realität der Sexual­delikte von vielen immer noch verkannt?, 01:07:20

  • Auch Männer werden sexuell belästigt, 01:16:20

Kampagnen-Logo

Unabhängiger Journalismus lebt vom Einsatz vieler

Artikel wie diesen gibt es nur, wenn genügend Menschen die Republik mit einem Abo unterstützen. Kommen Sie bis zum 31. März an Bord!

Wählen Sie Ihren Einstiegspreis
Ab CHF 120 für ein Jahr