7-Uhr-Newsletter

Nein, es gebe nicht zu wenig Wohnungen, sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Ein Gespräch über die Schweizer Immobilienpolitik. Und: Das «Briefing aus Bern»

24.08.2023

Teilen
Synthetische Stimme
0:00 / 4:40

Guten Tag

Das haben wir heute für Sie:

«In den Schweizer Städten herrscht Wohnungsnot», haben wir gestern geschrieben. In 11 Punkten haben wir die wichtigsten Fragen zur gegenwärtigen Wohnungs­krise adressiert. Heute sprechen wir mit jemandem, die bestreitet, dass überhaupt eine akute Wohnungsnot herrscht: SP-National­rätin Jacqueline Badran, eine wichtige Stimme in der Schweizer Wohn­politik. Republik-Redaktor Philipp Albrecht hat sie zum Interview getroffen.

  • «Selbstverständlich» habe sie ganz grund­sätzlich ein Problem damit, dass Menschen oder Unternehmen mit Immobilien Geld verdienen, sagt Jacqueline Badran. Ihr Ziel sei es, illegale Renditen zu verhindern, denn: «Immobilien sind eine essenzielle Güterklasse. Wie Wasser und Luft.» Badran sieht grosses Verdichtungs­potenzial in den Agglomerationen und nicht in den Städten. Man müsse Aarau oder Burgdorf attraktiver gestalten. Denn: «So kann es ja nicht mehr weiter­gehen. Wo wollen Sie denn in der Stadt noch bauen?»

  • Die Landesverteidigung gehört für die Schweizer Stimm­bevölkerung nicht zu den brennendsten Themen. Den Armeechef hindert das aber nicht, medien­wirksam Milliarden für die Aufrüstung zu verlangen – bevor der Bundesrat sich überhaupt mit seinen Plänen beschäftigt hat. Weitere Themen im ersten «Briefing aus Bern» nach der Sommer­pause: Der Bundesrat möchte das Zweitwohnungs­gesetz ein bisschen lockern. Die Tabaklobby wehrt sich erfolgreich gegen Werbe­einschränkungen. Und Hackerinnen stehlen Daten von Berner Polizisten.

In eigener Sache:

Wir haben Ihnen versprochen, Sie stets über alle wichtigen Neuigkeiten in der Republik zu informieren. Egal, ob gute oder schlechte. Leider nun auch darüber: Gegen eine bei der Republik angestellte Person wurden von mehreren Personen anonym Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben.

Die Meldung erhielten wir Ende Juni von der Fachstelle für Gleichstellung – unserem neutralen Anlaufort für exakt derartige Situationen. Die Fachstelle setzte uns mit einer Anwältin als Mittels­person in Verbindung. Eine «See only»-Klausel verbot und verbietet den zuständigen Stellen in der Republik, mit jemand anderem intern oder extern über die Vorwürfe zu reden. Was zum Schutz der Betroffenen verständlich ist. Was aber zusammen mit der Anonymität für uns aus arbeits­rechtlichen Gründen jede Abklärung und mögliche Massnahme schwierig machte. Nicht zuletzt die Konfrontation der beschuldigten Person: Das Gesetz verlangt, dass diese die Möglichkeit haben muss, zu konkreten Vorwürfen Stellung beziehen zu können.

Nun hat sich die Lage verändert.

Anfang Woche erhielten die Republik sowie die beschuldigte Person eine Medien­anfrage mit konkreten Vorwürfen. Wir haben nun mit der beschuldigten Person geredet. Und sind überein­gekommen, sie per sofort und für die Dauer einer Unter­suchung der Vorwürfe freizustellen. Es gilt die Unschulds­vermutung.

Was wir momentan sagen können, ist nicht viel. Ausser: Wir nehmen derartige Fälle sehr ernst.

Wir sehen unsere Aufgabe als Medien­unternehmen zum guten Teil darin, Mechanismen des Missbrauchs zu bekämpfen. Nicht nur im Journalismus, sondern auch in der Betriebs­kultur. Und uns ist deutlich geworden, dass hier noch viel Arbeit vor uns liegt.

Wir werden den Fall so sorgfältig, so schnell wie möglich angehen. Und dann die Konsequenzen ziehen. Wir bedauern diese Situation sehr – es ist eine schlimme Zeit für alle Betroffenen. Und für Sie als Verlegerinnen nicht erfreulich. Wir werden Sie über unsere Schritte wie über alle Ergebnisse informieren. (Unter Berücksichtigung des Schutzes der Beteiligten.)

Haben Sie einen guten Tag. Bis morgen.

Ihre Crew der Republik

www.republik.ch

Rund 27’000 Menschen machen die Republik heute schon möglich. Lernen Sie uns jetzt auch kennen – 21 Tage lang, kostenlos und unverbindlich: