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10.11.2023, Update: 01.12.2023

​Die siebte ordentliche Urabstimmung von Project R ist beendet.

Vom 10. bis zum 26. November 2023 konnten alle Mitglieder der Project R Genossenschaft ihre Stimme abgeben und ein neues Mitglied des Vorstands wählen. 3080 von Ihnen sind dieser Einladung gefolgt, das entspricht 13,6 Prozent aller Stimm­berechtigten.

Und das sind die Resultate:

Vielen Dank an alle, die abgestimmt haben!


Das waren die Vorlagen im Überblick:

  1. Genehmigung Geschäfts­bericht inklusive Konzernrechnung

  2. Genehmigung Jahresrechnung Project R

  3. Entlastung Vorstand

  4. Wahl Revisionsstelle

  5. Ergänzungswahl Vorstand

  6. Festlegung/Bestätigung Mitgliederbeiträge

Ich will es genauer wissen: 6 Grundsatzfragen

Wie sind die «Republik» und Project R miteinander verbunden?

Wer eine Jahres­mitgliedschaft kauft, wird Mitglied bei der Project R Genossenschaft und stellt Project R den Mitgliedschafts­beitrag zur freien Verfügung, um ihren Genossenschafts­zweck zu verfolgen. Aktuell verfolgt Project R diesen Zweck hauptsächlich durch die Trägerschaft der «Republik»: Die Genossenschaft kauft für ihre Mitglieder Abonnemente zu einem vergünstigten Massentarif bei der Republik AG ein und ist mit 46,4 Prozent der Aktien an der Republik AG beteiligt. Zur besseren Übersicht haben wir das Konstrukt unseres Unternehmens für Sie aufgezeichnet.

Wer kann abstimmen?

Abstimmen können alle Personen, die am 10. November 2023 bereits Mitglied der Project R Genossenschaft sind. Das sind Sie, wenn Sie eine Jahres­mitgliedschaft abgeschlossen haben. Wenn Sie ein Monatsabo der «Republik» abgeschlossen haben, können Sie nicht abstimmen. Ebenfalls nicht, wenn Sie im Rahmen der diesjährigen Frühjahrs­kampagne als Mitstreiter an Bord gekommen sind und für ein Jahr «Republik» weniger als 240 Franken gezahlt haben.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Für die Abstimmungen wählen Sie Ja oder Nein, oder Sie legen leer ein, indem Sie keine Antwort auswählen. Dann klicken Sie auf «Abstimmen» und «Stimme bestätigen». Achtung: Haben Sie Ihre Stimme einmal abgegeben und bestätigt, können Sie sie nicht mehr zurücknehmen.

Wie werden die Abstimmungen ausgezählt?

Sie haben, wie jedes Mitglied, eine Stimme für jede Abstimmungs­frage. Sie können Ihre Stimme leer einlegen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie die Frage nicht beantworten können oder wollen. Wir weisen die leeren Stimmen aus, sie zählen für die Stimmbeteiligung, aber nicht für die Beschluss­fassung. Mit anderen Worten: Ein Traktandum gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Personen, die teilgenommen haben, Ja gestimmt haben – ohne Berücksichtigung der Enthaltungen.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Vom 10. bis und mit 26. November 2023 können die Mitglieder von Project R abstimmen. Die Resultate geben wir wenige Tage nach dem Ende der Abstimmung bekannt. Hier auf der Website und per E-Mail.

Wo kann ich Fragen stellen?

In unserer Abstimmungsdebatte​​.

1. Genehmigung Geschäfts­bericht inklusive Konzernrechnung

Das sechste Geschäftsjahr unseres gemeinsamen Unternehmens war turbulent. Das verdeutlicht auch der Geschäftsbericht, der in diesem Jahr ausführlicher ausfällt als in den Vorjahren. Wir empfehlen Ihnen die Lektüre sehr, Sie finden darin nicht nur Grussworte des neuen Verwaltungsrats­präsidenten, seiner Vorgängerin und der Geschäfts­führung, sondern auch die wichtigsten Zahlen zu Einnahmen, Mitglieder- und Abonnemente­zahlen, lesenswerte Stimmen aus dem Dialog und eine Auswahl der insgesamt 1295 veröffentlichten «Republik»-Beiträge.

Für die bessere Nachvollziehbarkeit der Konzern­rechnung (konsolidierte Jahres­rechnung) veröffentlichen wir in diesem Jahr neu neben der Jahres­rechnung von Project R auch die Jahres­rechnung der Republik AG. Sie finden alle Angaben dazu im Finanzbericht (ab Seite 40). Einen Wunsch, der im vergangenen Jahr sowohl im Genossen­schafts­rat als auch in der Urabstimmungs­debatte geäussert wurde, konnten wir hingegen noch nicht umsetzen: einen Nachhaltigkeits­bericht. Ein Projekt dazu wurde mit fachlicher Unterstützung aus dem Genossen­schafts­rat bereits aufgegleist, die Umsetzung ist für das laufende Geschäftsjahr geplant.

Der Vorstand beantragt die Genehmigung des Geschäfts­berichts inklusive Konzern­rechnung 2022/2023.

Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Fakten, Zahlen und Antworten zu dieser Vorlage

Worüber stimme ich ab?

Über drei Teile des Geschäftsberichts: den Lagebericht, die konsolidierte Jahres­rechnung (Konzern­rechnung) und den dazugehörigen Revisions­bericht.

Was ist das Wichtigste aus dem Lagebericht? (S. 8–14)

  • Im sechsten Geschäftsjahr ist die Zahl der Jahres­mitgliedschaften um netto 1580 zurückgegangen: von 24’669 (Stand 30. Juni 2022) auf 23’089 (Stand 30. Juni 2023).

  • Die Erneuerungsrate der Mitgliedschaften lag mit durchschnittlich über 75 Prozent hoch, entsprach aber nicht dem Zielwert von 80 Prozent.

  • Die Anzahl Monats­abonnentinnen sank von 3669 (Stand 30. Juni 2022) auf 2809 (Stand 30. Juni 2023).

  • Neu dazu kamen im Frühjahr 2023 insgesamt 3074 Jahres­abonnenten, die im Rahmen der Mitstreiterinnen-Kampagne anlässlich unseres 5. Geburtstages ein Jahr «Republik» zu einem frei wählbaren Preis abonnieren konnten.

  • Das Budget betrug Anfang des Geschäftsjahres 8,63 Millionen Franken.

  • Für den Personalbestand waren rund 45,4 FTE (Vollzeit­äquivalente) geplant. Effektiv betrug der Personal­bestand durchschnittlich 41 FTE (Vollzeit­äquivalente), aufgeteilt auf 53,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Die «Republik» konnte ihre operativen Tätigkeiten mit den Einnahmen aus dem Lesermarkt nicht hundert­prozentig finanzieren, das Jahr wurde mit einem Defizit abgeschlossen.

Was sind die Gründe für das Defizit?

Die geplante Wachstums­strategie für das sechste Geschäftsjahr ist nicht aufgegangen. Anstatt der angestrebten 33’000 voll zahlenden Mitglieder und Abonnentinnen umfasste die «Republik»-Community zum Ende des Geschäfts­jahres nur 28’972 Personen, von denen nicht alle einen vollen Mitgliedschafts­preis gezahlt hatten. Da wir uns direkt aus dem Lesermarkt finanzieren und keine weiteren festen Einnahmen haben, ging die Rechnung mit dem höheren Budget nicht auf. Im Frühjahr 2023 wurden deshalb einschneidende Sparmassnahmen beschlossen und das restliche Budget nicht mehr voll ausgeschöpft. Trotzdem müssen wir das Geschäftsjahr aufgrund der fehlenden Mehr­einnahmen mit einem Defizit abschliessen.

Was muss ich sonst noch zur konsolidierten Jahresrechnung wissen? (S. 40–55)

  • Dies sind die Rechnungen der Project R Genossenschaft und der Republik AG zusammengenommen.

  • Die flüssigen Mittel betrugen Ende des Geschäftsjahres rund 3,9 Millionen Franken – 1,4 Millionen weniger als ein Jahr zuvor.

  • Für die Nichtbuchhalter eine stark vereinfachte Milchbüechli-Rechnung einschliesslich der Mitglieder­beiträge (siehe auch S. 12): Einnahmen: rund 6,4 Millionen Franken. Ordentlicher Aufwand: knapp 8 Millionen Franken. Damit ergibt sich ein Defizit aus operativer Tätigkeit von 1,6 Millionen Franken. Ausser­ordentlicher Aufwand: 0,13 Millionen Franken an bereits getätigten Steuer­rückstellungen konnten aufgelöst werden. Damit ergibt sich ein Defizit gesamthaft (Veränderung Eigenkapital): rund –1,5 Millionen Franken.

  • Für die Buchhalterinnen unter Ihnen: Die Mitglieder­beiträge wurden in das Eigenkapital gebucht, das den Verlust von rund 6,8 Millionen Franken trägt. Aus diesem Grund ist die Veränderung des Eigenkapitals zentral. Die Mitglieder­beiträge betrugen rund 5,3 Millionen Franken. Hinzu kamen Erträge aus Monatsabos, Spenden und andere Erträge von rund 1,1 Millionen (total 6,4 Millionen). Dem gegenüber stand ordentlicher Aufwand im Wert von rund 8 Millionen Franken und zusätzlich ausserordentlicher Aufwand von rund –0,13 Millionen (total 7,9 Millionen). Das Eigenkapital hat somit um rund 1,5 Millionen Franken abgenommen und belief sich per Ende Juni 2023 auf rund –0,08 Millionen Franken vor Minderheiten und 1,2 Millionen Franken nach Minderheiten.

Revisionsbericht (S. 56–57)

  • Die Revisionsstelle hat die konsolidierte Jahresrechnung geprüft und empfiehlt, sie zu genehmigen.

  • Sie bestätigt die Existenz des internen Kontrollsystems.

  • Sie weist darauf hin, dass eine wesentliche Unsicherheit an der Fortführungs­fähigkeit besteht.

Was bedeutet Fortführungs­fähigkeit? Und warum ist diese unsicher?

Hier lassen wir unsere Revisionsstelle zu Wort kommen:

«Bei der Annahme der Fortführungs­fähigkeit wird davon ausgegangen, dass eine Organisation ihre Geschäfts­tätigkeit für die absehbare Zukunft fortführen kann. Bei der Republik AG besteht aufgrund der vorhandenen Überschuldung (aufgrund genügend hoher Darlehen mit Rangrücktritt konnte auf den Gang zum Richter verzichtet werden) und der Notwendigkeit, in Zukunft höhere Erträge zu erzielen (z. B. durch Verkauf von mehr Abos an die Project R Genossenschaft aufgrund höherer Mitgliederzahlen) und die Kosten zu reduzieren (Kürzung der Sachkosten/Personal­abbau), eine wesentliche Unsicherheit zur Fortführungs­fähigkeit. Da die Republik AG die einzige Tochter­gesellschaft der Project R Genossenschaft ist, besteht für den Konzern ebenfalls eine wesentliche Unsicherheit der Fortführungs­fähigkeit. Für die Project R Genossenschaft allein betrachtet besteht diese Unsicherheit nicht.»

Was, wenn der Geschäftsbericht abgelehnt wird?
Dann wird es richtig kompliziert. Zum Beispiel könnte der Vorstand nicht entlastet werden. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, den Geschäfts­bericht abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Abstimmungs­debatte dazu vorher kurz schreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.

Kann ich den Revisoren Fragen stellen?
Ja, wenn Sie zur Durchführung und zum Ergebnis der Prüfung etwas wissen möchten, schreiben Sie uns in der Abstimmungs­debatte. Wir sammeln die Fragen an die Revisions­stelle bis zum 21. November, und Sie erhalten in der Debatte bis zum 24. November eine Antwort.

2. Genehmigung Jahresrechnung Project R

Die zweite Abstimmungs­frage widmet sich den Finanzen der Project R Genossenschaft: In der Jahresrechnung finden Sie nicht nur eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben, die einzelnen Positionen werden auch erläutert.

Der Vorstand beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung der Project R Genossenschaft 2022/2023.

Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Fakten, Zahlen und Antworten zu dieser Vorlage

Was steht in der Jahresrechnung von Project R?

  • Die flüssigen Mittel betrugen Ende des Geschäfts­jahres rund 3,6 Millionen Franken.

  • Der Verlust betrug rund 5,3 Millionen Franken. Die Einnahmen aus Mitglieder­beiträgen von 5,3 Millionen sind dabei nicht eingerechnet, da sie direkt ins Eigenkapital fliessen und somit in der Buchhaltung keinen Ertrag darstellen.

  • Deshalb ist das Eigenkapital der zentrale Wert: Es hat um rund 0,03 Millionen Franken zugenommen und belief sich per Ende Juni 2023 auf rund 2,1 Millionen Franken.

  • Die Revisionsstelle empfiehlt, die Jahres­rechnung zu genehmigen.

Was, wenn die Jahresrechnung abgelehnt wird?

Wir könnten zum Beispiel die Steuererklärung für die Genossenschaft nicht einreichen. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, die Jahres­rechnung abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Abstimmungs­debatte dazu vorher kurz schreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.

Kann ich den Revisoren Fragen stellen?
Ja, wenn Sie zur Durchführung und zum Ergebnis der Prüfung etwas wissen möchten, schreiben Sie uns in der Abstimmungs­debatte. Wir sammeln die Fragen an die Revisions­stelle bis zum 21. November, und Sie erhalten in der Debatte bis zum 24. November eine Antwort.

3. Entlastung Vorstand

Für das Geschäftsjahr 2022/2023 war der Vorstand bestehend aus Sylvie Reinhard (Präsidium), Alfonso von Wunschheim und Roger de Weck verantwortlich. Der neue Vorstand stellt den Antrag, ihnen die Entlastung zu erteilen.

Ich will es genauer wissen: Der Vorstand von Project R

Was hat der Vorstand zu sagen?
Der Vorstand ist das oberste Leitungs- und Verwaltungs­gremium der Genossenschaft. Eine Auflistung der genauen Aufgaben finden Sie in den Statuten von Project R (Artikel 21). Wie sich der Vorstand ins Gesamtgefüge unseres gemeinsamen Unternehmens einordnet, haben wir auch für Sie aufgezeichnet.

Was bedeutet die Entlastung?
Wir müssen hier extrem genau sein. Darum haben wir unseren Anwalt gebeten, diese Erklärung zu formulieren:

«In einer Genossenschaft liegt es in der Kompetenz der Gesamtheit der Mitglieder, dem Vorstand die Décharge/Entlastung zu erteilen (Art. 879 Abs. 2 Ziff. 4 OR). Mit der Fassung des Entlastungs­beschlusses verzichtet die Genossenschaft auf die Geltend­machung von Verantwortlichkeits­ansprüchen gegenüber dem Vorstand für dessen Tätigkeit während des abgelaufenen Geschäfts­jahres. Die Genossenschaft entlässt den Vorstand mit anderen Worten aus der Haftung. Die Wirkung der Décharge ist insofern begrenzt, als sie nur für Sachverhalte gilt, die der Gesamtheit der Mitglieder zum Zeitpunkt der Décharge bekannt waren. Die Entlastung gilt gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes sowie gegenüber jenen Personen, welche Weisungen des Vorstandes entgegen­nehmen und ausführen.»

4. Wahl Revisionsstelle

Unsere Statuten sehen vor, dass die Revisions­stelle einmal pro Jahr zur Wahl gestellt wird. In den vergangenen sechs Jahren hat die BDO AG (Zürich) unsere Finanzen geprüft und anschliessend den Revisions­bericht verfasst. Der Vorstand sieht aktuell keine Dringlichkeit, die Revisions­stelle zu wechseln, und beantragt, die Zusammenarbeit mit der BDO AG fortzusetzen.

5. Ergänzungswahl Vorstand

Kommen wir nun zu einem personellen Entscheid. Nach der ausser­ordentlichen Wahl im Juli dieses Jahres hat sich der Vorstand mit Michel Huissoud, Karin Landolt, Nina Scheu und Roger Staub neu konstituiert und sofort die Arbeit aufgenommen. Die Zusammen­arbeit ist gut angelaufen, und die Mitglieder ergänzen sich in ihrer Expertise. Verstärkung wünscht sich der Vorstand aber in den Bereichen Digitales und Unternehmens­entwicklung.

Der Vorstand schlägt Ihnen deshalb folgende Person zur Wahl in den Vorstand bis zur ordentlichen Wahl im Herbst 2024 vor:

Moritz Zumbühl, 1983, Zürich

Republik

Moritz Zumbühl ist in Zürich, wenige hundert Meter vom Rothaus entfernt, an der Langstrasse geboren. Er ist 40 Jahre alt und ausgebildeter Programmierer. Seit 20 Jahren ist er Unternehmer und Gründer von verschiedenen Firmen und Verwaltungsrat von Start-ups. Von 2006 bis 2019 hat er die Kommunikations­agentur Feinheit als CEO mit aufgebaut und ist heute Verwaltungsrats­präsident dieser Agentur. Seit 2014 führt er das Game-Studio Blindflug Studios AG.

Zum Profil

Ich will es genauer wissen: Warum gilt die Wahl nur bis im Herbst 2024?

Die Statuten von Project R sehen vor, dass die Mitglieder des Vorstandes mittels Urabstimmung für eine Dauer von drei Jahren gewählt werden (Art. 20, Abs. 2). Scheidet ein Vorstands­mitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, so tritt die Person, die das austretende Vorstands­mitglied ersetzt, in dessen laufende Amtsperiode ein. Bei der letzten ordentlichen Wahl im Herbst 2021 wurden sechs Personen in den Vorstand gewählt. Bei der ausser­ordentlichen Urabstimmung im Juli 2023 wurde das Gremium mit folgenden vier Personen neu besetzt: Michel Huissoud, Karin Landolt, Nina Scheu und Roger Staub. Der nun zur Wahl stehende Moritz Zumbühl würde den Vorstand als fünfte Person ergänzen. Die nächste reguläre Vorstandswahl findet im Rahmen der nächsten ordentlichen Urabstimmung im Herbst 2024 statt.

6. Festlegung/Bestätigung Mitglieder­beiträge

Wir schliessen die Abstimmung mit einer letzten, jährlich wieder­kehrenden Vorlage: Die Statuten sehen vor, dass die Urabstimmung die Mitglieder­beiträge festlegt. Der Vorstand sieht gegenwärtig keinen Anlass, die bestehende Höhe der Mitglieder­beiträge zu ändern.

Der Vorstand beantragt, die Mitglieder­beiträge wie bisher auf 240 Franken und die Beiträge für Gönnerinnen und Gönner wie bisher auf 1000 Franken festzulegen.


Merci für Ihre Stimme und für Ihre Zeit!

Während der Urabstimmung konnten Sie sich mit Fragen, Kritik oder sonstigen Gedanken zu Wort melden. In der Abstimmungs­debatte sehen Sie, worüber diskutiert wurde.