Der Bührle-Skandal erreicht das Bundeshaus

Das Debakel um die Sammlung des Kanonen­königs im Zürcher Kunsthaus ruft das Parlament in Bern auf den Plan. Eine geplante Motion fordert eine nationale Experten­kommission. Sie soll künftig helfen, strittige Besitz­ansprüche auf Kunst­werke zu klären.

Von Daniel Binswanger, 26.11.2021

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Der Chipperfield-Bau des Zürcher Kunst­hauses sollte ein kultureller Meilen­stein sein – und wird zum erinnerungs­politischen Desaster. Zu viele Fragen im Zusammen­hang mit der Bührle-Stiftungs-Sammlung, die jetzt im Erweiterungs­bau gezeigt wird, sind ungeklärt, zu heftig sind die Reaktionen in der nationalen und der inter­nationalen Öffentlichkeit. Die Schweiz steht vor einem Scherben­haufen. Jetzt ist die Politik gefordert.

Das Kunsthaus ist in erster Linie eine Zürcher Angelegenheit. Unter dem öffentlichen Druck haben Stadt und Kanton nun angekündigt, die Herkunfts­forschung der Stiftungs­sammlung einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Sie tragen für den Transfer der Bührle-Bilder ins öffentlich subventionierte Museum die Verantwortung, an ihnen ist es jetzt auch, eine Lösung zu finden. Zudem haben sich inzwischen Vertreterinnen der Kunst­szene und der breiteren Zivil­gesellschaft mit einer Petition zu Wort gemeldet. Der nötige Prozess der Bereinigung des Skandals muss auf lokaler Ebene in Gang kommen.

Zur Serie

Emil Bührle, grösster Nazi-Waffenlieferant im Zweiten Weltkrieg, schrieb eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Kriegs­schuld. Der Transfer seiner Sammlung ins Zürcher Kunsthaus ist ein Akt kollektiver historischer Verdrängung. Zur Übersicht.

Doch der Bührle-Skandal hat nicht nur eine lokale, sondern auch eine nationale und internationale Dimension. Er wirft ein Schlag­licht auf Versäumnisse der Schweiz im Umgang mit Kultur­gütern, die zu Zeiten der NS-Herrschaft unter zweifel­haften Umständen die Hand wechselten.

Nicht umsonst haben sich vor knapp drei Wochen die ehemaligen Mitglieder der Bergier-Kommission, darunter zahlreiche international renommierte Historiker, mit einem dringenden Appell an die Öffentlichkeit gewandt. Ihre wichtigste Forderung: Auch der Bund muss aktiv werden. Die Schweiz braucht eine nationale beratende Kommission für Restitutions­fragen.

Helvetischer Nachhol­bedarf

Das Bewusstsein für die Problematik des Umgangs mit Kultur­gütern, die während der Nazi­herrschaft ihren ursprünglichen Besitzern abhanden­gekommen sind, hat sich in den letzten zwanzig Jahren international stark entwickelt. Zahlreiche europäische Staaten haben spezialisierte Instanzen geschaffen, die einen verantwortungs­vollen Umgang mit solchen Kultur­gütern garantieren sollen. Deutschland, Österreich, die Niederlande, Frankreich und Grossbritannien – sowohl NS-Täter- als auch NS-Opfer-Nationen – haben allesamt Kommissionen ins Leben gerufen, die bei der Klärung von strittigen Besitz­ansprüchen beratend intervenieren können.

Doch die Schweiz ist bisher in diesem Feld nicht aktiv geworden. Dieses Versäumnis sollte rasch behoben werden. Und zwar aus mehreren Gründen.

Erstens hat die Eidgenossenschaft genau wie die überwiegende Mehrzahl der westlichen Demokratien 1998 die sogenannten «Washingtoner Richt­linien» und 2009 die «Erklärung von Theresien­stadt» unterzeichnet. Diese inter­nationalen Verpflichtungen sind zwar rechtlich nicht bindend, sollten vom Bund aber dennoch nicht kalt­schnäuzig missachtet werden. Unser Land muss auf seine offiziellen Erklärungen berufen werden können, so wie andere Länder auch. Bereits die Erklärung von Washington forderte die Staaten dazu auf, sogenannte Restitutions­kommissionen einzurichten. Es wäre höchste Zeit, dass der Bundesrat seinen Worten Taten folgen liesse.

Zweitens besteht in der Schweiz in diesem Bereich ein ausgeprägter Handlungs­bedarf. Die Eidgenossenschaft hat als neutrales, nicht besetztes Land während des Zweiten Weltkriegs eine führende Rolle als Umschlag­platz für Kultur­güter gespielt; nicht nur auf Anbieter-, sondern auch auf Sammler­seite konnte der Kunst­handel während der problematischen Kriegs­jahre ungehindert und teilweise sogar mit besonderer Intensität fortgesetzt werden. Der Schweiz stünde es deshalb gut an, ihre Verantwortung so wahr­zunehmen, dass sie nicht hinter den Anstrengungen anderer europäischer Länder zurücksteht.

Drittens hat sich in der Schweiz im Bereich der NS-belasteten Kultur­güter eine Unter­scheidung etabliert, die überwunden werden sollte: die Unter­scheidung zwischen «Raub­kunst» und «Flucht­kunst». Als Raub­kunst bezeichnet man gemeinhin Kunst­werke, die von den Nazis expropriiert, ihren Besitzerinnen also im eigentlichen Sinn geraubt wurden. Diese Fälle sind gut aufgearbeitet, und in der Regel wurden die betreffenden Werke restituiert. Raubkunst­fälle können immer wieder von neuem auftauchen, scheinen aktuell in der Schweiz aber nicht in grosser Zahl offen zu sein.

Ganz anders sieht die Lage bei der sogenannten Flucht­kunst aus. So werden Werke bezeichnet, welche Opfer der Nazi­verfolgung – fast immer jüdische Sammler – während der Kriegs­jahre verkaufen mussten, sei es, um die sogenannte Reichs­flucht­steuer zu bezahlen, sei es, um auf der Flucht zu überleben. Solche Verkäufe erfolgten häufig nicht freiwillig, und immer wieder wurde die Notlage der Verkäuferinnen ausgenutzt. Oft wurden auch zu niedrige, nicht markt­gerechte Preise für die Werke bezahlt oder gar die ausgemachten Geld­summen gar nie überwiesen.

Verfolgungs­bedingter Verlust

Die Frage, ob eine Verkaufs­transaktion von «Flucht­kunst» korrekt und markt­gerecht verlief – und die Hand­änderung deshalb als legitim zu betrachten ist – oder ob sie missbräuchlich und «konfiskatorisch» war, ist häufig schwierig aufzuklären. Ihre Beantwortung erfordert nicht nur eine genaue Rekonstruktion der Provenienz, also der konkreten Besitzer­wechsel, sondern muss auch die Erforschung der genauen biografischen Umstände, unter denen die Verkäufer handelten, und eine Einschätzung der Geschäfts­beziehungen in ethischer Hinsicht zwischen Käuferin und Verkäufer umfassen.

Die Beurteilung solcher Fälle ist anspruchs­voll. Es wäre deshalb wünschens­wert, dass sich auch in der Schweiz ein qualifiziertes Experten­gremium dieser wichtigen Aufgabe annimmt.

Da der Rechts­weg häufig nicht mehr gangbar ist, werden diese Fälle nach aktueller Praxis nämlich ganz einfach dem Gutdünken der heutigen Besitzerinnen überlassen. Wenn sich diese aufgeschlossen zeigen für «faire und gerechte Lösungen», können solche Lösungen auch gefunden werden – wie das zum Beispiel der Umgang des Kunst­museums Bern mit dem Gurlitt-Legat eindrücklich demonstriert. Doch wenn der gute Wille fehlt, können sich die Nach­fahren von Vorbesitzerinnen, die einen Anspruch auf verloren gegangene Werke stellen, in der Schweiz gar nicht zur Wehr setzen.

Das ist eine unhaltbare Situation. Der Bührle-Fall führt eindrücklich vor Augen, zu welch skandalösen und rufschädigenden Ergebnissen diese Rechts­lücken letztlich führen können. Er sollte Anlass sein, jetzt Abhilfe zu schaffen.

Schliesslich gibt es noch einen vierten wichtigen Grund, weshalb die Schweiz ihre institutionelle Infra­struktur zur Beurteilung von Kultur­güter­verlusten ausbauen muss. In den letzten Jahren hat auch das Bewusst­sein für die oft äusserst problematischen Umstände von Kultur­güter­transfers aus kolonialen Kontexten zugenommen. Auch hier besteht Aufarbeitungs- und potenzieller Restitutions­bedarf, auch hier ist in der Schweiz bisher noch wenig geschehen. Es handelt sich um ein anderes Themen­feld als der Umgang mit Kunst­werken, die belastet sind durch NS-Verfolgung, aber es besteht dasselbe Defizit. Auch Restitutions­fragen im Zusammen­hang mit Kunst aus kolonialen Kontexten sollten künftig in Über­einstimmung mit internationalen Standards geprüft werden können. Auch zu diesem Zweck muss ein geeignetes Experten­gremium institutionalisiert werden.

Der SP-Nationalrat Jon Pult will deshalb nun eine Motion lancieren, um den Bundesrat zum Handeln aufzufordern. Er will eine permanente, unabhängige Experten­kommission einrichten, die solche strittigen Fälle beurteilen und Empfehlungen abgeben kann. «Es geht hier absolut nicht um Partei­politik», sagt Pult auf Anfrage der Republik.

«Ich bin überzeugt, dass sich für eine beratende Kommission ein breiter Konsens finden lässt. Mit der Bührle-Stiftung muss Zürich ins Reine kommen. Aber die Schweiz steht hinter den Washingtoner Richtlinien und der Erklärung von Theresien­stadt. Es geht hier um Grund­sätze der historischen Verantwortung im Umgang mit Kultur­gütern, die international akzeptiert sind. Aus meiner Sicht sollten der Bundesrat und das Parlament diese Grund­sätze nun auch umsetzen.» Zur Ausarbeitung seiner Motion hatte Pult im Übrigen einen berufenen Berater: den Kunst­rechts­experten Andrea Raschèr, der seinerzeit als Gesandter der Eidgenossenschaft die Washingtoner Richt­linien mitaushandelte.

Unterstützung erhält der Vorstoss auch vom Schweizerischen Israelitischen Gemeinde­bund (SIG), von der Dach­organisation des Schweizer Judentums. In einem Communiqué hält der SIG fest, dass die Einrichtung einer beratenden Kommission für Restitutions­fragen, die sich an vergleichbaren Institutionen im Ausland orientiert, sein dringender Wunsch ist. Es gebe keine Alternative dazu, die Washingtoner Richt­linien hochzuhalten und in strittigen Fällen in deren Rahmen nach Lösungen zu suchen.

Raschèr und der SIG plädieren auch für eine Änderung des juristischen Sprach­gebrauchs. Bisher wird in der Schweiz mit der Unter­scheidung von Raub- und Fluchtgut operiert, was international nicht üblich und juristisch problematisch ist. Die Experten schlagen deshalb vor, dass der Begriff des «NS-verfolgungs­bedingt entzogenen Kultur­gutes» ins Zentrum der Restitutions­debatten rücken soll. Mit diesem in der bundes­deutschen Praxis geläufigen Ausdruck wird ein klares Kriterium benannt, weshalb der Hand­wechsel eines Kultur­guts gegebenen­falls als problematisch betrachtet werden und nach einer «fairen und gerechten Lösung» gesucht werden muss. Der Fluchtgut-Begriff dagegen mag zwar für Historikerinnen seinen Nutzen haben, ist juristisch aber zu unscharf und sorgt für Verwirrung. Allein schon die Präzisierung der Terminologie könnte die Beurteilung von problematischen Provenienzen in Zukunft erleichtern.

Das Bundesamt für Kultur zeigt sich Praxis­änderungen gegenüber im Prinzip offen – glänzt bisher aber vor allem durch konsequente Zurück­haltung. Benno Widmer, der Leiter der Sektion Museen und Sammlungen, welcher die Anlauf­stelle Raubkunst angegliedert ist, betonte letzte Woche gegenüber den Medien, es gebe in der Schweiz nur wenige Fälle von strittigen Rückgabe­forderungen – und deshalb auch keinen Handlungs­bedarf. Auch die Anfrage der Republik wurde in diesem Sinne beantwortet.

Widmer selber war 2012 jedoch in die immer noch nicht geklärte Forderung nach Rückgabe eines Gemäldes von Claude Monet involviert, das die Erben von Max Emden an die Bührle-Stiftung richten. Allerdings musste sich der Leiter der Anlauf­stelle Raubkunst unverrichteter Dinge aus dem weiter schwelenden Disput wieder zurück­ziehen, weil gemäss aktueller Regelung der Bund nur dann beratend beistehen darf, wenn beide Konflikt­parteien das wünschen. Der Fall illustriert mit aller Deutlichkeit, weshalb dringender Handlungs­bedarf besteht und endlich ein vernünftiges institutionelles Setting auf die Beine gestellt werden sollte.

Jetzt ist das Parlament gefordert.

Zur Podiumsdiskussion

Am 20. November 2021 diskutierte ein hoch­karätiges Panel über die drängenden Fragen im Nachgang des Zürcher Bührle-Skandals in einer Veranstaltung von Republik und «Kosmos». Hier gehts zum Podcast des Gesprächs.

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