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Caspar Humm
Rechtsanwalt. Vater. Bürger. etc.
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Danke an die Republik für diese fantastisch spannende, Recherche über einen sehr bedenklichen Fall. Solche Recherchen sind viel aufwändiger und teurer als das Kopieren von Agenturmeldungen, aber so enorm wichtig für das Funktionieren unserer Demokratie.

Leider ist es mit dem Rechtsstaat auch in der Schweiz oft weniger weit her, als man meinen dürfte, sobald andere Interessen im Spiel sind.

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Ein intakter Rechtsstaat ist das Rückgrat der Demokratie. Deshalb ist sehr beunruhigend, was wir in den letzten paar Jahren über die Behörden im Kanton Graubünden vernommen haben. Dass die Republik bei diesen Enthüllungen an vorderster Front steht, ehrt sie.

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Der Republik ein herzliches Dankeschön für diese, einmal nehr, investigative Topleistung. Langsam frage ich mich: In was für einer Bananenrepublik leben wir denn? Hat sich der Kanton GR vom Rest der CH abgenabelt und modelliert eine eigene Gerichtsbarkeit? Nach dem Fall A. Quadroni ein weiterer schwarzer Flecken in den Bergen. Das Vertrauen des Bürgers und Bürgerin in die 3. Gewalt im Staat wird durch solche Manöver massiv untergraben. Ich hoffe nur, dass die Sauhäfeli/Saudeckeli Mentalität nicht duchschlägt und die Antwort bei den anstehenden Wahlen im Kantonsrat entsprechend ausfällt. Allerdings stellt sich mit langsam die Frage: Ist die ganze Gerichtsbarkeit im Kanton GR marode, hat das System und ist somit eine Gesamtprüfung nötig, oder sind das nur atypische Ausreisser.

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so fahrtüchtig wie eine Parkbank

Wenigstens eine Formulierung zum Schmunzeln in diesem sonst so erschreckenden Bericht. Einmal mehr steht mein Heimatkanton da wie eine Bananenrepublik. Ich hoffe, der grosse Rat rettet die Ehre des Kantons und seines obersten Gerichts. Spottgedichte schreiben bei sich stapelnden Pendenzen macht keine besonders gute Falle. Brennend finde ich die Frage, was genau mit dieser Abtretenserklärung ist, wie die in die Akten kam, dann aber nie berücksichtigt wurde und am Schluss trotzdem das Urteil nahezu auf den Kopf stellen kann. Wer profitiert denn von dieser Korrektur?
Ich hoffe und bin eigentlich sicher, Anja Conzett und Stefanie Hablützel bleiben dran an dieser Goldader für feinnasige Rechercheurinnen. Kompliment für die Vernetzung und den wachen Blick für Bemerkenswertes weit ab vom Zürcher 'Nabel der Welt'.
Dem Richter Schnyder wünscht man guten Mut und einen langen Schnauf. Das wird sicher unschön in diesen engen Verhältnissen.

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Eine weitere üble Geschichte aus Graubünden. Übel genug ohne die Calanda und Himalaya Übertreibungen. Schreiben was ist, hätte gereicht.

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Anja Conzett
Reporterin
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Lieber Herr M.

Ich mag Puristen, ich werde nur selbst nie einer sein.

Bitte sehen Sie mir das nach.

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Guter Bericht. Was mir fehlt, ist eine Erläuterung dieser Abtretungs­erklärung. Obwohl diese von den Parteien wie geschrieben nicht zur Sprache gebracht wurde, war sie dennoch in den Akten. Wieso gabs die überhaupt, bzw. Was sagt der Geschädigte dazu? Scheinbar hat er sie geschrieben und wohl unterschrieben bzw es unterlassen, diese zurückzuziehen.

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Anja Conzett
Reporterin
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· editiert

Vielen Dank für die Frage!

Das Gericht Maloja diente in der Angelegenheit als Depotstelle. Dort wurde das Dokument hinterlegt, jedoch wie bereits geschrieben nicht im Rahmen einer offiziellen Eingabe der prozessbeteiligen Parteien.

Gemäss Patrick Schmit stammt das Dokument aus einem anderen Fall. Er sagt, er könne einwandfrei belegen, dass die Zession aus einem anderen Verfahren stammt – einem Verfahren, das 2013 abgeschlossen wurde. Ihm wurde das Dokument in diesem Zusammenhang auch nie vorgelegt, was prozessrechtlich im allermindesten schwierig ist.

Die Erben des Anwalts hätten durchaus klagen können, dass nun doch durch den abgeänderten Urteilsspruch Patrick Schmit derjenige ist, der klagen musst, ist alles andere als eine Nebensächlichkeit.

Der springende Punk bezüglich der Zession ist aber, dass der Gerichtspräsident dieses von der Depotstelle überreichte, im Prozess auch gemäss Brunner irrelevante Dokument, nicht auf seine Legitimität überprüft hat, und dennoch in das Urteil einfliessen liess – und das alles ohne noch einmal mit seinen Kollegen Rücksprache zu halten.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Naja, der Richter hat schon einen Punkt: das Urteil wurde nicht abgeändert. Alles, was abgeändert wurde, sind die Zahlungsmodalitäten in der Vollzugsanweisung. Es ist beispielsweise denkbar, dass der Erbe mit seinem Anwalt vereinbart hat, dass letzterer die Zahlung für ihn treuhänderisch entgegennimmt, da der Erbe ja oft lange abwesend war. Und da der Anwalt selbst verstorben ist, treten seine Erben an seine Stelle. So kann die Abänderung des Dokuments durchaus als Präzisierung verstanden werden, so wie wenn anstelle von "soll an X ausbezahlt werden" präzisiert wird: "soll an Konto Y bei der Bank Z zugunsten X ausbezahlt werden". In dem Beispiel wäre der direkte Empfänger des Geldes auch plötzlich nicht mehr X, sondern die Bank von X.

Wie schon P. H. kommentiert hat, ist der springende Punkt in diesem Fall die umstrittene Abtretungserklärung. Solange es keinen Hinweis darauf gibt, dass der Richter wusste, dass diese umstritten ist, muss man davon ausgehen, dass hier keine böse Absicht vorliegt, sonder lediglich eine Präzisierung im Rahmen des Einpflegens der handschriftlichen Notizen ins finale Dokument. Die grosse Unbekannte hier ist das Verhältnis zwischen dem Erben und seinem verstorbenen Anwalt. Sofern hier Ungereimtheiten bestehen, sind diese in einem separaten Verfahren zu klären.

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Ein treuhänderisches Mandat ist eine berufliche Verpflichtung, die beim Tod des Mandatars mit Sicherheit nicht einfach an seine natürlichen Erben übergeht, die ja vielleicht ganz andere Berufe haben. Dieser Erklärungsversuch macht für mich keinen Sinn. Man darf gespannt sein, was weitere Recherchen bringen.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Ja, aber eine Abtretung erlischt nicht einfach zusammen mit dem Mandat. Die abgetretene Forderung müsste von den Erben mit einer zweiten Abtretungserklärung wieder zurückübertragen werden.

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Anja Conzett
Reporterin
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· editiert

Lieber Herr M.

Ich habe keine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, weshalb ich an dieser Stelle auf den Experten verweise, gemäss dem es sich hier klar um eine unzulässige Änderung des Dispositivs handelt. Bitte lesen sich auch den Abschnitt, in dem Professor Schäfer auf die Änderung eines Dispositivs im Rahmen eines reinen Auszahlungshinweises eingeht.

Was als Manipulation eines Dispositivs durchgeht, wurde zudem von der Parlamentarischen Untersuchungskommission im Fall Schubarth definiert.

Hier noch der ungekürzte Paragraph:
"Der Begriff «Urteilsmanipulation» bedarf vorweg einer Klärung. Unter Urteilsmani-
pulationen werden im Folgenden Abänderungen des Entscheides in dem Sinne
verstanden, dass ein Dispositiv den Parteien anders eröffnet wird als es von den
urteilenden Richtern gefällt worden ist. Das Dispositiv umfasst die rechtlich ver-
bindlichen Anordnungen des Gerichts. Als Hauptpunkt enthält das Dispositiv den
Entscheid über das eingereichte Rechtsmittel, im Fall des Kassationshofes der Nich-
tigkeitsbeschwerde, der Verwaltungsgerichtsbeschwerde oder der staatsrechtlichen
Beschwerde. Dieser Entscheid lautet zum Beispiel: «Auf die Nichtigkeitsbeschwer-
de wird nicht eingetreten.», «Die Nichtigkeitsbeschwerde wird abgewiesen.», «Die
staatrechtliche Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, gutgeheissen und das
Urteil des Gerichts A des Kantons B wird aufgehoben.» oder «Die Verwaltungsge-
richtsbeschwerde wird gutgeheissen, der Entscheid des Gerichts X des Kantons Y
wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Behörde Z zurückgewie-
sen.» Weiter enthält das Dispositiv Entscheide über Gesuche, z.B. um unentgeltliche
Rechtspflege, Entscheide über Kosten, Entschädigungen und Gerichtsgebühren,
sowie die Angabe, welchen Personen und Stellen das Urteil zu eröffnen ist. Das
Dispositiv umfasst somit das Urteil im engeren Sinn und ist von der am Schluss
zugestellten Urteilsschrift, die neben dem Dispositiv auch die Begründung des
Entscheids umfasst, zu unterscheiden. Wenn die an einem Entscheid mitwirkenden
Richter über die Punkte des Dispositivs entschieden haben, ist das Urteil gefällt,
selbst wenn später noch Differenzen über die Begründung des Urteils bereinigt
werden."

Zum Zessionsdokument an sich verweise ich auf meine Anwort an P. H..

Als Zusammenfassung noch dies:

  • Die Zession wurde von keiner der Parteien eingereicht, war für den Prozess also nicht relevant – was übrigens von allen Seiten unbestritten ist

  • Durch das geänderte Urteil wird eine zusätzliche Partei in das Verfahren aufgenommen

  • Ein für den Prozess nicht relevantes Dokument, das den Parteien nicht vorgelegt wurde, und nicht auf seine Legitimität überprüft wurde, ist in den Urteilsspruch eingeflossen

  • Die Änderung erfolgte nicht durch den Spruchkörper sondern durch einen einzelnen Richter

  • Als ein anderer Richter die Rechtstaatlichkeit dieser Methoden infrage stellt wird er vom Fall ausgeschlossen – ohne dass die Parteien informiert werden – und ihm wird ihm unter Federführung des Gerichtspräsidenten ein Amtsenthebungsverfahren angehängt

Und das ist der springende Punkt in diesem Fall.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Ich bin auch ein Laie, doch die gemäss Artikel "unverständliche" Stellungnahme des beschuldigten Richters ergibt für mich durchaus Sinn. Ich vermute, der Richter hat im letzten Moment die Abtretung gefunden und dann die Anweisung dahingehend abgeändert, dass diese berücksichtigt wird - aus Angst, dass die Anweisung aus der ursprünglichen Fassung eine Zahlung an die falsche Person ausgelöst hätte.

Besser wäre es natürlich gewesen, diese Änderung entweder mit den anderen Richtern abzusprechen und gleichzeitig das Regionalgericht in Maloja darauf hinzuweisen, dass die Abtretung nicht geprüft wurde und dass es in dessen Verantwortung steht, die Zahlung an die richtige Person vorzunehmen. Das war ein Fehler. Der grösste Fehler wurde aber meines Erachtens vom Erben selbst begangen, indem er nach der Zustellung des Urteils die Beschwerdefrist hat verstreichen lassen.

Die spannenden Fragen drehen sich wie erwähnt um die Zession: wer hat sie eingereicht? (Sie kann ja nicht aus dem nichts erschienen sein.) Im harmlosesten Fall war dies der Anwalt des Erben zu Beginn zusammen mit der üblichen Bevollmächtigung, diesen rechtlich zu vertreten. Dann ist die Aussage, es sei eine "zusätzliche Partei in das Verfahren aufgenommen" worden, nämlich falsch. Es wurde nicht eine neue Partei aufgenommen, sondern eine von Anfang an involvierte Person (der Anwalt) ist verstorben und damit die Erben automatisch an seine Stelle getreten.

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Ein Kanton in der Dauerkrise: Repower, Ems, Therme Vals, Baukartell, Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft.. Nur das Versagen einzelner? Oder ein Systemfehler? Es ist ein kulturelles Problem: Die Protagonisten wissen: "Ich werde schon durchkommen; vielleicht ein Aufschrei, oder ein Bericht oder dann eine Anzeige. Aber in den Institutionen sitzen ja meine Kollegen und werden mich dann schon lassen!" Schonungslose Arbeit ist gefragt.

Danke für diese Arbeit Anja Conzett und Stefanie Hablützel!

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Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Das sind ja wieder Mal unglaubliche Zustände in Graubünden... vielen Dank an Frau Conzett und die Republik, dass Sie hier dranbleiben!
(Und eine kleine Korrektur: Graubünden "war" nicht der Zehn-Gerichte-Bund, sondern der Freistaat der Drei Bünde bestand aus dem Gotteshausbund, dem Oberen/Grauen Bund und dem Zehn-Gerichte-Bund. Aus den drei Bundeswappen entstand das heutige dreiteilige Graubündner Kantonswappen.)

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Danke für den Hinweis! Wird korrigiert.

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Anja Conzett
Reporterin
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Danke für den Hinweis! Allerdings prangt am Basler Rathaus nur die Flagge des Zehn-Gerichte-Bunds, die andern Bünde sind nicht vertreten, deshalb die leicht missverständliche Konstellation.

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Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Da muss ich direkt mal nachschauen gehen! Ist mir noch nie aufgefallen. (Und: warum wohl...?)

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Danke für diesen Bericht - für solche Recherchen und Beiträge bin ich bei Republik mit dabei ... Auch das Dialog-Fenster ist interessant und hilfreich. Go on ....

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Christa Huber
Öffentliche Whistleblowerin
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Der Fall bestätigt einfach einmal, dass Whistleblower mit allen Mitteln mundtot gemacht werden und letztlich die Looser sind.

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Whistleblower? Das hat der Schweizer Komiker Emil einmal so schön in einem Satz zusammengefasst: "Das ischt bei uns nicht vorgesehen."

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Rentner
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Einmal mehr ein herzliches Dankeschön, diesmal für diese aufdeckende Reportage.

Dass Amtspersonen Dokumente fälschen kommt vermutlich öfter vor als bekannt ist oder wird. Ich selber bin vor Jahren Opfer einer Datumsfälschung eines Kantonspolizisten geworden, der zum Schutz eines in den späten 50-er Jahren bekannten Schweizermeisters im Radsport, der mir gegenüber Todesdrohungen geäussert hatte, das Datum meiner Anzeige fälschte, sodass die Staatsanwaltschaft auf die Anzeige nicht eintrat. Die Strafanzeige gegen den Polizisten wurde dann von der Staatsanwaltschaft äusserst widerwillig entgegengenommen. Die Anklagekammer des Kantons schmetterte in der Folge meine Klage mit einem rechtsbeugenden Entscheid, der die Fälschung mit Problemen in der EDV begründete, ab. Leider war dieser Entscheid letztinstanzlich und ein Weiterzug vor Bundesgericht nicht möglich.

Aus eigener Erfahrung sehe ich die trotz aller Ungerechtigkeiten vermutlich vergleichsweise sehr hohe Rechtssicherheit in der Schweiz steter Gefährdung ausgesetzt, weil die finanziellen Hürden für zivilrechtliche Klagen gegen Rechtsverstösse einfach zu hoch sind. Damit droht eine Rechtsverwilderung im Kleinen, weil wegen der hohen Anwaltskosten kaum jemand bereit ist, aus prinzipiellen Gründen gegen Rechtsverstösse, die nur mit geringem finanziellen Schaden verbunden sind, Klage zu erheben. Und selbst dann, wenn eine in ihrem Recht verletzte Person in der Lage ist, selbständig und nur mit einem beratenden Anwalt zur Seite, dessen Kosten wie in meinem jüngsten Fall bis zu 5000 Fr. von einer Rechtsassistenzversicherung gedeckt sind, Zivil- und Strafklage zu führen, schrecken viele vor dem damit verbundenen Aufwand zurück. Die dadurch begünstigte Rechtsverwilderung bereitet den Boden für die zunehmende ‚unblutige oder gewaltarme‘ Kriminalität, die möglicherweise weit bedrohlicher ist für unsere Gesellschaft als die in manchen Medien völlig überbewertete ‚blutige oder gewaltsame‘ Kriminalität, die seit langem, mindestens in ihren gewaltsamsten Formen, rückläufig ist.

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Ganz tolle Recherche! Die Selbstherrlichkeit eines Richters, der so uneinsichtig ist, dass es schreit. Mit wenig Gerechtigkeitssinn und etwas Menschenverstand scheint uns Normalos die Situation klar. Juristen (hier: klar Männer) brauchen da scheinbar etwas länger und bemühen Professoren um Stelllungnahmen? Schade, dass mutige Leute wie Schnyder dann noch gemobbt werden. Ihm wünsche ich alles Gute!

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Vielleicht von Interesse: Die im Bericht zitierten Urteile des Kantonsgerichts Graubünden ZK1 16 35 vom 15.5.2018 und ZK1 19 6 vom 29.5.2019 sind in anonymisierter Fassung im Internet publiziert. Aus dem zweiten Urteil vom 29.5.2019 geht hervor, wie die Abtretungserklärung in die Prozessakten kam und welchen Inhalt sie hat.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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· editiert

Danke, das ist sehr relevant und bestätigt verschiedene in anderen Kommentaren gemachte Vermutungen. Die Abtretungserklärung hat der Anwalt des Erben zusammen mit den anderen Unterlagen dem Bezirksgericht Maloja übergeben und dieses hat später alle Unterlagen an die kantonale Instanz weitergeleitet. Auch bestätigt das Urteil vom 29.5.2019, dass die Anweisung, an wen die Zahlung zu leisten sei, nicht "materiell", sondern nur "formell" rechtskräftig sei, und deshalb jederzeit auf Begehren hin abgeändert werden könnte. Mit anderen Worten: der Erbe braucht lediglich das Gericht in Maloja mittels Begehren zu überzeugen, dass die Abtretungserklärung ungültig ist und der Betrag deshalb an ihn auszuhändigen sei. Damit sind die Zahlungsanweisungen auch nicht teil des materiellen Urteils und somit wurde das Urteil auch nicht im Nachhinein materiell verändert, wie das der vorliegende Artikel dem zuständigen Richter vorwirft.

Hier übrigens noch der Link:
http://www.lawsearch.gr.ch/download…200123.pdf

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Anja Conzett
Reporterin
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· editiert

Lieber Herr M.

Zum Ersten: Ich bin beeindruckt, dass Sie sich sogar in Gerichtsurteile knien. Gratulation zu diesem Engagement!

Zum Zweiten: Auch ich habe beide Urteile gelesen, doch die Einschätzung darüber, ob das Verhalten des Gerichtspräsidenten zulässig ist, überlasse ich den vielen Richterinnen und Rechtsprofessoren, die ich sowie mein Kollege und meine Kollegin vom SRF angefragt haben.

Wenn Sie es besser wissen als die Experten, dann ist das so.

Aber dann müssen wir hier auch nicht mehr weiter diskutieren.

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Welch juristischer Dschungelhindernislauf! Dabei wäre der Sachverhalt einfach zu klären: Was hat es mit dem Dokument auf sich, das die Erb-Umverteilung rechtfertigen könnte? Gestern habe ich "j'accuse" über Alfred Dreyfus (Frankreich, vorletztes Jahrhundert) gesehen - verblüffende Parallelen! Nicht verpassen: https://lunchkino.ch/, wie auch "10vor10" heute Abend!

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Anja Conzett
Reporterin
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Exakt!
Genau das hätte der Gerichtspräsident tun müssen: abklären, was es mit dem Dokument auf sich hat – und natürlich first and foremost: den Spruchkörper erneut einberufen bevor man das Dispositiv abändert.

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Die verlinkte Stellungnahme von Brunner (https://cdn.republik.space/s3/repub…runner.pdf) kann nicht aufgerufen werden. 403 forbidden.

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Eine super Leistung von Republik!
Und dass auch der damalige Präsident des Bundesgerichts im Jahre 2002 einen Urteilsspruch abgeändert und mit einem seiner Richter-Kollegen vor dem Versenden nicht mal besprochen hatte, ist schon frappant und wirft Fragen auf; vor allem dann, wenn es sich um eine 180° Kehrtwendung gehandelt haben sollte. Bei einer Änderung des Urteilsspruches geht es ja nicht nur um die Bereinigung der Begründung.

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Danke fürs Follow-Up zu diesem Drama. Und wie so oft: schuld ist der andere. Oder die Umstände. Oder das Wetter. Das war ja auch immer schon so, wie es jetzt gerade ist. Zumindest gegenüber der Öffentlichkeit.

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«Was Peter Schnyder getan hat, ist wahnsinnig mutig.» Er hat einfach getan, was getan werden musste. Finde nicht, dass das mit Mut viel zu tun hat. Eher mit Aufrichtigkeit.

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(durch User zurückgezogen)
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