Das Gruselkabinett

Auf der Schweizer Sanktionsliste fehlen mehr als zwei Dutzend Personen, die von der EU sanktioniert worden sind. Darunter Angehörige einer rechtsextremen Söldnerfirma und Männer, die Feinde des Kremls vergiftet haben sollen.

Von Dennis Bühler, Priscilla Imboden und Felix Michel, 30.03.2022, letztes Updates 08.04.2022

Synthetische Stimme
0:00 / 12:38

Die Republik ist ein digitales Magazin für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur – finanziert von seinen Leserinnen. Es ist komplett werbefrei und unabhängig. Lösen Sie jetzt ein Abo oder eine Mitgliedschaft!

«Die Schweiz übernimmt die Sanktions­liste der Europäischen Union vollständig»: Seit Wochen wiederholen Vertreter des Bundes diese Aussage bei jeder Gelegenheit.

Zuletzt hat der Bundesrat am vergangenen Freitag weitere Sanktionen verabschiedet und mitgeteilt, damit seien nun alle Massnahmen des vierten EU-Sanktionspakets umgesetzt. Neue Personen hat Wirtschafts­minister Guy Parmelin letztmals am 16. März auf die Liste genommen. Sein Departement verkündete danach via Medien­mitteilung, die Sanktions­liste der Schweiz entspreche «damit vollständig derjenigen der EU».

Doch das stimmt nur bedingt. Die Republik hat die vollständig konsolidierte Sanktions­liste von der EU angefordert und mit der Schweizer Sanktions­liste verglichen. Auf der Schweizer Liste fehlen 27 russische und ukrainische Staatsbürger, 3 staatliche Behörden – und die berüchtigte Söldner­truppe «Gruppe Wagner». Diese wurden von der EU bereits vor Kriegsbeginn sanktioniert.

Von der EU sanktioniert – doch nicht auf der Seco-Liste

NameEintragsdatumProgramm
Wiktor Janukowitsch05.03.2019UKR
Wiktor Ratuschniak05.03.2019UKR
Witali Sachartschenko05.03.2019UKR
Wiktor Pschonka05.03.2019UKR
Alexander Janukowitsch05.03.2019UKR
Sergei Kurtschenko05.03.2019UKR
Gruppe Wagner13.12.2021HR
Stanislaw Dychko13.12.2021HR
Waleri Sacharow13.12.2021HR
Alexander Kalaschnikow02.03.2021HR
Igor Krasnow02.03.2021HR
Ayub Katajew07.12.2021HR
Alexander Bastrykin02.03.2021HR
Wiktor Solotow07.12.2021HR
Abuzaid Wismuradow07.12.2021HR
Jewgeni Serebriakow30.07.2020CYB
Hauptzentrum für Spezialtechnologien der Generaldirektion Aufklärung des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation («Sandworm»)30.07.2020CYB
85. Hauptzentrum für Spezialdienste der Generaldirektion für Nachrichtendienste des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation («Militäreinheit 26165»)22.10.2020CYB
Dmitri Badin22.10.2020CYB
Alexei Morenets30.07.2020CYB
Alexei Minin30.07.2020CYB
Oleg Sotnikow30.07.2020CYB
Igor Kostjukow*22.10.2020CYB
Ruslan Boschirow21.01.2019CHEM
Pawel Popow15.10.2020CHEM
Staatliches Forschungsinstitut für organische Chemie und Technologie15.10.2020CHEM
Igor Kostjukow*21.01.2019CHEM
Wladimir Alexejew21.01.2019CHEM
Alexei Kriworuschko15.10.2020CHEM
Sergei Kirijenko15.10.2020CHEM
Alexander Mischkin21.01.2019CHEM
Andrei Yarin15.10.2020CHEM

Die Tabelle zeigt Personen und Organisationen, die auf der Sanktionsliste der EU, aber nicht auf der Seco-Liste auftauchen. Die Abkürzungen in der Spalte «Programm» beziehen sich auf unterschiedliche Sanktionsprogramme der EU. CYB: Cyberangriffe. CHEM: Chemische Waffen. HR: Menschenrechte. UKR: Ukraine. Quelle: OpenSanctions. / * Igor Kostjukow, der Chef des russischen Militär­geheimdienstes GRU, wurde von der EU sowohl wegen Cyber-Attacken als auch wegen des Gebrauchs chemischer Waffen sanktioniert.

Die Europäische Union legt diesen Personen und Einheiten schwere Verbrechen in den Bereichen Chemie­waffen, Cyber­kriminalität und Menschenrechte oder im Zusammenhang mit der Ukraine zur Last. Deshalb hat sie sogenannt «thematische» Sanktionen ausgesprochen. Sie sind nicht Teil der Massnahmenpakete der EU seit Kriegsbeginn.

Entsprechend handelt es sich bei den von der Schweiz unbehelligten Personen nicht um subalterne Regierungs­beamte oder in Westeuropa unbekannte Mitglieder des russischen Parlaments. Sondern grösstenteils um mutmasslich schwer­kriminelle Männer: zum Beispiel um einen Ex-Präsidenten, Mitglieder einer Söldnertruppe und um russische Spione und Hacker.

Fall 1: Der Ex-Präsident

Die Schweiz verschont zum Beispiel Wiktor Janukowitsch, den prorussischen, ehemaligen Präsidenten der Ukraine. Janukowitsch musste im Februar 2014 die Ukraine fluchtartig verlassen, nachdem die Bevölkerung wochenlang auf dem zentralen Maidan in Kiew und in zahlreichen Provinzstädten gegen ihn protestiert hatte. Bei den als «Euromaidan» bezeichneten Protesten kamen mehr als hundert Menschen ums Leben. Dabei setzten Scharfschützen auch Schweizer Gewehre gegen das ukrainische Volk ein.

Janukowitsch hatte damals entschieden, ein bereits fertig ausgehandeltes Assoziierungs­abkommen mit der Europäischen Union nicht zu unterzeichnen und stattdessen engere Bande zu Russland zu knüpfen. Zudem hatte er einen ausschweifenden Lebensstil zelebriert, dies ganz im Gegensatz zu den ärmlichen Verhältnissen in der Bevölkerung.

Janukowitsch lebte in einer 137 Hektaren grossen Residenz ausserhalb Kiews am Ufer des Flusses Dnjepr, hatte einen eigenen Golfplatz, 35 Fahrzeuge – die meisten von ihnen Oldtimer –, einen Flügel mit John-Lennon-Autogramm, goldene WC-Sitze und einen Zoo mit Straussen.

Mit seiner Flucht nach Russland entzog sich Janukowitsch einem Haftbefehl wegen des Verdachts, einen Massenmord an Zivilisten in Auftrag gegeben zu haben. Fünf Jahre später verurteilte ihn ein ukrainisches Gericht in Abwesenheit zu 13 Jahren Haft wegen Hochverrat.

Die Schweiz, Österreich und Liechtenstein froren Janukowitschs Vermögenswerte wegen mutmasslicher Geldwäscherei Ende Februar 2014 ein. Im Oktober 2017 bestätigte der Europäische Gerichtshof die Sanktionen gegen Janukowitsch sowie dessen Sohn.

Seit März 2019 steht Janukowitsch mit weiteren prominenten Ukrainern auf der thematischen Sanktionsliste «Ukraine». Auf der Schweizer Sanktionsliste fehlt er hingegen.

Zum Update

Obwohl die Menschenrechts­verletzungen im Krieg gegen die Ukraine immer massiver werden, obwohl auch andere Schweizer Medien das Thema aufgegriffen haben: Beim Bund will man weiterhin mutmassliche russische Schwer­kriminelle nicht sanktionieren. Warum? Wie ist die Lage genau bei Wiktor Janukowitsch? Hier gehts zum Update: «Drum prüfe, wer sich ewig windet».

Fall 2: Die Söldner­truppe

Auch die berüchtigte Gruppe Wagner fehlt auf der Schweizer Sanktionsliste. Der rechtsextremen Söldnertruppe werden unter anderem in Syrien schwere Menschenrechts­verletzungen angelastet. Sie soll zudem Anfang März im Auftrag von Wladimir Putin versucht haben, den ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski zu ermorden. Der britische Geheimdienst geht gegenwärtig davon aus, dass demnächst rund tausend Wagner-Angehörige in der Ostukraine kämpfen werden.

Bekanntheit erlangte die Gruppe Wagner während des Kriegs im Donbass in den Jahren 2014 und 2015, als sie separatistische Kräfte der selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk unterstützte. Offiziell ging die russische Regierung damals auf Distanz: Es handle sich um Soldaten im Urlaub, war im russischen Staatsfernsehen zu hören.

2016 aber verlieh Putin dem Gründer der Gruppe Wagner einen Orden. Dmitri Utkin ist Veteran beider Tschetschenien­kriege und Anhänger Adolf Hitlers, weshalb er seine paramilitärische Miliz auf den Namen von dessen Lieblings­komponisten Richard Wagner getauft hat. Als Financier der rechtsextremen Truppe gilt Jewgeni Prigoschin. Er wird auch «Putins Koch» genannt, weil seine Catering-Unternehmen bei Staats­banketten zum Zug kommen.

Die Söldner der Gruppe Wagner traten in den letzten acht Jahren in Syrien, in Libyen, Mali, Moçambique, im Sudan, auf Madagaskar und in der Zentralafrikanischen Republik in Erscheinung. Ihnen werden schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen: Enthauptungen, Folterungen, Vergewaltigungen und Plünderungen.

Auf der Schweizer Liste fehlen die Gruppe Wagner und mit Stanislaw Dychko und Waleri Sacharow zwei ihrer Söldner. Sie wurden von der EU im Dezember 2021 sanktioniert.

Fall 3: Die Spione

20. August 2020: Der russische Oppositions­politiker Alexei Nawalny sitzt in einem Flugzeug, das von der sibirischen Stadt Tomsk nach Moskau fliegt. Er beginnt sich unwohl zu fühlen, begibt sich auf die Toilette, schreit gequält und verliert dann das Bewusstsein. Der Pilot optiert für eine Notlandung im Flughafen Omsk. Nawalny wird ins Spital eingeliefert, wo er im Koma liegt und künstlich beatmet wird.

Zwei Tage später wird Nawalny nach Deutschland geflogen und in die Berliner Charité eingeliefert. Nach einem Monat wird er aus dem Spital entlassen. Gemeinsam mit der Recherche-Agentur Bellingcat bringt er einen Agenten des russischen Geheimdienstes FSB am Telefon dazu, die Tat zu gestehen. Wenig später kehrt Nawalny nach Russland zurück. Dort wird er verhaftet, verurteilt und sitzt momentan eine Haftstrafe ab in einem russischen Straflager in Pokrow.

Untersuchungen der deutschen Bundeswehr und verschiedener Labore ergeben, dass Nawalny mit einem chemischen Kampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Die Spur führt somit nach Russland, da das Nervengift in der Sowjetunion entwickelt und bereits beim Anschlag auf den abtrünnigen russischen Ex-Geheimdienstler Sergei Skripal eingesetzt wurde.

Als Verantwortlichen für die chemischen Waffenbestände im russischen Verteidigungs­ministerium setzte die EU deshalb Vizeminister Pawel Popow auf die Sanktionsliste. Ebenso den russischen General­staatsanwalt Igor Krasnow, der für die Verhaftung und Anklage Alexei Nawalnys verantwortlich ist, und das Staatliche Forschungsinstitut für organische Chemie, das für die Zerstörung der chemischen Waffen aus der Sowjetzeit zuständig ist.

Die Schweiz verzichtete bisher darauf, diese Namen und Institution zu sanktionieren.

Dasselbe gilt für zwei russische Spione, die bei der Vergiftung des russischen Ex-Agenten Sergei Skripal eine zentrale Rolle gespielt haben sollen. Skripal, damals 66 Jahre alt, wurde im März 2018 gemeinsam mit seiner Tochter im südenglischen Salisbury vergiftet – mit dem in der Sowjetunion entwickelten Nervengift Nowitschok, wie die britischen Behörden kurz darauf mitteilten.

Skripal und seine Tochter lagen wochenlang im Spital, überlebten den Anschlag aber knapp. Skripal war im früheren Leben ehemaliger Oberst des russischen Militär­nachrichten­dienstes GRU gewesen, wurde in den 1990er-Jahren aber vom britischen Geheimdienst MI6 rekrutiert und half in der Folge, mehrere russische Agenten zu enttarnen. Die russischen Behörden kamen ihm auf die Schliche und steckten ihn ins Gefängnis. Skripal kam im Rahmen eines Agententauschs 2010 frei und liess sich in Salisbury nieder.

Die Blutproben der Skripals wurden im Labor Spiez untersucht, einer Fachstelle des Bundesamts für Bevölkerungs­schutz, die auf chemische und biologische Waffen spezialisiert ist. Russland versuchte das Schweizer Labor 2018 zu hacken.

Drei Tatverdächtige im Fall Skripal hielten sich vor dem Anschlag mehrmals in der Schweiz auf, wie der «Tages-Anzeiger» enthüllte. Einer davon, ein Agent namens Alexander Mischkin, fehlt auf der Schweizer Sanktionsliste. Dasselbe gilt für Ruslan Boschirow, gegen den in Grossbritannien wegen der Vergiftung Skripals ein Gerichtsverfahren läuft. Beide wurden von der EU mit Sanktionen belegt. Nicht aber von der Schweiz.

Auf der Schweizer Sanktionsliste fehlen zudem sechs Hacker, die 2015 den Deutschen Bundestag in Berlin angriffen und 2018 versuchten, das Wi-Fi-Netzwerk der in Den Haag ansässigen Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu infiltrieren.

«Peinliches Bild der Inkompetenz»

Die Republik hat das Staats­sekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag letzter Woche mit den Recherchen konfrontiert, erhielt zunächst aber keine Antworten. Erst am Freitagabend sah sich die zu Parmelins Departement gehörende Behörde imstande, zur Anfrage Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat habe «zur Kenntnis genommen, dass die EU unter gewissen thematischen Sanktions­regimes russische Staatsbürger sanktioniert hat», teilte eine Seco-Sprecherin mit. Die Schweiz sei jedoch weder rechtlich noch politisch verpflichtet, die Sanktionen der EU zu übernehmen. «Die Beurteilung erfolgt von Fall zu Fall aufgrund verschiedener aussenpolitischer, aussen­wirtschafts­politischer und rechtlicher Kriterien.»

Welche Überlegungen konkret zum Ergebnis führten, dass 27 russische und ukrainische mutmassliche Schwerkriminelle, drei staatliche Behörden und die Gruppe Wagner zwar von 27 Mitgliedsstaaten der EU, nicht aber von der Schweiz sanktioniert wurden, sagte die Sprecherin nicht. Offen ist somit auch, ob der Bundesrat bewusst entschieden hat, diese natürlichen und juristischen Personen zu verschonen, oder ob er sie bloss vergessen hat.

Klar ist hingegen: Die von der Schweizer Regierung seit Wochen wiederholte Behauptung, sie habe die EU-Sanktionsliste vollständig übernommen, stimmt in dieser Absolutheit nicht.

Die 27 russischen und ukrainischen Staatsbürger dürfen darum sogar in die Schweiz einreisen – allerdings nicht über ein EU-Land, wie das Staatssekretariat für Migration bestätigt. Immobilien kaufen und Geschäfte tätigen ist ebenfalls erlaubt, wie das Seco auf Anfrage der Republik schreibt. Im Wege stehen könnten dem höchstens die Banken, die sich in der Regel freiwillig an die Sanktionen der EU halten – und damit weiter gehen als der Bundesrat.

Wenig Verständnis für die aktuelle Sanktionspolitik hat Mark Pieth, emeritierter Strafrechts­professor der Universität Basel und Korruptions­experte. Ihn überzeugt die Reaktion des Bundesrates und der Bundes­verwaltung nicht: «Es ist ausserordentlich problematisch, wie sich die Behörden die Verantwortung zuschieben», sagt er. «Das ergibt insgesamt ein peinliches Bild der Inkompetenz.»

Das Staatssekretariat Seco geht auf einzelne Namen nicht ein, lässt aber ein Türchen offen: Eine allfällige Übernahme der thematischen Sanktionen der EU im Rahmen des Embargo­gesetzes werde «derzeit bundesintern diskutiert».

Der Bundesrat habe dazu noch keinen Beschluss gefasst.

Hinweis: In einer früheren Version schrieben wir, auf der Schweizer Sanktions­liste fehle neben 27 russischen und ukrainischen Staats­bürgern auch der belarussische General Alexander Wolfowitsch. Das ist falsch. Nachdem Wolfowitsch Ende Februar von der EU sanktioniert worden war, setzte ihn am 4. März auch die Schweiz auf die Liste. Zudem hiess es in einer früheren Version, Alexei Nawalny sei im August 2021 vergiftet worden. Es geschah jedoch im August 2020. Wir bitten für die Fehler um Entschuldigung.

In einer früheren Version war zudem der Titel der Tabelle in diesem Text nicht ganz präzise. Wir haben ihn entsprechend angepasst.

Mittlerweile haben wir zu diesem Artikel auch ein Update publiziert, das sich mit den weiteren Entwicklungen befasst und die Lage bei Wiktor Janukowitsch präzisiert: «Drum prüfe, wer sich ewig windet».

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einem Monatsabonnement oder einer Jahresmitgliedschaft!