Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Caspar Humm
Rechtsanwalt. Vater. Bürger. etc.
·
· editiert

Einmal mehr beängstigt mich die Strafbefehlswut der Staatsanwaltschaft. Der Fall wurde von Seite der Staatsanwaltschaft offensichtlich überhaupt nicht untersucht. Und die Beschuldigte muss dann mit Kostenrisiko vor Gericht, um diese Versäumnisse wieder geradezubiegen. Das ist ein absoluter Skandal.

38
/
0

Es ist tatsächlich unbefriedigend, wenn es bei einem Sachverhalt, der eigentlich bei Facebook dokumentiert sein müsste, am Schluss darum geht, ob ein einzelner Richter die beschuldigte Person für glaubwürdig hält. Immerhin scheint klar zu sein, dass tatsächlich das Nutzerkonto der beschuldigten Person betroffen war und kein geklontes Facebook-Konto.

Aber die Faktoren, die für einen Freispruch der beschuldigten Person sprachen, hätten je nach Richter genauso zu einer Verurteilung führen können. So kommt es durchaus vor, dass Nutzer verbotene Inhalte aus Versehen veröffentlichen. Ein gängiges Beispiel sind «lustige Videos», die via WhatsApp verbreitet werden. «Lustig» in Anführungszeichen, weil es sich leider häufig um verbotene Pornografie und andere verbotene Inhalte handelt. In solchen Fällen erklären beschuldigte Personen immer wieder, «gehackt» worden zu sein.

8
/
0
Caspar Humm
Rechtsanwalt. Vater. Bürger. etc.
·

Ergänzend zum Thema Versehen: Den Vorsatz über jeden vernünftigen Zweifel nachzuweisen wäre ja eigentlich auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Gerade in solchen Konstellationen kann man den Vorsatz doch bei lebensnaher Sachverhaltsaufarbeitung nicht einfach vermuten. Aber eben: Vermutlich hat die Assistenzstaatsanwältin sich mit dem konreten Fall aus "Effizienzgründen" gar nicht gross auseinandergesetzt.

6
/
0
Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
·
· editiert

Danke für diese Ergänzung. Jetzt leuchtet mir den Sachverhalt etwas mehr ein (die Tochter kann ja keinen Zugriff auf ein geklontes Profil haben und das besagte Video löschen). Und wie M. S. schreibt: wenn nur oberflächlich untersucht wird, dann steht und fällt das Urteil mit dem "Mitleid" und der Glaubwürdigkeit des Opfers bzw in diesem Fall der Beklagtem. Man hätte wohl mit einer genaueren IT-forensischen Analyse mehr Hinweise erhalten, ob es sich um Hack, Phishing oder etwas anderes handelte.

4
/
0

Genau das ist mir auch durch den Kopf gegangen- nicht gerade vertrauensbildend, solches Vorgehen. Das Ausstellen eines Strafbefehls hier wirkt oberflächlich und total routinemässig. Keine Anhörung? Das geht doch überhaupt nicht, bei solchen Vorwürfen.

8
/
0

Wenn man zynisch veranlagt ist, könnte man darauf hinweisen, dass fehlende Ermittlungen im Strafbefehlsverfahren einen «in dubio pro reo»-Freispruch vor Gericht erleichtern können, wenn die beschuldigte Person als glaubwürdig wahrgenommen wird.

5
/
0
Entwickler & Zivi
·
· editiert

Wer sich nur ein klein wenig in der Welt der sozialen Medien auskennt, weiss: Finger weg, ...

...Facebook-Konto löschen!

Ich weiss, ich habe das bereits mehrfach geschrieben. Es bleibt aber so. Je mehr man sich ich mich mit FB beschäftige, desto deutlicher wird es.

Ja, betrogen kann man nicht nur auf Facebook werden. Nur ist die Angriffsfläche riesig – und der Konzern gehört selbst zu den Betrügern. Es gibt genügend Alternativen.

13
/
0

dass sie fortan die Finger von Facebook lasse und mit ihren Kindern hauptsächlich per Whatsapp kommuniziere.

Welch Ironie. Wer sagt‘s der armen Dame?

13
/
0

Würde mich noch interessieren in wessen Filter die Datei hängengeblieben ist und wie häufig andere Staaten solche Dinge an die Schweiz weitergeben.
Gibt es dazu Statistiken oder Infos? Sind das die Geheimdienste oder polizeiliche Systeme?

12
/
0

Es handelt sich in diesem Fall normalerweise um private Systeme. Internet-Dienste in den USA (und anderswo) müssen in allen Nutzer-Inhalten nach mutmasslich rechtswidrigen Inhalten wie insbesondere Gewaltdarstellungen und verbotener Pornografie suchen. Zum Teil basieren die Filter auf dem Abgleich mit Datenbanken von Kinderschutzorganisationen und Sicherheitsbehörden, zum Teil wird Bilderkennung eingesetzt.

Bei IP-Adressen, die der Schweiz zugeordnet werden können, gelangen die Meldungen dann an die schweizerische Bundespolizei (Fedpol).

Siehe auch: https://www.tagesanzeiger.ch/schwei…y/30980412

9
/
0

Merci für diese Präzisierung!

1
/
0

Lieber Verleger, ich spiele den Ball unserer Tech-Expertin Adrienne Fiechter zu, vielleicht könnte sie sich diesem Thema vertieft annehmen.

4
/
0
Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Ich muss gestehen, dass ich den Unterschied zwischen Hacken und Klonen nicht verstanden habe, und auch die anderen technischen Erklärungen nicht. Aber vielleicht macht das nichts. Ich halte mich sowieso von Facebook fern und habe generell sehr wenig Vertrauen in die Online-Sicherheit.

1
/
1

Mein Versuch, den Unterschied etwas ausführlicher zu erklären:

https://steigerlegal.ch/2020/02/12/…t-geklont/

7
/
0
Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Vielen Dank! Wie ist das mit Twitter? Gibt es dort auch solche Klon-Angriffe?

1
/
0

Leider reicht es nicht, sich bloss fernzuhalten. Es kann sich durchaus jemand ein Facebook-Konto unter dem Namen Antonia Bertschinger einrichten, vielleicht noch garniert mit einigen öffentlich zugänglichen Fotos von Ihnen. Wichtig ist dann, dass Freunde und Verwandtschaft nicht darauf reinfallen - diesen muss also bekannt sein, dass Sie Facebook-abstinent leben.
Und der Staatsanwaltschaft offensichtlich auch...

5
/
0

Wäre es nicht an der Staatsanwaltschaft, den Nachweis zu erbringen, dass ich effektiv Schreibzugriff auf das FB-Account mit dem verbotenen Inhalt habe?

Rein rhetorisch gefragt natürlich, weil offensichtlich ist es ja nicht so.

2
/
0
Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Naja, jeder kann auch einen Brief mit meiner Adresse als Absender bei der Post einwerfen... anhand der IP-Adresse, von der die Facebook-Posts auf einem gefälschten Antonia-Bertschinger-Konto hochgeladen würden, sollte es doch leicht zu beweisen sein, dass ich das nicht war? Oder können "die" meine üblicherweise benützten IP-Adressen herausfinden und dann faken?

0
/
0

Ich versuche es nochmals, es ist gar nicht so schwierig: Hacken = jemand verschafft sich Zugang zu meinem Facebook-Konto und manipuliert es, lädt dort beispielsweise Inhalte hoch, ohne dass ich das will oder davon weiss. Klonen = es wird ein zweites, fast identisches Konto geschaffen, und die Kriminellen hantieren mit diesem zweiten Konto, das so aussieht, als wäre es meines. Ist es nun klarer geworden? Aber: Die Internet-Piratrie ist echt anspruchsvoll, das stimmt.

2
/
0
Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Vielen Dank! Soweit ist es klar. Ich glaube, es waren die folgenden Sätze, die mich verwirrt haben:
"Rechtsanwalt S. erwähnt Erpresser-Mails, die oft ernst genommen werden, weil sie mit korrekten Informationen – etwa einem richtigen Passwort – versehen sind. Oder das Opfer soll in seinem Ansehen geschädigt werden, indem illegale Inhalte auf sein Konto geladen werden."

Das bezieht sich auf etwas anderes, oder? Die Erpresser-Mails haben nichts mit Facebook zu tun. Und wenn jemand illegale Inhalte auf meine FB-Konto hochlädt, dann ist das Konto gehackt, nicht geklont (?).

Und irgendwie hatte ich beim Lesen des Textes den Eindruck, die Kloner seien so geschickt, dass sie das geklonte Konto auch mir unterschieben, d.h. also dass ich das geklonte Konto benütze, ohne es zu merken. Aber das kann ja nicht sein (ausser, ich habe Tomaten auf den Augen...).

1
/
0

Das heisst ja dann auch, dass die Tochter keinen Zugriff gehabt hätte, wenn es sich um ein geklontes (oder generell gefaktes) Account gehandelt hätte. Halte die Aufklärung hier generell für wichtig (insofern danke für den Artikel), Kloning scheint aber im konkreten Fall nicht relevant gewesen zu sein.

1
/
1