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Es ist eine Kunst, den unspektakulären, tristen Gerichtsalltag immer wieder in spannende Vignetten zu fassen, aus denen man Neues lernen kann. Einmal mehr herzlichen Dank!

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Supporter
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„Der Öffentlichkeits­grundsatz ist eine Errungenschaft der Aufklärung – eine Massnahme gegen die Kabinettsjustiz.“
So sehe ich das selbstverständlich auch. Und vielleicht können Sie einmal bei Gelegenheit auf die Figur der Grand Jury im US-Strafprozessrecht hinweisen; und auf den Fall von Chelsea Manning. Ansonsten bleibt mir nur mich recht herzlich für die interessanten Artikel zu bedanken! Merci!

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Stimmt, den Fall Chelsea Manning müssten wir aufnehmen. Yvonne Kunz ist unsere Expertin für die amerikanische Gerichtsbarkeit, wir werden das Thema im Team besprechen. Merci für den Hinweis!

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Yvonne Kunz
Godmother
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On it!

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Die (klassische) Grand Jury muss nur prüfen, ob die Beweise der Staatsanwaltschaft für eine Anklage reichen. Sie fällt keinen Entscheid über die Schuld des Beschuldigten. Der Beschuldigte hat, wenn die Anklage von der Grand Jury zugelassen wird, alle Verteidigungsmöglichkeiten vor Gericht. Die Grand Jury ist also eine Institution zu Gunsten des Beschuldigten, dass sie den Beschuldigten nicht anhört, ist systemimmanent. Würde man das Verfahren vor der Grand Jury kontradiktorisch und öffentlich durchführen, hätte man einfach einen doppelten Trial und das würde keinen Sinn machen.weil die Grand Jury ja nur verhindern soll, dass völlig unbegründete Anklagen vor Gericht kommen. Merke: Nicht alles im US-Prozessrecht ist schlecht.

Bei Manning und der Militärgerichtsbarkeit bin ich Ihrer Meinung.

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Herr Hegetschweiler, ich würde Sie gerne als Gerichtsteam-Berater engagieren. Bin jedes Mal froh um Ihre Ergänzungen und Einordnungen. Sehr bereichernd.

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Supporter
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Merke #1: Es ging nicht um die Militärgerichtsbarkeit ...

Merke #2: Erst gründlich informieren bevor man oberlehrerhaft Halbwahrheiten über die Figur der Grand Jury verbreitet:

„First, I shall compare grand juries in their earliest form, including the ideals and practical problems they sought to address, to grand juries as they currently operate. Second I want to clarify that while my objection to grand juries emphasizes their historical use against activists, I also view grand juries as an institution that now undermines due process even when used as intended.“
[chelsea manning - letter to judge anthony trenga - may 28, 2019]

https://www.aaronswartzday.org/chel…ng-letter/

https://popularresistance.org/chels…d-for-all/

Und ^darin^ folgender Hinweis zur Militärgerichtsbarkeit | Grand Jury:

„The U.S. military uses a process of preliminary hearings, instead of a grand jury, to help protect military members’ due process rights. Manning endured the process, which involved an Article 32 hearing, where a military judge referred charges to a full court-martial, and yet, she recognizes it was vastly preferable to what she is subjected to currently.“

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Darf man «Schweizer Idylle pur» und «Grillmaschine» im gleichen Absatz schreiben, Euer Ehren?

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Warum denn nicht? Landauflandab zeigen sich die gleichen Bilder, also muss diese Umweltgestaltung eine unglaublich breite Akzeptanz gefunden haben und ist damit zur Idylle mutiert :-)

Ach so: Mir gefallen diese Berichterstattungen sehr gut, Stil, Inhalt- bitte weiter so.

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Ebenfalls sehr geschätzter Verleger F., wir werden uns bemühen, so weiterzumachen und freuen uns, wenn die Beiträge bei der Verlegerschaft gut ankommen. Ihr Feedback ist wichtig und wertvoll. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Hoch geschätzter Verleger Läubli, ich befürchte, das kann, darf und muss man. Ich stelle immer wieder fest, dass sommerliches Grillieren auf möglichst voluminösen Ungetümen zu einer typisch schweizerischen Leidenschaft gehört. Die ich übrigens nicht teile... Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Liebe Frau Hürlimann, herzlichen Dank für Ihre fein ironischen, detailgesättigten Berichte über Alltagsdramen. Zumal da ich, alt, und mich derartigem Kleinkram gegenüber für gefeit haltend, erstmals Anzeige erstatte, gar noch in Italospeak, gegen die überfallsartige Zerstörung einer uralten Rebe durch eine Tessiner Hüsli-Nachbarin. Keine andern Sorgen? Na ja, wenn sowas einem selbst geschieht, nimmt man wahr, dass es, anders als das täglich über TV und internet flimmernde Elend der grossen Welt, durchaus schlaflose Nächte verursachen kann. Wobei es mindestens so stark wie um die Sache - meist das Geld, hier eine Pflanze mit Geschichte - um die Erschütterung des naiven Glaubens ans Gute und Gerechte geht, den man schon längst verloren zu haben meinte.
Ihre Berichte, Frau Hürlimann, tragen für mich, und gewiss auch für manch andere, viel dazu bei, der Republik treu zu bleiben. Bitte weitermachen!

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Ich wünsche Ihnen viel Geduld und stählerne Nerven bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung! Man muss sich ja wirklich nicht alles gefallen lassen.

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danke für den Zuspruch!

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Vielleicht einfach noch eine kleine Ergänzung für die SchulderInnen unter den Lesern. Wenn einmal ein Urteil vorliegt, nützt es wenig, den Zahlungsbefehl zu bestreiten, weil im definitiven Rechtsöffnungsverfahren nur noch einmal Kosten dazu kommen. Sie sagen richtig, dass man allenfalls im definitiven Rechtsöffnungsverfahren Verrechnung geltend machen könne. Das stimmt, aber leider nur, wenn die zur Verrechnung gestellte Forderung in einem Verlustschein verurkundet ist oder vom Schuldner schriftlich anerkennt wurde, also ein sog. provisorischer Rechtsöffnungstitel vorliegt.

Wenn man also vor dem Richter Gegenforderungen geltend macht, ohne eine Schuldanerkennung vorzulegen, wird er, weil er ein höflicher Mensch ist und weil dies am reibungslosesten geht, einfach freundlich und still zuhören und dann kostenpflichtig gegen den Schuldner entscheiden. Dagegen kann man zwar Beschwerde führen, das ist aber sinnlos und kostet noch einmal Geld. Das gleiche gilt im Übrigen, wenn man gegen rechtskräftige Steuereinschätzungen geltend macht, diese seien zu hoch ausgefallen, was sehr häufig vorkommt. Auch das interessiert den Richter nicht, weil er es nicht berücksichtigen darf (man hätte dies vorher beim Steuerrekusgericht geltend machen müssen). Fazit (beim definitiven Rechtsöffnungsverfahren) Irgendeinmal muss man anerkennen, dass man verloren hat, sonst wird es ein Kampf gegen Windmühlen.

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Allein schon die Hürlimann-Berichte sind das Jahresabo wert.

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Das ist ein riesengrosses Kompliment, geschätzter I. A.! Und eine Verpflichtung.

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