Zwei Richter, eine halbe Million – und ein Kanton in der Krise

Hat der Präsident des Kantonsgerichts Graubünden ein Urteil gefälscht? Das sagt zumindest einer seiner Richterkollegen. Worauf dieser gefeuert werden soll. Ein Justizkrimi.

Eine Recherche von Anja Conzett, 05.02.2020

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Der Fall ist schnell erzählt.

Zwei Bündner Kantonsrichter sind sich uneinig. Der eine, Richter Peter Schnyder, bezichtigt den andern, Gerichtspräsident Norbert Brunner, ein von der Kammer beschlossenes Urteil in einem Erbstreitfall heimlich massiv abgeändert zu haben.

Der Gerichtspräsident wiederum behauptet, er habe das Urteil nur bereinigt, und findet das Verhalten seines Kollegen so unmöglich, dass er – mit Unterstützung des Gesamtgerichts – bei der Justiz­kommission ein Amts­enthebungs­verfahren gegen seinen Ankläger beantragt. So berichten es die «Südostschweiz» und das «Regionaljournal Graubünden».

Es handelt sich bei dieser Geschichte also entweder um einen Streit zwischen zwei Richtern, die ihr Ego nicht in den Griff kriegen. Oder aber um einen ausgewachsenen Justiz­skandal – denn einen Richter, der seine Kollegen übergeht und eigenmächtig ein Urteil abändert, hat es in der Geschichte der Schweizer Rechtsprechung noch nicht gegeben.

Da sich beide Richter sowie die Justiz­kommission mit Verweis auf das Amtsgeheimnis nur spärlich bis gar nicht äussern, war es bislang unmöglich, die Situation einigermassen vernünftig einzuschätzen.

Aber es gibt noch eine weitere Partei. Und die redet jetzt zum ersten Mal.

Patrick Schmit ist Franzose, Pariser, hat nie in der Schweiz gelebt und ist unterdessen 70 Jahre alt. Die Stimme am Telefon ist klar, die Worte sind gewählt – doch der Mann ist hörbar aufgebracht.

Verständlich: Patrick Schmit ist der Erbe, der durch die Urteilsänderung – oder je nachdem «Ergänzung» – eine halbe Million Franken aus dem Nachlass seines Vaters nicht erhalten soll. Stattdessen wird das Geld einer Partei zugesprochen, die noch nicht einmal Teil des Verfahrens war. So wenigstens will es das Kantonsgericht Graubünden. Oder genauer: So will es Gerichtspräsident Norbert Brunner.

Das Urteil ist Schmit zwar schon länger bekannt. Was genau sich am Bündner Kantonsgericht bei der Urteils­findung zugetragen haben soll, wissen er und sein Anwalt aber erst seit einigen Tagen. Seit dem 20. Januar, um genau zu sein.

An diesem Tag kommt Post vom Bundesgericht in der Kanzlei an, die Schmit vertritt: eine Beschwerde von Richter Schnyder gegen das Kantonsgericht Graubünden.

Die Beschwerde liegt der Republik vor. Und der Plot, der darin steht, ist alles andere als schnell erzählt.

Eine halbe Million haben – oder nicht

Diese Geschichte hat zwei Ebenen. Die erste Ebene betrifft den geprellten Erben Patrick Schmit. Und aus seiner Perspektive sah der Fall bis zur Post vom Bundesgericht so aus:

Das Übel beginnt mit einem Urteil des Regionalgerichts Maloja aus dem Jahre 2015.

Schmits Vater ist da bereits seit 13 Jahren tot. Seinen Wohnsitz hatte er zuletzt im Oberengadin, seinen Nachlass in vier Testamenten geregelt. Im Urteil wird das Erbe unter den drei Söhnen aufgeteilt.

Patrick Schmit erhält nach langem Hin und Her rund 125’000 Franken weniger, als ihm aus seiner Sicht zusteht. Er geht in Berufung.

Als das Kantonsgericht im Sommer 2018 sein Urteil im Fall Schmit verschickt, ist Schmits Anwalt in Graubünden verstorben. Alles, was Schmit in der Schweiz noch hat, ist ein Freund, dem seine Post zugestellt wird. Während das Urteil dort ankommt, ist Schmit gerade mit seiner Leidenschaft beschäftigt: Der pensionierte Offshore-Logistiker für Gas- und Ölgewinnung verbringt seinen Ruhestand am liebsten damit, die Weltmeere im Segelboot zu überqueren. Oft ist er mehrere Monate unterwegs.

Die Nachricht, dass das Urteil angekommen ist, erfährt er per Satelliten­telefon. Schmit geht davon aus, dass er entweder 375’000 oder 500’000 Franken geerbt hat, und macht sich keine weiteren Gedanken. Erst als er zurückkehrt, stellt er mit Schrecken fest: Er erbt – rien.

Zwar wurde ihm vom Kantonsgericht recht gegeben – eine halbe Million stünde ihm zu –, aber das Geld soll nicht ihm, sondern den Erben seines verstorbenen Anwalts ausbezahlt werden, die nicht einmal Teil des Verfahrens waren: mit Berufung auf eine Abtretungs­erklärung, von der in diesem Zusammenhang nie die Rede gewesen war.

Gemäss diesem Dokument tritt Schmit sein Erbe an seinen verstorbenen Anwalt ab respektive an dessen Erben. Nur wurde die Abtretungs­erklärung von keiner der Prozess­parteien eingereicht – sie war also nicht offiziell Teil des Verfahrens. Schmit hatte folglich nie die Möglichkeit, sich dazu zu äussern, was an sich schon unzulässig ist.

Schmit ist fassungslos – und zu spät. Die Frist für eine Beschwerde vor Bundesgericht ist abgelaufen.

Er besorgt sich einen neuen Anwalt in der Schweiz. Auch der kann sich nicht erklären, was passiert ist. Die beiden stellen ein Revisions­begehren, legen Belege vor, dass die Abtretungs­erklärung nichtig ist – und zeigen das Kantonsgericht bei der Staatsanwaltschaft Graubünden an: Anzeige gegen unbekannt wegen Amtsmissbrauch.

Am 29. Mai 2019 wird das Gesuch um Urteilsrevision abgewiesen. Ohne die Hintergründe zu kennen, werten Schmit und sein Anwalt die Begründung vorläufig als Etappensieg. Denn das Kantonsgericht krebst in einem wichtigen Punkt zurück: Die Gültigkeit des Dokuments, in dem Schmit angeblich seinen Erbanteil an den unterdessen verstorbenen Anwalt abtritt, sei noch nicht sicher – Schmit könne gegen die Erben klagen.

Im abgewiesenen Revisionsentscheid sieht Patrick Schmit einen Hoffnungsschimmer. Dann kommt Post vom Bundesgericht.

Ein Hoffnungsschimmer also. Doch Fragen bleiben bei Schmit und seinem neuen Anwalt: Wie kommt das Kantonsgericht dazu, ein Urteil anhand eines Dokuments zu fällen, das aus dem Nichts kommt – ja, von dem es noch nicht einmal abgeklärt hat, ob es legitim ist?

Aber die Geschichte hat noch eine weitere Ebene.

Und mit jedem Detail wird die Sache absurder.

«Ein gravierender Vorfall»

Als Rechtsanwalt Gabriel Nigon im Namen Patrick Schmits das Revisions­gesuch stellt und Anzeige erstattet, ist sein Ziel «ein vorsichtiges Fischen nach Antworten». Mit der Grösse des Fisches, den er an Land zieht, hat er nicht gerechnet.

«In den kühnsten Träumen hätten wir uns das nicht vorstellen können», sagt Nigon in seiner Kanzlei am Basler Marktplatz; auf dem Schreibtisch ausgebreitet die Bundesgerichts­beschwerde «Peter Schnyder gegen das Kantonsgericht Graubünden».

In der Beschwerde schildert Richter Schnyder, wie es zum Urteil kam. Und vor allem: was danach geschah.

Doch eins nach dem anderen.

Am 15. Mai 2018 kommt es am Kantonsgericht Graubünden zu einem Urteil im Erbstreit Schmit.

Die erste Zivilkammer des Gerichts, die sich aus Schnyder, Gerichtspräsident Brunner und einem weiteren Richter zusammensetzt, beschliesst: Das Regionalgericht Maloja hat nicht sauber gearbeitet – Patrick Schmit stünde mehr Geld zu, als von der ersten Instanz vorgesehen. So steht es im unbereinigten Urteil, das Schnyder der Beschwerde anhängt.

Das nach der Besprechung des Gremiums gefasste, unbereinigte Urteil.

Am 20. August wird das Urteil verschickt – zwar mit dem gleichen Beschluss­datum, unterzeichnet vom Vorsitzenden, Gerichtspräsident Brunner, im Namen aller drei Richter der ersten Kammer – aber mit anderem Urteilsspruch:

Das von Gerichtspräsident Brunner geänderte Urteil.

Im März 2019 landet das Revisionsgesuch auf dem Schreibtisch von Richter Schnyder. Der stellt fest, dass ein anderes Urteil als von der Kammer beschlossen an die Parteien verschickt wurde.

Am 13. März 2019 schreibt Schnyder an das Gesamtgericht.

Dort hält er fest: «Dass (das Urteil) nach der Beratung (…) in einem wesentlichen Punkt geändert wurde, ohne dass eine weitere Beratung oder eine Zirkulation stattgefunden hätte». Weiter schreibt Schnyder, dass die Abtretungs­erklärung, die zur Änderung des Urteils führte, erst nach der Beratung des Richter­gremiums auftauchte – also für den Prozess nicht relevant sei. Und er klagt an, dass das Dokument vom Aktuar nach Rücksprache mit Gerichtspräsident Brunner dennoch «ohne weitere Umstände» nachträglich ins Protokoll und Urteil aufgenommen wurde.

In der Mail, die Schnyder an seine Kollegen sendet, steht die Empörung nicht nur zwischen den Zeilen. Schnyder spricht von einem gravierenden Vorfall, den es so rasch wie möglich zu bereinigen gelte.

Und er verlangt, dass das Urteil für nichtig erklärt wird. Das begründet er einerseits inhaltlich – weil eine Nichtpartei des Verfahrens begünstigt wird; andrerseits formal – weil das versendete Urteil nicht dem entspricht, was das zeichnende Gremium beschlossen hat.

Einen Tag später schreibt Schnyder einen Nachtrag: Dort hinterfragt er die Gültigkeit der Abtretungs­erklärung an sich und stellt ein Ausstandsgesuch: Der zuständige Aktuar sowie Gerichtspräsident Brunner sollen aufgrund der schwerwiegenden formellen und materiellen Rechts­verletzungen, die sie in diesem Fall begangen haben, von der Beratung des Revisions­gesuches ausgeschlossen werden.

Weiter weist er darauf hin, dass die Verfahrens­parteien, also auch Patrick Schmit, gemäss Gesetz vom Ausstands­verfahren und dessen Gründen informiert werden müssten.

Doch dazu kommt es nicht. Zumindest nicht durch das Kantonsgericht.

Stattdessen wird Peter Schnyder drei Wochen später der Fall entzogen.

Es ist nicht das Einzige, was ihm entzogen werden soll.

Der Präsident, seine Gesetze, sein Gericht

Rechtsanwalt Gabriel Nigon hält nichts von Polemik. Statt Vorwürfe zu machen, will er lieber besonnen vorgehen. Er zieht in Erwägung, Schnyders Ausschluss aus dem Verfahren anzufechten – schliesslich hat sein Mandant Schmit Anrecht auf einen intakten Spruchkörper respektive Recht darauf, informiert zu werden, wenn Richter ausgetauscht werden. Aber das gelte es erst gründlich zu prüfen. Wie es mit dem Gerichtspräsidenten Brunner weitergehe, habe ihn als Anwalt ausserhalb dieses Verfahrens nicht zu interessieren. Nur so viel: «Ich kann mir einfach beim besten Willen keinen Reim darauf bilden, welche Überlegungen einen erfahrenen Magistraten wie den Gerichts­präsidenten dazu führen, diese Entscheidungen zu treffen.»

Um sicher zu sein, dass es keineswegs Usus ist, dass Richter im Gremium beschlossene Urteile im Alleingang abändern, hat seine Kanzlei verschiedene Gerichte in andern Kantonen kontaktiert.

Auch die Republik und SRF, das an dieser Recherche beteiligt ist, haben bei mehreren Richtern und Rechts­professorinnen nachgefragt. Auf die Schilderungen, was am Kantonsgericht Graubünden los ist, gab es zwei verschiedene Reaktionen:

1. betretenes Schweigen;

2. schallendes Gelächter.

Zu den Vorwürfen, ein Urteil eigenmächtig abgeändert zu haben, schreibt Norbert Brunner auf Anfrage der Republik und von SRF: «Es wurde nie ein von der Zivilkammer verabschiedetes Urteils­dispositiv abgeändert. Alles andere ist schlicht unwahr.»

Schnyders Schilderungen seien falsch, was alle übrigen an dieser Beratung anwesenden Gerichts­personen bezeugen könnten und würden. Weiter schreibt der Gerichtspräsident: «Die nachträgliche Abänderung eines verabschiedeten Urteils­spruches durch einen einzelnen Richter ohne Ermächtigung durch die Kammer ist absolut unzulässig.»

Und widerspricht sich damit selbst.

Der Beschwerde, die beim Bundesgericht liegt, ist eine Stellungnahme von Norbert Brunner beigefügt – datiert auf den 20. März 2019. Darin reagiert er auf die beiden Mails, in denen Richter Schnyder wenige Tage zuvor den Sachverhalt des geänderten Urteils schilderte und forderte, es für nichtig zu erklären.

Dass der Gerichtspräsident das Urteil ohne Rücksprache mit den andern Richtern dahingehend geändert hat, dass anstelle Schmits plötzlich eine am Verfahren nicht beteiligte Partei erben soll, streitet er gar nicht ab – nur, dass es nicht mehr in die Zirkulation gegangen sei. Gemäss Beschwerde vor Bundesgericht allerdings nicht vor Versenden des Urteils sondern zeitgleich.

Weiter gibt Brunner unverblümt zu, dass es in seiner langen Zeit im Gerichtswesen Graubündens immer wieder dazu gekommen sei, dass er «ohne irgendeine böse Absicht im Dispositiv gewisse Änderungen vorgenommen» habe. Und prahlt, damit zur erfolgreichen Rechtsprechung beigetragen zu haben.

Gerichtspräsident Norbert Brunner in einem Schreiben an seine Gerichtskollegen vom März 2019.

Auf Nachfrage lässt Brunner schriftlich mitteilen, dass das Urteilsdispositiv, das von ihm abgeändert wurde, nicht als verabschiedet gelten kann.

Was ist davon zu halten?

Nur ein Fall kommt ansatzweise in die Nähe. 2002 änderte ein Bundesrichter einen Urteilsspruch – jedoch im Mitwissen seiner beiden Mitrichter und im Einverständnis von immerhin einem. Der Bundesrichter unterliess es lediglich, das geänderte Dispositiv jenem Kollegen noch einmal vorzulegen, der gegen die Änderung war, bevor das Urteil verschickt wurde.

Die parlamentarische Untersuchungs­kommission, die den Fall untersuchte, hielt damals fest:

«Unter Urteilsmanipulationen werden im Folgenden Abänderungen des Entscheides in dem Sinne verstanden, dass ein Dispositiv den Parteien anders eröffnet wird, als es von den urteilenden Richtern gefällt worden ist. (…) Wenn die an einem Entscheid mitwirkenden Richter über die Punkte des Dispositivs entschieden haben, ist das Urteil gefällt, selbst wenn später noch Differenzen über die Begründung des Urteils bereinigt werden.»

Für Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Basel, ist der Fall am Bündner Kantonsgericht klar: «Das Urteilsdispositiv wurde in einer Art abgeändert, wie es nicht zulässig ist.»
Nur marginale Rechtschreibe- oder etwa Rechnungs­fehler dürfe man nach Beratung noch anpassen. Hier handle es sich jedoch um einen massiven Eingriff – und: «Das ist nicht einfach eine formale Frage – sondern eine, die die Legitimität des Urteils als solches betrifft.»

Schnyders Protest war also durchaus verhältnismässig.

Norbert Brunner lässt indes nicht den geringsten Zweifel gelten, dass sein Verhalten korrekt war.

In seinem Schreiben vom vergangenen Frühling stellt sich der Gerichts­präsident auf den Standpunkt, dass einzig die Aufteilung des Erbes Prozess­gegenstand war. An wen die Summen ausbezahlt werden, sei nicht Teil des Urteils. Die Hintergründe der plötzlich aufgetauchten Abtretungs­erklärung und dass Patrick Schmit sie nicht gelten lassen wolle, habe in diesem Zusammenhang nicht zu interessieren.

Weiter: Er, Brunner, habe nur sicherstellen wollen, dass das Gericht Maloja die Abtretungs­erklärung nicht übersehe. Darauf stellt er lapidar fest: Er hätte das auch in einem Brief mitteilen können.

Auf diesen Standpunkt stellt er sich heute noch. Seine Antwort auf unsere Anfrage ist so unverständlich, dass wir an dieser Stelle darauf verzichten, sie zu zitieren, und stattdessen auf seine komplette Stellungnahme verlinken.

Professor Schefer sieht es auf jeden Fall anders als der Gerichtspräsident: «Wenn es sich um einen reinen Hinweis an das Regionalgericht gehandelt hätte, hätte der ordentliche Weg eingeschlagen werden müssen», sagt Professor Schefer. Die Abänderung des Dispositivs schaffe demgegenüber zusätzliche Unsicherheit. So wie das Dispositiv jetzt sei, müsse das Regionalgericht davon ausgehen, die höhere Instanz habe die Abtretungs­erklärung auf ihre Legitimität geprüft, sagt Schefer weiter. Erst eine eingehende Prüfung der Begründung zeige auf, dass dies nicht der Fall war.

Dem ist nicht so, wie das Kantonsgericht im Revisions­entscheid unumwunden zugibt.

Was genau Brunner dazu bewogen hat, eine halbe Million Franken mir nichts, dir nichts an Dritte zu vermachen, ist auch nach Lektüre seiner beiden Stellungnahmen nicht wirklich nachvollziehbar.

Aber sie lassen trotzdem tief blicken.

In seinem Schreiben vom vergangenen März wirft Gerichtspräsident Brunner seinem Kollegen vor, mit dem «Zweihänder» aufzufahren, und schreibt weiter, er fühle sich tief in seiner Ehre verletzt. Dann fordert er, dass Schnyder selbst in den Ausstand zu treten habe, schliesslich habe er sich seine Meinung schon gebildet und wolle diese einfach durchdrücken.

Brunner schliesst das Schreiben an die Richterkollegen mit einer Mahnung: Man möge die Aussenwirkung bedenken, die durch eine Nichtigkeits­erklärung entstehen würde.

Schliesslich ist es nicht das erste Mal, dass das Bündner Kantonsgericht schlechte Presse hat.

Seit längerem ist bekannt: Am Gericht stapeln sich die Fälle, die Prozesse ziehen sich über Jahre, der Pendenzenberg ist bald höher als der Calanda – die Lage so verfahren, dass die Justiz­kommission des Grossen Rats zwei auswärtige Rechts­professoren anheuern musste, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Auch bekannt ist, dass Brunner es nicht sonderlich schätzt, wenn man ihm oder seinem Gericht auf die Finger schaut.

2017 wurde Brunner für den Journalisten-Schmähpreis «Goldener Bremsklotz» nominiert, weil er sich weigerte, Urteile zu veröffentlichen, solange diese nicht rechtskräftig waren. Die SRF-Journalistin Stefanie Hablützel, die an der Recherche zu diesem Artikel beteiligt ist, klagte deshalb vor Bundesgericht. Sie bekam recht – und Brunner eine Zurechtweisung.

Als Stellungnahme auf die «Bremsklotz»-Nomination schrieb der Gerichtspräsident ein Gedicht im Papa-Moll-Stil. Darin drückt er nicht nur seine Begeisterung für die Presse aus, sondern lässt auch durchblicken, was er vom Bundesgericht hält.

Und da man Poesie würdigen sollte:

Das alles ergibt zumindest eine Skizze zum Porträt des Gerichtspräsidenten. Aber erklärt kein Stück, was seine Motivation war – weder in der Sache Schmit noch in der Sache Schnyder.

Auch Bündner Anwälte, Politiker, die jahrelang mit Brunner zu tun hatten, sind ratlos. Eigentlich, sagen sie, sei Brunner ein ausgezeichneter Jurist. Einer der besten im Kanton. Höchstens einer sei noch besser: Peter Schnyder.

Peter Schnyder hat mit Verweis auf das Amtsgeheimnis und die laufenden Verfahren auf eine Stellungnahme an dieser Stelle verzichtet und stattdessen darauf verwiesen, was er bereits gegenüber anderen Medien verlauten liess.

Ausschlüsse und Anzeigen

Für den geprellten Erben Patrick Schmit ist Peter Schnyder ein «lanceur d’alerte» – ein Whistleblower. So weit würde sein Anwalt nicht gehen, aber: «Was Peter Schnyder getan hat, ist wahnsinnig mutig.» Gabriel Nigon blickt aus dem Fenster – gegenüber seinem Büro steht das Basler Rathaus mit den einstigen Wappen der Schweizer Kantone; gebaut, als Graubünden noch der Freistaat der Drei Bünde war.

«Dass das Bündner Kantonsgericht geschlossen Schnyders Amtsenthebung fordert, kann ich mir beim jetzigen Wissensstand wirklich nicht erklären», sagt Nigon.

Am 18. April 2019 beschliesst das Kantonsgericht Graubünden, Schnyders Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsident Brunner abzuweisen. Und die betroffenen Parteien im Erbstreit nicht über das Verfahren und seine Hintergründe zu informieren. Das Ausstands­gesuch gegen den Aktuar wird gar nicht erst behandelt.

Am 8. Mai 2019 bleibt Richter Schnyder der Beratung zum Revisions­verfahren Schmit aus Protest fern, da er, wie aus der Beschwerde vor Bundesgericht hervorgeht, das Ausstands­verfahren für widerrechtlich hält.

Statt über das Revisionsgesuch beraten die Richter unter dem Vorsitz Brunners stattdessen über ein noch brisanteres Thema: ihren Kollegen Schnyder. Das Resultat: Schnyder wird von dem Verfahren ausgeschlossen – und bekommt zusätzlich einen Maulkorb verhängt: Ihm sei es untersagt, Kontakt mit Schmit oder einer anderen Verfahrens­partei aufzunehmen.

Weiter heisst es in dem Beschluss, Schnyder habe am 8. Mai unentschuldigt gefehlt und die Richterkollegen «ungebührlich herabgesetzt und ihre persönliche Integrität in grober Weise» angegriffen. Ausserdem habe er mit seinem Verhalten Unruhe in den Betrieb gebracht.

Infolgedessen beantragt das Gericht bei der parlamentarischen Justiz­kommission, die die Oberaufsicht über die Gerichte hat, Peter Schnyder seines Amtes zu entheben.

Weitere Gründe für eine Amtsenthebung werden in dem Schreiben nicht genannt. Es wird aber darauf verwiesen, dass der Justiz­kommission noch ein Katalog zugestellt werde. Der diskutierte Fall sei lediglich der Auslöser für den Antrag gewesen, schreibt Brunner auf Anfrage, er könne aus Gründen des Persönlichkeits­schutzes aber nicht darauf eingehen.

Welche Vorwürfe sonst noch im Raum stehen, ist also unklar.

Sicher ist: Das Gesuch, Schnyder seines Amtes zu entheben, liegt seit neun Monaten bei der Justizkommission, ohne dass diese Folge geleistet hätte. Weiter betont die Kommission in einer Medienmitteilung und auch auf telefonische Anfrage, von einem laufenden Amts­enthebungs­verfahren könne nicht die Rede sein.

«Die Amtsenthebung ist die schärfste Massnahme gegen einen Richter», sagt Professor Schefer. Persönliche, charakterliche Fragen können und sollen darin behandelt werden, die Verstösse des Richters gegen seine Amtspflichten müssen aber schwerwiegend sein – zum Beispiel wenn wiederholt Prozessakten verloren gehen. Und: «Bevor man gleich eine Amtsenthebung beantragt, müsste man meines Erachtens zuerst mit niederschwelligeren Disziplinar­massnahmen eingreifen.»

Peter Schnyder ist seit Sommer letzten Jahres krankgeschrieben. Die Beschwerde, die er beim Bundesgericht eingereicht hat, richtet sich gegen das Urteil über seine beiden Ausstands­gesuche gegen Brunner – und den eigenen Ausschluss vom Verfahren Schmit.

Der Richter beklagt, dass:

– die Verfahrensparteien vom Ausstandsgesuch nicht informiert wurden – Schnyder bezichtigt deshalb die drei unterzeichnenden Richter der Geheimjustiz;

– das Ausstandsgesuch gegen den Aktuar nicht behandelt wurde;

– er ohne Ausstandsgrund vom Verfahren ausgeschlossen wurde;

– ihm vor Verfahrensauschluss kein rechtliches Gehör gewährt wurde;

– die Parteien, darunter Schmit, nicht informiert wurden, dass und unter welchen Umständen sich der originale Spruchkörper durch den Ausschluss geändert hat.

Das Bundesgericht hat Schnyders Beschwerde zwar noch nicht behandelt. Aber zumindest in einem Punkt ist es ihm indirekt bereits gefolgt – indem die obersten Richter (wie von Schnyder seit langem gefordert) Patrick Schmit und die anderen Verfahrens­parteien davon in Kenntnis gesetzt haben, was sich am Kantonsgericht abgespielt hat.

Gerichtspräsident Brunner hat nebst der Beschwerde am Bundesgericht und Schmits Anzeige wegen «Amtsmissbrauch gegen unbekannte Personen am Kantonsgericht» noch etwas anderes am Hals: Gemäss Angaben der Staats­anwaltschaft liegt auch noch eine weitere Strafanzeige vor – gegen einen namentlich nicht genannten Richter sowie einen Aktuar wegen Urkunden­fälschung. Dass es sich bei diesem Richter um Brunner handeln dürfte, ist eine sichere Wette.

«En Grisons? Non.»

Nach Monaten, in denen Gerüchte über die Zustände am Kantonsgericht in Graubünden die Runde gemacht haben, ist Bewegung in die Sache gekommen.

Die Justizkommission lässt ausrichten, dass sie seit geraumer Zeit auf Hochtouren arbeitet. SP und SVP haben in Medien­mitteilungen lückenlose Aufklärung gefordert.

Will die Justizkommission Klarheit schaffen, muss sie folgende Fragen beantworten:

Hat der Gerichtspräsident alles richtig gemacht – und ist Schnyder nichts weiter als ein inkompetenter, untragbarer Querulant?

Oder hat der Gerichtspräsident das Urteil gefälscht? Und wenn ja – warum? Hat er, wie er selbst schreibt in «Hunderten von Fällen» auch weitere Urteile in diesem Stil manipuliert? Wenn ja – wie viele?

Haben sich drei weitere Kantonsrichter der Verdunkelung mitschuldig gemacht, indem sie Schmit weder über die Ausstandsgesuche noch Schnyders Ausschluss vom Verfahren informiert hatten? Wurde Peter Schnyder von seinen Kollegen in die Krankschreibung gemobbt, genauer: Haben seine Kollegen versucht, ihn des Amtes zu entheben, schlicht weil er geltendes Recht durchsetzen wollte?

Die Zeit für Antworten ist knapp: Im Sommer wählt der Grosse Rat die Kantonsrichter. Obwohl Wahl ein grosser Begriff ist – Abwahlen gab es bisher noch keine.

Das könnte, ja müsste sich dieses Mal ändern. Denn weder Brunner noch Schnyder scheinen an einen Rücktritt zu denken. Beide im Amt zu lassen, ist nach dem Vorgefallenen so gut wie unmöglich.

Doch auch ohne den Streit der zwei Richter muss die Kommission handeln:

Einerseits weil das Kantonsgericht in seiner jetzigen Zusammensetzung offenbar bereits vor dem Skandal so fahrtüchtig wie eine Parkbank war. Andrerseits ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden seit dem Baukartell auf einem Tiefstand.

Und last, but not least gibt es einen noch gravierenderen Grund: «Sollte festgestellt werden, dass es tatsächlich eine lange Praxis solcher eigenmächtigen Abänderungen gab, und wenn man darin einen Revisionsgrund erblickt, dann könnte ein ganzer Rattenschwanz von Urteilen infrage gestellt werden», sagt Professor Schefer.

Mit anderen Worten: Dem Kantonsgericht Graubünden droht eine Flutwelle an Akteneinsichts­gesuchen.

Der Pendenzenberg könnte dadurch den Calanda vergessen lassen und Richtung Himalaja wachsen.

Es sieht nicht erfreulich aus für die Justiz in Graubünden.

Besser als auch schon sieht die Lage für Patrick Schmit aus. Optimistisch ist er trotzdem nicht. Er habe nun fast sein ganzes Vermögen für Prozesse in Graubünden ausgegeben, sagt er. Ganz zu schweigen, was es ihn an Nerven gekostet habe.

Glaubt er noch an den Rechtsstaat? «En Grison? Non.»

Wenigstens im Moment nicht.

Zum Update

Die Justiz­kommission Graubünden empfiehlt, den Richter nicht wiederzuwählen, der sich gegen die mutmassliche Fälschung eines Gerichts­urteils auflehnte – obwohl sie seine Schilderung der Umstände weitgehend bestätigt.

Zu dieser Recherche

Diese Recherche entstand als Kooperation mit Sascha Buchbinder und Stefanie Hablützel vom Schweizer Radio und Fernsehen. Ihre Beiträge finden Sie in der Radiosendung Regionaljournal Graubünden und heute Abend auf SRF 1 in «10 vor 10».

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