Herzlich willkommen: Die Asylunterkunft in Steckborn. Gian Ehrenzeller/Keystone

In die Schweiz geflüchtet – und hier eingebunkert

Bund, Kantone und Gemeinden bringen Hunderte Asylsuchende in Zivilschutz­anlagen unter. Das ritze an den Menschen­rechten, sagt die nationale Anti-Folter-Kommission. Doch SP-Bundesrat Beat Jans sieht kein Problem.

Von Lukas Häuptli, 02.04.2024

Vorgelesen von Egon Fässler
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An diesem Frühlings­tag legt die Sonne einen milchigen Schleier über das Städtchen. Auf dem See schwimmen Schwäne, dahinter liegen die Altstadt und der neue Teil des Ortes. Wohn­häuser stehen neben Detailhandels­geschäften, Detailhandels­geschäfte neben Gewerbe­betrieben: Staub Heizungen, Mydive Tauch­events oder Pro Luxury Car, ein Händler für Luxus- und Super­sportwagen.

Steckborn liegt am Untersee im Kanton Thurgau. Es hat 4000 Einwohner, doch an Tagen wie diesen hört man von ihnen keinen Laut. Es ist im Städtchen sehr, sehr ruhig.

Ruhig ist es auch im Alters- und Pflege­zentrum, einem fünfstöckigen Betonbau mitten im Ort. Unter dem Zentrum befindet sich die Zivilschutz­anlage Bühl. Die Gemeinde vermietet sie seit 2016 dem Bund als Unterkunft für Asylsuchende – für 18’000 Franken pro Monat. Zurzeit sind darin rund 100 Geflüchtete einquartiert.

Es sind zwei Welten, die da aufeinander­treffen: oben die Betagten, viele von ihnen haben ihr ganzes Leben in Steckborn verbracht. Unten die Männer und Frauen aus der ganzen Welt, aus Afghanistan, Syrien, der Türkei. Die meisten waren wochenlang auf der Flucht.

Ein Albtraum

Lanaik (Name geändert) ist einer von ihnen. Er stammt aus dem Nahen Osten und erzählt an diesem sonnigen Frühlings­tag in Steckborn, wie er in seiner Heimat aus politischen Gründen verfolgt wurde, wie er nach Europa flüchtete und wie er in der Schweiz ein Asylgesuch einreichte.

Und wie es ihm heute geht.

Beklagen wolle er sich nicht, nein, das nicht. Er wisse, was er habe. Eine sichere Bleibe, genug zu essen, das Betreuungs- und Sicherheits­personal in der Unterkunft sei nett.

Und doch: «Seit zweieinhalb Monaten lebe ich in dieser unterirdischen Anlage. Seit zweieinhalb Monaten ist es ein Albtraum.» Es gebe kein Tages­licht, es gebe keine Frischluft, es gebe keinen Platz. «Wir sind zwanzig Männer in einem einzigen Raum. Wir haben keinen Ort, an den wir uns zurück­ziehen können.» Und weil die zwanzig Männer aus ganz unter­schiedlichen Ländern stammten und ganz unterschiedliche Probleme hätten, komme es immer wieder zu Meinungs­verschiedenheiten, Reibereien und Streitereien.

Schliesslich sagt Lanaik auch: «Ich wünschte mir, dass irgendeinmal die Sonne in unser Zimmer scheint.» Und schickt dem Journalisten nach dem Gespräch ein Foto der Zeichnung, die er in der Zivilschutz­anlage über sein Bett gehängt hat. Gemalt ist drauf ein Fenster.

«Was für die Bevölkerung zumutbar ist …»

Zivilschutz­anlagen wie in Steckborn hatten im Frühling 2023 auch den National- und Ständerat beschäftigt. Beantragt war ein Kredit von zuerst rund 140 und dann fast 70 Millionen Franken, mit denen die damalige Asylministerin Elisabeth Baume-Schneider Container­dörfer für Geflüchtete errichten wollte. Sie waren als Alternative zu den unter­irdischen Unterkünften gedacht.

Doch im Parlament traf die Idee auf wenig Gegenliebe. Er könne den Leuten nicht erklären, wieso man Zivilschutz­anlagen, die für die Bevölkerung erstellt worden seien, nicht nutzen solle, sagte zum Beispiel der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth. Und insistierte bei einer späteren Sitzung: «Was für die Bevölkerung zumutbar ist (…), soll auch im Rahmen der Erst­unterbringung bereit­gestellt werden können.»

Was Würth wirklich meinte: Zivilschutz­anlagen sind für Asylsuchende problemlos geeignet – mindestens für die ersten 140 Tage oder knapp 5 Monate, während denen sich die Geflüchteten in der Schweiz befinden. So lange kann die sogenannte Erstunterbringung des Bundes dauern.

Ganz anderer Ansicht ist die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Die Kommission hat den gesetzlichen Auftrag, «die Menschen- und Grundrechts­konformität» behördlicher Massnahmen in der Schweiz zu überprüfen und sicher­zustellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Allerdings kann sie lediglich auf Verstösse aufmerksam machen und Empfehlungen dazu abgeben. Ein Weisungs­recht hat sie nicht.

Im letzten Frühling hatte die Kommission die Zivilschutz­anlage Steckborn besucht und ihre Erkenntnisse in einem Bericht festgehalten. Bereits in der Einleitung schrieb sie: «Die Unterbringung von asylsuchenden Personen in unterirdischen Unterkünften ohne Tageslicht und oft ungenügender Frischluft­zufuhr ist aus menschen­rechtlicher Sicht problematisch.» Und weiter: «Die Kommission ist der Ansicht, dass die Unterbringung in Zivilschutz­anlagen nur von möglichst kurzer Dauer sein sollte und für bestimmte Personen­gruppen immer ungeeignet ist.»

Die Kommission kritisierte konkret:

  • Die Zivilschutzanlage sei «ungeeignet», um Asylsuchende unter­schiedlichen Geschlechts unterzubringen.

  • Frauen und Mädchen hätten in der Anlage «nachts keinen sicheren Zugang zu den Toiletten» (weil sie dafür die Schlaf­räume der Männer durchqueren müssen).

  • Die Anlage sei nicht «kindgerecht» (zum Zeitpunkt des Besuchs war darin auch ein Kleinkind untergebracht).

  • Es sei «nahezu unmöglich», die Privat­sphäre der Asylsuchenden zu schützen (zum Zeitpunkt des Besuchs lebten rund 70 Personen in der Anlage).

Deshalb empfahl die Kommission dem verantwortlichen Staats­sekretariat für Migration, in der Zivilschutz­anlage künftig nur noch Männer oder allenfalls nur noch Frauen unterzubringen. Und auf die Einquartierung von Schwangeren, Jugendlichen und Kindern ganz zu verzichten.

Doch noch heute bringt der Bund in der Zivilschutz­anlage Steckborn sowohl Männer als auch Frauen unter – so wie in mehreren anderen Anlagen.

Kein Geld für Unterkünfte

In der Schweiz leben gegenwärtig mehrere hundert Asylsuchende in unter­irdischen Zivilschutz­anlagen. Rund 600 sind es in Anlagen des Bundes (wie das Staats­sekretariat auf Anfrage mitteilt), wahrscheinlich noch mal so viele in Anlagen von Kantonen und Gemeinden (offizielle Angaben gibt es dazu nicht).

Das hat einen einfachen Grund: Die Schweiz ist nicht bereit, genügend oberirdische Unterkünfte für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen.

So war es auch im Parlament im letzten Frühling. Die Mehrheit von SVP, FDP und Mitte im Ständerat lehnte die beantragten rund 70 Millionen Franken zur Errichtung von Container­dörfern ab.

Der Widerstand gegen Asyl­unterkünfte in der Schweiz hat eine ebenso lange wie erbärmliche Tradition. Mal scheitert die Unterbringung der Geflüchteten am nötigen Geld, mal am mangelnden Willen der Behörden, mal am erbitterten Widerstand von Anwohnern.

So hatte der Bund 2011 in der Aargauer Gemeinde Bettwil 140 Asylsuchende in einer Militär­unterkunft unterbringen wollen. Die Mehrheit der 600 Dorf­bewohner liefen Sturm – bis die Verantwortlichen vom Vorhaben absahen.

2016 plante das Staats­sekretariat für Migration ein Zentrum für 400 Geflüchtete in Schwyz. Hier wehrte sich der Kanton mit allen Mitteln – und ebenfalls mit Erfolg.

Jetzt soll anstelle des Projekts in Schwyz eine Asyl­unterkunft für 170 Personen auf einem Camping­platz in Arth-Goldau entstehen. Die SVP bekämpft das Projekt bereits jetzt mit einer Unterschriften­sammlung.

Die Liste der geplanten Asyl­unterkünfte in der Schweiz, die nie realisiert werden konnten, liesse sich beliebig verlängern.

Das ist auch Ergebnis einer Stimmungs­mache, mit der die SVP ihren Stimmen­anteil in den letzten dreissig Jahren fast verdreifacht hat. Und es ist Ergebnis einer Asyl­politik von Bund und Kantonen, die im gleichen Zeitraum immer repressiver wurde.

Die Folge: Die Schweiz bringt Hunderte Geflüchtete in Anlagen unter, die aus menschen­rechtlicher Sicht problematisch sind.

«Gewalteskalation» in der Zivilschutz­anlage

Klein­hüningen liegt im Norden Basels. Hier haben der Pharma­konzern Lonza und der Sonderabfall­verwerter Sovag ihre Werke, ganz in der Nähe liegen der Rheinhafen und das Dreiländer­eck zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Da und dort säumen alte Reihen­einfamilien­häuser die Strassen, Kleinhüningen ist aber noch immer ein Industriequartier.

Mitten in Kleinhüningen befindet sich auch der Werkhof der IWB, der Industriellen Werke Basel. Und auf deren Gelände liegt die Zivilschutz­anlage Schäferweg. Hier bringt das Staats­sekretariat für Migration zurzeit rund 20 Asylsuchende unter.

Auch diese Zivilschutz­anlage hatte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter im letzten Frühling besucht – und auch hier waren ihre Erkenntnisse erschreckend.

Sie berichtete über eine «Gewalt­eskalation» zwischen einem Sicherheits­mitarbeiter und einem Asylsuchenden in der Anlage. Und davon, dass es laut Augen­zeugen «immer wieder zu verbalen Auseinander­setzungen, Tätlichkeiten und Schlägereien» kam.

Doch gemäss Kommission haben weder die Mitarbeiter der Sicherheits­firma noch diejenigen des Staats­sekretariats für Migration die Auseinander­setzungen rapportiert. Im Gegenteil: Sie sagten gegenüber der Kommission, es habe in der Zivilschutz­anlage «keine schwerwiegenden Vorfälle gegeben».

Deshalb kam diese zum Schluss: «Es sind zusätzliche und längerfristige Massnahmen notwendig, um das Recht der asylsuchenden Personen auf Schutz vor erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung vollumfänglich umzusetzen.» Dazu brauche es einen grundsätzlichen Wandel im Umgang mit Hinweisen auf mutmassliche Gewalt, insbesondere bei den Mitarbeitenden des Sicherheits­unternehmens.

Das Staats­sekretariat für Migration weist in seinen Stellungnahmen zur Kritik an den Verhältnissen in den Zivilschutz­anlagen Basel und Steckborn als Erstes auf die grosse Zahl Geflüchteter in den letzten beiden Jahren hin. Der Bund habe 2022 und 2023 für rund 95’000 Schutz­suchende aus der Ukraine sowie für rund 55’000 Asyl­suchende aus anderen Ländern eine Erst­unterbringung bereitstellen müssen.

Als Zweites holt das Staatssekretariat zur Gegen­kritik an der Kommission aus: Diese hätte in ihren Berichten den «Kontext dieser angespannten Situation» berücksichtigen müssen.

Schliesslich weist es darauf hin, dass es alle Gewalt­vorfälle in den Zivilschutz­anlagen habe untersuchen lassen – «teils mit sich vom Bericht der Kommission unterscheidenden Ergebnissen».

Immerhin räumt das Staats­sekretariat für Migration (SEM) auch Fehler ein. «Das SEM teilt die Auffassung der NKVF, dass sich Vorfälle, wie sie im Bericht geschildert werden, in einer Asyl­unterkunft nicht ereignen dürfen.» Aus diesem Grund habe man die Gewalt­prävention in den Anlagen verstärkt, die Mitarbeitenden geschult und zahlreiche weitere Anpassungen gemacht, etwa in den Abläufen und in der Infrastruktur.

«Es ist ein Armutszeugnis»

Der Zürcher Kreis 6 ist eine Gegend der Gutsituierten. Hier befinden sich ETH, Universität und Universitäts­spital, entsprechend viele Professorinnen und Ärzte leben im Quartier. Eine Wohnung in einem der vielen herrschaftlichen Häuser kostet da gut und gern zwischen 5000 und 6000 Franken im Monat.

Mitten im Quartier befindet sich die Zivilschutz­anlage Turnerstrasse, die Platz für fast 100 Asylsuchende bietet: für Männer, Frauen und ab und zu auch Kinder. An der Tür hängt ein Plakat, auf dem in neun Sprachen steht: Fotos verboten, Video­aufnahmen verboten, Audio­aufnahmen verboten. Es ist wie überall in den Unterkünften des Bundes: Ausser den Asylsuchenden und dem Betreuungs- und Sicherheits­personal hat niemand Zutritt. Niemand. Und deshalb kennt dieses Niemands­land auch kaum jemand.

Trotzdem sind Anwohnerinnen hier mit den Asylsuchenden in Kontakt gekommen und haben sich von ihnen die prekären Verhältnisse in der Anlage schildern lassen. Prekär ist fast alles: kein Tageslicht, keine Frischluft, keine Privatsphäre. Viel Kommen und Gehen, viel Lärm, viel Streit. Und nur notdürftige Spiel­gelegenheiten für die Kinder.

Deshalb haben die Anwohner im letzten Dezember Unterschriften gesammelt «gegen die Unterbringung von Kindern und ihren Familien in Luftschutz­bunkern». «Es ist ein Armuts­zeugnis, dass eines der reichsten Länder der Welt nicht zu einer besseren Lösung fähig sein soll», hiess es im Text zur Petition. Fast 7700 Menschen unterschrieben sie, am 6. März wurde sie bei der Bundes­kanzlei eingereicht, Adressat ist Beat Jans, der als Vorsteher des Justiz- und Polizei­departements das Asyl­wesen verantwortet.

Jans will keine Alternative zu den Zivilschutz­anlagen

Doch der SP-Bundesrat ist nicht bereit, Abhilfe zu schaffen.

Zwar hat das Staats­sekretariat für Migration im letzten Dezember zu den Zivilschutz­anlagen festgehalten: «Wir sind uns bewusst, dass diese Unterbringungs­art nicht optimal ist, und versuchen, wenn möglich, oberirdische Alternativen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen.»

Heute aber antwortet ein Sprecher auf die Frage, ob Jans’ Departement die Unter­bringung von Männern, Frauen und Kindern in Zivilschutz­anlagen als zumutbar erachte, kurz und unmissverständlich:

«Ja.»

Deshalb erstaunt es nicht, dass Beat Jans im Bundesrat – im Gegensatz zu seiner Vorgängerin Elisabeth Baume-Schneider – nicht einmal Geld für Container­dörfer beantragt hat. «Diese Option wurde nicht weiterverfolgt, nachdem das Parlament (…) einen entsprechenden Kredit abgelehnt hatte und auch neuerliche Sondierungen im 2024 einem solchen Vorhaben gegenüber keine Erfolgs­aussichten versprachen», hält der Sprecher des Departements fest.

Dazu kommt: Der Bund verfügt heute über rund 10’000 Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden, benötigt werden wegen der steigenden Gesuchs­zahlen bis nächsten Herbst aber rund 12’000, wie der Sprecher weiter ausführt. Deshalb suche man «verschiedene kurzfristig verfügbare Lösungen – auch Zivilschutz­anlagen».

Und so ist absehbar, dass in der Schweiz auch künftig Hunderte von Asylsuchenden in Zivilschutz­anlagen leben müssen. Ohne Tageslicht, ohne Frischluft, ohne Privat­sphäre. In Zürich, Basel, Steckborn und an vielen anderen Orten. Und oft an der Grenze zur Menschenrechts­verletzung.

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