Wir schreiben die Verfassung neu

Zum 175. Geburtstag des Bundes­staats machen wir 10 Vorschläge, wie die Schweizer Demokratie noch besser werden kann.

Von Dennis Bühler, Priscilla Imboden (Text) und Nadine Redlich (Illustration), 12.09.2023

Vorgelesen von Regula Imboden
0:00 / 34:26

Die Republik ist ein digitales Magazin für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur – finanziert von seinen Leserinnen. Es ist komplett werbefrei und unabhängig. Überzeugen Sie sich selber: Lesen Sie 21 Tage lang kostenlos und unverbindlich Probe:

Im Namen der Freiheit, der Solidarität und der Demokratie, amen!

Der Schweizer Bundes­staat feiert Jubiläum: Die Bundes­verfassung wird heute 175 Jahre alt. Mit ihr führte das Land kurz nach einem Religions­krieg, als Insel inmitten von Monarchien, eine moderne parlamentarische Demokratie ein.

1848 war die Schweiz Vorreiterin der demokratischen Revolution in Europa. So demokratisch wie heute ging es damals aber nicht zu. Wählen durften nur Männer, zudem waren je nach Kanton verschiedene Personen ausgeschlossen: «Armen­genössige», Steuer­schuldige, strafrechtlich Verurteilte, Bettler und Menschen, die wenig verdienten. Es gab auch noch keine Volks­initiativen. Erst später wurden die demokratischen Rechte sukzessive ausgebaut – etwa mit der Einführung des Initiativ­rechts 1891 – und die Verfassung erneuert, als Ganzes zuletzt vor mehr als 20 Jahren. Doch vieles ist immer noch gleich wie vor 175 Jahren.

Wir finden: Es ist Zeit für ein Update.

Andere finden das auch. Eine Gruppe von Personen rund um den Campaigner Daniel Graf und den früheren Finanz­kontrolleur des Bundes Michel Huissoud (der neu im Verwaltungsrat der Republik sitzt) will eine Initiative lancieren für eine Total­revision.

Die Verfassung per Initiative zu erneuern, das gelang bisher noch nie. Laut dem Historischen Lexikon wurde die einzige formal korrekte Volks­initiative für eine Total­revision der Bundes­verfassung 1934 von rechts­extremen Kreisen eingereicht, nicht zuletzt, um Neuwahlen zu erzwingen. Sie unterlagen deutlich. Der bisher letzte Anlauf (die Initiative Frühling) scheiterte 2003 im Sammel­stadium.

Nun sei die Zeit reif, sagt Daniel Graf. Er sitzt an einem sonnigen Mittag in einem Café in Bern und macht eine Hand­bewegung in Richtung Bundes­haus. «Es gibt ein Partei- und Politik­versagen: Es werden nicht alle relevanten Fragen behandelt.» So fehlten in der Verfassung etwa die Themen Digitalisierung, Alterung der Gesellschaft und Demokratie­förderung.

Mit einer Total­revision könne viel mehr erreicht werden als mit einzelnen Volks­initiativen, sagt der selbst ernannte «Demokratie-Fan», der als Mitbegründer der Unterschriften-Sammel­plattform Wecollect viel Erfahrung mit der direkten Demokratie hat. «In meiner Inbox gibt es unglaublich viele gute Ideen von kleinen Organisationen. Ich kann ihnen aber nicht mit gutem Gewissen sagen: Startet eine Initiative.» Zu teuer, zu aufwendig, zu gering die Erfolgs­aussichten.

Anders wäre das, wenn die gesamte Bundes­verfassung aufs Mal diskutiert würde. Möglichst von einem ausgelosten Verfassungsrat, in dem alle Bürgerinnen vertreten wären. «Das gibt ein Fest der Demokratie», sagt Graf.

Wir laden heute, am Jubiläumstag, dazu ein, mitzufeiern: indem wir zehn Ideen für Verfassungs­artikel zur Diskussion stellen. Uns interessiert, was Sie darüber denken. Stimmen Sie ab!

Hierzu ein Ehrenwort: Wir verzichten auf Schummeleien, wie sie die Gründer­väter anwandten, um der Bundes­verfassung zum Durch­bruch zu verhelfen: So zählten sie im Kanton Luzern die Nicht­stimmenden mir nichts, dir nichts zum Ja-Lager. In Freiburg verzichteten sie auf eine Volks­abstimmung, der Grosse Rat sagte Ja. Mit solchen Kniffen wollten sie garantieren, dass zumindest diese zwei der katholisch-konservativen Sonderbunds­kantone der Bundes­verfassung von 1848 zustimmten. So kam es: Die anderen fünf sagten Nein.

Nun zu unseren Vorschlägen.

1. Die Bevölkerung der Schweiz und die Kantone Léman, Jura, Bern, Basel, Zürich, Rigi, Säntis, Wallis, Gotthard bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Die Schweizer Karte von 2023 sieht praktisch genau gleich aus wie die Schweizer Karte von 1848, abgesehen von der Schaffung des Kantons Jura. Damals dauerte eine Kutschen­fahrt von Bern nach Zürich mehrere Tage. Heute widerspiegeln die Kantons­grenzen die Lebens­realität eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht mehr. Es werden viel mehr Themen national geregelt oder zumindest koordiniert, was oft komplizierte Absprachen zwischen den 26 Kantonen nötig macht. Auch das war vor 175 Jahren anders.

Ein weiterer Grund, weshalb die Einteilung der Schweiz nicht mehr zeit­gemäss ist: Kleine, konservative Kantone haben dank dem Stände­mehr viel mehr Gewicht als grosse Kantone. Das Stände­mehr – nach dem Sonderbunds­krieg ein Zugeständnis an die katholische Minderheit – hat heute zur Folge, dass die Stimme eines Appenzellers fast 40-mal mehr Gewicht hat als die einer Zürcherin. So scheitern manche Vorlagen am Stände­mehr, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie bejaht. Das ist undemokratisch, und ausserdem ist zu bezweifeln, dass Minderheiten­schutz für kleine katholische Kantone heute noch nötig ist.

Zeichnen wir also die Kantons­grenzen neu. Wir schauen dabei zurück und lassen uns von der Helvetischen Republik inspirieren, als das revolutionäre Frankreich die Schweiz eroberte und sie in 19 Verwaltungs­einheiten aufteilte, um besser regieren zu können. Und wir schauen in die Gegenwart und auf den Vorschlag von Pierre-Alain Rumley, einem emeritierten Professor für Raum­planung, der sich an den funktionalen Räumen der heutigen urbanen Schweiz orientiert.

Rumley sagt zu seinen Überlegungen: «Mir geht es um die Metropolitan­regionen: Genf-Lausanne, Bern, Basel, Zürich. Da gibt es recht logische Lösungen.» So sei für ihn klar, dass Freiburg, der Aargau und Solothurn in anderen, grösseren Kantonen aufgehen müssten, da sie sich an verschiedenen Zentren orientierten. Das Bundesamt für Raum­entwicklung, als dessen Direktor Rumley früher amtete, orientiert sich an Handlungs­räumen.

Diese Debatte über die räumliche Aufteilung der Schweiz – wenn sie denn überhaupt geführt werde – sei geprägt von der Furcht, den Föderalismus zu opfern, sagt Rumley. Er findet, eine Vereinfachung würde die Kantone und damit auch den Föderalismus stärken und nicht schwächen. «Die einzelnen Kantone hätten mehr Gewicht als heute und könnten sich besser koordinieren.»

Wir schlagen deshalb eine Schweiz mit neun Kantonen vor. Wir haben dabei in erster Linie zwei Kriterien berück­sichtigt: wo sich die Menschen heute bewegen und wie wir das politische Gleich­gewicht zwischen den Regionen wahren können.

2. Der Bundesrat besteht aus 11 Mitgliedern, der Bundes­präsident wird für 4 Jahre gewählt.

7 Personen für sämtliche Probleme des Landes: Dass Bundesräte abgekämpft aussehen, wenn sie aus der Regierung zurück­treten, erstaunt nicht. Sie sind noch gleich viele wie vor 175 Jahren, ihre Aufgaben­last aber hat sich vervielfacht. So verfügte der erste Aussen­minister der Schweiz, der Zürcher Freisinnige Jonas Furrer, lediglich über einen Sekretär in Bern und ein loses Netz von Vertretungen im nahen Ausland. Heute steht Aussen­minister Ignazio Cassis fast 5500 Mitarbeiterinnen vor und verwaltet rund 170 Botschaften, Konsulate und Kleinst­vertretungen auf der ganzen Welt.

Kein Wunder, sind die Magistraten immer häufiger überfordert. «Der Bundesrat ist seit 1848 nie ernsthaft reformiert worden», kritisiert Adrian Vatter. Der Politik­wissenschaftler der Universität Bern hat vor 3 Jahren ein Grundlagen­werk zur Rolle und zum Funktionieren der Exekutive vorgelegt. «Immer schon besteht der Bundesrat aus 7 Mitgliedern, von denen eines als Primus inter Pares für ein Jahr als Bundes­präsident amtiert.»

Wir ändern das. Und schaffen 4 zusätzliche Sitze.

So könnten je eine Vertreterin der Grünen und der Grün­liberalen in die Regierung einziehen, womit das Repräsentations­defizit abnähme. Nie seit dem Einbezug der SP in die Regierung vor 80 Jahren ist ein grösserer Teil der Bevölkerung ausgeschlossen gewesen als jetzt: Die 4 Bundesrats­parteien SP, Mitte, FDP und SVP kamen bei den Nationalrats­wahlen 2019 auf einen Wähleranteil von nur gerade 69 Prozent.

Zudem stärken wir das Präsidium durch die längere Amtszeit von 4 Jahren statt wie heute nur einem Jahr. Davon erhoffen wir uns eine konstantere Vertretung der Schweiz gegenüber dem Ausland sowie straffere Führung, was uns wegen der stetig zunehmenden Polarisierung nötig erscheint: Die Kluft zwischen der im internationalen Vergleich weit links stehenden Sozial­demokratie und der weit rechts agierenden SVP wird zunehmend tiefer. «Die Folgen sind verheerend», sagt Vatter. «Es kommt zu Indiskretionen, es fehlt an gegen­seitigem Vertrauen, die Effizienz leidet.»

Doch die Folgen sind nicht bloss klimatischer Art, sondern handfest: Für Krisen ist die Schweizer Regierung nicht gewappnet. Das zeigte sich nicht nur nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, sondern auch während der Pandemie und seit Jahren schon in der Europa­politik.

Neben einer Vergrösserung des Gremiums und einer Stärkung des Präsidiums schweben Vatter zwei weitere Änderungen vor, die wir nicht verbindlich in unsere neue Verfassung schreiben, die wir jedoch für prüfens­wert halten: Die Regierungs­parteien sollen sich gemeinsam mit dem Bundesrat zu Beginn einer jeden Legislatur auf einen Konkordanz­vertrag einigen, in dem die wichtigsten Ziele für die folgenden 4 Jahre definiert werden.

Und die Bundesrätinnen sollen nicht mehr einzeln gewählt werden, sondern auf Listen, die vorgegebene sprach- und partei­politische Anforderungen erfüllen. «So würden sie zu Team­playern, statt bloss das eigene Gärtchen zu verteidigen», sagt Vatter.

3. Das Parlament arbeitet vollberuflich, die Annahme und Ausübung von bezahlten Neben­ämtern ist verboten.

Wenn sich eine National- oder Ständerats­kommission zu einer Sitzung trifft, sitzen nicht bloss Volks- respektive Stände­vertreter am Tisch. Sondern auch Lobbyistinnen, die Partikular­interessen zum Durchbruch verhelfen wollen.

Es sind ein und dieselben Personen, die mehrere Hüte aufhaben: Zum einen sind sie gewählte Parlamentarier, zum anderen haben sie bezahlte Mandate aus der Privat­wirtschaft.

Gemäss einer Untersuchung der Plattform Lobbywatch vom vergangenen Herbst sind 37 Prozent aller Engagements der Mitglieder von National- und Ständerat bezahlte Lobby­mandate. Am besten vertreten ist die Energie­branche, gefolgt von der Wirtschaft und der Landwirtschaft, dem Verkehrs- und dem Gesundheits­sektor. Wie problematisch diese Verstrickung sein kann, hat die Republik vor 4 Jahren am Beispiel von Mitte-Nationalrat Lorenz Hess aufgezeigt – und mithilfe einer zwar fiktiven, aber realitäts­nahen Einführung ins politische Lobbying.

Zudem müssen die Parlaments­mitglieder genügend Zeit haben, um sich der Gesetz­gebung zu widmen.

In einer Befragung gaben Nationalräte im Jahr 2014 an, für ihr Parlaments­mandat durchschnittlich 64 Prozent einer Vollzeit­stelle à 42 Stunden pro Woche aufzuwenden. Das Pensum einer Ständerätin, die in mehr Kommissionen sitzt, betrug im Schnitt 73 Prozent. Seither hat der Komplexitäts­grad der zu behandelnden Geschäfte genauso zugenommen wie die internationale Vernetzung der nationalen Politik, und auch die Anzahl Motionen, Vorstösse und parlamentarischer Initiativen steigt stetig.

Die ursprüngliche Idee des Miliz­prinzips, wonach Parlamentarier gewöhnlichen Berufen nachgehen sollten und die Geschicke des Landes nebenher bestimmen sollten, ist längst leere Hülle.

Deshalb brechen wir damit. Künftig sollen National- und Stände­rätinnen voll entlöhnt werden, dafür ist ihnen die Annahme und Ausübung bezahlter Neben­ämter verboten. Zudem investieren wir in die Strukturen des Parlaments.

Vor wenigen Monaten hat Maja Hegemann von der Universität Bern in einem internationalen Vergleich von 30 OECD-Staaten festgestellt, dass kein anderes Parlament schlechter ausgestattet ist als das schweizerische: Nirgendwo sonst verdienen die Volks­vertreter – verglichen mit dem Durchschnitts­lohn der Bevölkerung – weniger, nirgendwo sonst stehen ihnen relativ zur Parlaments­grösse weniger Hilfs­kräfte zur Verfügung.

Hegemann hat deshalb Verständnis für unseren Vorschlag, wie sie im Gespräch sagt. Doch sie weist auch auf zwei Probleme hin: Zum einen könnten Landwirtinnen und Handwerker, die ihren Beruf nicht ohne weiteres für 4 oder 8 Jahre pausieren können, von der Kandidatur abgehalten werden. «Das könnte sich auf die Zusammen­setzung des Parlaments und negativ auf seine Repräsentations­funktion auswirken.» Zum anderen drohten Parlamentarier in ein finanzielles Loch zu fallen, wenn sie abgewählt würden oder aus freien Stücken aus der Politik ausschieden.

Seis drum: Wir probieren es.

4. Ein Verfassungs­gericht wacht über die Verfassungs­mässigkeit von Gesetzen und Initiativen.

Im Prinzip ist die Hierarchie klar: In einem Rechts­staat steht die Verfassung zuoberst, darunter kommen Gesetze und Verordnungen. In der Schweiz aber ist es komplizierter.

Aus zwei Gründen: Zum einen gibt es kein Verfassungs­gericht, das ein vom Parlament erlassenes Gesetz kassieren oder eine Volks­initiative für ungültig erklären kann, wenn diese der Verfassung wider­sprechen; zum anderen verlangt Artikel 190 der Bundes­verfassung sogar explizit, dass nicht die Verfassung, sondern Bundes­gesetze (und das Völker­recht) massgebend sind.

Das führt immer wieder zu Konflikten. So bemängeln links-grüne Kräfte, dass die 1994 angenommene Alpen­initiative, die das Alpen­gebiet vor dem Transit­verkehr schützen sollte, nie umgesetzt wurde. Die SVP wiederum stört sich daran, dass sich das Parlament im Nachgang zur Massen­einwanderungs­initiative um die von Volk und Ständen gutgeheissenen Höchst­zahlen und Kontingente für Ausländer foutierte und bloss einen «Inländer­vorrang light» beschloss. Beide Beschwerden sind nachvollziehbar.

«Bei der Umsetzung von an der Urne angenommenen Volks­begehren agieren wir in Bundes­bern oft grenzwertig, ja zuweilen sogar übergriffig», sagt Mitte-Politiker Stefan Engler, der den Kanton Graubünden seit 12 Jahren im Ständerat vertritt. «Zwar sagt niemand: ‹Lasst uns die Verfassung brechen.› In der Praxis aber wird sie oft mehr als nur geritzt.»

Im Sommer 2021 nahmen Engler und sein grüner Rats­kollege Mathias Zopfi deshalb einen neuen Anlauf zur Einführung einer Verfassungs­gerichtsbarkeit. Vor einem Jahr lehnte das Ständerats­plenum ihre beiden gleich­lautenden Motionen ab. «Die Gegner argumentierten wie immer: mit Argwohn gegenüber der Justiz», sagt Engler. «Ich aber habe vollstes Vertrauen in das Gewaltenteilungs­prinzip.»

Da geht es ihm wie uns. Weshalb wir die Verfassungs­gerichtsbarkeit in unsere neue Verfassung aufnehmen.

Übrigens: Ein Verfassungs­gericht sei nicht nur wegen der Umsetzung von Volks­initiativen nötig, findet Engler. Sondern auch, weil Bürger ansonsten bloss jene Grund­rechte durch­­setzen könnten, die von der Europäischen Menschenrechts­konvention garantiert werden – nicht aber jene, die nur in der Bundes­verfassung zu finden sind: etwa die Eigentums­rechte, die Wirtschafts­freiheit, die Rechts­gleichheit oder das Willkür­verbot. Drittens habe sein Anliegen eine föderalistische Komponente: «Ohne Verfassungs­gerichtsbarkeit können sich die Kantone nicht wehren, wenn sich der Bund Kompetenzen anmasst, die ihm laut Verfassung nicht zustehen.»

5. Richterinnen sind parteilos und werden von einem unabhängigen Gremium gewählt.

Die Schweizer Muster­demokratie weist einen gravierenden Konstruktions­fehler auf: Die Unabhängigkeit der Justiz ist mangelhaft. «Das ist sehr problematisch, denn es handelt sich hier um eine der wichtigsten Säulen einer gesunden Demokratie», sagt Nenad Stojanović. Der Professor für Politologie an der Universität Genf befasst sich seit Jahren mit der Mechanik der Schweizer Demokratie.

Das Problem: Wer als Richter gewählt werden will, muss Mitglied einer Partei sein oder sich zumindest offiziell zu einer bekennen. Und: Richterinnen liefern einen Teil ihres Lohnes in Form von Mandats­steuern an die Parteien ab. Die Bundes­versammlung wählt die Mitglieder des Bundes­gerichts nach einem fixen Partei­proporz jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren.

Die Staaten­gruppe gegen Korruption des Europa­rats (Greco) kritisiert die politische Abhängigkeit der Richter in der Schweiz in ihrem Länder­bericht aus dem Jahr 2016 denn auch als nicht kompatibel mit einer modernen Demokratie. Sie thematisiert die mangelnde Unabhängigkeit der Richterinnen auch in ihrem jüngsten Zwischen­bericht. Bereits 2016 warnte die Greco davor, dass, wenn die Polarisierung zunimmt, Richtern mit der Abwahl gedroht werden könnte, um sie politisch unter Druck zu setzen.

Und so geschah es. 2020 empfahl die SVP der Bundes­versammlung, ihren Bundes­richter Yves Donzallaz nicht wieder­zuwählen. Dies, weil einige von ihm gefällte Urteile der Volks­partei missfielen. Donzallaz wehrte sich in einem denkwürdigen Interview in der NZZ, in dem er sagte: «Die SVP instrumentalisiert damit die Justiz für ihre eigenen politischen Zwecke.» Nun treffe es ihn, aber andere Richterinnen könnten in dieselbe Situation geraten. Das bestätigte in der Republik auch der ehemalige Zürcher Obergerichts­präsident Martin Burger, der deswegen aus der SVP ausgetreten war. Yves Donzallaz wurde damals mit den Stimmen der anderen Parteien in seinem Amt bestätigt und letzten Herbst als Bundesgerichts­präsident gewählt. Kurz zuvor gab er sein Partei­büchlein ab.

«Der Fall Donzallaz ist nur die Spitze des Eisbergs, weil viele Versuche der Politik, auf die Justiz Druck auszuüben, nicht öffentlich werden», sagt Nenad Stojanović. Er beliess es nicht bei der Theorie und handelte, indem er die Justiz-Initiative unterstützte. Sie forderte eine Fach­kommission, die geeignete Personen fürs Bundes­gericht vorschlägt, die dann per Los bestimmt werden sollten. Die Initiative scheiterte an der Urne deutlich. Wir finden: Ein neuer Anlauf ist angesagt.

6. Ausländer erhalten nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz das aktive Stimm- und Wahlrecht.

Jede vierte Person, die in der Schweiz lebt, hat keinen Schweizer Pass. Die meisten davon sind nicht erst seit gestern da: 60 Prozent von ihnen sind in der Schweiz geboren oder länger als 10 Jahre hierzulande ansässig. Das bedeutet: Sie leben hier, arbeiten und zahlen Steuern in der Schweiz. Aber sie haben nichts zu sagen. Von Täsch über Paradiso, von Kreuzlingen bis nach Leysin gibt es sogar Orte, wo mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen nicht stimmen und wählen dürfen.

Die Schweiz hatte viel zu lange ein massives Demokratie­defizit, als die Frauen nicht stimmen durften. Und sie hat weiterhin ein Demokratie­defizit, weil ein Viertel der ständigen Wohn­bevölkerung nicht mitbestimmen kann. Das wollen wir ändern: Ausländische Personen sollen nach 5 Jahren in der Schweiz das aktive Stimm- und Wahlrecht erhalten. Das heisst: Sie dürfen wählen und abstimmen, nicht aber selbst für ein Amt kandidieren. Das soll immer noch den Schweizer Bürgerinnen vorbehalten sein, sonst gibt es praktisch keinen Grund mehr, sich einbürgern zu lassen.

Das ist gar nicht so revolutionär: In der Westschweiz, in Teilen Graubündens sowie in einzelnen Gemeinden in Appenzell Ausser­rhoden dürfen Ausländer auf Gemeinde­ebene über politische Vorlagen mitentscheiden. In den Kantonen Jura und Neuenburg haben Personen ohne roten Pass auch auf Kantons­ebene das Stimmrecht.

Auch die grüne Nationalrätin Sibel Arslan befürwortet das Ausländer­stimmrecht: «Wenn man will, dass die Leute die politischen Entscheidungen in der Bildung, beim Transport, bei der Gesundheit mittragen, dann müssen sie auch mitentscheiden können.» Zum Argument, wer das wolle, könne sich einbürgern lassen, sagt Arslan: «Die Schweiz hat die restriktivsten Einbürgerungs­kriterien in ganz Europa. Es ist sehr teuer und man muss lange warten. Das schreckt viele Leute ab.»

Die grüne Fraktion forderte neulich in einem Vorstoss das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen. Es scheiterte im Parlament. Wie viele Anliegen brauche auch dieses seine Zeit, sagt Arslan: «Es ist in den Köpfen noch nicht gewachsen, aber ich bin zuversichtlich.» Wir finden: Steter Tropfen höhlt den Stein.

7. Um der jüngeren Generation mehr Gewicht zu verleihen, wird dem National- und dem Ständerat ein Zukunftsrat zur Seite gestellt. Dieser hat ein Vorschlags- und ein Vetorecht.

Obwohl jüngere Menschen am längsten von den Entscheidungen der Politik betroffen sind, beteiligen sie sich unter­durchschnittlich stark am politischen Prozess. So wählten bei den nationalen Wahlen 2019 bloss 33 Prozent der unter 25-Jährigen, während die Wahl­beteiligung über alle Altersgruppen hinweg bei 45 Prozent lag – und jene bei den 65- bis 74-Jährigen gar bei 62 Prozent.

Bei Abstimmungen liegt das Median­alter derzeit bei 57 Jahren. Gemäss Berechnungen des Thinktanks Avenir Suisse wird es bis 2035 auf deutlich über 60 Jahre steigen. Heisst: Der Einfluss der über 60-Jährigen wird wegen der gestiegenen Lebens­erwartung bei Volks­entscheidungen bald gleich gross sein wie derjenige aller unter 60-Jährigen.

Wie also lässt sich sicherstellen, dass nicht auf Kosten jüngerer Generationen politisiert wird? Es braucht, so finden wir, einen Zukunftsrat. Und zwar einen mit weitreichenden Kompetenzen: einem Vorschlags- und einem Vetorecht.

In unserer Ideal­vorstellung bestünde der Zukunftsrat aus 100 Personen im Alter von 16 bis 29 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, die in einem gewichteten Losverfahren bestimmt werden und dem Rat für jeweils 2 Jahre angehören. Er wäre repräsentativ zusammen­gesetzt gemäss folgenden Auswahl­kriterien: Alter, Geschlecht, Bildungsweg, Kanton, Sprache, Staats­angehörigkeit, Beeinträchtigungen und politische Einstellung.

Wann immer sich der Zukunftsrat mit einfacher Mehrheit auf einen Gesetzes­vorschlag zuhanden von National- und Ständerat einigen würde, wären diese verpflichtet, innerhalb eines Jahres darüber zu beraten. Zudem könnte der Zukunftsrat die vom National- und Ständerat verabschiedeten Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit (zwei Drittel der Stimmen) blockieren.

Die Konzeption unseres Zukunftsrats ähnelt jener des Zukunftsrats von Pro Futuris, einem Projekt der Schweizerischen Gemein­nützigen Gesellschaft. Am 9. und 10. September diskutierten in Zürich 80 repräsentativ ausgeloste junge Erwachsene zwischen 16 und 24 Jahren über psychische Gesundheit. «Solche Bürgerinnen- und Bürgerräte sind imstande, Ideen zu generieren, auf die in der etablierten Politik niemand kommt», sagt Co-Projekt­leiter Che Wagner.

Was ihm an unserem Zukunftsrat besonders gefällt: dass dieser sowohl als Input­geber als auch als Korrektiv dienen würde. «Das würde dem schwindenden Vertrauen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Problemlösungs­fähigkeit der Politik entgegen­wirken.»

8. Um die natürlichen Grundlagen für künftige Generationen zu bewahren, schützt die Schweiz ihre Arten­vielfalt. Zudem leistet sie ihren Beitrag zum globalen Klima­schutz und reduziert den CO2-Ausstoss auf netto null bis 2050.

Die Klima­erwärmung und der Schwund an Biodiversität gehören zu den grössten Heraus­forderungen unserer Zeit. Wer aber in der Bundes­verfassung nach diesen beiden Worten sucht, erhält null Treffer. Etwas vage verweist sie auf den Schutz bedrohter Arten, doch das wird der Dimension dieses existenziellen Problems nicht gerecht.

Diese Lücke müssen wir schliessen.

Einige Kantone haben dies bereits getan. So kennt der Kanton Genf seit 2012 einen Klimaschutz­artikel. Neulich wurden solche Artikel in den Kantonen Bern, Zürich, Glarus und Waadt eingeführt, jeweils mit deutlichem Ja an der Urne beziehungsweise an der Lands­gemeinde. Im Kanton Basel­land befindet sich ein Vorschlag zu einem Klimaschutz­artikel im Parlament. Und im Kanton Appenzell Ausser­rhoden ist ein Artikel zum Klima Teil der laufenden Verfassungs­reform.

Im Kanton Bern sass SP-Nationalrätin Nadine Masshardt im Ja-Komitee für einen Klimaschutz­artikel in der Verfassung. Sie ist überzeugt: «Das wäre auch auf nationaler Ebene sinnvoll.» Allerdings sind solche Verfassungs­artikel sehr generell formuliert, und niemand wacht über ihre Einhaltung (was wir mit dem Vorschlag Nummer 4 ändern wollen). Und doch lieferten sie eine gute Basis für die Gesetz­gebung, sagt Masshardt: «Niemand will gegen die Verfassung verstossen. Wir können uns darauf berufen, um mehr Klima­schutz einzufordern, oder auch, um gegen Gesetze zu kämpfen, die dem Klima schaden.» Wir finden: Worauf warten wir noch?

9. Die Schweiz pflegt geregelte Beziehungen mit der EU und beteiligt sich am Prozess der europäischen Integration.

Die Schweiz liegt im Herzen Europas, umringt von Staaten der Europäischen Union. Unser Schicksal ist eng mit jenem Europas verwoben. So sollte es eigentlich selbst­verständlich sein, dass die Schweiz geregelte Beziehungen mit der EU pflegt. Und doch: Die Beziehungen sind festgefahren, seit 10 Jahren gibt es keinen Fortschritt.

Grund dafür ist in erster Linie die europa­politische Blockade im Inland: Die Regierungs­parteien fürchten ihre Wählerschaft und das Stimm­volk, weil sie denken, die seien nach jahrzehnte­langem nationalistischem Trommel­feuer der SVP kopfscheu geworden. Wir finden: Es braucht eine Klärung.

Sanija Ameti findet das auch. Die Reform­blockade im Europa­dossier habe einen tiefer liegenden Grund, sagt die Co-Präsidentin der Operation Libero: Die Schweiz habe nie definiert, welche Rolle sie in der Welt einnehmen wolle. «Auf der einen Seite gibt es auf Mythen basierte rechts­konservative Vorstellungen über regulative Nischen, auf der anderen Seite eher auf Fakten basierte Vorstellungen von Markt­zugang und Wettbewerb.» Diese gegen­sätzlichen Identitäten seien unvereinbar, so die grün­liberale Politikerin: «Es braucht eine Volks­abstimmung, die diese Frage klärt.»

Deshalb hat die Operation Libero mit den Grünen und anderen Organisationen die sogenannte Europa-Initiative lanciert. Sie verlangt vom Bundesrat, dass er mit der EU Verträge abschliesst, die es ermöglichen, «bestehende Abkommen zu erneuern und an weiteren Sektoren des Binnen­marktes und Bereichen der europäischen Zusammen­arbeit zu partizipieren».

Eine engere Zusammen­arbeit mit der EU würde zudem – entgegen der gängigen Vorstellung – die demokratische Mitbestimmung verbessern. Die grossen Fragen wie der Klimaschutz, die Migration, die Versorgung mit Medikamenten und Rohstoffen, die Besteuerung der Gross­konzerne: Sie alle lassen sich nur auf der internationalen Ebene lösen.

Nationale Abstimmungen verfehlen zuweilen ihre Wirkung, weil die Musik auf einer anderen Ebene spielt. So war es bei der Abstimmung über die Teilnahme an der EU-Grenzschutz­behörde Frontex – zum Ärger der Linken –, so war es bei der Massen­einwanderungs­initiative – zum Ärger der SVP. «Wir können für die Galerie abstimmen, haben aber in der Schweiz zu den wichtigsten Fragen nichts zu sagen. Wir übernehmen dann europäische Regeln aufgrund des ökonomischen Drucks», sagt Sanija Ameti.

Wir finden: Mitbestimmen ist besser, als die EU-Regulierungen grössten­teils zu übernehmen und dabei Autonomie vorzugaukeln.

10. Die Schweiz steht im In- und im Ausland aktiv für Menschen­­rechte, Demokratie und den Rechts­staat ein. Sie tätigt keine Geschäfte mit Personen und Staaten, die systematisch gegen diese Werte verstossen.

«Wandel durch Handel»: Im Umgang mit Gross­mächten ist die neoliberale Hoffnung gescheitert. Das zeigten die russischen Angriffs­kriege in Georgien, auf der Krim und nun schon seit mehr als eineinhalb Jahren in der Ukraine. Aber auch der immer aggressiver spürbare chinesische Expansionswille.

Wenn es um Geschäfte geht, ist die Schweiz stets an vorderster Front. Von moralischen Kriterien lässt sie sich ungern leiten. Das war beim südafrikanischen Apartheid­regime so, und auch im Zusammen­hang mit Putins Russland brauchte es hohen internationalen (und inländischen) Druck, bis sich der Bundesrat doch noch zur Übernahme von Sanktionen durchrang.

Damit soll Schluss sein. Und deshalb schreiben wir in die Verfassung: Die Schweiz tätigt nicht länger Geschäfte mit Personen und Staaten, die systematisch gegen Menschen­rechte, Demokratie und Rechts­staat verstossen.

Marco Jorio hat uns noch davon abzuhalten versucht. Zwar hat der Historiker, der im April einen 500-Seiten-Wälzer zur schweizerischen Neutralität vorgelegt hat, durchaus Sympathien für unser Anliegen. Doch er sagt auch unmissverständlich: «Das ist nicht praktikabel. Wer glaubt, jegliche Geschäfte mit Personen und Staaten verbieten zu können, die unsere Werte gering­schätzen, verspricht etwas, das er nicht wird halten können.»

Wir schafften uns eine Vielzahl von Problemen, warnt Jorio. «Wer würde entscheiden, dass ein Staat oder ein Mensch zu wenig demokratisch ist, um mit ihm Handel zu treiben? Der Bundesrat? Oder das Bundes­gericht? So oder so: Die Schweiz wäre gezwungen, sich zum Lehr­meister empor­zuschwingen. Das ist mir zu moralistisch.»

Wir wagen es dennoch.

In einer früheren Version haben wir geschrieben, dass 1798 Napoleon Bonaparte die Schweiz aufteilte. Korrekt ist, dass sich Bonaparte erst später mit der Schweiz beschäftigte, nachdem er sich 1799 zum Allein­herrscher Frankreichs geputscht hatte. Wir bedanken uns für den Hinweis aus der Leserschaft.

Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob die Republik etwas für Sie ist? Dann testen Sie uns! Für 21 Tage, kostenlos und unverbindlich: