Serie «Am Limit» – Teil 1

Zeichnung nach einem Foto. Es zeigt Mike durch das Guckloch seiner Zelle.

«Am Limit», Teil 1 – der Vater: «Wir bitten Sie, dieser Folter Einhalt zu gebieten»

Mike wächst in zerrütteten Verhältnissen auf. Das entschuldigt nichts. Aber es erklärt einiges. Mikes Leben ist eine einzige Abwärtsspirale. Ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht sie im Gefängnis Pöschwies.

Von Elia Blülle, Brigitte Hürlimann (Text) und Alexandra Compain-Tissier (Illustrationen), 04.06.2019

Was bisher geschah

Im Auftakt lesen Sie, wie diese Recherche ihren Anfang nahm. Und warum wir den jungen Mann, der unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt wurde, nun Mike nennen.

Einmal treffen wir Mikes Vater in dessen Büro. Der 71-Jährige ist längst im Pensions­alter, doch er hat seinen Beruf als selbst­ständiger Architekt wieder aufgenommen, um die Anwalts­kosten für den Sohn bezahlen und Privat­gutachten in Auftrag geben zu können.

In seinem Büro stapeln sich die Akten­ordner unter, auf und neben den Tischen – Mikes Justiz- und Behörden­geschichte.

Herr K. ist im Zürcher Unterland aufgewachsen, hat in Düsseldorf studiert und lange in Berlin gelebt. An den Wänden hängen handgefertigte Entwurfs­zeichnungen. Und in einer Ecke bewahrt der Architekt Musik aus seiner Jugend auf: Bob Dylan, Miles Davis, Van Morrison. Unübersehbar auch ein Entwurf eines Modells vom Stadt­quartier Neu-Oerlikon.

Damals, in den 1990ern, hatte er sich bei der Ausschreibung für das Prestige­projekt beworben, mitgemacht und sogar den ersten Preis gewonnen. Den Zuschlag erhielt dann doch ein anderes Büro. Eine grosse Niederlage. Herr K. sagt, er habe halt nicht über die nötigen Verbindungen verfügt. Hätte er mehr Glück gehabt, wäre heute wohl einiges anders.

Mit Herrn K. über seine Vergangenheit oder Gefühle zu sprechen, ist schwierig. Er schaue immer vorwärts, nicht zurück. Wie sein Sohn, sagt er.

Jammern, das bringe nichts. Neu ansetzen, immer positiv; immer etwas lernen. Der ansonsten sehr redselige Mann umschifft persönliche Fragen wie ein Kapitän gefährliche Klippen.

IV. Die Kindheit

Mike kommt im September 1995 auf die Welt und wächst mit seiner Mutter in der Nähe von Paris auf. Der Vater pendelt zwischen Zürich und Paris. Das klappt gut. Bis sich der Vater die beiden Wohn­sitze nicht mehr leisten kann und die Familie nach Zürich umziehen muss: die Ehefrau, deren beide älteren Kinder und Mike, der Nachzügler. In der Schweiz wird es schwierig.

Die Mutter mit kamerunischen Wurzeln spricht nur Französisch. Sie fühlt sich in Zürich fremd, sehnt sich nach den Angehörigen in Frankreich.

Der Vater wiederum arbeitet wie ein Berserker und hat zu wenig Zeit, sich um die entwurzelte Familie zu kümmern. Manchmal wächst ihm die Situation auch schlicht über den Kopf.

In den psychiatrischen Gutachten ist von unhaltbaren, chaotischen Zuständen in der Familie die Rede, von einer strukturellen und emotionalen Verwahrlosung des Kindes. Davon, dass dem auffallend lebhaften und fordernden Bub keine Grenzen gesetzt werden.

Serie «Am Limit»

Dies ist die Geschichte von Mike, dem jungen Intensiv­täter, der unter dem Pseudonym «Carlos» national bekannt wurde. Mehrere Monate haben Elia Blülle und Brigitte Hürlimann recherchiert, haben Gerichts­akten, Gutachten, Gesuche und Verfügungen studiert. Sie haben mit Anwältinnen, mit Angestellten des Justiz­vollzugs, mit Professoren, Politikerinnen, NGO-Vertretern gesprochen – und mit Mikes Eltern. Ihre Leitfrage: Sind Fairness und Professionalität überhaupt möglich im Umgang mit einem Straftäter, der seit dreizehn Jahren die Straf­justiz überfordert? Zur Übersicht.

Sie lesen: Teil 1

Der Alarm

Teil 2

Die Tortur

Teil 3

Die Ver­zweif­lung

Teil 4

Der Prozess

Die Eheleute streiten und trennen sich. Mike erlebt die Spannungen hautnah. Vater und Mutter fechten laute, emotionale und manchmal auch handgreifliche Auseinander­setzungen aus.

Aber auch zwischen dem Sohn und den Eltern knallt es. In den Verfahrens­akten wird etwa aufgeführt, dass Mike mit zehn Jahren seine Mutter angeschrien und geschlagen habe. Er habe ihr mit dem Tod gedroht, ein Küchen­messer aus der Schub­lade genommen und dieses auf den Boden geworfen. An anderer Stelle wird eine tätliche Auseinander­setzung zwischen Vater und Sohn beschrieben, das war 2008.

Herr K. kennt all diese Beschreibungen und winkt ab. Das sei falsch. Natürlich hätten alle zwischen­durch die Nerven verloren, aber die Situation habe sich danach immer wieder beruhigt. Er habe die Behörden um Unter­stützung für die Familie gebeten.

Nicht darum, seinen Sohn einzusperren.

V. Der Vater

Herr K. duldet keine Kritik am Verhalten seines Sohns und kämpft wie ein Löwe für ihn: Gerechtigkeit für Mike. Er fordert eine neue Chance für seinen Junior, der wiederholte Male von der Straf­justiz unkorrekt behandelt worden sei. Man solle ihm doch wenigstens eine normale Haft zubilligen.

Wenn Herr K. über Mikes Kindheit spricht, schwingt väterlicher Stolz mit: «Er beherrschte seinen Körper perfekt. War stark und selbst­ständig. Hatte keine Angst, war schwindelfrei und immer unter Strom. Alle fanden ihn herzig, mochten ihn. Mike war lustig, machte Witze und Spässe. Diesen Charakter­zug hat er bis heute behalten.»

Der Psychiater Henning Hachtel von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel nennt in einem Gutachten von 2019 die Beziehung von Mike und seinem Vater «insgesamt symbiotisch».

Einerseits zeigten sie einen herzlich-vertrauten Umgang, andererseits scheine die Beziehung in Schuld­gefühlen und indirekten Vorwürfen verstrickt zu sein. Der Vater habe versucht, familiäre Schwierigkeiten durch persönliche und materielle Zuwendungen gegenüber seinem Sohn zu kompensieren und sei durch eine Problem­bagatellisierung aufgefallen.

Im September 2011 erhält der Vater einen Brief von seinem Sohn, geschrieben aus dem Gefängnis: «Papa, sei bitte nicht so enttäuscht, denn ich bin’s schon selber», schreibt Mike. «Ich habe Angst, wieder ins geschlossene Heim oder wieder in ein Institut zu kommen, und ich will nicht, dass sich die Zeit immer zurück anstatt nach vorne bewegt.»

Herr K. sagt, sein Sohn versuche sich immer wieder zu verbessern, lasse sich aber vom System nicht unterkriegen: «Der Junior und ich setzten alles auf eine Karte. Wir haben keinen Schiss. Wir wagen etwas im Leben. Da haben Vater und Sohn den gleichen Charakter.»

VI. Mikes Strafakte

Mike, der Kämpfer. Mike, der nicht so schnell aufgibt. Mike, der mit den widrigsten Umständen fertigwird, aushält, was kaum auszuhalten ist. Was sich hinter dieser aufgesetzten Grandezza verbirgt, ist alles andere als ein gesunder, stabiler, gefestigter, selbstbewusster junger Mann.

Mikes Toleranz­schwelle ist tief, er fühlt sich rasch überfordert, verunsichert, angegriffen – und reagiert, indem er wild um sich schlägt, tätlich und verbal. Kritik verträgt er ganz schlecht.

Regelmässig straffällig wird er ab 2006, da ist er 10 Jahre alt. Er liefert sich Verfolgungs­jagden mit der Polizei, greift Passanten an, versprayt mit drei anderen Jugendlichen einen Boots­hafen. Er soll einen alten Mann, Jahrgang 1937, mit einer Gehhilfe verprügelt und einem Knaben eine brennende Zigarette gegen den Hals gedrückt haben.

Insgesamt 34 Delikte begeht Mike in den folgenden sechs Jahren laut Oberjugendanwaltschaft.

Seine bisher schwerste Tat folgt 2011. Das Jugend­gericht Zürich spricht ihn dafür wegen schwerer Körper­verletzung und Unterlassung der Nothilfe schuldig. Der damals 15-Jährige sticht in Zürich-Schwamendingen einem 18-Jährigen zweimal mit dem Messer in den Rücken nach einem kurzen verbalen Streit. Anschliessend flüchtet Mike mit seinem Trottinett und lässt den Verletzten liegen.

Das Gericht verurteilt ihn zu einer Freiheits­strafe von neun Monaten und zu einer Busse. Der Vollzug der Freiheits­strafe wird zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben. Genauer gesagt, zugunsten eines strengen Sonder­settings mit einer Eins-zu-eins-Betreuung und einem minuten­genauen Stunden­plan, sieben Tage pro Woche. Dieses Sonder­setting wird später wegen der angeblich zu hohen Kosten schweizweit in Verruf geraten.

Als Erwachsener wird Mike zweimal verurteilt: 2015 vom Bezirks­gericht Dietikon wegen Sach­beschädigung zu einer Geldstrafe.

Im März 2016 begeht er die zweite Tat, wird wieder verhaftet. 2017 wird er vom Bezirks­gericht Zürich dafür verurteilt. 18 Monate unbedingter Freiheits­entzug wegen eines Faust­schlags. Diese Strafe wäre längst abgesessen. Doch Mike ist noch immer hinter Gittern. Bis heute.

Mike durchlebt seit gut drei Jahren eine Gefängnis­odyssee, die ihresgleichen sucht. Sie beginnt in Untersuchungs­haft, geht weiter im Straf­vollzug, dann wieder in Untersuchungs­haft, gefolgt von einer Sicherheits­haft. Welches Regime auch immer gerade gilt: Die Haft­bedingungen sind ausser­gewöhnlich rigid. Mit Resozialisierung und Deeskalation hat das alles nur wenig zu tun.

VII. Die Haftbedingungen

Und erst recht nichts mit Untersuchungshaft.

Die Zürcher Justiz­direktorin Jacqueline Fehr setzt sich für humanere, abgestufte Vollzugs­formen in der Untersuchungs­haft ein: Hier sind Menschen bloss aufgrund eines Verdachts inhaftiert. Die Untersuchung kann eingestellt werden – und es kann vor Gericht zu Freisprüchen kommen.

Wer in der Untersuchungs­haft ist, gilt als unschuldig.

«Es besteht Reform­bedarf», sagt Fehr, «denn anders als im Straf­vollzug ist in der Untersuchungs­haft in den letzten zwanzig Jahren nichts geschehen.»

Der Zürcher Rechts­anwalt Marcel Bosonnet, früherer Verteidiger von Mike, sagt: «Die repressiven und restriktiven Haft­bedingungen von Mike sind einmalig. Es geht um folter­ähnliche Zustände. Ich bin seit dreissig Jahren Verteidiger und habe so etwas noch nie erlebt. Nicht im Ausland und nicht bei verurteilten Schwerverbrechern.»

Der emeritierte Basler Strafrechts­professor Peter Aebersold, ehemaliger Gutachter in der «Causa Mike», sagt: «Isolation ist etwas vom Schädlichsten. Die Eskalation, das gegenseitige Sich-Hoch­schaukeln, muss unbedingt durchbrochen werden. Es ist wichtig, den Kontakt zum Insassen nicht zu verlieren. Verbesserungen sind nur über menschliche Beziehungen möglich.»

Thomas Häusermann, der heutige Verteidiger von Mike, sagt: «Im Gefängnis Pöschwies wird mein Klient wie ein Hannibal Lecter behandelt. Das Einzige, was ihm noch bleibt, ist die Auflehnung, ein ständiger Kampf.»

Im September 2018 schickt Herr K. einen mehrseitigen handschriftlichen Brief an Justiz­direktorin Jacqueline Fehr: «Wir sind verzweifelt, weil wir unseren Sohn schon 36 Tage nicht besuchen konnten, dann auch noch am Geburts­tag nicht, aus dubiosen Gründen.» Und weiter: «Wir bitten Sie, diesem Willkür­regime im Gefängnis Pöschwies, dieser Folter, die einem Rechts­staat wie der Schweiz unwürdig ist, Einhalt zu gebieten.»

Der Vater fordert, Mike nochmals eine Chance zu geben, weil der Junior doch zum wiederholten Male von der Straf­justiz unkorrekt behandelt werde. Und Mike verspricht aus dem Gefängnis heraus, dereinst für Vater und Mutter zu sorgen. Sobald man ihn freilasse. Sobald er Profi­boxer werde und viel Geld verdiene. Wie Mike Tyson beispiels­weise, eines seiner Vorbilder.

Das ist sein Traum. Er hilft Mike dabei, nicht unterzugehen.

VIII. Die Schlägerei

Rückblende. März 2016, ein Tram in Zürich-Altstetten.

Im Tram trifft Mike auf einen Kollegen, den er von einem Kickbox-Turnier her kennt. Die Begegnung zwischen den beiden Kampf­sportlern endet damit, dass Mike seinem Bekannten ins Gesicht schlägt; einmal oder zweimal, die Schilderungen gehen auseinander. Der Geschlagene fällt aus dem Tram und bleibt bewusstlos auf dem Trottoir liegen. Die Ärzte diagnostizieren später einen Unterkieferbruch.

Das Bezirks­gericht Zürich verurteilt Mike wegen versuchter schwerer Körper­verletzung zu einer unbedingten Freiheits­strafe von achtzehn Monaten. Es ist die zweite Strafe, für die er als Erwachsener verurteilt wird.

Kurz bevor er diese Strafe verbüsst hat, kommt es in der Justiz­vollzugs­anstalt Pöschwies zu einem folgen­schweren Zwischenfall. Er führt erstens zur fortlaufenden Inhaftierung Mikes, und zwar bis heute, ohne einen Tag Unterbruch. Und dieser Zwischen­fall im Gefängnis ist zweitens das Haupt­thema einer neuen, happigen Anklage.

Vor wenigen Wochen hat der Zürcher Staats­anwalt Ulrich Krättli beim Bezirks­gericht Dielsdorf seine 26-seitige Anklage­schrift eingereicht, die über ein Dutzend Vorwürfe umfasst: Es geht um versuchte schwere Körper­verletzung, einfache Körper­verletzung, Sach­beschädigung, Drohung, Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Alles mehrfach begangen und alles hinter Gefängnismauern.

Was genau ist da passiert?

IX. Der Zwischenfall

Mittwoch, 28. Juni 2017, Pöschwies.

Mike wird zu einem Gespräch ins Büro des Leiters der Sicherheits­abteilung gerufen, ein zweiter Mitarbeiter ist ebenfalls im Raum anwesend. Die zwei Mitarbeiter teilen dem Insassen unerwartet mit, dass er vom offenen Gruppen­vollzug der Abteilung Alter und Gesundheit zurück in die Sicherheits­abteilung versetzt werde: zurück in ein rigides Einzelhaftregime.

Das Amt für Justiz­vollzug beschreibt im Nachhinein in einer Verfügung die Gründe für diese Rück­versetzung. Genannt werden darin «drohende und gewalttätige Übergriffe» Mikes gegenüber Mitgefangenen: Beschimpfungen, Rangeleien, Schläge, ein Body­check und Ähnliches.

Mike erzählt seinem Vater am Telefon eine andere Version. Man habe ihm bei diesem Gespräch mitgeteilt, er müsse zu seiner eigenen Sicherheit versetzt werden: Mithäftlinge hätten einen Anschlag auf ihn geplant. In einer polizeilichen Einvernahme spricht auch der Abteilungs­leiter davon, es sei für Mike gefährlich geworden, weil er die anderen Gefangenen laufend provoziert habe. Sie hätten sich «gegen ihn zusammentun wollen».

Was unbestritten ist: Mike rastet aus, als er von der bevor­stehenden Rück­versetzung erfährt. Er fühlt sich einmal mehr ungerecht behandelt.

Er hebt einen Stuhl hoch und wirft ihn durchs Büro; dabei werden ein Notebook und ein Computer beschädigt. Bei seinem Ausraster wird allerdings auch ein Mitarbeiter verletzt. Er fällt rückwärts zu Boden. Der Arzt diagnostiziert später ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und Prellungen. Die Verletzungen werden in der Anklage­schrift aufgeführt.

Staatsanwalt Krättli schildert, Mike habe mindestens dreimal wuchtig mit der Faust auf den Kopf des Mitarbeiters geschlagen. Verteidiger Thomas Häusermann und Mikes Vater beteuern jedoch, das sei unmöglich. Der Ablauf, wie er in der Anklage geschildert werde, habe sich niemals so zutragen können, das sei räumlich gesehen nicht vorstellbar. Und hätte der trainierte 23-Jährige tatsächlich mit Wucht zugeschlagen, wären ganz andere Verletzungen entstanden. Vergeblich haben der Anwalt und der Vater eine Tatrekonstruktion verlangt.

Was ist an diesem Juni­morgen im Büro des Abteilungs­leiters passiert?

Darüber und über ein Dutzend weitere Vorwürfe wird das Bezirks­gericht Dielsdorf urteilen müssen. Es geht um Vorfälle in diversen Gefängnissen: Winterthur, Pfäffikon, Limmattal, Burgdorf und in der Pöschwies.

X. Gefängnis ohne Ende

Entschieden hat das Bezirks­gericht Dielsdorf bereits über die Frage der Sicherheits­haft, die im Anschluss an eine Untersuchungs­haft erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Zwangs­massnahmen­richter folgt – wenig überraschend – dem Antrag der Staats­anwaltschaft und ordnet die weitere Inhaftierung an.

Mit anderen Worten: Mike bleibt im Gefängnis, rutscht nahtlos von der Untersuchungs­haft in die Sicherheitshaft.

Verteidiger Thomas Häusermann gibt sich mit diesem Entscheid nicht zufrieden und zieht ihn weiter vor Ober­gericht. Er verlangt die Freilassung seines Mandanten, allenfalls unter Auflagen.

Der Rechtsanwalt betont, die versuchte schwere Körper­verletzung sei nicht nachvollziehbar und werde bestritten, die Schilderungen in der Anklage­schrift seien massiv überrissen. Zudem hätten sich sämtliche vorgeworfenen Delikte im Gefängnis abgespielt, nicht in Freiheit. Der junge Mann sei nicht gefährlich für die Gesellschaft, sondern verzweifelt; gezeichnet von der langen Isolations­haft und gesundheitlich angeschlagen.

Herr K. wiederum wundert sich über die einseitige Darstellung in der Anklage­schrift. Als er uns das Dokument und die Stellung­nahme des Verteidigers zur Sicherheits­haft mitbringt, sagt er: «Mein Sohn ist doch ständig provoziert und gehänselt worden, von Mithäftlingen und Mitarbeitern. Darüber lese ich in der Anklage­schrift kein Wort. Wie ist das möglich? Und was eine der Rangeleien in der Pöschwies betrifft, da wurden ja beide beteiligten Häftlinge mit Bunker bestraft. Und nun soll mein Sohn ein zweites Mal dafür bestraft werden? Nur er – und der andere nicht?»

Und trotzdem: Herr K. ist froh, dass sich endlich ein Gericht all der Fragen annimmt. Er hofft auf den Gerichts­termin – und bangt.

Wir hingegen fragen uns: Warum ist es Mike nicht gelungen, drei Monate vor dem Ende seiner Freiheits­strafe gelassen auf die drohende Rück­versetzung zu reagieren? Im Wissen darum, dass das Leben ausserhalb der Gefängnis­mauern in greifbarer Nähe ist?

Hat der Justiz­vollzug doch recht, wenn er vor dem 23-Jährigen warnt, sein aggressives, unberechenbares, gewaltbereites Wesen in den Vorder­grund rückt und sogar stärker gewichtet als die Grund­rechte des jungen Mannes.

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