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Verlegerin
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Ein wichtiger Beitrag. Die zwei berichteten Urteile (gegen den Richter und gegen die Demonstranten) haben unterdrückende Wirkung auf die Berufstätigkeit der Verurteilten. Sie sind unverhältnismässig hart. Die menschenrechtliche Bewertung ist bitter nötig.

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Wenn ich denke, welchen Demütigungen einige dieser Aktivisten ausgesetzt sind: Untersuchungshaft, erkennungsdienstliche Erfassung, Nacktheit für Leibesvisitation, während selbst bei Einsturz einer Grossbank wie z.B. die CS, mit Auswirkung und Folgen für die ganze Schweiz, à-tout-prix niemand derartiger Prozedur unterzogen wird, dann wünschte ich mir eine vergleichende Instanz für Rechtspraxis. Auch die Benachteiligung "natürlicher Personen" gegenüber dem Recht "juristischer Personen" - von Institutionen -hinter denen als Akteure freilich auch immer Personen oder ganze Kollektive stehen, wäre endlich zu erwägen. 'Juristische Personen' kennen weder Untersuchungshaft noch eine Leibesvisitation, ihre Akteure bleiben in der Regel unbehelligt. Ist diese Differenz in der Rechtspraxis nicht stossend? Denn sicher will man "natürliche Personen" nicht durch juristische 'Doubles' ersetzen. Oder doch?

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Man hofft, dass sich diese Uno-Leute daneben auch noch mit ernsthaften Menschenrechts-Problemen beschäftigen. Die gibt es nämlich auch.

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Verlegerin
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Wenn wir nur den schlimmsten Menschenrechtsproblemen Aufmerksamkeit schenken, gibt es keine Menschenrechte mehr, nur noch Strafrecht. Deshalb mein Dislike.

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Man kann natürlich jede Entscheidung von Gerichten unter dem Titel "Menschenrechte" anzweifeln, wenn man die Bestrafung aus irgendwelchen Gründen als zu hart ansieht. Aber ist es die Aufgabe der Uno, Bagatellfälle wie diesen hier unter die Lupe zu nehmen? Das ist falscher Ressourceneinsatz meiner Meinung nach. Es gäbe Wichtigeres zu tun.

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Ich denke Sie unterschätzen die Wichtigkeit dieser Problematik massiv. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit sind grundlegend für eine gesunde Demokratie. Man muss nur nach Ungarn, Türkei und Polen (das zum Glück die Kurve noch gekriegt hat) schauen um zu sehen wie schnell wir dieser Grundrechte verlustig gehen können. Und unsere Gesetze zur Demonstrationsfreiheit sind ohnehin schon repressiv genug (siehe das bekannte Urteil zur Antifa-Demo in Basel), da müssen wir nicht noch Praktiken der Polizei tolerieren, die es noch schlimmer machen.

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Matthias Denzler
Ökonom
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· editiert

Natürlich sind die Versammlungs- und die Demonstrationsfreiheit wichtig. Aber umfassen diese das Recht, jederzeit und überall aus irgendwelchen Gründen Brücken zu besetzen und Strassen zu blockieren?

Aber das ist eigentlich gar nicht mein Punkt. Mich stört, dass offenbar fünf Personen, die die Aufgabe haben, sich im Namen der Uno um Menschenrechtsfragen zu kümmern, sich mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigen. Wie läuft das ab? Vielleicht so: "Worum wollen wir uns als Nächstes kümmern? Politische Gefangene im Iran? Fehlende Frauenrechte in Afghanistan?" "Nein, es gibt da etwas viel Wichtigeres. Ein Typ, der in der Schweiz eine Strasse blockiert hat, hat eine Busse erhalten."

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blauäugige Bürgerin
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XR und verwandte Bewegungen werden in vielen Ländern in einem Ausmass bekämpft, das mich befremdet. In UK hat die Polizei XR in die Nähe terroristischer Gruppierungen gerückt: https://www.theguardian.com/uk-news…e-guidance Hierzulande machen Stammtisch und Weltwoche dasselbe. Das ist völlig absurd. Persönlich bin ich froh um das klare Votum dieser UNO-Leute, auch im Hinblick auf die Zukunft. Die Lage wird in den kommenden Jahren nur schwieriger werden. Es gilt generell Augenmass zu bewahren im Umgang mit dem zivilen Ungehorsam, der sich irgendwann aufdrängt, wenn gar nichts anderes geht - trotz 30 Grad in Föhntälern anfangs April.

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Ich bin sicher die sind aufgestanden und haben sich gedacht "wisst ihr was? Heute beschäftigen wir uns mit etwas belamglosem".

So wirds gewesen sein

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Stimmt. Die gibt es tatsächlich auch und hier können Sie einen Überblick beschaffen über eben jene Themen die es "auch gibt" welche den UNO Menschenrechtler gerade beschäftigen.
www.ohchr.org und nach "topics" suchen. Ich glaube sie haben genügend Bandbreite um auch einen kritischen Blick auf die Schweiz zu werfen.

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Das sind halt sehr komplizierte und aufwendige Fälle gegen Staaten mit grösserem Einfluss auf die UNO. Die Schweiz zu kritisieren ist dagegen halt viel einfacher, deshalb mussten ja auch gleich 5 Personen ran. Man hat etwas gutes getan, kann sich auf die Schulter klopfen und das nächste Nichtproblem angehen.

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Auch nur ein Mensch
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Im Brief geht es nur um 2 Vorfälle, die alle schon zurückliegen. Ist dieser Fokus, weil diese beiden Fälle gut untersucht sind und repräsentativ für viele andere?

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich vermute aber tatsächlich, dass die beiden Zürcher Fälle repräsentativ sind für ein hartes Vorgehen der Strafjustiz. Es geht ja unter anderem um die lange Polizeihaft und die Behandlung während der Haft (Leibesvisitation, erkennungsdienstliche Massnahmen, etc.). Das ist ungewöhnlich bei gewaltfreien Aktionen. Und bei Menschen, die vorher noch nie straffällig wurden.

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Der Umgang mit zivilem ungehorsam wird wohl juristisch immer heikel bleiben. Zu damaliger Zeit fanden viele solche Protestaktionen statt und die Polizei und Politik hatten wohl die Befürchtung, dass dies nun, wie auch angekündigt, regelmässig stattfinden wird. Es ist daher naheliegend, dass die Polizei ihre Macht zur Abschreckung missbraucht haben könnte. Es stellt sich aber trotzdem die Frage welches Anliegen denn für solche Formen des Protests legitim ist und welche Einschränkungen die Allgemeinheit für diesen Protest tragen will? Ich sehe die Klimakrise auch als sehr grosse Bedrohung, gegen die die Schweiz wenig bis nichts unternimmt und habe deshalb gewisse Sympathien mit diesem Protest. Andere Bürger:innen sehen die Migration als grösste Gefahr für unser Land. Ich fände es dann aber weniger angebracht, wenn diese Leute den Zugang zu Asylunterkünften blockieren würden. In deren Augen wäre das dann wohl auch legitim. Das Abwägen des Rechts auf Versammlungsfreiheit, Meinungsäusserung und Protest mit anderen Freiheiten der Bevölkerung wird also immer eine politische Gratwanderung sein und nie absolut gelten können.

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Danke für diesen Kommentar. Auch ich finde, dass die Polizei zwischendurch überreagiert und ihre Macht missbraucht. Aber auch XR macht das und es wird nicht besser, wenn sie auf ein auch aus meiner Sicht wichtiges Thema aufmerksam machen.

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Advocatus Diaboli
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· editiert

XR hat keine "Macht". Sie äussern nur ihre Meinung und machen von ihrem Demonstrationsrecht gebrauch.
Dies sind demokratische Grundrechte die man nur äusserst zaghaft verwehren sollte.

Wenn Demonstration nicht stören, interessiert sich auch niemand dafür. Diese Art der Demos haben wir die letzten 50 Jahre gemacht..
Umweltschutz gibt es schon eine Weile

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Albert America
Grafik und Webdesign
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Im Schreiben der Uno-Sonderberichterstatter geht es nicht darum, wer zu welchen Themen und Absichten protestieren darf. Meinungsfreiheit ist es, seine Meinung frei äussern zu dürfen. Es geht um das Verhalten der Polizei und die juristische Aufarbeitung der Aktionen.
Ob eine zweistündige Blockade von Asylunterkünften die gleichen polizeilichen und juristischen Folgen hätte?

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Vielleicht war das Beispiel nicht gut.
Nehmen wir mal ein rein fiktives Beispiel als Gedankenexperiment. Nehmen wir an in der Schweiz gäbe es eine Bank die aus einer Übernahme nach Finanzmarktturbulenzen eines Konkurrenten eine Grösse erreicht hat, deren Bilanzsumme die Wirtschaftsleistung der Schweiz um mehr als das doppelte übersteigt und die deshalb eine existentielle Gefahr für die Schweiz und deren Wirtschaft darstellt. Das Parlament hat soeben beschlossen, dass keine weiteren Massnahmen zur Finanzmarktkontrolle und zur Handhabbarkeit dieses Risikos nötig sind. Nun entscheidet eine Gruppe einmal pro Woche für 2 Stunden den Paradeplatz zu blockieren um darauf aufmerksam zu machen. Sie kommuniziert, dass sie mit diesen Blockaden weitermachen will, bis die Politik Massnahmen ergreift. Dadurch entsteht ein Schaden für die Allgemeinheit. Wie sollten Polizei und Justiz nun vorgehen? Das einmalige Vergehen ist ja eigentlich eine ziemliche Bagatelle. Es findet aber jede Woche statt...

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Eine Gesetzesübertretung ist kein Grundrecht. Es ist eine uralte politische Polarisierungsmethode, den Staat durch Gesetzesübertretungen herauszufordern, um ihn dann als repressiv darstellen zu können. Aber selbst dort, wo das gelingt, und sich die Justizbehörden unverhältnismässige Härte vorwerfen lassen müssen, ist mit diesem "Erfolg" in der Sache des politischen Anliegens nichts gewonnen.

Wohl deshalb stellen sich keine der demokratischen Parteien hinter ein solches Vorgehen, sondern taxieren es sogar als kontraproduktiv.

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Herr M., was Sie als "uralte politische Polarisierungsmethode, den Staat durch Gesetzesübertretungen herauszufordern, um ihn dann als repressiv darstellen zu können" bezeichnen - das mag in den Siebzigern (Sie erinnern sich, RAF, Rote Brigaden) gegolten haben.
Wir sind hier aber bei einem ganz anderen Thema und in einer ganz anderen Zeit. Gerne hier für Sie das Hauptziel der Klimaaktivist*innen:

Auf die Klimakatastrophe aufmerksam machen. Friedlich; in der Idee und de facto.

Dafür mit Demütigungen (erkennungsdienstliche Erfassung, Leibesvisitationen), Untersuchungshaft und Verurteilungen durch einen befangenen Richter bestraft zu werden ist mindestens 'übertriebene Härte', wie man im Eishockey sagen würde.

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Vielen Dank für Ihre Ausführungen, und ja, ich bestreite nicht, dass die übertrieben harte Reaktion des Staates falsch war. Nur nimmt die Sache ihren Anfang eben nicht einfach, wie Sie schreiben, in einer friedlichen Meinungsäusserung, sondern in einer "passive Gewalt Aktion" / Nötigung, die wiederum eine Antwort des Staates erzwingt, und damit natürlich die öffentliche Aufmerksamkeit erhöht, was Sinn und Zweck der Aktion ist.

Ob eine solche Taktik politisch produktiv oder kontraproduktiv ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Die offiziellen Parteien sprechen sich dagegen aus, aus den Downvotes meines obigen Beitrags schliesse ich, dass die Republik Leser und Leserinnen sie eher befürworten.

Eines halte ich jedoch für schlichtweg sachlich falsch:

Die UNO-Sonderberichterstatterinnen stellen mit ihrer Behauptung, ein übertrieben hartes Vorgehen gegen Gesetzesübertretungen sei eine "Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung", ein Junktim zweier unabhängigen Sachverhalte auf: Ob eine Gesetzesüberschreitung mit unnötiger Härte geahndet wird oder nicht hat mit dem garantierten Recht auf eine rechtskonforme freie Meinungsäusserung nichts zu tun, und tangiert sie deshalb auch nicht.

Dieser Sachverhalt ist nicht zuletzt deshalb wichtig sich vor Augen zu führen, weil er von Hetzern wie Rechtspopulisten regelmässig untergraben wird: Herr Glarner von der SVP kann noch so lange darüber wettern, dass sein Vater, der sich in einer SRF-Dokumentation abschätzig über People of Colour geäussert, und damit gegen das Anti-Rassismus Gesetz verstossen hat, übertrieben stark, und "um eine Exempel zu statuieren" bestraft worden sei (die Meinung teile ich nicht, im Gegenteil...), aber auch eine noch so übertriebene Bestrafung in diesem Fall hätte nichts mit einer Einschränkung einer freien Meinungsäusserung, so wie unsere Grundrechte sie garantieren, zu tun gehabt.

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Leserin
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Herr M., sehr eigenwillige und eigenartige Verdrehung machen Sie hier.

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Da wäre ich jetzt durchaus interessiert daran, wo die Verdrehung liegt. Oder habe ich mich missverständlich ausgedrückt? Vielen Dank für jegliche Klärung.

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Gibt es eigentlich ein Update zu Richter Harris?

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Die SVP hält die Strafmassnahmen welche die UNO Menschenrechtler für fragwürdig halten angeblich für zu wenig hart. Es lohnt sich in der Abstimmungs Geschichte der SVP einzureichen um ihre Meinung von Menschenrechten besser kennenzulernen.

  1. Die SBI der SVP wollte in die SBV schreiben: ABS 5.4 " 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts".

  2. Der Urtext der SVP Durchsetzungsinitiative hielt fest : "«Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffkrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen.» ".

Auch ist die SVP "not amused" über den neusten Entscheid des EGMR zugunsten der Klimasenioren.

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Die Klimakleber können wie alle anderen auch eine Bewilligung einolen und für ihre Sache demonstrieren. Dieses Recht steht allen offen und ist wichtig. Wenn jede Gruppierung nun aber das Gefühl hat, besonders hehre Anliehen zu vertreten und einfach nach eigenem Gutdünken demonstrieren und alles blockieren, hätten wir nur noch Chaos. Das funktioniert einfach nicht. Aber die Klimakleber und XR interessieren zum Glück inzwischen niemanden mehr. Erreicht haben sie nichts, auch deshalb sollten sie ihre Methodem überdenken, denn inhaltlich gäbe es einiges an Zustimmung.

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"nichts erreicht" würde ich nicht sagen. Offenbar sind die Effekte nicht riesig, aber sie sind da: Increase in concerns about climate change following climate strikes and civil disobedience in Germany, grade erschienen.

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Danke, interessanter Artikel. Allerdings kann er eben gerade KEINEN statistisch relevanten Unterschied zwischen dem Einfluss von nicht obstruktiven Protesten (Protestmärsche, versch. Formen von Demos etc.) und obstruktiven Protesten wie z.B. Extinction Rebellen / "Klimakleber" nachweisen.

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Danke für einen wichtigen Bericht.

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