Mörgelnde Medien, neuer Anlauf für Rentenreform und eine neue Bleibe für die Schweizergarde
Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (125).
Von Reto Aschwanden, Dennis Bühler, Bettina Hamilton-Irvine und Cinzia Venafro, 26.11.2020
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«Berset: Erpressung und Vertuschung»: So überschrieb die «Weltwoche» einen Artikel, den sie letzten Samstag online veröffentlichte. Geschrieben hatte ihn der abgewählte SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli.
Im Kern dreht sich die Geschichte darum, dass Bundesrat Alain Berset Ende 2019 von einer Frau erpresst worden war: Sie drohte damit, persönliche Korrespondenz sowie Fotos des Innenministers zu veröffentlichen, falls dieser ihr nicht 100’000 Franken überweise. Berset zeigte die Frau an, kurz darauf wurde sie von der Bundesanwaltschaft verhaftet. Vor gut zwei Monaten wurde die Frau der versuchten Erpressung schuldig gesprochen.
Was in der Korrespondenz stand und auf den Bildern zu sehen war, möchten Sie gerne wissen? Nun, das wissen wir nicht. Bersets Anwalt sagte: «Man könnte es problemlos auf Instagram stellen.» Aber uns interessiert das nicht. Denn deutlich relevanter als die Frage, womit Berset erpresst wurde, ist die Frage, ob die «Weltwoche» zu Recht über den Vorgang berichtete. Daran bestehen erhebliche Zweifel.
«Jede Person – dies gilt auch für Prominente – hat Anspruch auf den Schutz ihres Privatlebens.» So steht es im Kodex des Schweizer Presserats, in dem Medienethikerinnen festgeschrieben haben, woran sich ein Journalist zu halten hat. Von öffentlichem Interesse seien private Tätigkeiten von Politikerinnen nur dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts stehen. Bei Vorgängen, die nicht nur die Privat-, sondern gar die Intimsphäre betreffen, ist die Schwelle noch höher anzusetzen.
Auf den «Fall Berset» angewandt, heisst das: Berichtenswert ist er dann – und nur dann –, wenn belastbare Hinweise vorliegen, dass der Gesundheitsminister seine Stellung missbraucht hat, um die Strafverfolgungsbehörden oder die Justiz zu beeinflussen.
Dies insinuierte «Weltwoche»-Autor Mörgeli in seinem Artikel zwar mehrfach, doch blieb er jeglichen Beleg schuldig. Sein Werk strotzt vor Mutmassungen. «Ob allenfalls hinter den Kulissen Geld floss, ist nicht bekannt», schrieb er beispielsweise. Oder: Zwar habe die Bundeskriminalpolizei das Einverständnis der Frau eingeholt, bevor sie ihre Datenträger löschte, doch sei «in der achtstündigen Polizeihaft mutmasslich Druck auf sie ausgeübt» worden. Anschliessend berichteten etliche Medien bereitwillig und ausführlich über die Erpressung und scheuten sich nicht, ebenfalls Gerüchte in die Welt zu setzen.
Gezielt arbeitete Mörgeli zudem mit Fragen – ein bei Journalisten beliebtes Mittel, wenn Belege fehlen: «Kommt der Einsatz der obersten Strafverfolgungsbehörde zur Bereinigung einer magistralen Privatangelegenheit einem Missbrauch gleich?» Oder: «Machten sich hier Staatsorgane gar zu Komplizen einer Vertuschung?»
Wir machen es uns nun einfach und stellen ebenfalls eine Frage: Ist Mörgeli überhaupt Journalist – oder vor allem ein frustrierter Ex-Politiker?
Und damit zum Briefing aus Bern.
Reform: So will der Bundesrat die Renten retten
Worum es geht: Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf zur Reform der beruflichen Vorsorge. Im Fokus steht dabei die zweite Säule. Am Mittwoch verabschiedete er seine Botschaft zuhanden des Parlaments. Zentrale Punkte sind dabei:
Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet wird, soll von 6,8 auf 6 Prozent sinken.
Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, soll von 24’885 auf 12’443 Franken halbiert werden.
Die ersten 15 Jahrgänge, die unter dem neuen System in Rente gehen werden, erhalten einen Zuschlag zwischen 100 und 200 Franken.
Die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten sollen verringert werden.
Warum Sie das wissen müssen: Die letzte Reform der Schweizer Altersvorsorge fand 1997 statt. 2017 scheiterte ein Reformvorschlag an der Urne. Anpassungen bleiben aber nötig, denn das geltende System ist auf Dauer nicht finanzierbar. So ist der geltende Mindestumwandlungssatz nicht haltbar, weil das Zinsniveau zu tief liegt und die Menschen immer älter werden. Das Modell, das der Bundesrat nun vorschlägt, wurde auf dessen Wunsch von den Sozialpartnern – dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travailsuisse – erarbeitet. Das Rentenniveau soll bis zu einem Lohn von 60’000 Franken erhalten bleiben. Für höhere Löhne resultiert eine Renteneinbusse bis zu 8 Prozent.
Wie es weitergeht: Weil der neue Vorschlag von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam ausgearbeitet wurde, scheint er zunächst relativ breit abgestützt. Allerdings gibt es auch Opposition, etwa vom Gewerbeverband und vom Pensionskassenverband Asip. Auch bei den bürgerlichen Parteien gibt es viele Vorbehalte. Womöglich kommt darum ein Alternativvorschlag zum Zug, der von verschiedenen Interessenverbänden gemeinsam erarbeitet wurde. Dieser würde höhere Renteneinbussen bringen, obwohl der Sparbeginn von 25 auf 20 Jahre gesenkt würde.
Organspenden: Bundesrat schlägt Systemwechsel vor
Worum es geht: Der Bundesrat will dafür sorgen, dass mehr Organe für Transplantationen verfügbar sind. Zwar lehnt er die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» ab, die will, dass verstorbene Personen automatisch zu Organspenderinnen werden, wenn sie nichts anderes festgelegt haben. Sein indirekter Gegenvorschlag sieht – wie auch die Initiative – vor, dass die Ablehnung einer Organspende nach dem Tod explizit festgehalten werden muss. Nach dem Willen des Bundesrats sollen aber auch Angehörige die Organentnahme verweigern können, wenn das dem Willen des Verstorbenen entspricht.
Warum Sie das wissen müssen: In der Schweiz sterben immer wieder Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Die Wartelisten sind im internationalen Vergleich lang. 2019 gab es 157 Organspenden von Verstorbenen, 39 davon waren Herzen. Im selben Jahr warteten 141 Menschen auf ein neues Herz. Laut Umfragen wäre eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bereit, nach dem Tod Organe zu spenden. Bisher gilt aber: Wer Organe spenden möchte, muss dies klar festhalten, etwa mit einem Spenderausweis – den nur gut 16 Prozent der Bevölkerung haben. Liegt keine explizite Zustimmung vor, müssen in bestimmten Fällen die Angehörigen von frisch Verstorbenen entscheiden, ob ein Organ entnommen werden darf.
Wie es weitergeht: Sowohl bei einer Annahme der Initiative wie auch bei einer Verabschiedung des Gegenvorschlags dürfte die Zahl der Organspenden in der Schweiz steigen.
Genitalverstümmelung: Was die Schweiz dagegen tun will
Worum es geht: In der Schweiz leben schätzungsweise 22’400 Frauen und Mädchen, die von einer Genitalverstümmelung betroffen sind oder in Gefahr sind, eine solche zu erleben. Seit 2012 steht die Verstümmelung der weiblichen Genitalien unter Strafe. Auch wer seine Tochter im Ausland beschneiden lässt, kann in der Schweiz verurteilt werden. Trotzdem wurde bisher erst ein einziger Täter dem Richter zugeführt. Natalie Rickli (SVP), damals noch Nationalrätin, forderte 2018 vom Bundesrat einen Bericht über die Massnahmen der Schweiz gegen Genitalverstümmelung. Dieser liegt nun vor. Er zeigt unter anderem auf, welche Formen der Beschneidung in der Schweiz vorkommen und in welchen Regionen das Problem am grössten ist.
Warum Sie das wissen müssen: Obwohl die Beschneidung von Mädchen eine Straftat ist, wird sie in der öffentlichen Debatte nur wenig thematisiert. Dabei ist die weibliche Genitalverstümmelung weltweit als Menschenrechtsverletzung anerkannt.
Wie es weitergeht: Der Bundesrat betont, Repression allein verhindere keine Verstümmelung, da sie beispielsweise somalische und eritreische Gemeinschaften als Tradition verstünden: «Es zeigte sich in den letzten Jahren, dass das Strafrecht allein kein Umdenken bewirken oder tief verwurzelte Überzeugungen und Wertesysteme verändern kann.» Es brauche differenzierte Handlungsansätze, um diese schweren Körperverletzungen mit gravierenden seelischen Folgen nachhaltig zu bekämpfen. Konkret beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz und bildet ein interdisziplinäres Gremium.
Lauber-Nachfolge: Neue Kandidaten müssen her
Worum es geht: Die schwierige Geschichte um die Schweiz und ihre Bundesanwälte wird ein Kapitel länger: Am Mittwoch konnte sich die Gerichtskommission der Bundesversammlung auf keinen der zwei vorgeschlagenen Kandidaten einigen. Der Freiburger Andreas Müller (parteilos) und der Genfer Olivier Jornot (FDP), die in der Endauswahl standen und zweimal angehört wurden, fielen beide durch. Keiner der Kandidaten bringe «sämtliche persönlichen und beruflichen Fähigkeiten mit, die es heute für ein derart exponiertes Amt braucht», teilt die Gerichtskommission mit. Sie will die Stelle erneut ausschreiben.
Warum Sie das wissen müssen: Die Bundesanwaltschaft steht unter Dauerbeschuss. Zuletzt musste Bundesanwalt Michael Lauber seinen Posten räumen, weil er in der Untersuchung um Korruption beim Weltfussballverband Fifa Treffen mit Fifa-Chef Infantino nicht dokumentiert hatte. Doch die Probleme mit der Bundesanwaltschaft begannen schon früher: Valentin Roschacher sorgte zwischen 2000 und 2006 für Wirbel mit spektakulären Verfahren, die im Fiasko endeten. Sein Nachfolger Erwin Beyeler wurde nach nur einer Amtszeit abgewählt.
Wie es weitergeht: Der Rekrutierungsprozess geht jetzt wieder von vorne los. Voraussichtlich in der Frühjahrssession will Gerichtskommissionspräsident Andrea Caroni (FDP) dem Parlament neue Kandidaten präsentieren.
Öffentlicher Verkehr: Strafanzeigen wegen Subventionsbetrug
Worum es geht: Das Bundesamt für Verkehr hat gegen das Bahnunternehmen BLS und die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) Strafanzeige eingereicht. Laut einer Medienmitteilung vom Dienstag sollen die Unternehmen Bund und Kantone getäuscht und zu hohe Subventionen bezogen haben. Schon letzten Freitag waren nach der Veröffentlichung eines Untersuchungsberichts drei der fünf Verwaltungsräte der Verkehrsbetriebe Luzern zurückgetreten.
Warum Sie das wissen müssen: Subventionen für den öffentlichen Verkehr sind anfällig für Betrugsfälle. 2018 wurde bekannt, dass Postauto Schweiz jahrelang die Buchhaltung frisiert und dadurch fast 80 Millionen Franken Subventionen zu viel vom Bund erhalten hatte. Die neuen Fälle zeigen, dass es auch bei anderen Leistungserbringern des öffentlichen Verkehrs Probleme gibt. Dies hat auch mit zunehmendem Kostendruck zu tun, da viele Transportunternehmen mittlerweile gewinnorientiert arbeiten. In Luzern hat sich denn auch niemand persönlich bereichert. Stattdessen erzielten die Verkehrsbetriebe aus dem subventionierten Betrieb Gewinne und bezahlten der Stadt daraus eine Dividende von einer Million Franken.
Wie es weitergeht: Bund und Kantone verlangen die Rückzahlung der zu viel bezogenen Subventionen samt Strafzinsen. Die BLS will die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unterstützen. Auch die VBL begrüssen die Strafuntersuchung: Die zurückgetretenen Verwaltungsräte würden sich als Privatpersonen der Untersuchung stellen.
Machtmissbrauch und Übergriffe: Neue Vorwürfe gegen RTS und RSI
Worum es geht: Ungewollte Küsse, anzügliche Kommentare und systematischer Machtmissbrauch: Bei Radio Télévision Suisse (RTS) und dem Tessiner Pendant Radiotelevisione Svizzera (RSI) sind diverse Beschwerden über Sexismus und sexuelle Belästigung gemeldet worden. Zunächst hatte die Westschweizer Zeitung «Le Temps» eine Recherche über das Gebaren des ehemaligen Moderators Darius Rochebin veröffentlicht. Bei RTS habe eine «Kultur des Schweigens» geherrscht. Nun weitet sich die Affäre ins Tessin aus: Rund 30 Beschwerden über Belästigungsvorfälle und Mobbing bei RSI sind bei der Mediengewerkschaft SSM eingegangen.
Warum Sie das wissen müssen: Seit der #MeToo-Debatte kommen immer wieder Belästigungsvorwürfe und Machtmissbräuche ans Tageslicht. Nach dem Bundeshaus ist die Debatte nun bei der gebührenfinanzierten SRG angekommen.
Wie es weitergeht: Zwei externe Stellen untersuchen derzeit die bekannt gewordenen Belästigungsvorwürfe bei RTS: Zudem überprüfe die Revision der SRG vorhandene Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden. Darius Rochebin, der seit Herbst beim französischen Nachrichtensender LCI eine Talkshow mit berühmten Persönlichkeiten moderiert, hat eine Verleumdungsklage gegen «Le Temps» eingereicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Konzernverantwortung: Bundesgericht lässt die Kirche im Dorf
Worum es geht: Die Jungfreisinnigen haben in vier Kantonen Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Sie stören sich daran, dass an etlichen Schweizer Kirchtürmen orange Fahnen hängen und im Komitee «Kirche für Konzernverantwortung» mehr als 650 Pfarreien und Kirchgemeinden die Annahme der Konzernverantwortungsinitiative empfehlen. Mit ihren Beschwerden wollten die Jungfreisinnigen den Kirchen verbieten, Werbung für die Initiative zu machen. Am Dienstag hat das Bundesgericht ihr Gesuch um vorsorgliche Massnahmen abgewiesen.
Warum Sie das wissen müssen: In drei Tagen wird über die Konzernverantwortungsinitiative abgestimmt. Gemäss jüngsten Umfragen wird das Ergebnis sehr knapp ausfallen. Entsprechend wird noch auf den letzten Metern mit allen Mitteln gekämpft. So schaltete Glencore nicht nur ganzseitige Inserate in Schweizer Zeitungen, sondern wollte den Initianten auch mit einer Klage vor dem Zuger Obergericht verbieten, über die Zustände in einer bolivianischen Mine zu berichten. In einem ersten Entscheid hat das Gericht superprovisorische Massnahmen jedoch abgelehnt. Ebenfalls auf dem Rechtsweg geht die Junge SVP gegen den politischen Gegner vor. Sie stellte Strafanzeige gegen das Hilfswerk Solidar Suisse, weil dieses Bundesgelder in Werbung für die Initiative gesteckt hatte.
Wie es weitergeht: Am Sonntag steht fest, ob sich eine Mehrheit der Stimmbevölkerung und der Stände für die Initiative ausspricht. Damit geht einer der längsten und erbittertsten Abstimmungskämpfe der jüngeren Schweizer Geschichte zu Ende. Unabhängig vom Ergebnis werden die Diskussionen weitergehen: In den Kirchen darüber, wie weit sie sich in die Politik einmischen sollen; und in Wirtschaftsverbänden, die die Initiative bekämpfen, darüber, wie sie wieder mehr Einfluss gewinnen können.
Millionenspende der Woche
Die Schweizergarde im Vatikan – Sie wissen schon, diese jungen Herren mit den lustigen Kostümen – braucht eine neue Unterkunft. Die aktuelle, 150 Jahre alte macht keinen Staat mehr. Und weil die Gardisten laut Papst «einen strengen Alltag haben und sich rund um die Uhr für meine persönliche Sicherheit einsetzen», will der Vatikan ihnen für 55 Millionen Franken ein neues Zuhause bauen. So weit, so verständlich. Deutlich verwirrender wird es bei der Frage, wer das bezahlen soll. Denn der Vatikan selber ist es nicht – oder zumindest nicht nur. Dafür wollen unsere Bundesrätinnen Viola Amherd (CVP), Ignazio Cassis (FDP) und Ueli Maurer (SVP) 8 Millionen Franken aus der Bundeskasse beisteuern. Blöd nur, dass für so eine Spende die Rechtsgrundlage zu fehlen scheint: Der Bundesrat darf nur maximal 5 Millionen Franken selber verteilen. Entsprechend scheiterte der Antrag im Gesamtbundesrat, wie der «Tages-Anzeiger» gestützt auf «zuverlässige Quellen» berichtet. Doch so schnell gibt sich Verteidigungsministerin Amherd nicht geschlagen: Offenbar will sie sich nun direkt auf einen sehr allgemein gehaltenen Verfassungsartikel stützen, der besagt, dass der Bundesrat «die auswärtigen Angelegenheiten besorgt». Ob der Heilige Stuhl diesen Sondereffort gebührend schätzt, ist nicht bekannt. Auch ist nicht klar, warum der Vatikan nicht selber für den Bau aufkommt – Fachleuten zufolge verfügt er immerhin über ein nettes kleines Vermögen von rund 12 Milliarden Euro.
Illustration: Till Lauer