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Immer wieder eine Wohltat, Frau Hürlimanns flüssige und bildgewaltige Sprache. Und obendrein lerne ich jedes Mal etwas dazu! 😄

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Danke für die Blumen! Und ich muss Ihnen ehrlich gestehen, ich habe bei diesem Beitrag auch wieder einmal viel gelernt. Genau das ist das Schöne am Journalismus. Für das nehme ich mir gerne viel Zeit, lese dicke Urteile und grabe Expertenberichte oder Botschaften des Bundesrats aus. Lohnt sich!

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Noch sind Gesetze gegen Cannabis da. Und entsprechend muss das Gericht wohl so urteilen, vor allem bei der Menge, um die es geht.

Viele Staaten haben jedoch inzwischen aus gutem Grund das Cannabisverbot fallen gelassen. Es ist höchst fragwürdig, Ethanol zu erlauben und Cannabis nicht. Wieviele Menschen sterben jedes Jahr an Alkohol und wieviele dagegen an Gras?

Es wäre auch in der Schweiz eine Idee zu prüfen, ob ein Cannabisverbot überhaupt noch Sinn macht.

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Das Urteil zeigt wieder einmal gut die Grauzonen und Differenzen zwischen Ethik/Gerechtigkeit/Moral/Rechtvorstellung/Recht/Rechtsprechung auf.
Wir sollten uns regelmässig daran erinnern, dass Rechtsprechung (oft) nur ein unscharfes Abbild der Gerechtigkeit ist, und auch Gesetze mehrmalige Fotokopien davon sind. Es liegt an "uns", das Recht dem anzupassen, was auch rechtens sein sollte.

Leider sind viele gewählte Politiker noch nicht darauf gekommen.

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Jakob Schneeberger
Rechtsanwalt
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Ich bin überzeugt, dass seit der Einführung des abgekürzten Verfahrens die Staatsanwaltschaften nicht davor gefeit sind, mit unzulässigem Druck echte und falsche „Geständnisse“ zu erwirken. Ich halte die abgekürzten Verfahren aus rechtsstaatlicher Sicht für höchst bedenklich, vermischen sie doch die strafverfolgende und die rechtsprechende „Gewalt“. Welcher Staatsanwalt, welche Staatsanwältin will nicht Erfolge vorweisen können, die der Karriere nützlich sein können?
Im vorliegenden Fall kann ich mir gut vorstellen, dass das Bundesgericht das Urteil kassiert.

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