Surveillance fédérale – Folge 2

Die Irrwege der Überwacher

Wie sich der Schweizer Überwachungs­dienst ein teures, weitgehend unbrauchbares System andrehen liess. Wie er eine gesetzliche Hintertür nutzte. Und wie er heute gegen die digitale Verschlüsselung ankämpft. Die Serie zum Schweizer Überwachungs­staat, Folge 2.

Von Adrienne Fichter (Text) und Erik Carter (Animation), 15.01.2024

Vorgelesen von Dominique Barth
0:00 / 34:17

Es war eine dieser Nachrichten, die Investigativ­journalistinnen nur selten erhalten und die so aufregend klingen, dass man dafür einen Moment alles stehen und liegen lässt: Ob ich an Informationen aus dem Maschinen­raum der Straf­verfolgung interessiert sei, fragt mich ein anonymer Absender im Frühjahr 2022 über einen Messengerdienst.

Ich verabrede mich mehrfach, im In- und Ausland, mit der Quelle, die ich in guter alter angelsächsischer Tradition John Doe nenne. Vor den Treffen vereinbaren wir Codes und Gesten, wie ich es sonst nur aus Geheimdienst­filmen kenne. Damit will John Doe sichergehen, dass mir niemand gefolgt ist. Doch viel wichtiger als diese schauspielerischen Leistungen sind die vielen technischen Vorkehrungen.

Denn hier ist Paranoia leider angebracht: Unsere Smart­phones melden unseren Standort alle paar Minuten an die Antennen von Swisscom, Salt oder Sunrise. Die Telecom­konzerne müssen die Informationen dann sechs Monate lang speichern. Bei Bedarf können die Strafverfolgungs­behörden und der Geheimdienst per «rückwirkende Überwachung» darauf zugreifen.

Warum der Whistleblower reden will

Wer also ist dieser John Doe?

Der Whistleblower arbeitete zwei Jahrzehnte lang als technischer Fachmann für die Straf­verfolgung – in unterschiedlichen Positionen. Heute ist er bei einem Kanton tätig, so viel dürfen wir schreiben. Bevor er mir seine Dokumente überreicht, will ich von ihm wissen, warum er «auspacken» wolle. Was ihn dazu bringe, einer Journalistin Interna über das Innenleben der Überwachungs­behörden preiszugeben, für die er doch so lange und intensiv selbst gearbeitet hat?

John Doe muss nicht lange überlegen. Die Polizei­arbeit habe sich durch unsere Smart­phones verändert, sagt er. Immer mehr technische Sicherheits­lücken würden im Auftrag von Staaten offengehalten. Die Öffentlichkeit müsse wissen, dass «die Israelis» den Schweizer Staat und damit dessen Bürgerinnen geschröpft hätten. Und sie müsse wissen, dass sich «recht­schaffene Beamte» mit ethischem Gewissen immer weniger gegen den Überwachungs­eifer von kantonalen Strafverfolgungs­behörden und Bundes­polizei wehren könnten.

John Doe spricht leise, sein Blick ist wach. Mit seiner höflichen Art und seinen konzisen Ausführungen erinnert er an den amerikanischen Whistle­blower Edward Snowden, der 2013 die Massen­überwachung durch den US-amerikanischen Auslands­geheimdienst NSA publik machte. Wie Snowden war John Doe überzeugt davon gewesen, das Richtige zu tun, als er beschlossen hatte, sein Informatik-Know-how in den Dienst des Staates zu stellen. Und wie Snowden konnte John Doe die zunehmende technische Überwachung immer weniger mit seinen Werten vereinbaren.

Die meisten Aussagen von John Doe können anhand von öffentlich verfügbaren Dokumenten überprüft und verifiziert werden: Berichte der Eidgenössischen Finanz­kontrolle, direkte Stellung­nahmen der Behörden und Hintergrund­gespräche mit weiteren Quellen.

Wen also meint John Doe mit «rechtschaffenen Beamten»? Und von welchen «Israelis» spricht er?

Es geht um den Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs, kurz: Dienst ÜPF. Er ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizei­departement angegliedert und führt technische Überwachungen durch im Auftrag der Kantone, des Bundes­amts für Polizei Fedpol, der Bundes­anwaltschaft und des Nachrichten­dienstes – um Terroristinnen zu schnappen, Menschen­händler zu überführen und Schwerst­verbrecher zu fassen.

Im Verlauf der Recherche wird mir klar: Der Dienst ÜPF ist eine komplexe Institution, die grob gesagt an zwei Fronten kämpft.

Einerseits ist sie ein Bollwerk gegen den wachsenden Datenhunger von Bundes­ämtern und Kantonen: Die Juristinnen und Techniker des Dienstes ÜPF ermöglichen zwar die Überwachung unseres Internets, sie wehren aber auch regelmässig nicht legitimierte Anfragen ab. Und sie versuchen sicherzustellen, dass das Aushorchen von potenziellen Straf­täterinnen nicht überbordet.

Auf der anderen Seite liegt es aber natürlich auch in der Natur eines Überwachungs­dienstes, Möglichkeiten zur Überwachung bewahren zu wollen. Und das heisst auch: technologische Fortschritte zu bekämpfen. Fortschritte, die vor zehn Jahren in Gang gesetzt wurden – mit den Enthüllungen Edward Snowdens im Jahr 2013. Sie hatten eine weitreichende Verschlüsselung unseres Internet­verkehrs zur Folge. Was den Schutz unserer Privat­sphäre erhöht. Und die Überwachung erschwert.

In diesem Jahr 2013 beginnt auch John Does Geschichte.

Die problematische Anschaffung

2013 bereitet der Bundesrat die Revision des «Bundes­gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs» vor, kurz Büpf. Das Justiz­departement will die Überwachung mit einem digitalen Upgrade leistungs­fähiger machen. Alle Kantone sollen die gleichen technischen Mittel erhalten, um Schwer­verbrechen aufzuklären. 112 Millionen Franken sind für das gesamte Überwachungs­programm vorgesehen.

Im Dezember 2013 unterzeichnen die Beamten vom Dienst ÜPF einen Vertrag mit einem israelisch-amerikanischen Unternehmen namens Verint. Projektname: «Firefly». Es geht um die Beschaffung einer neuen Komponente für die Echtzeit­überwachung namens Interception System Schweiz, kurz: ISS. Sie ist das Herzstück des «Verarbeitungs­systems zur Fernmelde­überwachung FMÜ», in dem alle Daten aus Telefonie, SMS, Standort­ortung und Internet­verkehr zusammen­fliessen und für Kantons­polizisten und Staats­anwältinnen lesbar gemacht werden.

Das Projekt «Firefly» wirft rasch Fragen auf. Der damalige Waadtländer SP-Nationalrat Jean-Christophe Schwaab etwa findet, wer bei einer Firma wie Verint Geräte bestelle, könne «den Schlüssel dazu gerade so gut gleich der NSA übergeben». Denn Verint arbeitet eng mit dem US-Geheimdienst zusammen. Heute hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in Melville, New York, ursprünglich war es ein Tochter­unternehmen des israelischen Software­konzerns Comverse Technology, der nach wie vor Anteile an Verint hält. Bis heute pflegt Verint enge Verbindungen zum israelischen Geheimdienst. Ob das Überwachungs­system tatsächlich Hinter­türen für Geheim­dienste offen hält, ist bis heute nicht klar.

Surveillance fédérale

Massenausspähung im Internet, die Jagd nach neuen Sicherheits­lücken und der Kampf gegen Verschlüsselungen – die Rechercheserie von Adrienne Fichter zeigt: Der Staat baut die technische Überwachung der Schweizer Bevölkerung immer mehr aus. Mit verheerenden Folgen für die Cyber­sicherheit und die Privatsphäre. Zur Übersicht.

Sie lesen: Folge 2

Die Irrwege der Überwacher

Folge 3

Der Staat als Hacker

Bonus-Folge

Wie schütze ich mich vor Über­wachung?

Allgemein lässt sich sagen: Die Zusammen­arbeit mit Israel wird von den Bundes­behörden bis heute wenig hinterfragt. Beschaffungen von israelischen Produkten im Bereich Rüstung, Straf­verfolgung und Terrorismus haben vielmehr fast schon Tradition: So entwickelt das israelische Rüstungs­unternehmen Elbit Systems heute an seinem Schweizer Standort in Uetendorf das neue Funkgeräte­system für die Schweizer Armee, wie die WOZ kürzlich recherchierte. Zudem kauft die Schweiz bei etlichen israelischen Sicherheits­unternehmen sogenannte Spyware ein – also invasive Spionage­software, die auf Smart­phones von Straftäterinnen oder Terroristen geladen werden kann.

Die Retter in der Not

Zurück ins Jahr 2014. Auch Balthasar Glättli, der Zürcher Nationalrat der Grünen, äussert sich damals kritisch zum Verint-Deal: In der parlamentarischen Fragestunde will er wissen, warum der Auftrag für das Überwachungs­system nicht an ein Schweizer Unter­nehmen gegangen sei. Justiz­ministerin und SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga antwortet darauf: Kantone, Bund und Strafverfolgungs­behörden hätten sich «einstimmig für dieses System» ausgesprochen.

Sie nennt auch einen weiteren zentralen Punkt: Das System von Verint sei das einzige, das «Gewähr bietet, die Fernmelde­überwachung ohne Unterbruch sicher­zustellen».

Faktisch hatte das Justiz­departement nämlich schlicht keine Alternative. Es stand kurz vor einem Riesen­debakel, die Israelis waren die Retter in der Not. 2008 hatte der Bundesrat beschlossen, das damalige Überwachungs­system LIS zu erneuern, weil es veraltet und nicht mehr zeitgemäss war. Das Justiz­departement hatte sich bei der Suche nach Ersatz in einem Einladungs­verfahren für das Angebot einer Berner Beratungs­firma namens Exanovis entschieden. Doch deren System ISS wurde nie abnahme­fähig geliefert. Es leide an «klaren technischen Mängeln», stand im Februar 2013 im Auditbericht. Die Komplexität sei unterschätzt worden, da es für den Lieferanten «das erste Projekt in dieser Grössen­ordnung» gewesen sei. Exanovis stellte 2014 den Betrieb ein.

18 Millionen Franken waren für teure Beraterinnen in den Sand gesetzt geworden. Und als im Sommer 2013 die parlamentarische Beratung der Gesetzes­revision beginnt, steht das Departement ohne ISS da.

In diesem Moment meldet sich Robert Lander.

Lander arbeitet zu der Zeit für Syborg, die Tochter­firma des israelisch-amerikanischen Unternehmens Verint. Genau diese Syborg im deutschen Saarland hat das Überwachungs­system LIS betrieben, das es nun abzulösen gilt. Robert Lander, gemäss einem weiteren Insider ein hervor­ragender Verkäufer, ist bestens vernetzt bei den Kantons­polizeien in Zürich, Waadt und Bern. Und jetzt inszeniert er sich als Retter. Als John Doe davon erzählt, sitzt er mit kerzengerader Haltung auf dem Sofa. Er sagt: Wenn die System­lieferantin – also Syborg – bei den Kunden ihres Dienstes – also den Kantons­polizeien – direkt lobbyiere, «dann wird es schwierig für den Dienst, sich dem zu widersetzen». John Doe wirkt angespannt. Über Verint und Syborg spricht er nicht gerne, bei jedem unserer Treffen fürchtete er, dass diese davon Wind bekommen könnten. «Mit ihnen ist nicht zu spassen», sagt er.

Im Namen von Verint, dem Mutter­konzern mit Sitz im israelischen Herzlia, offeriert Robert Lander am 9. August 2013 die technische Lösung für das Interception System Switzerland 2, kurz ISS 2 (die Nummer «2» kommt daher, dass der erste Versuch der Firma Exanovis gescheitert war). Das System dient – simpel gesagt – der Echtzeit­überwachung von Telefonie und Internet und der Lokalisierung von Zielpersonen.

Beim Produkt handelte es sich um eine Standard­software, die die Israelis weltweit verkauft haben. Es sei aber auch eine Blackbox, kritisiert die Eidgenössische Finanz­kontrolle 2014. Deshalb habe der IT-Dienstleister des Justiz­departements «nur beschränkten Einfluss auf die verbauten Technologien».

Die Finanzkontrolle hält auch fest: ISS 2 sei «mit den Sicherheits­weisungen des Bundes nur begrenzt kompatibel», weshalb «viele Ausnahme­genehmigungen notwendig» seien, die auch erteilt worden seien. Durch «die verspätete Erstellung und Genehmigung des Sicherheits­konzeptes» bestehe das Risiko, dass «Nachbesserungen an technischen und/oder betrieblichen Konzepten notwendig werden».

John Doe sagt: «Lander konnte alles diktieren, die Funktionen und auch den Preis.» Denn das Justiz­departement habe notgedrungen zuschlagen müssen, ohne eine Ausschreibung machen zu können. Ansonsten hätte ein «Totalausfall der Telekommunikations­überwachung» gedroht, sagt der ehemalige Überwachungs­spezialist.

Wie wichtig das Geschäft offenbar war, zeigt folgende Zahl: Im Jahr 2014, als ISS 2 dann eingeführt wurde, flog insgesamt 12-mal eine Delegation des Justiz­departements nach Tel Aviv, wie ein Departements­sprecher auf Anfrage sagt. Zum Vergleich: In den Jahren danach waren es jeweils 5- bis 6-mal.

Doch etwas ist seltsam.

Ein Blick in die Statistik zeigt: Zum Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses mit Verint im Jahr 2013 ist die Schweiz in einem «Überwachungs­hoch»: Bund und Kantone veranlassen in diesem Jahr insgesamt 3700 Echtzeit­überwachungen: ein Rekordwert. Und das mit dem veralteten System, das dringend abgelöst werden sollte.

Danach aber geht es bergab. Mit ISS 2 hören Bund und Kantone von Jahr zu Jahr weniger Telefonate ab, verfolgen weniger Google-Suchanfragen und lesen weniger E-Mails mit. 2018 waren es nur noch 1676 Massnahmen.

Anzahl Echtzeit­überwachungs­massnahmen

Zeitraum 2013–2018

20132018020004000 Echtzeitüberwachungen

Quelle: https://www.li.admin.ch/de/stats

Der Rückgang hat einen Grund. Das System der israelisch-amerikanischen Firma versagt bei einer seiner Kernaufgaben: der Internet­überwachung.

Von der Verschlüsselung überholt

An eines unserer Treffen bringt John Doe das Handbuch zur Verint-Software mit. Darin ist abgebildet, wie der gesamte Internet­verkehr einer überwachten Person mitgelesen werden kann. Verint verspricht den Polizistinnen Zugang zu jeder Website und jeder Such­anfrage einer mutmasslichen Straftäterin.

Doch die Sache hat einen grossen Haken: Sämtliche Abbildungen zeigen Beispiele mit HTTP-Standard an. Die Software ist also auf dem technologischen Stand von 2013. Die Snowden-Enthüllungen im selben Jahr haben allerdings zur Folge, dass die wichtigsten Techunternehmen wie Apple, Mozilla und Google danach eine Transport­verschlüsselung (HTTPS) flächen­deckend in ihre Browser und App-Stores integrierten und unverschlüsselte Webseiten abwerteten. Damit werden alle Datenpakete verschlüsselt – und offensichtlich gelingt es in der Folge nicht, die Verint-Software so anzupassen, dass sie genügend nützliche Informationen aus den verschlüsselten Daten gewinnen kann.

So erfahren Sie, welche Daten über Sie bei Ihrem Telefon­anbieter gespeichert sind

Wollen Sie wissen, welche Daten über Sie im Fall einer «rückwirkenden Überwachung» an die Straf­verfolgung weiter­gegeben werden? Alle Schweizer Telecom­konzerne liefern diese Informationen mit wenigen Klicks. Swisscom beispielsweise schickt ihren Kundinnen innert 5 Minuten nach Bestellung umfangreiche CSV-Dateien.

In der Datei «Network Access» zum Beispiel sind die Adressen aller Antennen gelistet, mit denen unser Handy kommuniziert – und damit auch unser jeweiliger Standort. Diese Informationen sind bei Ihrem Telecom­anbieter sechs Monate lang gespeichert. Das heisst auch: Über ausnahmslos jede Person in der Schweiz, die einen Handy­vertrag bei einer Schweizer Firma hat, kann eine «rückwirkende Überwachung» angeordnet werden.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund in das Visier der Strafverfolgungs­behörden geraten, dann hätten Sie maximal 60 Minuten Zeit, Ihre digitalen Spuren zu verwischen. So lange dauert es während Bürozeiten, bis eine Echtzeit­überwachung eingerichtet ist.

John Doe beschreibt die Entwicklung so: «Die Überwachungs­behörden kauften also für mehrere Millionen ein System ein – und plötzlich stellte die gesamte Internetwelt grossflächig auf HTTPS um. Eine Riesen­demütigung!» Als das neue Bundesgesetz Büpf im März 2018 in Kraft tritt, ist das fünf Jahre zuvor gekaufte Verint-System bereits wieder veraltet. «Die Polizei in den Kantonen war blind, und alle lachten den Dienst ÜPF aus», sagt John Doe. Denn nun sahen die Straf­verfolgerinnen nur noch, welche Webseite ein Verbrecher ansteuert und welche App er nutzt, aber nicht, was er genau damit macht (Beispiel: Die Polizisten können live mitverfolgen, dass der Verbrecher Republik.ch aufruft, wissen aber nicht, welchen Artikel er anklickt).

Auch im Bericht der Finanz­kontrolle vom 23. November 2018 sind diese Missstände dokumentiert: «Die zunehmende Verschlüsselung der Kommunikation, beispielsweise durch Skype, Whatsapp oder Telegram, mindert den Nutzen der FMÜ [Fernmelde­überwachung]», steht darin. Es bestehe ein Risiko, dass deshalb «vermehrt auf FMÜ-Massnahmen verzichtet» werde.

Die Abkehr von der Flop-Software

«Die Lieferantin konnte das System nicht an die neuen technologischen Realitäten anpassen», räumt auch Jean-Louis Biberstein im Gespräch ein. Er ist Leiter der Abteilung Recht und Controlling und Medien­sprecher des Dienstes ÜPF. Anders als die anderen, deutlich verschwiegeneren Sicherheits­behörden wie das Fedpol oder der Nachrichten­dienst des Bundes NDB ist der Überwachungs­dienst um einen direkten Draht zu Medien­schaffenden bemüht. So lädt er Journalistinnen auch mal direkt an den Sitz im modernen Verwaltungs­gebäude im bernischen Zollikofen ein, wo auch das Bundesamt für Informatik und Tele­kommunikation residiert. Im licht­durchfluteten Gebäude präsentiert sich der Überwachungs­dienst fast schon als hippes Start-up: mit bequemen Sofaecken, Telefon­boxen, Stehpulten und Mitarbeitern, die in weissen Sneakers herumlaufen.

Hier residiert der Überwachungs­dienst jedoch erst seit 2021. Davor befand er sich in Bern an der Fellerstrasse, wo er vor sieben Jahren das Verint-Management hinzitierte. Denn der Verschlüsselungs­flop hatte die Verantwortlichen im Justizdepartement erzürnt. Die Verint-Manager machten etliche Versprechungen, wie sie ISS 2 verbessern würden. Und liessen sich in der Folge jegliche Zusatz­arbeit an der Software verrechnen.

Insgesamt erhielt Verint 24 Millionen Franken vom Schweizer Staat, wie der Überwachungs­dienst mitteilt. Für ISS 2 budgetiert gewesen waren 14 Millionen Franken. Viel Spielraum habe der Überwachungs­dienst damals nicht gehabt, sagt John Doe. Denn er war abhängig von den Israelis. Sonst hätte es keine Echtzeit­überwachungen mehr gegeben.

Irgendwann wird der Frust bei den Bundes­beamten über die Verint-Software so gross, dass auch Landers Netzwerk nichts mehr ausrichten kann. Das Justiz­departement entscheidet sich im Herbst 2018, ISS 2 nicht mehr weiter auszubauen, sondern es mit neuen Komponenten zu ergänzen, die eine «flexiblere Reaktion auf neue Technologien wie die vermehrte Verschlüsselung» ermöglichen. Und das Verint-System so schnell wie möglich loszuwerden.

Das Justizdepartement will aus dem Desaster seine Lehren ziehen: Das Nachfolge­produkt soll eine komplette Eigen­entwicklung sein. Das heisst: Eine externe Firma soll das Produkt unter Regie des Departements entwickeln und komplett auf das Schweizer Überwachungs­recht zuschneiden.

Der Nachfolger von ISS 2 heisst Flicc und wurde von der Zürcher Firma Adnovum entwickelt, ist also «Swiss made». Flicc wird 2024 vollständig in Betrieb sein, das System der Israelis spätestens 2025 eingestellt.

Der staatspolitische Kniff

Tragikomisch ist auch, dass das System ISS 2 durchaus einige sehr nützliche Funktionen hatte – nur durften diese zum Teil nicht legal genutzt werden.

«Am meisten taugte das System ISS 2 für die Visualisierung von Bewegungs­daten und die Analyse von Audio­aufnahmen», sagt John Doe. Bei der Visualisierung geht es um Folgendes: Jede Tatverdächtige kann innert Minuten geortet werden, weil jedes Smartphone ständig seine Position an eine Funkzelle meldet. Und aus jedem Zellen­wechsel lässt sich nun mit ISS 2 ein Bewegungs­profil erstellen.

Dass das Feature «Kartenfunktion» bereits 2013 mitverkauft wurde, belegen die Dokumente, die John Doe an eines unserer Treffen mitbringt. Im Handbuch wird erklärt, wie sich mit wenigen Klicks ein Bewegungs­profil erstellen lässt. Wenn zum Beispiel eine pädophile Person überwacht wird, wird ein sogenannter «Geo-Zaun» eingerichtet – um Schulhäuser oder Kindergärten. Sobald der Verdächtigte in der Nähe auftaucht, schlägt ISS 2 Alarm.

Doch genau für diese Profile, Visualisierungen und Analysen fehlt eine «explizite Gesetzes­grundlage», wie auch der Bundesrat später festhält.

Der Überwachungs­dienst weiss, dass er jedes technische Detail zur Überwachung im Gesetz abbilden muss. Denn sonst folgt reflexartig Widerstand aus der überwachungs­kritischen Zivil­gesellschaft.

Um also Rechtssicherheit zu schaffen, muss die Karten­funktion irgendwie legalisiert werden. Doch wie? Das Bundesgesetz ist 2018 soeben revidiert worden, ebenso die Verordnung. Was nun folgt, ist, je nach Interpretation, ein juristischer Geniestreich – oder ein staatspolitisch höchst fragwürdiges Vorgehen.

Erik Schönenberger sitzt im Juni 2023 im dritten Stock der Zürcher Zentral­wäscherei im Büro der Digitalen Gesellschaft, er ist der Geschäfts­leiter. Im selben Stockwerk residieren auch ein «Hackerspace»-Kollektiv, das einen offenen Raum für digitale Kunst, Wissenschaft und Technologie bieten möchte, der Chaos Computer Club Zürich oder die Linux User Group. An diesem Freitag­nachmittag stehen Club-Mate-Flaschen sowie leere Kaffee­tassen herum, überall blinkt es, jemand testet gerade Lautsprecher für ein kleines Sound­experiment.

Als ich Schönenberger auf dem grossen Bürotisch die Auszüge aus dem Verint-Handbuch vorlege, fallen ihm die «Tomaten von den Augen», wie er selber sagt. Nun ergebe alles Sinn. Es seien praktisch dieselben Karten­abbildungen, die er einmal «über drei Ecken» zugesteckt bekommen habe.

Worum geht es?

Im Jahr 2019 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung über ein «Bundes­gesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundes­haushalts» eröffnet, die Digitale Gesellschaft war damals nicht eingeladen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Mantel­gesetz, das Änderungen in verschiedenen Regel­werken zur Folge hat. So auch im Büpf, in dem die Kostenfrage für die Überwachungs­massnahmen neu geregelt wurde.

Doch nebenbei liess das Justiz­departement auch noch zwei inhaltliche Änderungen bei Artikel 7 reinschmuggeln – was lediglich in der Botschaft erwähnt wurde. Dort heisst es:

Neu wird in Artikel 7 Buchstabe d präzisiert, dass die Bearbeitungs­funktionen des Verarbeitungs­systems des Dienstes ÜPF auch Analyse­funktionen einschliessen.

Nun lautet dieser Artikel 7, Buchstabe d folgendermassen:

Das Verarbeitungssystem dient dazu: Bearbeitungs­funktionen, einschliesslich Analyse­funktionen, wie Visualisierung, Alarmierung oder Sprecher­erkennung, für die im System gespeicherten Daten anzubieten.

Als der Überwachungsdienst im März 2022 mitteilte, dass nun die «gesetzliche Grundlage für die Analyse­funktionen» geschaffen worden seien, gab es in der Medien­mitteilung keinerlei Hinweis darauf, dass dies über das Vehikel «Bundes­gesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundes­haushalts» geschehen war.

Per Zufall erfuhr Schönenberger davon, dass hier durch die gesetzliche Hintertür eine wichtige Überwachungs­funktion legalisiert werden sollte. In einem Communiqué wies die Digitale Gesellschaft umgehend darauf hin, das Gesetz sei «keine Finanz­vorlage, sondern eine Mogel­packung», da es hier um «einen Ausbau der Ermittlungs­möglichkeiten der Strafverfolgungs­behörden und des Geheim­dienstes» gehe.

Doch der Protest verhallte. Die Änderungen traten alle in Kraft.

«Keine elegante Lösung»

Die Geoinformationen können also erst seit 2022 legal ausgewertet werden. Doch die Funktion ist in der Praxis entscheidend. «Ohne Visualisierungs­funktion hat ein Polizist einfach eine Tabelle mit 300 Antennen­koordinaten erhalten», sagt Schönenberger. «Damit kann jemand ohne technische Kenntnisse nichts anfangen.» Natürlich brauche es da ein Tool, das Bewegungs­daten visualisiere. Seine These wird in der Botschaft zum «Bundes­gesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundes­haushalts» bestätigt: Die Visualisierungs­funktion stelle für die kantonalen Strafverfolgungs­behörden «eine wesentliche Entlastung dar, da sie die Daten nicht exportieren und einen Dritten mit der Daten­analyse beauftragen (...) müssen».

Das Verint-Handbuch beweist: Die Karten­funktion wurde von Anfang an mitgeliefert. Und der Überwachungs­spezialist John Doe und andere Insider bestätigen: Sie wurde von einigen Kantonen und Behörden auch genutzt. Davon geht auch Schönenberger aus: «Schluss­endlich wird einfach angewendet, was technisch schon da ist.»

Weshalb hat die Überwachungs­behörde diese Funktion in eine sachfremde Vorlage versteckt? Medien­sprecher Biberstein räumt ein, dass das «keine elegante Lösung» gewesen sei. Aber man habe wegen ein paar wenigen Funktionen nicht eine gesamte neue Revision durchführen wollen. Er weist zudem darauf hin, dass das Büpf alle Grundsätze des Daten­schutzes einhalte.

Verordnung sorgte für Aufschrei

Wie die Überwachungs­behörde an der zunehmenden Verschlüsselung des Internets verzweifelt, zeigt sich auch bei der Vorratsdaten­speicherung. Dabei geht es um die bereits erwähnte Daten­sammlung, zu der die Schweizer Telecom­konzerne verpflichtet sind und durch die die Behörden in Erfahrung bringen können, wo sich eine Person in den letzten sechs Monaten aufhielt und mit wem sie telefonierte.

Viele EU-Staaten haben ähnliche Gesetze. Die Digitale Gesellschaft versucht am Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte in Strassburg die Schweizer Vorratsdaten­speicherung wieder rückgängig zu machen. Das Urteil wird womöglich dieses Jahr gefällt und wegweisend sein.

Bereits 2018 wollten die Überwacher vom Dienst ÜPF auch die Schweizer Kommunikations­dienste zur Vorratsdaten­speicherung verpflichten, die explizit mit Datenschutz werben – den Schweizer Messenger­dienst Threema und den E-Mail-Dienst Proton. Für Threema, damals noch ein kleines Schweizer Start-up, wäre eine solche Verpflichtung ein massiver Eingriff ins Geschäfts­modell gewesen, was Politikerinnen schon während der Beratung 2014 im Parlament stark kritisierten. Das global tätige Unternehmen wehrte sich dagegen mit allen juristischen Mitteln – und mit Erfolg: Threema muss dank einem Bundesgerichts­urteil vom 17. Mai 2021 die Daten nicht auf Vorrat speichern, dasselbe gilt auch für Proton gemäss Bundes­verwaltungsgericht.

Als der Überwachungs­dienst merkte, dass er mit den Verfügungen gegen Schweizer Unternehmen, die stark auf Datenschutz setzen, nicht wirklich weiterkommt, startete er 2022 einen neuen Versuch, diese in die Knie zu zwingen: über den Verordnungs­weg. Bei der Revision der Verordnung zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs im Sommer 2022 machte er die Vorgabe, dass alle Schweizer Kommunikations­dienste die eigenen Verschlüsselungen aufheben müssen. Ein Aufschrei ging durch die Medien.

Die Piratenpartei und die Digitale Gesellschaft mutmassten, dass der Schweizer Überwachungs­dienst die Chat­kontrolle der EU kopieren wolle. Das heisst: Eine Technologie auf unseren Smartphones scannt Nachrichten in Apps wie Whatsapp massenhaft etwa auf Kinds­missbrauchs­material und leitet Funde an die Straf­verfolgung weiter. Damit wäre eine der wichtigsten technologischen Errungenschaften unterwandert: die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Der Dienst ÜPF beschwichtigte gegenüber Medien­schaffenden: Niemand wolle die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufheben. Dennoch hat er den umstrittenen Artikel aus der Verordnung entfernt.

Ein erstes Paket der Revision trat am 1. Januar 2024 in Kraft, ein weiterer Teil steht noch aus.

Warum die Behörden 5G nicht mögen

Eine weitere Begründung der Behörde für das Update der Revision: die «Schliessung von Überwachungs­lücken wegen technologischer Weiter­entwicklung». Was mit dieser kryptischen Formulierung gemeint war: der neue Mobilfunk­standard 5G. Dieser ist, was wenig bekannt ist, ein Fortschritt für die Privatsphäre – und drohte die Überwachung tatsächlich massiv zu erschweren.

Zum einen ermöglicht der neue Standard zwar eine noch präzisere Lokalisierung als bei 4G, was eine bessere «Qualität der Überwachungs­daten» ermöglicht, wie der Überwachungs­dienst auf Anfrage schreibt (was auch die Suche nach vermissten Personen vereinfachen würde). Doch die neuen 5G-Standards schaffen auch neue technische Hürden für Ortung – was den Bundes­behörden gar nicht gefällt. Das internationale Normierungs­gremium 3GPP für Mobilfunk hat nämlich beschlossen, dass die Identifikatoren unserer Smartphones verschlüsselt mit den Antennen kommunizieren sollen. Nicht nur das: Die verschlüsselten IDs unserer Geräte sollen auch permanent ändern. Das erschwert das «Abfangen» von Mobilgeräte­kennungen durch die Polizei. Damit die Büpf-Gesetzes­texte also nicht zur Makulatur werden, mussten alle genannten technischen Parameter angepasst werden.

Bei 5G verlieren auch sogenannte Imsi-Catcher an Wert, die von Kantons­polizistinnen genutzt werden. Mit diesen Geräten wird eine Funkzelle «simuliert», sodass die Telefon­nummern von Verdächtigen bestimmt werden können. Oftmals sitzen Polizistinnen dafür in einem Van oder in einem Helikopter und umkreisen einen Ort, bei dem sie Verbrecherinnen vermuten. Dann verbindet sich das Telefon der Täter mit den Imsi-Catchern, und die Polizisten erfahren über das Verarbeitungs­system die zugehörige Telefon­nummer – und können ihre Überwachungs­aktion starten.

Weil der neue 5G-Standard solche Massnahmen erschwert, schickt der Überwachungs­dienst seine besten Ingenieure regelmässig zu den Meetings der internationalen Normierungs­gremien. Um Kompromisse zu finden, die die gesetzes­konforme Überwachung durch den Staat weiterhin möglich machen. Wann Swisscom, Salt und Co. 5G als technischen Standard für das gesamte Internet ausrollen, ist derweil noch ungewiss.

Das Mittel der Wahl: Trojaner

Wagen wir ein vorläufiges Fazit: Überwachungs­behörden mögen Verschlüsselungen nicht. Egal, ob diese den Internet­verkehr, eine Messenger-App oder die Kommunikation unserer Handys mit Antennen schützen. Der Kampf des Schweizer Staats gegen die technologischen Errungenschaften ist zäh – und er wird nicht so bald aufhören.

Die Behörden rüsten weiter auf. Fedpol und Nachrichten­dienst beschaffen sich insbesondere Analyse­tools, mit denen sie auch aus Metadaten oder Geräte­informationen immer mehr Erkenntnisse gewinnen können. «Oft lässt sich daraus schon eine Menge ableiten», sagt John Doe.

Doch wenn Strafverfolger oder Mitarbeiter von Geheim­diensten allein mit den Metadaten nicht mehr weiter­kommen, müssen sie irgendwie an den Kommunikations­inhalt in Mails oder Chats gelangen. Daran, was Kriminelle, Spioninnen, Staats­feinde oder Terroristen nun effektiv digital verhandeln oder planen. Um präventiv eingreifen zu können.

Und dieser Zugriff erfolgt am effektivsten mithilfe von Staats­trojanern. Sie ermöglichen den Zugriff auf die Inhalte und brechen sämtliche Verschlüsselungen unserer Endgeräte.

Es ist der krasseste Eingriff in die Privat­sphäre. Und er verursacht massive Kollateral­schäden. Der Staat nutzt dabei dieselben Sicherheits­lücken wie Cyber­kriminelle und Hackerinnen. Die Kantone, Staats­anwaltschaften und das Fedpol haben in den letzten Jahren die Nutzung dieser Super-Spionage­werkzeuge intensiviert.

Darum wird es im dritten und letzten Teil dieser Serie gehen.

Der kontinuierliche Ausbau des technischen Überwachungs­apparats müsse gestoppt werden, sagt John Doe in unserem letzten Gespräch. Eine Erkenntnis, die dazu führte, dass er nun in anderen Politik­feldern als der Straf­verfolgung arbeitet. «Der Schweizer Staat will immer mehr Überwachung. Doch mehr Überwachung bewirkt oft nicht mehr Sicherheit.» Die Bürgerinnen würden einfach nur beginnen, sich selbst zu zensieren.

Zur Veranstaltung: Der Schweizer Staat, das Internet und du

Am Dienstag, 23. Januar, diskutieren wir in Zürich darüber, wie wir zunehmend überwacht werden. Mit dabei sind Viktor Györffy, Anwalt in verschiedenen Verfahren für die Digitale Gesellschaft, Janik Besendorf, Digital Security Lab von «Reporter ohne Grenzen», und Adrienne Fichter, Tech-Reporterin und Autorin der Serie «Surveillance fédérale». Alle Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

Sie lesen: Folge 2

Die Irrwege der Überwacher

Folge 3

Der Staat als Hacker

Bonus-Folge

Wie schütze ich mich vor Über­wachung?