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Eine verstörende Sachlage. Als ehemaliger Staatsangestellter wurde ich immer wieder Dinge gefragt, auf die ich keine Antwort geben durfte. Jetzt weiss ich: Ich hätte die Fragenden jedes Mal anzeigen sollen. Kommt hinzu, was unter Staatsangestellten klar ist: Man bricht das Amtsgeheimnis immer wieder. Der Tatbestand gehört aus dem StGB gestrichen. Stattdessen sollte es Verstösse gegen das Informations- und Datenschutzgesetz geben. StGB und IDG beissen sich hier nämlich.

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(durch User zurückgezogen)

Arghhh, der letzte Satz gibt mir den Rest. Sexism at its best.

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A fragt an. B liefert. Anfragen ist strafbar, aber Herausgabe der angefragten Information nicht? Habe ich das richtig verstanden?

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Nein, der Polizist darf nicht geheime Daten an unbefugte Drittpersonen weiterleiten. Das war am Prozess gegen die Anfragerin aber kein Thema. Es ist davon auszugehen, dass er sich in einem separaten Strafverfahren verantworten musste. Er kommt bestimmt nicht ungeschoren davon. Wir haben uns auf die Anfragerin konzentriert, weil viele nicht wissen, dass sie sich bereits mit einer Frage straffällig machen können.

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Alles klar, herzlichen Dank für die Ausführung. Wieder Neues gelernt.

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