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Wenn selbst Gerichte von «Kriminaltourist» sprechen, sehe ich die populistische Saat in unseren Köpfen voll aufgegangen. Als ob die meisten Kriminellen nur aus purer Lust ein bisschen in anderen Ländern Stunk machen wollten. 😤
Nebst der Ungerechtigkeit an diesem Menschen verstehe ich nicht, warum wir nicht einfach dankbar sind, dass sich ein anderes Land die Kosten für seinen Gefängnisaufenthalt aufgebürdet hat.
Es geht darum, dass ein Mensch aus völlig unplausiblen Gründen doppelt bestraft wird. Nicht um die Kosten eines Gefängnisaufenthalts. Die wären übrigens auch kleiner, wenn der Mensch weniger lange im Gefängnis wäre. Zu Sinn und Unsinn einer Gefängnisstrafe hier nochmals das Interview mit Ex-Gefängnisdirektor Thomas Galli: https://www.republik.ch/2020/07/29/…eschwaecht
Ja da bin ich natürlich ganz bei Ihnen, Frau Hürlimann. Das war nur so ein komischer Gedanke, der mir im Kopf rumgeschwirrt ist und mein Unverständnis gegenüber dem Vorgehen noch verstärkt hat.
An dieser Stelle: Ich schätze Ihre Beiträge auch immer sehr und lese sie mit grossem Interesse. Vielen Dank für Ihre Arbeit.
Das Schweizer Militär ist übrigens auch schon "aus Versehen" in Liechtenstein einmarschiert...
2007 war das. In einer Märznacht machten sich 170 Soldaten von der Kaserne St. Luzisteig auf zur Bündner Grenzgemeinde Fläsch. Es war dunkel, Landschaft war Landschaft, ob Eidgenossenschaft oder Ländle, es sah nun mal alles gleich aus. Es dauerte zwei Kilometer, bis der Kommandant realisierte, dass er hier gerade eine Invasion befehligte: Seine Kompanie marschierte, upsi, auf Liechtensteiner Boden.
BGE und Gesetz kann ich noch nachvollziehen, aber spätestens beim Begnadigungsgesuch hätte der/die Bearbeiter*in mit etwas Empathie und Fingerspitzengefühl den problematischen Fall elegant lösen können... Chance vertan
Es handelt sich nicht um einen Fall von "ne bis in idem" (Art. 11 Abs. 1 StPO). Es sind ja nicht die gleichen Straftaten (die gleichen Einbrüche), welche jeweils abgeurteilt wurden, sondern nur der gleiche Tatbestand (Einbruch). Es ist wie im Beitrag geschrieben ein Problem der Asperation (Art. 49 StGB). Was natürlich nichts daran ändert, dass das Resultat aus Sicht des Betroffenen unverständlich und ungerecht ist.
Ich möchte in die Runde fragen: Wir bestrafen doch vor allem, um die Gesellschaft vor dem Straftäter zu schützen. Die Gesellschaft wurde nun zufälligerweise doppelt so lang wie vorgesehen vor diesem „Räuber“ geschützt. Aber der Räuber bleibt ja Räuber, der wird doch wieder einbrechen gehen, was machen wir da?
Die Freiheitsstrafe dient der Abschreckung.
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Täter ist die Verwahrung, bei der der Täter eingeschlossen bleibt, obwohl die eigentliche Strafe abgegolten wird. Sowohl bei einer Freilassung auf Bewährung wie auch bei der Verfahrung wird versucht abzuklären, ob der Täter rückfällig werden könnte - also hier im Beispiel "wieder einbrechen gehen wird". Und um das zu ändern gibt es Resozialisierungsprogramme während der Haft.
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