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Molekularbiologe PhD, Unternehmer
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Die Fortsetzung und weitere Hintergrundinformationen zu Daniel Rysers und Basil Schöni's "Einer von uns" vorgestern im Tages-Anzeiger: Er schlägt einen Mann zum Invaliden – und tritt dann im TV als harmloser Bursche auf

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Habe ich die Situation richtig verstanden, dass die Auflagen zur Berichteratattung über diesen Fall aufgehoben wurden? (Siehe den heutigen Artikel in "Am Gericht"?)

Falls ja, würde ich genauere Informationen hierzu begrüssen, da die Sachlage dies nun erlauben würde.

LG

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Lieber Herr B., gerne nochmals: Auch wenn das Gericht keine Auflagen an die Medienschaffenden macht, müssen wir immer und in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte wahren (darum erachte ich die meisten Auflagen auch als überflüssig). Was diesen Gerichtsfall betrifft, wurde die Namensnennung redaktionsintern intensiv diskutiert, auch mit unserem Rechtsvertreter. Es gäbe wohl Gründe, die Namen zu nennen und einen Zivilprozess zu riskieren. Die Verantwortlichen auf unserer Redaktion haben sich für eine Anonymisierung entschieden. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr als einmal weniger anonymisieren, das kann ich gut nachvollziehen. Und die Recherche bleibt brisant, auch ohne Namensnennung.

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Was passiert, wenn ich hier den tatsächlichen Namen hinschreibe?

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Jonas Studach
Community-Support
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Dann müssen wir Ihren Beitrag leider verbergen.

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Danke für die schnelle Antwort.

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· editiert

Lieber Daniel Ryser,
Danke für Ihren Mut und für Ihre klare Sprache.

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(von der Moderation verborgen)

Dieser Beitrag wurde aufgrund eines Hinweises zur Identität des Protagonisten verborgen.

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Einer von uns!

Die Republik warb bei ihrer Gründung mit hohem Qualitäts-Versprechen. Ich liess mich anwerben, wurde sogenannte Verlegerin und dafür beglückwünscht, dass ich nun zu denen gehöre, die es besser wissen. Denn die Republik posaunt(e) in jedem Newsletter heraus: dass sie es besser kann, besser weiss, dass nur sie es kann, dass sie überhaupt die Beste ist und wir Verleger_innen die (am) Besten (Informierten) sind! Dieser besserwisserische Tenor veranlasste mich, die Zeitung zu kündigen. Ich verlor sie aus den Augen, bis ich letzte Woche auf den Artikel „Einer von uns!“ aufmerksam wurde. „Einer von uns“ soll in einem Gerichtsverfahren von Justiz und Berichterstattung bevorzugt worden sein, weil er „einer von uns“ ist? Und wieder der Grundton: Wir sind die Einzigen, die hinschauen und wissen, dass von diesem „Einen“ terroristische Gefahr ausgeht. Sie fordern, das Bundesgericht müsse sich um „diesen Einen“ kümmern, die Öffentlichkeit seine Identität erfahren. Anstelle von Argumenten liefern sie Indiskretionen, mit welchen die sogenannten Verleger_innen dessen Identität schnell und artig ergoogeln. Damit ist die gerichtlich verfügte Anonymität – an die auch die Republik gebunden ist – ausgehebelt. Ist das der Journalismus, auf den die Republik so stolz ist, den sie ihrer Verleger_innenschaft versprochen hat? Da lob ich mir die WOZ, die sich niemandem anbiedert, nur tut, wofür wir sie lesen und lieben: Hinschauen, Fragen, Analysieren, vielschichtig und fair Berichten.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Sie werfen uns hier lauter Dinge vor, die nicht im Artikel stehen. Wir verlangen nicht, dass der Mann vor Bundesgericht kommt. Wir stellen die Frage, warum ein Mann wie er nicht vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona landet. Der Experte Ahmed Ajil scheint Ihnen ein Hohn. Wir fordern nicht, dass die Öffentlichkeit seinen Namen erfährt, sondern stellen die Frage, warum das Gericht hier derart aussergewöhnliche Massnahmen erlässt, für die es vermutlich gar keine Grundlage gibt. Und lassen uns davon nicht abhalten, diesen Fall genau anzuschauen. Dass Sie investigativen Journalismus als «besserwisserisch» empfinden, da kann ich ihnen wirklich nicht helfen. Und da Sie nicht Verlegerin sind, kann ich Sie auch nicht überzeugen, zu bleiben.

Bezüglich «Einer von uns» empfehle ich Ihnen, die Biografie des Massenmörders Anders Breivik zu lesen. Da könnten Sie die Frage vertiefen, was damit gemeint sein könnte. Aber: Was ich angesichts einiger (aber auch gar nicht so vielen) Reaktionen aus dem linken Milieu, aus dem grün geführten Polizeidepartement, aus dem Kulturkuchen, wirklich interessant finde, gerade in Bezug auf den Titel: Eine beinahe spürbare Empathie mit dem rechtsextremen Messerstecher aus verschiedenen Gründen. Das liebste Argument: «Der Rechtsextreme könnte ja auch mein Kind sein.» Das ist so bezeichnend. Nie heisst es: «Das Opfer könnte ja auch mein Kind sein!» Und eine damit einhergehende Bagatellisierung der Tat «dieses Einen», wie sie ja selbst verniedlichend mehrfach in Anführungszeichen schreiben. Sie beklagen «Indiskretionen» und fehlende Argumente, entgegen der fünf tiefen Messerstiche, der hunderten Tweets, die wir analysierten, als unumstössliches Dokument einer rechtsterroristischen Ideologie. Sie liefern in der Tat – ungewollt – ein wunderbares Anschauungsbeispiel für den Titel: «Einer von uns».

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Lieber Herr Ryser, Sie schreiben sich mit ihrem Kommentar noch mehr in die Spirale hinein, die ich in meinem Kommentar kritisiere. Nun spüren sie weitere Feindbilder auf, "Personen aus dem linken Milieu" (mich?), "rechtsextremer Messerstecher" (wen meinen Sie?). Welche Fakten berechtigt Sie zu diesen Titeln? Woher nehmen Sie den Übermut, sich derart über die Einschätzung einer Vielzahl von Fachpersonen zu schwingen? Guter Journalismus vermeidet Labelings (Othering). Deswegen bitte ich Sie, auf weitere (Otherings) zu verzichten, besser zu recherchieren, sachlicher zu schreiben, bescheidener aufzutreten und engagierten Journalismus nicht mit Empörungs-Journalismus zu verwechseln. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag!

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Kritische Leserin
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Frau N., Sie haben viel differenzierter als ich formuliert, was ich mit meinem Beitrag meinte. Auch ich hoffte, dass die Republik gegen diesen Trend gewappnet ist.

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(von der Moderation verborgen)
Souri Thalong
Community-Support
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(Ihr Beitrag wurde verborgen. Wir bitten Sie, hier im Dialog keine Namen zu nennen oder Infos zu veröffentlichen, die auf die Identität der Personen schliessen lässt.)

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Kritische Leserin
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Mich stört an dem Artikel (jenseits von Fakten, die ich nicht beurteilen kann) die elitär-antielitäre, politisch allzu korrekte Tendenziosität, der mitschwingende schadenfreudige Unterton, das Reisserische also, das , siehe Kommentare, perfekt funktioniert! Journalistischer Populismus auf „hohem“ Niveau?
Den kenne ich sonst von dieser Zeitung nicht.

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Danke für das publik Machen dieses Falls. Gerade darum brauchen wir mutigen unabhängigen Journalismus. Zu einfach ist es, die Republik deswegen zu bashen. Wie es inzwischen in anderen Medien geschieht. Es geht hier nicht um wer hat was. Sondern wie wird es beurteilt. Und da muss noch viel geschehen. Ich habe etwas Einblick in Anklagen in der linken Szene, da wird massiv vorgegangen. Ich bin sehr froh werden diese Ungleichheiten aufgedeckt und ja wenigstens bekommt der Fall wegen des Republikbashings Aufmerksamkeit. So hoffe ich auf mehr Aufschreien!

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Interessanter Dialog: Einerseits will man die Nennung von einschlägigen Rechts-Terroristen verbieten, andererseits will man um hundsverrecke den Namen eines mutmasslichen Rechts-Terroristen herausfinden, nennen und andernfalls doxxen.

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Ein Unterschied liegt vielleicht darin, dass gewisse Rechtsextreme durch die Anonymität Schutz geniessen und so ihre Ideologie ungehindert verbreiten können, wie z.B. der Protagonist dieser Recherche im genannten Kulturprojekt. Während hingegen Attentäter wie etwa der aus Christchurch durch ihre Tat aktiv die Öffentlichkeit suchen, um ihre Bekanntheit zu fördern. Das ist Teil der Strategie, eine Identität als „Krieger“ zu konstruieren, in der Szene Anerkennung zu gewinnen und Nachahmer zu finden (siehe „Highscore knacken“ oder gegenseitig Homagen via T-shirts u.ä., wie im Artikel zu lesen ist).

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Wir sollen ihn also doxxen, um ihn zu sanktionieren, danach aber nie mehr namentlich erwähnen, um ihn nicht zu heroisieren?

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Vielen Dank für diese wichtige Recherche. Beim Lesen ist uns jedoch wiederholt die Nennung der Klarnamen verschiedenener rechtsextremistischer Terroristen aufgefallen. Wir kritisieren dies scharf. Durch die Nennung ihrer Namen verfestigt sich ihr “Märtyrertum” und die Täter erreichen genau das, was sie wollen: Dass wir sie in Erinnerung behalten, statt ihre Opfer und ihre Namen zu Chiffren für eine mörderische und menschenverachtende Ideologie werden. Eine journalistische Recherche verliert nicht an Qualität, wenn wir die Namen der Attentäter nicht nennen. Ausserdem regt die Nennung der Namen zu Nachahmunstaten an, wie Untersuchungen zeigen. Tun wir ihnen diesen Gefallen nicht!

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Leser
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Ganz ihrer Meinung - es erschliesst sich nicht, weshalb die Republik die Namen der Terroristen im Text genannt hat.

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Meiner Meinung nach spielt in diesem Fall, der von Toleranz geprägte Umgang mit tendenziell rechtsextremem Gedankengut, sowie der Bezug zu Verantwortungsübernahme eine wesentliche Rolle, dass 'Bucher' eine solch verstörende Tat (gezielt versuchtem Mord, als Höhepunkt nach Dutzend anderen verstörenden Taten) reulos vollzieht. Aus diesem Grund ist dieser Artikel, genau so wie er geschrieben ist, enorm wichtig und gut. Vielen Dank dafür!
Vielleicht könnte das Umfeld des Täters zumindest jetzt eine gewisse Verantwortung übernehmen und das Kulturprojekt für die Öffentlichkeit unzugänglich machen, oder es wenigstens als offensichtlich extremstens gescheiterte Interventionsmassnahme deklarieren...

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Trotz berechtigter Fragen, wieweit der Artikel auch die persönliche Neugier bedient, zeigt er wesentliche Mechanismen auf. Der Täter wurde und wird durch drei sehr einflussreiche Kreise geschützt: Die Bekanntheit der Eltern (ob links und rechts im Spektrum sollte keine Rolle spielen, wobei rechtsextrem motivierte Terrorakte rasch durch die Gegenseite thematisiert werden, hier passierte - nichts), die Strafverfolgungsbehörden und das Gericht, die das Ganze immer noch in die Nähe eines Kavaliersdelikt rücken und sich in der zuvorkommenden Art einem Täter gegenüber gegenseitig übertreffen (möchte wissen wie es mit einem gewöhnlichen Täter getönt hätte), und nicht zuletzt die grossen Verlage, die jetzt nicht mehr dürfen, aber vorher auch nicht wollten.

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(von der Moderation verborgen)

Dieser Beitrag wurde aufgrund einer Aussage über die Familie des Täters verborgen.

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Ich schliesse aufgrund der Aussagen im Artikel auf die mögliche terroristische Gesinnung des Bruders und mache keine Aussagen über die Familie des Täters, die über die Informationen im Artikel hinausgehen. Ich kenne die Familie nicht, und verstehe die Anonymisierung -- finde diese auch aus verschiedenen Gründen richtig. Die Ungleichbehandlung der Straftat und mögliche Konsequenzen interessieren mich aber schon.

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Nachdem ich in Erfahrung gebracht habe, wer das ist, scheint mir die Relevanz der Identität des Verurteilten und seiner Eltern nicht mehr so relevant. Das hat ja keine politischen Implikationen oder dergleichen.

Es gäbe allenfalls für den Boulevard etwas her.

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Gymnasiast
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Guten Tag wie finde ich heraus wer der Typ ist, es würde mich einfach interessieren.

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Souri Thalong
Community-Support
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Einfach nochmals als Hinweis: Wenn hier Infos veröffentlicht werden, die auf die Identität der Person schliessen lässt, müssen wir den Dialogbeitrag verbergen.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Was mich zudem stört ist der Titel «Einer von uns». Was/wer wäre denn dieses «uns»?

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Multifunktional
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Ich denke, der Titel soll genau das provozieren: Ein Nachdenken über das „uns“ und das „die andern“, das in unserer Gesellschaft unbewusst immer mitschwingt und zu instutioneller unbewusster Diskriminierung und auch offenem Rassismus führt.
Ohne diese Einteilung gutzuheissen (meine Familie gehört selber manchmal zu „den andern“), würde ich das „uns“ etwa so definieren: Schweizer seit mehreren Generationen, angepasst, Mittelstand bis Oberschicht, gebildet, christlich/jüdischer Hintergrund
Dagegen das „die andern“: Ausländer oder eingebürgert, falls Schweizer aus Unterschicht, bildungsfern, muslimischer oder anderer exotischer Hintergrund.

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Der trifft des Pudels Kern... Zum Wir vs. Nicht-Wir bitte nachschauen unter Othering. Edit: Link mit Beispiel und Erklärung: https://www.psychologytoday.com/us/…y-othering

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Ich muss mich korrigieren: Als Ungleichbehandlung von Anhängern von rechtsterroristischen Ideologien vor Gericht.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Es ist schwer zu formulieren, was genau mich an diesem Text stört (auch wenn ich ihn grundlegend wichtig finde als Beitrag zur Ungleichbehandlung von rechtsradikalen Terroristen aus verschiedenen Milieus vor Gericht). Mir scheinen hier zwei Themen unangenehm vermischt: Einerseits geht es um ein anonymisiertes Gerichtsverfahren im linken Milieu. Dieser Teil ist abgeschlossen und wird kaum Auswirkungen haben auf das zukünftige Gerichtsgebaren in Zürich in ähnlichen Fällen. Oder doch? Andererseits wird suggeriert, dass bei der Vergabepraxis von Kulturbeiträgen nicht genau geprüft wird, an wen diese mit welchen Kriterien vergeben werden. Das sind zwei verschiedene Recherchen bzw. hätte die eine (Vergabepraxis) genauer ausgeleuchtet werden können (was die Republik andernorts auch schon geleistet hat). Gerade für Menschen, die nicht wissen oder wissen wollen, um wen genau es sich handelt.

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Im Wissen, um wen und welches Projekt es sich handelt, steht die Vergabepraxis in meinen Augen nicht zur Diskussion. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack in Bezug auf gewisse Inhalte, welche nun einen drastischen Realitätsbezug bekommen haben.
Ich finde es in Ordnung, die Familie zu schützen; für die Öffentlichkeit hat diese Information keinen Mehrwert, ausser die Befriedigung der eigenen Neugier. Der in meinen Augen einzige - und gigantische- Skandal ist der Umgang der Strafbehörden und Gerichte mit diesem Fall. Alle sind gleich - und einige halt gleicher. Das darf nicht sein!

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Das ist ein sehr lehrreicher und interessanter Artikel für mich. Er ist auch sehr gut geschrieben. Er beleuchtet auch Nischen unserer Gesellschaft, die mir bisher nicht bekannt waren: Dass Terrorismus eben ganz unterschiedliche beurteilt wird. Die Geheimhaltung und der Schutz der Angehörigen hat jedoch noch einen anderen Aspekt. Viele beginnen zu googeln, möglicherweise bleiben eine Handvoll Personen verdächtig. Ob das in diesem Fall zutrifft weiss ich nicht. In einem ganz anderen Fall schrieben die Medien von einem Gastronomen, einer grösseren Stadt und seiner nicht allzu häufig vorkommenden Nationalität in diesem Beruf. Das war dann für alle anderen Gastronomen in der gleichen Staat mit gleicher Nationalität ein ungerechter Generalverdacht, zumal weder die Stadt noch die Nationalität von Bedeutung war.

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Multifunktional
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So „unprominent“, wie es hier viele Kommentare suggerieren, ist der Täter auch nicht, da ja nach Infos aus dem Artikel bereits Homestories über ihn erschienen sind und er als Aushängeschild für ein Kulturprojekt fungierte. Da besteht schon ein gewisses Interesse, wenn ein Kulturprojekt eines rechtsradikalen Terroristen mit Kantons- und Bundesgeldern unterstützt wird. Da kommt zusätzlich die bisher nicht diskutierte Frage hinzu, ob die Geldgeber genauer hätten hinschauen müssen, wen sie da unterstützen. Da hat scheinbar auch ein prominenter Name genaueres Hinschauen verhundert. Auch stellt sich die Frage, wie es mit einer allfälligen weiteren Unterstützung des Projektes aussieht. Schon nur aus diesen Gründen ist die Geheimhaltung des Namens nicht ganz unproblematisch.

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Wenn Sie wüssten, worum es sich handelt, bieibe von Ihren offenen punkten wohl kaum etwas an möglichen vorwürfen an die geldgeber hängen. So zumindest meine einschätzung.

Aber ich verstehe Ihren punkt. Ohne das kennen des projekts weiss man/frau nicht, ob's ein gschmäckle hat.

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Danke für den Artikel und danke für die vielen Beiträge. Ich möchte einen Aspekt bringen, den ich hier beim Überfliegen nicht entdeckt habe und den ich für problematisch bis gefährlich halte.

Was der Täter jetzt bekommt, angestossen durch diesen Artikel und angestossen durch die Hinweise auf seine Familie, ist Publicity. Der Artikel hat auch mich extrem neugierig gemacht und ich wollte den Namen des Täters wissen und hab ihn danke einer googelnden Freundin erfahren.

Die Verabredung, Täter nicht mehr zu nennen, keine Homestories mit ihnen zu provozieren, wie Jacinda Ahern das z. B. nach Christchurch gemacht hat, ist eine gute Sache.

Der Artikel läuft diesem Anliegen zuwider, denn die "grosse Tat" mit dem grossen gedanklichen Konstrukt dahinter erhält nun leider eine Menge Aufmerksamkeit - mit Bezug auf den Täter. Das möchte ich kritisieren.

Wie hätte sich das verhindern lassen?

Hätte es bei "einflussreiche Familie" bleiben können und ohne Kulturprojekt, Bruder und solche Details auskommen, die zum Googeln verleiten? Oder bei noch nebulöseren Gründen, warum der rechtsradikale Täter anders behandelt wurde? Ist nicht sogar das Elternhaus eine nachvollziehbare Begründung für viele von uns? Hätte es vielleicht gereicht, die Geschichte auf die relative Blindheit gegenüber white supremacy zu erzählen? Ich bitte die Republik in diesem Sinne nochmal über die Bücher zu gehen. Der Schaden ist aus meiner Sicht aber schon entstanden, Simon Bucher ist von einem anonymen Täter zu einer rechtsradikalen Lokalgrösse geworden. :(

edit nach Feedback: Im letzten Satz hiess es vorher "von einem Messerstecher zu einer rechtsradikalen Lokalgrösse".

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Multifunktional
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Simon Bucher ist von einem Messerstecher zu einer rechtsradikalen Lokalgrösse geworden.

Das Problem, dass der Artikel benennt ist ja gerade, dass Simon Bucher nie nur ein Messerstecher war sondern immer schon ein rechtsradikaler Terrorist, dies aber aus politisch-gesellschaftlichen Gründen verschwiegen wurde. Genau dies ist doch der Skandal!

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Ich habe mich da schlecht ausgedrückt, H. W.. Ich kritisiere, dass durch den Artikel der Täter eine Figur wird. Es ist zweifellos ein Verdienst der Republik, klargestellt zu haben, dass er kein Messerstecher, sondern ein Terrorist ist. Ich frage mich aber, ob es eine Option gegeben hätte, den gesellschaftlichen und justiziellen und medienfreiheitlichen Skandal zu erzählen, ohne dem Täter Popularität zu verschaffen.

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Souri Thalong
Community-Support
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Guten Tag, H. W.. Hier noch eine notwendige Präzisierung juristischer Natur: Wir bezeichnen Simon Bucher im Beitrag als Anhänger einer rechtsterroristischen Ideologie. Das ist die korrekte Bezeichnung. Wie auch Rechtsextremist. Aber: Simon Bucher wurde von der Justiz nicht für Terrorismus verfolgt, angeklagt oder verurteilt.

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Wer hat den Film "Kleine Germanen" gesehen? Was mir zu denken gab war, dass ich mein Bild von Rechtsextremen ändern muss. Ausführlich erzählen Götz Kubitschek, Ellen Kositza, Sigrid Schüssler, Martin Sellner von ihrem Werdegang und ihrer Sicht auf die Welt. Gepflegt, freundlich. Als Gegengewicht die gezeichnete Geschichte einer Aussteigerin und ihrer Familie. Wenn die nicht wäre, wer könnte etwas gegen die ausgeführten konservativen Haltungen haben? Vielleicht lernt ja der "Simon Bucher" im Gefängnis gefälliger zu sein? Der Artikel "Einer von uns", der die Anfänge einer rechtlichen Aufarbeitung einer Hasstat erzählt, schildert ja auch den Unglauben, "einer von uns" könnte abdriften, extreme Gewaltideen haben und zutiefst überzeugt sein, auf dem rechten Weg zu sein. Und offensichtlich ist er nicht allein. Ein Bruder wird erwähnt, der zumindest etwas gegen alte Bäume (oder Naturschützerinnen) hat und ein bester Freund. Wo fängt Toleranz, Verzeihen können, Grosszügigkeit an und wo fängt die Mitschuld an? Sehr unbequem. Diese Fragen stellten sich auch schon am linken Rand.

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Die einspieler von podiumshetzereien der von Ihnen genannten in besagter doku sollten auch ohne die aussteigergeschichte den geneigten zuschauenden schon genug gelegenheit geben, zu merken, dass es hinter der gepflegten fassade tiefbraun stinkt. Die "freundlichkeit" ist nur eine billig erstellte fassade, damit unbedarfte den kubitscheks, sellners, höckes auf den klebrigen leim kriechen.

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Das Problem besteht doch darin, dass mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird, wenn es um rechtsextreme Gewalt geht im Vergleich zu islamistischer Gewalt. Das Problem besteht aber nicht in der Anonymisierung des Täters bzw. der Familie desselben. Bei Gerichtsberichterstattung ist es normalerweise Bedingung, die Angeklagten nicht identifizierbar zu machen. Das ist das völlig übliche Vorgehen. Ab und zu gibt es Ausnahmen, wenn die Angeklagten selbst prominent sind (das kann auch kommunale "Würdenträger" betreffen) oder selbst ihrer Namensnennung zugestimmt haben. Ansonsten: keine Namen, keine Identifizierbarkeit. Das hat bisher auch bei Verfahren gegen islamistische Angeklagte gegolten. Dass die Familien nicht genannt werden, sollte selbstverständlich sein - sie haben ja nichts verbrochen.
Das Problem besteht darin, dass es zwar einen spezielles Gesetz gibt, das Al Quaida- oder IS-Sympathisanten a priori kriminalisiert und entsprechende Straftaten als Terrorismus qualifiziert, es aber gleichzeitig für rechtsextreme Straftaten keine Entsprechung gibt. Die Frage ist doch, ob es ein solch spezielles Gesetz überhaupt braucht oder ob man das nicht "weltanschaulich neutral" regeln könnte.

Nicht gesetzlich/juristisch zu lösen ist das Problem, dass die Gesellschaft bei rechtsextrem motivierten Straftaten oft sehr geneigt ist, das politische Motiv zu "übersehen" und die Tat unter "Einzelfall" oder "psychisches Problem" abzubuchen, während bei islamistischen Taten diese sofort einer ganzen Bevölkerungsgruppe bzw. deren Religion angelastet und die Taten als system-immanent gesehen werden. Als Beispiel kann z.B. der sogenannte Amoklauf in München 2016 gelten, bei dem schon unmittelbar nach der Tat das rechtsextreme Motiv des Täters bekannt war, die Behörden aber jahrelang so taten, als ob der Täter psychische Problem, aber keine rechtsextreme Motivation gehabt hätte.

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In my opinion, to think that the central problem of this story is the curiosity to find out the names of the people involved means looking at the tree and not seeing the forest.
The same family in the past has chosen to show itself in a project of extreme visibility, now instead it takes advantage of the privilege offered by belonging to a high social class to hide a right-wing terrorist.
I call this hypocrisy and I can look at it with compassion when it concerns people but I cannot accept it when it concerns the state and the judiciary.
The attention and delicacy used by the court and the media for this criminal and his family have not been used for much more fragile families living in serious trouble.
And also, this misdirected piety also serves to ignore the enormous problem of radicalization in the circles of the far right. These people are not capricious kids who rebel to spite the family but they are men and women who make a conscious choice of hatred and violence and should not be underestimated.

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Johanna Wunderle
Unity in Diversity
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Danke! Sie bringen das sehr klar auf den Punkt Anonym 10

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very interesting thoughts. thank you.

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Grafiker, Historiker, Schlagzeuger
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Rechts, links, grün … Arschloch ist Arschloch! Ich will die Identität des Täters wissen und auch diejenige der Täter aller anderen Attentate. Das hat nichts mit irgendwelchen niederen Beweggründen zu tun, sondern mit einem Sicherheitsbedürfnis, das ich (zurecht oder zu unrecht) damit glaube zu befriedigen. Ich fühle mich sicherer, wenn ich seinen Namen kenne.

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Der Artikel suggeriert, dass der Persönlichkeitsschutz nicht wichtig ist - oder zumindest in diesem Fall nicht, dass die Vorsicht des Gerichts skandalös sei, und setzt bei den Leser*innen ein heftiges und engagiertes Googeln und Herumschwätzen in Gang. Und heute Morgen, 24 h nach der Publikation, wissen alle, wer Simon Bucher ist. Allüberall das Wohlgefühl eines befriedigten Voyeurismus. Egal ob links- oder rechtsextreme oder religiöse oder terroristische Tat: Muss wirklich die ganze Familie durch den Kakao gezogen werden, wenn ein Kind entgleist, liebe Republik? Wie würden die beiden Journalist*innen das sehen, wenn‘s ihr eigenes Kind wäre?

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(durch User zurückgezogen)
Multifunktional
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· editiert

… ich weiss es nicht. Ihre Bubble ist nicht der Rest der Schweiz und der Republik-Leserschaft. Wer es nun nach diesem Artikel „neu“ weiss, hätte es wohl auch schon vorher wissen können, wenn er sich dafür interessiert hätte. Gemäss Anonym 16 wusste ja schon vorher „halb Zürich“ Bescheid. Alle anderen tappen weiterhin im Dunkeln.
Die Message über die Ungleichbehandlung von Tätern mit verschiedenen Hintergründen vor unseren Gerichten kam sehr wohl an und ist auch die Hauptaussage des Textes. Dies wird auch in vielen, den meisten, Kommentaren gewürdigt. Eine Geschichte über die Radikalisierung des Täters wäre eine ganz andere Story und würde auch Interviews mit ihm selber und der Familie bedingen. Bei dieser Geschichte steht hingegen die Qualität unseres Justizsystems im Vordergrund, nicht die Person selber. Die Suche nach der Identität des Täters ist mehr eine Spielerei und der Impuls, ein Rätsel zu lösen, dass sich präsentiert. Quasi die Aktivierung des Miss-Marple-Gens. Ein kleiner Austausch hierüber im Forum sollte gestattet sein. Schliesslich - und das ist das Entscheidende - wurde Simon Bucher hier weder enttarnt noch wurde seine Familie beschimpft oder Schlimmeres.

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Koch und Buchhalter
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Für mich stellt sich die Frage schon auch, ist der Name der Familie wichtig oder ist das nur Sensationslust? Da der Artikel aber darauf aufgebaut ist, die unterschiedliche Rechtsprechung je nach Herkunft aufzuzeigen, ist dies für mich schon relevant. Denn es handelt sich beim Protagonisten nicht um ein Kind, sondern um einen erwachsenen jungen Mann, der für den Sachverhalt, unabhängig seiner Herkunft, vor Gericht gerade zu stehen hat und dies ist nicht passiert. So wenig die Familie sich die Schuld von ihrem erwachsenen Sohn aufladen muss, so wenig sollte die Familie für seinen Prozess relevant sein. Zudem ist die Messerattacke, wie im Artikel schön aufgezeichnet, nicht eine isolierte Tat, sondern hat eine grosse Vorgeschichte und die vormals z.B. von stalking Betroffenen haben auch eine Leidensgeschichte. So gesehen ist für mich die verfügte Anonymisierung zumindest fragwürdig.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Lieber Mathias, hier noch öffentlich nach telefonisch: Der Artikel suggeriert und vor allem erzählt etwas anderes. Dass „Einer von uns“ unter dem Radar lief. Dass in deinem Milieu offenbar alle wissen, wer Simon Bucher ist, wie du schreibst, nehme ich zur Kenntnis, verhält sich aber ausserhalb dieses Zürcher Milieus anders. „Befriedigender Voyerismus“ ist auf jeden Fall nicht das Ziel des Textes, sondern die Dokumentation der extremen Radikalisierung von Simon Bucher im Kontext des internationalen Rechtsterrorismus. Und der Umgang lokaler Behörden und Medien damit.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Ich empfinde Nincks' Reaktion als Verteidigung eben dieses Milieus, zu dem er selber gehört. Wie wenn da nie was schiefginge. Und dass man darüber nicht öffentlich sprechen dürfen soll erinnert mich an den alten FDP-Filz und finde ich als Forderung eines Journis (!) sehr fragwürdig. Soviel zur neuen Schweizer «Gutbürgerlichkeit».

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Ich empfinde Nincks' Reaktion als Verteidigung eben dieses Milieus, zu dem er selber gehört. Wie wenn da nie was schiefginge. Und dass man darüber nicht öffentlich sprechen dürfen soll erinnert mich an den alten FDP-Filz und finde ich als Forderung eines Journis (!) sehr fragwürdig. Soviel zur neuen Schweizer «Gutbürgerlichkeit».

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Die Frage wurde gestern hier schon diskutiert, sie hat mich beschäftigt, weil mich gestern auch interessiert hat, wer das ist.
Aus meiner Sicht müsste das ein grundsätzliches Prinzip sein, auf das alle Anspruch (oder eben keinen Anspruch) haben. So ganz überzeugend finde ich einen generellen »Persönlichkeitsschutz« bei verurteilten Straftäter:innen nicht; einen selektiven für Prominente auch nicht.

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Der Verurteilte ist nicht prominent, die Eltern sind es. Niemand kann etwas dafür, wenn seine Eltern Promis sind. Und die Eltern sind ja nicht straffällig geworden. Darum muss aus meiner Sicht für die ganze Familie der Persönlichkeitsschutz gelten. Eigentlich ein klarer Fall.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Interessanter Punkt. Die Kritik von Mathias Ninck - ein Ex-Kollege - geht dahin, dass der Aufbau des Textes zu stark die Frage geschürt habe, um wen es sich denn da nun handle, statt den Weg seiner Radikalisierung nachzuzeichnen (ich hoffe, ich Quote richtig). Ich sehe das anders, finde aber den Punkt angesichts der Frage nach der Identität, die auch hier in der Community auftauchte, natürlich schon sehr interessant. Gerade auch die hier aufgeworfene Frage. Wir haben die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligter gewahrt. Unsere Geschichte ist eine andere.

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Zur Aussage des Einzelrichters :

"...Überlegen Sie sich doch ein Fern­studium in dieser verzwickten Situation. Damit Sie etwas in der Hand haben, wenn Sie in eineinhalb Jahren wieder draussen sind. Da müssen Sie aber auf die Gefängnis­leitung zugehen, die sind sich nicht gewohnt an Leute wie Sie.»

Wie kann er in eineinhalb Jahren wieder draussen sein, wenn er zu 5 1/2 Jahren verurteilt wurde?

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Guten Tag Frau Schaffner
Der Richter bezieht sich hier auf die bedingte Entlassung gemäss Art. 86-89 des Strafgesetzbuches.

Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige Behörde bedingt zu entlassen, wenn es sein Verhalten im Strafvollzug rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.

Simon Bucher befindet sich seit dem Messerangriff beim Sihlcity in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war der Messerangriff ca. zwei Jahre her. Die zwei Drittel der Strafe (nämlich ca. 3.5 Jahre) würde er also etwa eineinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung erreichen. Das wäre der frühestmögliche Zeitpunkt für Buchers Entlassung aus dem Strafvollzug.

Diese Zahlen sind zum jetztigen Zeitpunkt natürlich hypothetisch, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Ach so, vielen Dank für die Aufklärung!

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Vielen Dank für den Beitrag an die Republik, der meinem Verständnis nach die Fakten geliefert hat, die es bisher gibt. Und damit eine Diskussion anstossen möchte über wichtige Fragen, die sich aus diesen Fakten ergeben, was auch gelungen ist, wie sich an diesem lebhaften Diskurs zeigt. Die Frage, dich mich sehr beschäftigt, ist die Entscheidung des Gerichts, eine Familie zu schützen, die bewusst mit ihrem Kulturprojekt als Familie in die Öffentlichkeit getreten ist und damit zugleich einen für die Gesellschaft gefährlichen Täter zu schützen. Ich bin gespannt, wie in der schriftlichen Urteilsbegründung die diesbezügliche Interessenabwägung ausfällt und hoffe, die Republik bleibt bei diesem Thema am Ball.

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Die zum Persönlichkeitsschutz verfügten Massnahmen wurden - offenbar - von den betroffenen Medien (inkl. Republik) akzeptiert. Dazu wird es im Strafurteil keine zusätzliche Begründung geben. Begründet werden muss dort aber natürlich alles, was für die Strafzumessung relevant ist, siehe Art. 47 StGB.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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«Wir respektieren den Entscheid des Gerichts und haben auch hier klar kommuniziert, dass wir keinen Verstoss gegen den Entscheid dulden wollen und können.» Wo ist die Story???

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Multifunktional
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Ist diese Frage ernst gemeint? Der Artikel deckt auf, wie das schweizerische Rechtssystem rechtsextreme Täter (aus gutem Hause) mit Samthandschuhen anfasst, wohingegen religiös motivierte Täter viel strenger bestraft werden und auch in den Medien anders darüber berichtet wird. Obwohl die Gefahr aus der rechtsextremen Ecke mindestens so gross ist. Um ein systematisches/institutionelles Problem zu benennen, ist der Name eines Einzeltäters nicht wirklich relevant. Es geht nicht nur um den Einzelfall sondern die blinden Flecken im System!

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Oder folgen noch Fakten?

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Multifunktional
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Was für Fakten fehlen Ihnen? Abgesehen von der Identität des Täters, welche für den Sachverhalt nicht entscheidend ist, enthält der Artikel viele aufschlussreiche Informationen über den konkreten Fall und die skandalöse Bevorzugung rechtsextremer Extremisten im Vergleich zu ihren religiösen Pendants.

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Johanna Wunderle
Unity in Diversity
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Warum sollte die skandalöse Bevorzugung weitergehen? Es handelt sich nicht nur um EINEN Täter, sondern um einen Täter und ein schützendes und beschütztes Umfeld.
Der ganze Filz sollte ans Tageslicht kommen.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Warum habt Ihr den Artikel überhaupt publiziert? Ist für mich nicht nachvollziehbar.

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Souri Thalong
Community-Support
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Wenn Sie Ihre Kritik noch ausführen würden, Agnès Laube, könnten wir vielleicht konkreter antworten. Mir erschliesst sich aus Ihren (drei separat abgegebenen) Voten aber nicht, was Sie im Beitrag genau vermissen.

Und vielen Dank, H. W., für Ihre geschätzte Unterstützung mit den prägnanten Zusammenfassungen in den anderen zwei Threads!

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· editiert

Der Titel passt perfekt. Aber in diesem interessanten Artikel müsste man m.E. mehrere Problemkreise ein bisschen mehr trennen:

-- Da haben wir einen verbohrten Terroristen, der, weil er Bioschweizer ist, nicht das Verfahren gegen Terroristen bekommt. Ursache: die BA darf sich die Verfahren schnappen, die sie will, und gegen Bioschweizer wollen sie eben keine Verfahren führen. Leider ist die Ursache sehr verbreitet: bei bestens verteidigten Beschuldigten, womöglich mit PR-Apparat wird mit allergrößter Vorsicht vorgegangen und gibt es nach aufwendigsten Verfahren geringe Strafen. Aber wenn man dann einen schwachen Missetäter vor den Schranken hat, dann haben dieselben Richter den Mut zu markigsten Sprüchen (pour la galérie) und harten Strafen.

-- Der Terrorist wird von einem Richter, der als Vorsitzender der Wirtschaftsstrafkammer am Bezirksgericht an mildeste Strafen für Wirtschaftskriminelle, d.h. Täter aus Gier und Bosheit gewöhnt ist, unverhältnismäßig milde bestraft.

Man merkt sicher, dass ich beides falsch finde. Entsprechend bin ich froh, dass der Staatsanwalt Berufung erklärte.

-- Der dritte Punkt besteht darin, dass das Gericht ein Shaming der Eltern verhindern wollte, zumal wir wissen, dass der Vater die Denke des Sohns missbilligt. Alle, die hier gerne in fremden Wäschekörben schnüffeln möchten, mögen bitte bedenken, wie sie es an der Stelle der Eltern des Terroristen empfinden würden, die sowieso im Elend sind. In England haben die Medien unter Missbrauch der Medienfreiheit alle Schranken niedergerissen, um mit der Befriedigung niederster Sensationsgier Geld zu machen. Die Republik sollte das Gericht respektieren und den Schutz der Eltern nicht untergraben. Das ist nicht das Niveau, das man hier sucht.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Wir respektieren den Entscheid des Gerichts und haben auch hier klar kommuniziert, dass wir keinen Verstoss gegen den Entscheid dulden wollen und können.

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· editiert

Stimmt, Herr Ryser, aber sicher haben Sieauch die anderen Kommentare und Antworten gelesen, wie die Familie dank der Angaben in der Republik gegoogelt werden kann. Herr B. sagt das ausdrücklich und andere auch, und auch welche, die ihre Neugier für edler halten.

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(durch User zurückgezogen)

Ich kann mir die Qual der Eltern sowie des Opfers sehr wohl vorstellen und dass keines das Andere mindert. Ich finde auch, dass man Tätern nicht noch die Bühne bieten soll, nach der sie womöglich erst recht streben, indem man ihre Namen nennt. Dennoch halte ich es für richtig, die ganze Geschichte hier so erzählt zu haben wie sie sich zugetragen hat. Es geht beileibe nicht einfach bloss um promigeile Schadenfreude, oder darum, dass der Typ ein Arschloch ist, sondern dass die Diskretion nicht dazu führen darf, dass Täter je nach Belieben, Vitamin B oder Status unter ein besonderes Protektorat gestellt werden können. Nicht nur weil es unfair, sondern auch weil es verharmlosend und gefährlich ist. Der Betroffene scheint sich dieses Umstandes ja allem Anschein nach bewusst gewesen zu sein. Und ich will mir die Qual von rein Garniemand mehr vorstellen, wenn sowas nach Hinten losgeht!

edit:Schreibfehler

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Multifunktional
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· editiert

Ich kann nur für mich sprechen. Meine Motivation zum (leider erfolglosen) Namen-Googlen war sicher nicht promigeile Schadenfreude sondern einzig pure Neugierde. Denke, dies ist menschlich und nicht verwerflich, auch hätte ich nach einer erfolgreichen Suche die Familie sicher nicht in irgendeiner Form belästigt. Einfach gefreut hätte ich mich, das Rätsel geknackt zu haben.

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Nicht googlen – Twitter! Dort wurden die Namen innert 24h nach Erscheinen des Republikmagazin Artikels geleakt

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dank an Anonym 16. Bin froh, diesen Beitrag zu lesen. Arschloch ist sogar etwas hart. Vielleicht ist einer ja nicht ein Arschloch, wenn es vielleicht um Krankheit geht.

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Architekt / Journalist
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ehmmm, diese Arschloch-Diskussion. Interessant. Also ein Nazi, ein ganz speziell schlimmer Nazi. Sticht Leute nieder, wenn er es gerade nicht packt. Toxische Männlichkeit, extrem fragile Männlichkeit. Dieser Typ ist nicht einfach «ein Arschloch». Dieser Typ gehört für etliche Jahre hinter Gitter. Eltern hin oder her. Von Krankheit war keine Rede.

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ich gehöre übrigens zur andern Hälfte

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Walter Ringger
Rentner im aktiven Zustand
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Ein Fall mehr, welcher aufzeigt, dass ‚Rechtsstaat‘ für die ‚Rechte‘ der ,Rechten‘ (extremen‘) optimiert ist!

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Brigitte Graf
Ärztin&DJ
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Ich bin sprachlos wütend. Gleichzeitig superdankbar für die engagierte Recherche durch die Republik. Dass eine Ungleichbehandlung terroristischer Handlungen aufgrund der Gesinnung dahinter dermassen unterschiedlich gehandhabt wird, war mir nicht bewusst. Ebenso wenig wie die selektive Einschränkung der Pressefreiheit. Ist den Verantwortlichen klar, wie knapp Zürich einem grösseren Attentat entgangen ist? Ich war an diesem Frauenstreik. Und ich möchte wissen, wer das ist.

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Ich verstehe den Wunsch nach Wissen, wer diese Taten begangen hat. Doch ist es nicht genau das, was solche rechte Terroristen wollen? Natürlich sollte Simon Bucher nicht ungleich behandelt werden, doch, mir scheint, dieser Typ liebt die Aufmerksamkeit. Vielmehr sollten die Namen der Opfer veröffentlich werden (wenn sie oder ihre Angehörigen einverstanden sind) und in diesem Zusammenhang die echten Heldentaten erwähnt werden: Wie Personen, die ihr Leben verloren haben, weil sie das Leben anderer schützen wollten oder sich für Rechte von Minderheiten eingesetzt haben.

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Also mir geht es genau gleich. Mich interessieren nicht die Eltern sondern wer der Täter ist. Deshalb habe ich mir ein Twitterkonto zugelegt und da die Antwort schnell gefunden.

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(von der Moderation verborgen)
Souri Thalong
Community-Support
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(Beitrag verborgen. Bitte veröffentlichen Sie hier im Dialog keine Namen oder Hinweise auf die Täterschaft.)

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Ich habe keine Meinung dazu, ob die Anonymisierung des Täters ein Teil des Skandals oder zum Schutz der Familie gerechtfertigt ist. Was ich aber mit Sicherheit sagen kann: Alle, die wollen, können die Familie samt Kulturprojekt ziemlich einfach googeln. Dafür stehen längstens genug Angaben im Artikel.

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Leserin
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Ich ärgere mich grad, dass ich es nicht hinkriege... ich google nun schon eine ganze Weile, offenbar die falschen Begriffe...

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Multifunktional
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Für jemanden aus Zürich ist es vielleicht einfacher. Ich als Bernerin ohne Kenntnisse über Zürcher „Prominenz“ bin gescheitert. Zugegeben, habs versucht ;-)

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Wer nicht :-) Bin auch Berner und kannte die Protagonisten nur knapp.

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Dann können Sie besser googeln als ich!

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Ich wollte niemandens google-Künste beleidigen. Aber ohne eine Anleitung zu liefern reichen hier tatsächlich 4 Begriffe, von denen keiner auch nur im Geringsten exotisch ist.

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Experte, ehem Gericht
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Vielleicht einige Bemerkungen zu dieser interessant und gut gemachten Geschichte:

  • Ob links oder rechts, alt oder jung: Gerichtsberichterstattung interessiert (ausser man ist selbst betroffen).

  • Der "alte Fritz" (der aufgeklärte preussische Friedrich II.) hatte schon Mitte des 18. Jh. (!) auf Gesuch eines Adligen, es sei das gegen ihn gerichtete Urteil nicht zu publizieren, geantwortet, dass gerade in solchen Fällen deutlich gemacht werden müsse, dass gleiche Strafe gegen alle erfolge, die wider das Gesetz gehandelt hätten ...

  • Ob das Strafmass stimmt, kann man ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen.

  • Dass das dumme und bornierte Kerlchen gefährlich bleibt, ist klar; er bleibt das aber unabhängig davon, ob er prominent oder nobody ist, weil er schlicht als Person gefährlich ist.

  • Dass keine Namensnennung erfolgt (und eben auch keine Identifikation "über Umwege" möglich sein soll) ist insofern zumindest nachvollziehbar, als man beim nobody die Adresse ja auch nicht veröffentlicht und insofern Zusatzstrafe (auch für Angehörige) resultieren würde. Vielleicht sind wir da etwas sorgfältiger mit dem Schutz der Persönlichkeit als der "alte Fritz".

  • Peinlich aber, wenn dieselben Juristen, je nachdem auf welcher Seite sie stehen, einmal Öffentlichkeit suchen und fordern und ein andermal den Mantel des Schweigens ausbreiten wollen: Es besteht ein unabänderbares und gleiches Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, dass Priester und Laien, Linke und Rechte, Inländer und Ausländer in sämtlichen wmd***-Dimensionen sündigen.

  • Man merke sich schliesslich auch: Nicht alle, die in einer Homestory erscheinen und wohltätig klingen, sind automatisch "gute Menschen"; die andern sind meistens auch keine schlechteren Menschen ...

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Kulturkritiker
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da haben Sie und der Autor etwas Grundlegendes nicht berücksichtigt: Vincenz war bereits bekannt. dass in so einem öffentlichkeitsheischenden Fall genug Platz für die Journalisten geschaffen wird, sollte eine Selbverständlichkeit sein. vom Platzmangel abgesehen, der die Berichterstattung beschränkte und erschwerte, kann man keine Parallele zum Fall des anonymisierten Verbrechers ziehen.

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Antonia Bertschinger
Schreiben und Recherchieren
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Noch ein "Vergleichsfall", der mir eingefallen ist: Brian. Zwar wurde er wegen des Messerangriffs zu einer viel kürzeren Strafe verurteilt, aber das ganze Elend, das sich daraus ergeben hat, bzw. den ganzen Umgang der Behörden mit ihm kennen wir ja.

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Aus seinem Fall kennen wir auch die kaum kontrollierbaren Folgen, die sich aus identifizierender Gerichtsberichterstattung ergeben können.

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Christine Loriol
denken, schreiben, reden.
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· editiert

Ich möchte zu diesem Thema noch den grossartigen Text von Masha Gessen empfehlen. "The capitol invaders enjoyed the privilege of not being taken seriously" - WEIL sie eben "zu ähnlich aussahen", quasi "von uns" waren. Ganz im Gegensatz etwa zu denjenigen, die an den Black Lives Matter-Protesten nach dem Tod von George Floyd teilnahmen. https://www.bard.edu/news/masha-ges…2021-01-12

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Karen Merkel
Chefin vom Dienst @Republik
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Ein interessanter Hinweis, vielen Dank.

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Zuerst herzlichen Dank an die Autoren im Besonderen und die Republik im Allgemeinen für die schweizweit beste journalistische Gerichtsberichterstattung.

Ich nehme gerne an, dass Staatsanwalt Kaegi diesen Artikel und möglicherweise auch die Kommentare dazu liest. Über die Strategie vor dem Obergericht wird er sich selbstverständlich seine eigenen Gedanken schon gemacht haben. Jedenfalls liegt hier tatsächlich ein Fall vor, der für die Rechtsprechung und die Rechtsfortbildung im fraglichen Bereich von grosser Wichtigkeit ist. Die offensichtliche und absolut stossende (und als solche auch rechtswidrige) Ungleichbehandlung von Tatbeständen mit (möglicherweise) terroristischem Hintergrund muss unbedingt gerichtlich aufgearbeitet werden. Der Fall des Herrn „Bucher“ scheint mir prädestiniert, als leading case zur Klärung der Problematik ans Bundesgericht gezogen zu werden. Hier muss auch ein Pflock eingeschlagen werden, wann das Bundesstrafgericht (und zuvor die Bundesanwaltschaft) zuständig wird. Es kann nicht sein, dass ein verkappter Breivik, der nur noch nicht zur endgültigen Tat geschritten ist, durch eine kantonale Instanz beurteilt wird, ein x-beliebiger Islamist jedoch in Bellinzona. Ich hoffe sehr, die Staatsanwaltschaft wird ihre Verantwortung - auch eindeutig über den Einzelfall hinaus - in diesem Sinn wahrnehmen.

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· editiert

Mein alter ego und ich sind sich nicht einig, wieder einmal.

Ich finde es zumindest gruusig, dass der Richter auf die Forderung nach Anonymisierung des Täters eingeht, schliesslich sind vor Recht und Richter alle gleich – oder sollten es zumindest sein. Mein alter ego hingegen zeigt Verständnis. Denn gerade wenn etwas in einer mehrbesseren Gesellschaftsschicht passiert, ist Schadenfreude der wenigbesseren so gut wie garantiert. Das zeige auch dieser Artikel, meint mein alter ego: Schau doch nur, wie die Verfasser nicht müde werden, das prominent-linke Elternhaus und das von öffentlicher Hand gesponsorte Kulturprojekt zu nennen.

Was aber, fragt es, hat das eine mit dem anderen zu tun? Der Messerstecher ist erwachsen; für sein Tun und Lassen ist allein er verantwortlich. Es ist anzunehmen, dass seine ideologische Entgleisung schon wesentlich früher als 2018 begonnen hat, und auch, dass sich seine Eltern darüber nicht gefreut haben. Und doch schadenfreuen wir uns jetzt, dass es jetzt halt auch mal den Mehrbesseren auf den S…el schneit. Das aber sind ziemlich niedere Instinkte; wir freuen uns, dass die Mehrbesseren ihr Fett abbekommen, weil der durchgeknallte Sohn die Kontrolle verloren hat.

Durch die Nennung des Namens erhält unsere Schadenfreude ein Gesicht; die Eltern werden gesellschaftlich für die Tat ihres Sohns geächtet, das Kulturprojekt gefährdet. Hiesse der Täter ganz normal M., Dupont oder -ic, wäre die Namensnennung nicht problematisch. (Wie haben wir uns doch innerlich schadengefreut, als der Sohn eines im Rücktritt begriffenen Bundesrates bekifft einen Blechschaden baute… Und wie gut fanden wir es doch, dass die Anonymität eben nicht gewährt wurde. Es geht aber ums Gleiche: Schuld ist nicht der Bundesrat aus der falschen Partei, sondern sein Sohn – dessen Kifferei und Fahrstil wiederum ist boulevardmässig nur deshalb ein gefundenes Fressen, weil sein Vater prominent ist.) (Meint mein alter Ego, und ich muss ihm mittlerweile fast schon Recht geben.)

Den zweiten inneren Disput verschuldet der Staatsanwalt. Er wird von den Verfassern des Artikels annähernd lobenswert erwähnt (trotz seiner falschen Parteizugehörigkeit, die ja den Artikel erst so richtig süffig macht – nicht zuletzt wegen des oben genannten BR-Sohns) und kündigt an, vor Obergericht den terroristischen Aspekt der Tat mehr zum Tragen zu bringen.

Dafür wiederum bringt mein alter ego kein Verständnis auf. Als Staatsanwalt müsse er wissen, dass Vergehen mit terroristischem Hintergrund Sache der Bundesstrafbehörden sind. Hätte Herr Kägi, so mein a.e., seinen Job richtig gemacht, so hätte er gleich zu Beginn die Bundesanwälte und -innen informiert. Dann hätten sie ihm aber den Fall weggenommen und ihm so potenziell karrierefördernde Publicity verunmöglicht.

Hier widerspreche ich ihm. Ich unterstelle dem Staatsanwalt nicht niedere Motive (weil karrierefördernd), sondern schlicht eine falsche Prozessstrategie. Aus dem Artikel geht nicht hervor, wie er plädierte und mit welchen Begründungen er seinen Strafantrag untermauerte.

Warum will er den rechtsextrem-terroristischen Aspekt erst mit der Berufung und vor Obergericht thematisieren? In einem sind wir uns – mein a.e. und ich – allerdings einig: Jetzt, die Verteidigung aus der Republik erfährt, welche Strategie die Anklage in der Berufung zwecks Strafverschärfung fahren dürfte, wird sie sich als Gegenstrategie eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklgten attestieren lassen – was je nach Wahl der Gutachter – in diesem Fall wäre Schlechtachter wohl treffender – ein argumentatives Patt ergäbe und die Richter in die unangenehme Situation bringt, sich für Pest oder Cholera entscheiden zu müssen.

Wetten, dass sich letztlich das Bundesgericht mit dieser Geschichte befassen werden wird?

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get loud
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ich schadenfreue nicht. auch wenn ich - wie andere wohl auch - mittlerweile weiss um wen es sich bei "Bucher" handelt. die eltern sind nicht zu beneiden. ich kenne sie nicht. aber hoffe sie kommen damit irgendwie klar. an der ganzen geschichte enorm wichtig ist hier aber schon der hinweis zum herkunfts- und eben klassenunterschied des täters. das ist ein erheblicher teil der ungleichbehandlung. und wahrnehmung. ob der sohn nun aus prominent rechts- oder linksbürgerlichem haushalt kommt, geschenkt. korrekt ist das nicht, und eines unparteiischen rechtsstaates steht das mehr als schlecht an. danke für den artikel und die recherche.

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Drei (nicht ganz neue) Erkenntnisse ergeben sich aus diesem Artikel:

  1. Der Rechtsextremismus in unserem Land wird systematisch bagatellisiert.

  2. In unserem Rechtssystem wird mit sehr ungleichen Ellen gemessen.

  3. Der Filz ist überall.

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Sie schreiben: "In unserem Rechtssystem wird mit sehr ungleichen Ellen gemessen."
Das nennt man Klassenjustiz und der Begriff passt hier haargenau!

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Johanna Wunderle
Unity in Diversity
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· editiert

Was Herr Kienholz schreibt ist leider nicht neu. Das Ausmass des Rechtsextremismus und die Verheimlichung davon, kommt mir fast täglich noch gefährlicher vor.
Wir haben es hier nicht mit einem Einzeltäter zu tun, sondern mit jemand der nach eigenem Schreiben den Highscore der Massenmörder übertreffen will. Und ein grüner Richter soll ihm alles Gute gewünscht haben und "dass es im Zukunft besser klappt."Was heisst denn das?
Ich brauche den Namen von "Bucher" nicht. Mir wäre es lieber, dass die Ideologie von Mohlers "Konservativen Revolution" mehr Beachtung fände. Vor allem über die Manipulationsstrategie, die Mohler vorschlägt, sollte mehr gewusst werden. Andres Breivik beruft sich in seinem Manifest auf Mohler. Und Bucher sieht Breivik als Held.
Bucher wird nicht der einzige sein und bleiben, der sich von derartiges Gedankengut anstacheln lässt. Wir haben auch eine ideologische Katastrophe und ja der Filz ist überall.

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