
Wer nicht mitmacht, bleibt drin
Ein 18-Jähriger sticht 2016 an der Street Parade zwei Männer nieder. Seither sitzt er hinter Gittern. Schuld und Strafe akzeptiert er – aber nicht, was mit ihm im Gefängnis passiert. Sein Aufbegehren hat fatale Folgen.
Von Brigitte Hürlimann (Text) und Derek Bacon (Illustration), 26.04.2023
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Er hat Schlimmes getan, hat zugestochen und zwei Menschen lebensgefährlich verletzt. Noch am gleichen Tag wird er gefasst. Alle sind erleichtert. Ein Verbrecher gehört ins Gefängnis, er soll Sühne leisten, das ist er den Opfern und der Gesellschaft schuldig. So der breite Konsens.
Verbrechen darf sich nicht lohnen. Es geht auch um den Rechtsfrieden.
Doch was passiert mit einem, der knapp volljährig war, als er für viele Jahre hinter Gittern verschwand? Wird er dort zum geläuterten Erwachsenen und zum besseren Menschen? Welche Regeln gelten im Gefängnis? Darf er Schwächen zeigen? Widersprechen? Aufbegehren gar? Und wollen wir überhaupt, dass er je wieder in die Gesellschaft zurückkehrt?
Falls ja: Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?
Um all diese Fragen geht es in dieser Geschichte. Und um einen jungen Mann, der sich einiges zuschulden kommen liess. Es ist die Geschichte des Messerstechers an der Street Parade 2016. Eines Langzeithäftlings, der weder ein hoffnungsloser Bösewicht noch ein Unschuldslamm ist.
Und der trotz aller Verfehlungen um eine Chance bittet – und um Fairness.
«W» wie Wiedereingliederung
Wenn, wenn, wenn.
Wenn er kein Messer auf sich getragen hätte.
Wenn er nicht auf eine kürzere Freiheitsstrafe gehofft und das Urteil des Bezirksgerichts akzeptiert hätte.
Wenn er sich von seinen Knastkumpanen nicht hätte beeinflussen lassen.
Wenn er keinen Nüsslisalat aus der Pöschwies-Küche geklaut hätte.
Wenn er nicht mit einer Minute Verspätung zurück in die Abteilung gekommen wäre.
Wenn er nicht panische Angst vor einer sogenannt freiwilligen Therapie hätte, die alles andere als freiwillig ist und in der jedes falsche Wort Konsequenzen hat.
«Fügen Sie ruhig noch ein weiteres ‹Wenn› hinzu», sagt Luca Russo.
Okay. Welches?
«Wenn die Wiedereingliederung ernst genommen würde.»
Wie meinen Sie das, Herr Russo?
«Der Zürcher Justizvollzug hat sich vor einigen Jahren umbenannt. Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, kurz Juwe, heisst die Behörde seither. Die Wiedereingliederung kam neu hinzu. Doch es ist eine riesige Diskrepanz, wie sie sich darstellen und wie sie mit uns Häftlingen umgehen. Mit mir und all den anderen. Wenn es mir nach dem Gefängnis gelingt, ein normales, deliktfreies Leben zu führen, dann nicht wegen des Vollzugs – sondern trotz des Vollzugs.»
Luca Russo ist im März 25 Jahre alt geworden. Die letzten sieben Jahre verbrachte er nonstop in Gefängnissen. Russo ist Schweizer und heisst in Wirklichkeit anders. Wir haben uns für ein Pseudonym entschieden, um seinen Neustart – die Wiedereingliederung – nicht noch mehr zu erschweren. Eines Tages wird er seine Strafe abgesessen haben, das Gefängnis verlassen und zurückkehren in die Gesellschaft.
Dass er seine Strafe nicht bis zum allerletzten Tag hinter Gittern verbüssen muss, sondern stufenweise, unter Beobachtung und mit Auflagen, die Freiheit ausprobieren darf, darum kämpft er.
Bisher ohne Erfolg.
«Kennen Sie den Schmetterlingseffekt?», fragt Russo, «oder den Spielfilm mit Ashton Kutcher zum gleichen Thema? Der Flügelschlag eines Schmetterlings kann den Lauf der Dinge ändern. Natürlich stelle ich mir manchmal vor, was geschehen wäre, wenn … Aber nicht oft. Ich muss die Realität akzeptieren und damit auch mein Verhalten, meine Entscheide. Ich muss die Verantwortung dafür übernehmen, die Konsequenzen tragen und nach vorne schauen.»
Nach all den Jahren im Gefängnis, sagt Russo, sei ihm heute bewusst, wie gut sein Leben früher gewesen sei. Dass er eigentlich alles gehabt habe: Mutter und Vater, die zu ihm stehen, Geschwister, Kollegen, eine Lehrstelle. Was Russo nicht gerne erwähnt: Dass er schon als Jugendlicher von Cannabis nicht die Finger lassen konnte und sich ein paarmal vor dem Jugendanwalt verantworten musste – pöbelhafter Umgang mit Gleichaltrigen und mit Polizisten, Sprayereien, Cannabisbesitz und anderes.
«Wenn ich zurückkehren könnte, in die Vergangenheit, so wie es Kutcher im Film tut, ich würde einiges anders machen. Aber das geht nicht. Und auch wenn ich es könnte, würde es nicht bedeuten, dass alles reibungslos klappt. Das Leben ist ein Weg, und der Weg führt nicht immer geradeaus. Ich habe aus dem Vergangenen gelernt. Immerhin das.»
Zürcher Street Parade, Sommer 2016
Wenn Luca Russo in die Vergangenheit reisen könnte, würde er wohl als Erstes den 14. August 2016 ansteuern und dort den Lauf der Dinge ändern.
Es ist Street Parade in Zürich, Hunderttausende tanzen ums Seebecken, darunter er, damals 18 Jahre alt. Russo ist in Begleitung von Kollegen, er ist übermütig drauf, betrunken und bekifft – und er trägt ein Klappmesser auf sich, Klingenlänge zwölf Zentimeter, wie es später in der Anklageschrift heisst.
Zwischen Russos Clique und anderen Street-Parade-Besuchern kommt es kurz nach Mitternacht am Seebecken zur Auseinandersetzung; gegenseitiges Beschimpfen, Schubsen und Schlagen. Neugierige bilden einen Kreis um die Streithähne, der Zwist wird zunehmend aggressiv und gewalttätig, die Fäuste fliegen. Irgendwann zückt Luca Russo sein Messer. Er sticht auf zwei französische Männer ein – mehrfach, in die Oberkörper.
Die Opfer erleiden lebensgefährliche Verletzungen. Noch am gleichen Tag wird der 18-jährige Messerstecher verhaftet. Seither sitzt er hinter Gittern. Nach der Untersuchungshaft kommt er in den vorzeitigen Strafvollzug; er tritt seine Strafe an, bevor er weiss, wie lange sie sein wird.
Russo steht zur Tat und seiner Schuld.
Im Dezember 2017 spricht ihn das Bezirksgericht Zürich der mehrfachen versuchten Tötung schuldig und verhängt eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren – die zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben wird. Was das bedeutet, davon soll später noch ausführlich die Rede sein.
«Der Messerstecher traf auf milden Richter», titelt der «Tages-Anzeiger» einen Tag nach dem Prozess.
Doch es wird nicht bei diesem Entscheid bleiben.
Luca Russo, warum haben Sie sich gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich gewehrt?
«Ich war jung und unreif. Ja, ich habe mich falsch entschieden. Ich habe mich beeinflussen lassen, vielleicht wurde ich auch falsch beraten. Als ich der Berufung zustimmte, war ich seit gut zwei Jahren im Gefängnis, in Affoltern am Albis. Dort herrschte eine familiäre Atmosphäre. Ich arbeitete in der Schreinerei, wir machten Möbel aus Paletten, das gefiel mir gut, es war eine sinnvolle Tätigkeit. Ich hatte mich mit dem Vollzug arrangiert. Der damalige Verteidiger machte mir Hoffnung, dass im Berufungsverfahren die Strafe noch etwas gesenkt werden könnte.»
Und, fügt Russo hinzu, er habe schon damals Horrorgeschichten gehört, was die Massnahmen beträfen. Von den Mitinsassen. Er sei gewarnt worden.
«Bei einer Massnahme weiss man nicht, wann man zurück in die Freiheit kommt. Anders als bei der Freiheitsstrafe, die ein klar definiertes Ende hat. Darum habe ich mich gegen die Massnahme entschieden. Und ich hoffte ja auf eine kürzere Strafe.»
Der erste Besuch
Sagts und nimmt einen Schluck Rivella blau.
Es ist Ende September 2022. Wir sitzen an einem Holztisch im Besucherraum der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf – dem grössten Männergefängnis der Schweiz. Dort landen die schweren Jungs, manche von ihnen für viele, viele Jahre. Luca Russo trägt die Pöschwies-Einheitskluft, braune Hose, hellblaues Sweatshirt. Die Plätze an den Fenstern sind besetzt, unser Gespräch findet mitten im Raum statt – schwierig, sich so zu unterhalten, dass nicht alle mithören können.
Es ist die erste von vier Begegnungen. Und es war nicht einfach, Luca Russo zu erkennen, unter all diesen Männern. Fotos von ihm sind im Internet keine zu finden – zum Glück für ihn. Wie er aussieht? Ein junger Mann von nebenan, nicht klein und nicht gross, kurz geschorene Haare, unauffällig, höflich, sympathisch.
An den übrigen Holztischen sitzen die Mitinsassen, seine Gefängniskumpels: Räuber, Diebe, Mörder, Vergewaltiger, Betrüger, Drogenhändler, Brandstifter. Russos Peergroup, schon seit vielen Jahren. Eine Stunde dauert der Besuch, keine Minute länger. Dann ertönt eine Glocke. Und alle stehen sofort auf.
Im Oktober 2018 findet der Berufungsprozess gegen den Street-Parade-Messerstecher statt. Von einer kürzeren Freiheitsstrafe, wie Russo hoffte, keine Rede. Im Gegenteil: Das Obergericht des Kantons Zürich erhöht die Strafe um ein Jahr. Zehn Jahre Knast. Auf die Anordnung einer Massnahme für junge Erwachsene verzichten die Berufungsrichter. Keiner hatte diesen Antrag mehr gestellt, auch der Verteidiger von Russo nicht. Auf ausdrücklichen Wunsch des mittlerweile 20-Jährigen.
Man dürfe sich fragen, schreibt der «Tages-Anzeiger» nach dem Prozess, ob sich der junge Mann damit einen Gefallen getan habe.
Junge Straftäter sind anders
Höchste Zeit, sich der «Massnahme für junge Erwachsene» zu widmen. Wir erinnern uns: Luca Russo war 18 Jahre alt, als er das Gewaltverbrechen an der Street Parade verübte.
Wäre er ein paar Monate jünger gewesen und damit minderjährig, hätte er nach den Regeln des Jugendstrafrechts beurteilt werden müssen. Dort gilt eine Höchstgrenze für Freiheitsstrafen von 4 Jahren. Der Fokus liegt auf Massnahmen, die höchstens bis zum 25. Altersjahr verhängt werden dürfen.
Die jugendstrafrechtlichen Massnahmen bezwecken, die Täter mit Ausbildung und Nacherziehung auf den richtigen Weg zu bringen und eine Kriminalkarriere zu verhindern oder zu stoppen. «Erziehen, erziehen und nochmals erziehen» könnte man salopp sagen. Jugendstraftäter sollen an sich arbeiten – was deutlich anspruchsvoller und anstrengender ist, als einfach eine Strafe abzusitzen. Damit die Jungen nicht dem Einfluss älterer, gewiefter Krimineller ausgesetzt sind, werden sie in besonderen Anstalten untergebracht.
«Die Pöschwies», wirft Luca Russo ein, «ist eine Hochschule des Verbrechens. Hier lernen Sie alles, was Sie nicht lernen wollen.»
Die Massnahme für junge Erwachsene, geregelt in Artikel 61 des Strafgesetzbuchs, ist eine Art Schnittstelle zwischen dem Jugendstrafrecht und dem Erwachsenenstrafrecht – und ebenfalls vom Erziehungsgedanken geprägt.
Straftäter, die zum Zeitpunkt ihres Delikts noch nicht 25 Jahre alt und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung «erheblich gestört» sind, sollen erstens in eine spezielle Anstalt eingewiesen und zweitens sozialpädagogisch betreut werden. Beides ist dem Jugendstrafrecht entlehnt. Auch bei der Massnahme für junge Erwachsene stehen Aus- und Weiterbildung im Vordergrund – immer mit dem Ziel, ein deliktfreies Leben zu ermöglichen.
Bei Luca Russo wären sämtliche Voraussetzungen erfüllt gewesen.
Hätte er einer solchen Massnahme zugestimmt, bei der gerichtlich angeordneten «Nacherziehung» in der Sonderanstalt für junge Erwachsene mitgemacht und sich bewährt – dann wäre er heute in Freiheit.
Und wenn er sich im Strafvollzug nicht vehement gegen eine sogenannt freiwillige Therapie gewehrt hätte, wären ihm wenigstens Urlaube gewährt worden; zuerst begleitete, später unbegleitete. Dann wäre er, als nächste Vollzugslockerung, in den offenen Strafvollzug versetzt und vielleicht am 13. April 2023 bedingt entlassen worden.
Wenn, wenn, wenn. Einmal mehr kommt es anders.
Ein Vorfall, der alles verändert
Der 13. April verstreicht, Luca Russo ist immer noch im Gefängnis – und die Situation scheint verhärtet wie nie zuvor. Keine einzige Vollzugslockerung, nicht die allerkleinste. Russos Verhalten sei «durchzogen», schreiben die Verantwortlichen in ihren Vollzugsberichten und Verfügungen.
Der Insasse habe in der Pöschwies zehnmal diszipliniert werden müssen. Die jüngste Disziplinierung ist nicht miteingerechnet, sie geschieht Ende März; kurz vor dem Entscheid, ob eine bedingte Entlassung in Betracht gezogen wird – oder nicht.
Ernsthaft, Luca Russo, was haben Sie angestellt?
«Müssen Sie das wirklich erwähnen? Okay, es war dumm von mir, ich schäme mich. Sie haben bei einer Zellendurchsuchung Cannabis gefunden, dafür bekam ich 10 Tage scharfen Einschluss. Das bedeutet: 23 Stunden allein in der Zelle und eine Stunde allein auf dem Hofgang. Bitte verstehen Sie mich. Ich bin seit bald 7 Jahren im Gefängnis. Es gibt wenig, worüber ich mich freuen kann. Da rauche ich ab und zu einen Joint, schaue einen Film in der Zelle, kann lachen, mich entspannen – und in der Nacht durchschlafen. Harte Drogen oder Medikamente nehme ich nicht. Obwohl hier alles verfügbar wäre.»
Mit dem neusten Regelverstoss sind nun elf Disziplinierungen im Vollzugsbericht aufgeführt. Es geht um Bagatellen. Russo wird mehrfach mit Cannabis erwischt. Einmal lässt der 25-Jährige einen Sack Nüsslisalat aus der Küche mitlaufen. Ein anderes Mal kommt er mit einer Minute Verspätung vom Besucherpavillon zurück in seine Abteilung. Dann hat er 370 Franken im Portemonnaie – anstatt der erlaubten Höchstmenge von 320 Franken. Oder es wird ein Datenträger bei ihm gefunden. Ein illegaler Stick.
Was war da drauf?
«Das ist ein Männergefängnis, ich bin 25 Jahre alt. Ja, es ist das, was Sie vermuten. Aber keine verbotenen Inhalte, das Übliche halt, was alle schauen, drinnen und draussen.»
Gleichzeitig wird dem Insassen beschieden, zuverlässig, freundlich und «absprachefähig» zu sein. Er wirke etwas unreif und reagiere öfters kindlich und jugendlich, halte seine Zelle jedoch in Ordnung, leiste Zahlungen an die beiden Opfer und habe seine Sozialkontakte aufrechterhalten können. Russo erhält regelmässig Besuch von der Familie und von Freunden.
2020 werden ihm erste und konkrete Lockerungsschritte in Aussicht gestellt, drei begleitete Urlaube. Luca Russo malt sich aus, wie er seine Familie besucht, im Restaurant des Vaters sitzt und wieder einmal so richtig fein essen darf.
Doch plötzlich ist alle Hoffnung dahin.
Es ist der 17. Mai 2020. Russo spielt mit anderen Insassen Fussball. Zwischen ihm und einem Mitspieler kommts zum Streit, der andere versetzt ihm einen Kopfstoss. Nichts Ungewöhnliches in einem Knast, in dem knapp 400 Männer auf engem Raum und in Zwangsgemeinschaft zusammenleben.
Wenige Stunden später, zurück in der Abteilung, kocht der Konflikt von neuem hoch – mit vier Beteiligten. Wer wen wie und warum provoziert und als Erstes geschlagen hat, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Schwere Verletzungen erleidet am Schluss aber nur einer: Luca Russo. Sein Angreifer sticht ihm mit einem Besteckmesser in den Hals. Klingenlänge neun Zentimeter. Sämtliche Beteiligte werden unverzüglich disziplinarisch bestraft. Auch Russo wird nur behelfsmässig verarztet und landet für sechs Tage im «Bunker» (wie die Arrestzelle gefängnisintern genannt wird).
Die Staatsanwaltschaft untersucht den Vorfall und erhebt Anklage gegen sämtliche Beteiligte. Bei Russo und zwei Mitgefangenen lautet der Vorwurf: Angriff.
Am 13. Juli 2021 spricht das Bezirksgericht Dielsdorf die drei angeblichen Angreifer frei. Der Messerstecher hingegen wird wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Er akzeptiert seine Verurteilung und die Freisprüche der drei Mitinsassen nicht, weshalb der Vorfall vor dem Obergericht hängig ist. Der Berufungsprozess soll im September stattfinden.
Schlechte Aussichten
Ein Insasse wird Opfer eines versuchten Totschlags, mit «Bunker» diszipliniert, dann aber vom erstinstanzlichen Strafgericht freigesprochen. Doch die Gefängnisleitung beharrt auf einer Mitschuld Russos und spricht bis heute von einem «deliktrelevanten» Verhalten.
«Sie gehen immer noch davon aus, ich sei der Anführer gewesen, Freispruch hin oder her», sagt Russo. «Seit diesem Vorfall habe ich jeden Tag Angst, ich könnte in die Nähe einer Auseinandersetzung geraten und würde wieder als Mitbeteiligter gelten. Doch es ist unmöglich, den Mitinsassen aus dem Weg zu gehen. Seit dem Vorfall vom Mai 2020 läuft bei mir gar nichts mehr, was Vollzugslockerungen betrifft.»
Was danach auch noch geschah: Eine Videoaufnahme der gefängnisinternen Auseinandersetzung wurde Pöschwies-Mitarbeitern vorgeführt. Zu Schulungszwecken, wie es heisst. Irrtümlicherweise seien die Beteiligten nicht verpixelt worden. Er habe sich mehrfach beschwert, sagt Russo. Daraufhin habe es zwar eine Entschuldigung gegeben – doch die Aufnahme habe weiterhin kursiert. Mitarbeiter hätten von einem «Actionfilm» gesprochen.
«Niemand hat mich gefragt, ob ich mit der Verwendung dieser Videoaufnahme einverstanden sei», sagt Russo. «Die Angestellten machten sich lustig darüber, sie sprachen mich auf die Filmaufnahmen an. Das zeigt den Stellenwert von uns Insassen. Wir sind keine Menschen. Wir sind Nummern.»
Wir resümieren: Kein einziger Urlaub seit bald sieben Jahren, keine Chance, in den offenen Vollzug versetzt zu werden und damit weg vom Hochsicherheitsgefängnis Pöschwies zu kommen, keine bedingte Entlassung nach der Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe. Gründe dafür sind das «durchzogene Vollzugsverhalten» des 25-Jährigen sowie der Vorfall vom Mai 2020, bei dem Russo verletzt und vom Bezirksgericht freigesprochen worden war.
Reichen diese Gründe aus, um einem Häftling sämtliche Vollzugslockerungen zu verweigern? Im Wissen darum, dass die Lockerungen der Wiedereingliederung und der Resozialisierung dienen – und nicht nur eminent wichtig, sondern auch gesetzlich vorgesehen sind?
Luca Russo ist überzeugt, dass ein anderes Thema alles beeinflusst: seine Weigerung, eine sogenannt freiwillige Therapie zu absolvieren, mit Psychologinnen oder Psychiatern, die Teil der Vollzugsbehörde sind.
Warum diese Verweigerungshaltung?
Weil hinter Gittern komplett andere Bedingungen gelten. Bei der «freiwilligen» Therapie im Gefängnis geht es nicht in erster Linie darum, einem Patienten zu helfen – sondern um dessen potenzielle Gefährlichkeit. Der Häftling kann sich nicht vertrauensvoll an seinen Therapeuten wenden, nicht offen und schonungslos über verwerfliche Gedanken oder schlimme Träume berichten.
Er weiss, dass alles Gesagte bei der Vollzugsbehörde landet.
«Ich habe diverse Kurse und Programme im Gefängnis mitgemacht und mit Erfolg beendet, um meine Tat aufzuarbeiten und mein Verhalten zu ändern», sagt Russo, «aber das zählt nichts. Ich mache seit eineinhalb Jahren eine Kochlehre in der Pöschwies, ich arbeite in der Personalkantine, mit den grössten Fleischermessern in der Hand. Aber ich gelte als zu gefährlich, um auch nur in Begleitung von zwei Polizisten meinen Vater besuchen zu dürfen.»
Was ist die Idee dieser «bedingten Entlassung» nach der Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe, auf die Luca Russo vergeblich gehofft hat?
Und warum darf der Justizvollzug auf einer Therapie bestehen, die in keinem Urteil angeordnet wurde, in der das Arztgeheimnis nicht gilt – und diese auch noch als «freiwillig» bezeichnen?
Zwei Fragen von zentraler Bedeutung.
Die vorzeitige Entlassung ist «keine Wohltat»
Über Sinn und Zweck der bedingten Entlassung sind schon ganze Bücher geschrieben worden.
Marianne Heer, ehemalige Luzerner Kantonsrichterin und ehemalige Staatsanwältin, sagt: «Die bedingte Entlassung ist im Strafgesetz als letzte Stufe im Vollzug geregelt – sie ist keine Wohltat für den Insassen. Es geht darum, dass der Häftling zwar entlassen wird, aber von den Behörden weiterhin an der langen Leine überwacht werden kann. Er muss beweisen, dass er es kann, dass er sich in der Freiheit wieder zurechtfindet und sich bewährt.»
Elmar Habermeyer, Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, ergänzt: «Wer keine Ausgänge bekommt, ist auch keiner Versuchung ausgesetzt, er kann sich der Illusion hingeben, alles im Griff zu haben – und sich möglicherweise hoffnungslos überschätzen. Wem eine Lockerung vorenthalten wird, dem wird die Chance, sich mit den Realitäten auseinanderzusetzen, vorenthalten.»
Das Bundesgericht hat festgelegt, die bedingte Entlassung stelle den Regelfall dar, von dem nur aus «guten Gründen» abgewichen werden dürfe. Zu diesen «guten Gründen» gehört, dass dem Insassen keine «günstige Prognose» gestellt wird. Sprich: Es wird befürchtet, der Häftling könnte in der Freiheit ein schweres Delikt begehen und eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen.
Genauso sehen dies die Behörden bei Luca Russo. Sie stufen den 25-Jährigen als gefährlich ein. Er habe seine «problematischen Persönlichkeitsanteile» mit «dissozialen oder unreifen Zügen» bis heute nicht nachhaltig bearbeitet, heisst es in einer Verfügung.
Es bestehe «deliktpräventiver Interventionsbedarf». Damit ist die Therapie gemeint.
Und: Indem der Insasse eine «freiwillige Therapie» verweigere, verletze er seine Mitwirkungspflicht.
Die freiwillige Therapie ist nicht freiwillig
Höchste Zeit also, sich dieser Therapiesache zu widmen. Ein schwieriges Kapitel – und der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt. Die sogenannt freiwilligen Therapien, die im Gefängnis durchgeführt werden, sind im Strafgesetz nicht geregelt.
Christoph Sidler, juristischer Mitarbeiter im Juwe, schreibt in einem wissenschaftlichen Aufsatz, «freiwillig» nenne man diese Therapien nur, weil sie nicht von einem Gericht angeordnet worden seien. Die Bezeichnung sei problematisch, weil sie falsch verstanden werden könne – vor allem von den Insassen. Es gehe um die Deliktaufarbeitung, um Prävention und damit nicht nur um die Interessen des Inhaftierten, sondern um die öffentliche Sicherheit.
Dennoch seien diese Therapien in der Strafvollzugspraxis umstritten, räumt selbst Sidler ein.
«Ich habe Verständnis für die Ängste und Bedenken meines Mandanten», sagt Diego Gfeller, Luca Russos Anwalt.
«Es gibt keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Zwangstherapie. Der Justizvollzug hebelt damit das Gerichtsurteil aus, das, gestützt auf die Empfehlung des Gutachters, keine Therapie angeordnet hat. Warum lässt man im Strafverfahren teure Gutachten erstellen und gerichtlich überprüfen, wenn sich die Vollzugsbehörde darüber hinwegsetzen darf? Und damit faktisch ein rechtskräftiges Urteil aushebelt?»
Mit solchen Bedenken steht der Anwalt nicht allein da.
Drei Stimmen von drei Koryphäen. Die nicht in den Fall von Luca Russo involviert sind.
«Eine Therapie ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Sie darf nur angeordnet werden, wenn eine schwere psychische Störung vorliegt», so die ehemalige Kantonsrichterin Marianne Heer.
«Es ist ein ethisches Problem, wenn eine Therapie nur unter Druck zustande kommt oder wenn eine Therapieverweigerung negative Konsequenzen hat», sagt Elmar Habermeyer von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. «Die Therapie kann eine Chance sein, aber sie ist kein Allheilmittel. Nicht jedermann muss therapiert werden, es gibt viele gute andere Möglichkeiten im Vollzug. Die Justiz ist die stärkere der beiden Parteien; sie sollte, wenn die Fronten verhärtet sind, über andere Wege nachdenken, die Perspektiven eröffnen können. Ohnehin benötigt eine erfolgreiche Psychotherapie die Mitwirkung des Betroffenen.»
Und Josef Sachs, forensischer Psychiater in Brugg, sagt: «Eine Therapie darf nur auf der Basis eines Gutachtens verlangt werden, nicht von den Vollzugsbehörden. Nur eine psychiatrische Fachperson kann feststellen, ob eine behandelbare psychische Störung vorliegt. Wenn das Gericht keine Massnahme und damit keine Therapie angeordnet hat, ist es seltsam, wenn die Behörden einen parallelen Weg begehen, so quasi als Untergrundmassnahme.»
Wer nicht mitmacht, bleibt drin
Tatsächlich hat im Fall von Luca Russo das Obergericht darauf verzichtet, eine Therapie anzuordnen. Und tatsächlich hat der Arzt, der 2017 ein Gutachten über ihn erstellte, keine schwere psychische Störung diagnostiziert – und nur eine Massnahme für junge Erwachsene empfohlen.
Dabei gehe es um eine sozialpädagogische Arbeit mit dem Verurteilten und darum, dass der Betroffene in seiner Entwicklung gefördert werde, präzisiert Sachs. «Das ist Erziehung – und eben nicht das Gleiche wie eine Therapie.»
Und dennoch sagt die Zürcher Vollzugsbehörde, sie dürfe und müsse von Russo verlangen, dass er sich im Gefängnis therapieren lasse. Notabene von einem Therapeuten, bei dem das Arztgeheimnis nicht gilt und der verpflichtet ist, über Inhalt und Verlauf der Gespräche zu informieren.
«Unter solchen Voraussetzungen», sagt Gutachter Sachs, «wenn das Arztgeheimnis nicht gilt, ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch erheblicher. Die Schwelle für die Anordnung einer Therapie muss höher gesetzt werden, zumal eine falsch eingesetzte Therapie auch kontraproduktive Auswirkungen haben kann.»
Die Zürcher Vollzugsbehörde stützt sich auf die Mitwirkungspflicht der Gefängnisinsassen – und aufs Bundesgericht, das die Auffassung vertritt, solch gerichtlich nicht angeordnete Therapien seien rechtens: eine «Pflicht des Eingewiesenen der Allgemeinheit gegenüber».
«Überhaupt nicht nachvollziehbar, diese höchstgerichtliche Rechtsprechung», findet Marianne Heer, «ein Rückschritt in jene Zeiten, in denen die Gefängnisinsassen kaum Rechte hatten.»
Für Juwe-Mitarbeiter Christoph Sidler ist hingegen klar, dass die Behörde solche Therapien anordnen darf. Und ebenso glasklar: Wer eine «freiwillige» Therapie verweigert, muss negative Konsequenzen in Kauf nehmen.
Wie das bei Luca Russo passiert.
«Als Kantonsrichterin habe ich erlebt, dass wir haufenweise die bedingte Entlassung verweigern mussten; unbesehen und ohne Prüfung der weiteren Voraussetzungen – weil es zuvor keine Lockerungsschritte gab», sagt Marianne Heer.
«Das ist nicht in Ordnung, denn die Lockerungen sind gesetzlich vorgesehen, wie die bedingte Entlassung auch. Deren Verweigerung muss sehr gut begründet sein. Die Vollzugsbehörde hat hier eine grosse Macht. In der Praxis lässt sich beobachten, dass allein schon eine Treuewidrigkeit des Insassen genügt, um auf seine Rechte nicht mehr einzugehen.» Mit einer «rechtsgenügenden Beurteilung seiner Gefährlichkeit», die erforderlich wäre, so Heer, habe das nichts mehr zu tun.
Und es gehe ja nicht nur um ihn, betont Luca Russo.
«Ich habe Dutzende von Berichten über Mitinsassen gelesen, die sich einer Therapie stellten, einer freiwilligen oder einer gerichtlich angeordneten. Plötzlich galten sie als psychisch schwer gestört, plötzlich war von einem längeren Behandlungsbedarf die Rede – und das Ende des Freiheitsentzugs rückte in weite Ferne. In gewissen Fällen kann sogar nachträglich eine kleine oder ordentliche Verwahrung angeordnet werden. Das will ich nicht, davor habe ich Angst. Lieber bleibe ich Straftäter und sitze notfalls die ganzen zehn Jahre ab, als dass ich ohne Gerichtsbeschluss und ohne Gutachten nachträglich zum Psychiatriefall gemacht werde.»
Wie geht es nun weiter? Bleibt Luca Russo wirklich bis zum letzten Tag seiner Freiheitsstrafe in der Pöschwies? Ohne jegliche Vorbereitung aufs Leben ausserhalb des Gefängnisses? Wo bleibt da die Wiedereingliederung?
Der (vorläufig) letzte Besuch
Montagvormittag in der Pöschwies, Anfang April 2023. Ein paar Männer in braunen Hosen und in hellblauen T-Shirts oder Sweatshirts unterhalten sich mit Besuchern an den Holztischen.
Es regnet, so ein typischer kühler, grauer, unbeständiger Apriltag.
Dieses Mal ist ein Tisch am Fenster frei, wir holen uns zwei Rivella blau aus dem Getränkeautomaten. Luca Russo ist bleich wie immer – und ungewöhnlich bedrückt. Eine schlechte Nachricht nach der anderen trifft bei ihm ein. All seine Begehren um Vollzugslockerungen werden abgeschmettert. Keine good news weit und breit.
Er sei gefährlich, heisst es.
Er arbeite nicht an sich und nicht an seinem Delikt.
Immerhin gibt es noch die Kochlehre, die ist ihm wichtig. Damit kann er den Vater im Restaurant unterstützen. Aber abgesehen davon hat er vom Gefängnis aus einen Arbeitsplatz organisiert, eine unbefristete Stelle als Vertriebsmitarbeiter im Vollzeitpensum. Der Arbeitsvertrag liegt vor, der Arbeitgeber wartet nur noch auf die Entlassung seines künftigen Arbeitnehmers. Russos Vater wiederum hat für seinen Sohn bereits eine Wohnung besorgt.
Aber wenige Tage nach diesem vierten und vorläufig letzten Besuch in der Pöschwies ruft Russo an und erzählt, die Lehre sei für ein paar Monate «sistiert» worden. Ohne jegliche Vorwarnung, sagt er am Telefon, heisse es plötzlich, sein Verhalten als Lehrling lasse zu wünschen übrig. Komischerweise passiere diese Sistierung, kurz nachdem er sich erneut beschwert habe; wegen des Videofilms, mit Aufnahmen der Messerattacke vom 17. Mai 2020, der immer noch kursiere.
Und auch wenn er sich nicht tagtäglich tadellos verhalten sollte: An jedem anderen Lehrplatz würde der Lehrmeister seinem Lernenden ins Gewissen reden, ihm wenn nötig einen Schubs geben, ihn aufmuntern und motivieren. Im Gefängnis aber geht es nur ums eine: Der Insasse hat sich kooperativ, korrekt und regelkonform zu verhalten – immer und überall. Jede auch nur kleinste Abweichung wird notiert und hat Konsequenzen.
«Ich hatte gute Noten», sagt Russo. «Ich habe an den Abenden und am Wochenende in der Zelle gelernt. Der Berufsschullehrer kam extra für meinen Unterricht ins Gefängnis. Im August hätte ich die Lehre abschliessen können.»
Wenn die Lehre nicht «sistiert» worden wäre.
Wenn, wenn, wenn.
Fassen wir zusammen, was in den letzten paar Wochen passiert ist:
Am 6. April 2023 entscheidet der Bewährungs- und Vollzugsdienst der Pöschwies, dass Luca Russo die bedingte Entlassung verweigert wird; mit der Feststellung, es seien dem Insassen bisher keine Vollzugslockerungen gewährt worden (was der Dienst ja selbst so entschieden hat). Die Behörde erwähnt zum wiederholten Mal das «durchzogene» Vollzugsverhalten, eine «moderate bis deutliche Gefahr erneuter Gewaltdelikte im Allgemeinen», eine «nicht ausreichende Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft» und, wie zu erwarten: dass Russo sich weigere, an einer «freiwilligen» Therapie teilzunehmen.
Es fehle beim 25-Jährigen am «notwendigen Risikobewusstsein», es habe «kein funktionierendes Risikomanagement» etabliert werden können.
Am 11. April 2023 reicht Rechtsanwalt Diego Gfeller eine Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht ein. Er fordert begleitete Urlaube und die Versetzung in den offenen Vollzug. Gfeller erwähnt in seiner dreissigseitigen Schrift, Russo habe das Gewaltverbrechen an der Street Parade mit mehreren gefängnisinternen Programmen aufgearbeitet.
Es sei nicht zulässig, Lockerungsschritte zu verweigern (und damit die Voraussetzung für eine bedingte Entlassung zu torpedieren), weil sein Mandant keine «freiwillige» Therapie mitmachen wolle. Diese sei erstens gerichtlich nicht angeordnet worden und zweitens medizinisch nicht indiziert.
Der Gutachter habe eine schwere psychische Störung explizit verneint. Es bleibe unklar, so Gfeller, was bei Luca Russo überhaupt therapiert werden solle.
«Diese Beschwerde gibt mir Hoffnung», sagt Russo, «aber ich habe mir im Gefängnis abgewöhnt, allzu optimistisch zu sein.»
Am 13. April 2023 hat der 25-jährige Schweizer zwei Drittel seiner 10-jährigen Freiheitsstrafe verbüsst, wenige Tage nach unserem letzten Treffen in der Pöschwies.
Am 14. April 2023 ruft er an, berichtet von der Bestrafung wegen des Cannabis in seiner Zelle, vom «scharfen Einschluss», von der «Sistierung» der Lehre. Es ist Freitagnachmittag, ein sonniger, warmer Frühlingstag. Das Gespräch dauert nur kurz, die Redezeit ist beschränkt. Er rufe kommende Woche nochmals an, sagt Luca Russo. Und dann wünscht er ein schönes Wochenende.
Ihm «danke, gleichfalls» zu antworten, wäre zynisch.