Spuren des Geldes

Die Einflussreichen: Lobbying in Bundesbern braucht neue Regeln

Vorstösse für transparentes Lobbying werden im Bundeshaus immer wieder ausgebremst. Daran hat auch die Kasachstan-Affäre nichts geändert. Der Grund ist simpel: Die einflussreichen Lobbyisten sitzen im Parlament. Und die holen sich die Konkurrenz ungern ins Haus.

Von Sylke Gruhnwald, 08.05.2018

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Sie arbeiten für die Hochfinanz oder für Rüstungskonzerne, für Umweltschutzorganisationen oder Milchproduzenten. Sie vertreten Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, den Rohstoffhandel oder Hilfswerke. Früher nannte man sie schlicht Interessenvertreter, Verbandsdirektoren. Heute knackig: Lobbyisten. Ihre Aufgabe: Parlamentarierinnen für ihre Interessen gewinnen. Ihr Arbeitsort: die Wandelhalle im Bundeshaus, Nebenräume, Berner Bars und Séparées.

Sie sind nicht einfach nur Einflüsterer. Lobbyisten unterstützen «ihre» Parlamentsmitglieder mit wertvollem – wenn auch stets gefärbtem – Fachwissen. Denn Politiker sind häufig Allrounder, keine Experten.

Die staatspolitische Kommission des Ständerats hatte vor einem Jahr den Auftrag erhalten, den Zutritt von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude in Bern neu zu regeln.

Heute darf jede Ständerätin und jeder Nationalrat Zutrittsausweise zur Wandelhalle für zwei Personen ausstellen lassen. Die Ratsmitglieder sind Götti für maximal 492 Lobbyisten, persönliche Mitarbeiterinnen oder schlicht Gäste. Deren Namen und Funktionen – wie eben beispielsweise «Gast» – werden regelmässig veröffentlicht. Getrennt nach Zutrittsberechtigten des Nationalrats und des Ständerats.

Wer nicht als solcher registriert ist, kommt immerhin noch mit einem Tagesausweis ins Bundeshaus. Pro Sessionstag können Parlamentarier zwei Personen einladen. Und die müssen nicht einmal ihre Funktion angeben.

Im Bundeshaus spricht man spöttisch vom «Badge-Basar».

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Jede Gruppe soll für ihre Interessen weibeln können. Lobbyismus gehört zur parlamentarischen Demokratie. Aber es darf dabei nicht mit zweierlei Mass gemessen werden.

Die ständerätliche Kommission legte Mitte Januar einen Gesetzentwurf vor, «eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament». Die Vernehmlassung endete letzte Woche.

Neu soll pro Ratsmitglied nur noch eine Zutrittsberechtigung erlaubt sein, ausgestellt für die gesamte Legislaturperiode. Das Angebot würde halbiert, dadurch erhöht sich der Preis: Gefälligkeiten und Geld als Gegenleistung für freien Zutritt. Wer am meisten in die Waagschale wirft, erhält den Zuschlag.

Lobbyisten müssten sich ausserdem in ein öffentliches Register eintragen und angeben, wer ihnen Mandate erteilt und was diese umfassen. Tagesgäste wären weiterhin erlaubt, allerdings müssten die Volksvertreterinnen sie den ganzen Tag begleiten – parlamentarischer Hütedienst für Tageslobbyisten.

Doch die Reaktionen auf die Gesetzesvorlage der ständerätlichen Kommission sind vernichtend:

  • Die FDP will am aktuellen System festhalten, «das gut funktioniert, schlank ist und auf der Eigenverantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier basiert».

  • Auch für die SVP braucht es keine Reform: «Die Regelung ist bereits restriktiv genug, wenn man sie mit anderen Ländern vergleicht.»

  • Die CVP zieht gleich: «Die geltenden Regeln haben sich bewährt und sind unbürokratisch.»

  • Die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft und Transparency International lehnen die Vorlage ab: «Ungenügend.»

  • Dem stimmen SP und Grüne zu und fordern wie Transparency International ein unabhängiges Akkreditierungssystem, weg vom «Götti-System».

Kurz: Keiner will, was die Kommission vorschlägt. Weder Lobbyisten noch deren Kritiker. Doch wieso schlägt die ständerätliche Kommission überhaupt eine Beschränkung vor, die ausser ihr niemandem gefällt? Der Grund ist simpel: Die einflussreichen Lobbyisten sitzen selber im Parlament. Immer mehr von ihnen sind hauptberuflich Parlamentarier und Parteimitglieder – und bessern sich ihr Einkommen auf. Mit Aufträgen von Unternehmen sowie bezahlten Vorstandsmandaten bei Wirtschaftsverbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Und die parlamentarischen Lobbyisten holen sich die Konkurrenz nicht gern ins Haus.

Rückblende zur Kasachstan-Affäre: Der Lobbyist Thomas Borer arbeitete an einer Interpellation mit, die der SVP-Nationalrat Christian Miesch schliesslich einreichte. Ziel: die Auslieferung des in Genf wohnhaften Exilkasachen Wiktor Chrapunow zu verhindern. Dann flog eine Lobbyistin auf, die gegen Bezahlung durch das asiatische Land einen Vorstoss für die FDP-Nationalrätin Christa Markwalder ghostwritete.

Auch schon vor den Enthüllungen sind alle Vorstösse ausgebremst worden, Lobbying von parlamentarischen und externen Interessenvertreterinnen in Bundesbern zu regeln. Die aktuelle Episode der Affäre: Die Bundesanwaltschaft will die Immunität von Alt-Nationalrat Christian Miesch aufheben lassen. Gemäss Recherchen des «Tages-Anzeigers» hatte der SVP-Politiker dem Lobbyisten Thomas Borer ein 1.-Klass-GA für 4635 Franken in Rechnung gestellt – «auf offiziellem Parlamentspapier».

Der Vorschlag der ständerätlichen Kommission ist nicht alternativlos. Es gibt genügend Ideen, wie man Lobbying wirklich in den Griff bekommen könnte, wenn man denn wolle. Transparenzbefürworter und Korruptionsbekämpfer können sie im Schlaf aufsagen:

  • Ständerätinnen und Nationalräte müssen ihre Interessenverbindungen offenlegen. Falsche Angaben werden sanktioniert.

  • Ihre Einkünfte aus Mandaten müssen deklariert werden.

  • Lobbyisten akkreditieren sich über ein Gremium des Parlaments, nicht über Volks- und Standesvertreter. Die Spielregeln sind für alle gleich.

  • Die zentrale Stelle führt ein öffentliches Register, das festhält, für welche Themen lobbyiert wird und in wessen Auftrag. Das Parlamentsgremium prüft alle Angaben der Lobbyisten. Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt vom Platz.

  • Lobbyisten erhalten Zutritt zu den nicht öffentlichen Bereichen des Bundeshauses für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr. Eine ganze Legislaturperiode ist zu lang. Auch Lobbyisten wechseln Jobs und Auftraggeber. Angehörige und ehemalige Ratsmitglieder erhalten keine Dauerausweise.

  • Die Zahl der Lobbyisten kann jederzeit beschränkt werden. So wird verhindert, dass ganze Fussballmannschaften von Lobbyisten ins Bundeshaus einfallen.

Wo sich die Politik schwertut, ist selbst der Dachverband der Lobbyisten, die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft, weiter. Deren Mitglieder sind seit 2017 verpflichtet, ihre Mandate offenzulegen. Nur: Nicht jeder Lobbyist in Bundesbern ist auch Mitglied des Verbands. Deshalb fordert dieser – wie seine Kritiker – ein staatliches Lobbyregister. Mit gleichen Spielregeln für alle.

Zur Transparenz

Das erste Mal vom «Badge-Basar» hörte die Reporterin Sylke Gruhnwald, damals bei der «Neuen Zürcher Zeitung», bei einer Tasse Tee an der Falkenstrasse mit der heutigen Republik-Kollegin Adrienne Fichter. Gemeinsam mit einem Team visualisierten sie erstmals das Beziehungsnetzwerk von Bundesbern. Heute macht das Lobbywatch (der erste Verein, den die Autorin mitgründete). Sylke Gruhnwald war im Vorstand und ist heute Mitglied bei Lobbywatch.

Illustration Friedrike Hantel

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