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Wunder gibt es immer wieder! Ein Urteil, das Gerechtigkeit Recht werden lässt. Schönes Sommermärchen aus dem Kanton Graubünden, der in Sachen Justiz in letzter Zeit oft in den Negativschlagzeilen zu finden war.

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Und nicht zu vergessen: das happy end war nur möglich, weil da eine mutige und starke Frau für ihr Recht gekämpft hat.

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Ja, hoffen wir doch (und tun, wenn und wo möglich, was dazu), dass es kein Märchen bleibt, sondern bald gelebte Realität wird!

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, bio blumen&gemüse
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Das Urteil, also der Freispruch sei, schrieb Brigitte Hürlimann auf Nachfrage, inzwischen rechtskräftig geworden … also Realität.

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Bei mir tauchen zwei Fragen auf. Wo steht das Paar in 5, 10 Jahren und darf diese Frage eine Rolle spielen?

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Wenn schon, könnten Sie diese Frage bei jedem Paar stellen... also, wozu?

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Das fragte sich die Fremdenpolizei offenbar auch, kam zu einem negativen Schluss und versuchte deshalb gleich von vornherein die Eheschliessung zu verhindern, ebenso wie die SVP forcierte, 2011 das totale Eheverbot für Sans-Papiers ins Zivilgesetzbuch aufzunehmen. Beide Male griff das Bundesgericht korrigierend ein, also ist die Ehefreiheit offenbar wichtiger als düstere, klischeebeladene Zukunftsprognosen.

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Ich ringe mit mir.
Ja, grundsätzlich lassen sich die beiden Fragen bei allen Paaren stellen. Ich versuche gerade herauszufinden warum in den meisten Fällen keine Fragen auftauchen. Als Grundlage habe ich nur meine eigenen Erfahrungen, das Miterleben aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis und allenfalls noch das Hörensagen aus zweiter Hand.
Fragen tauchen nur bei einem, subjektiv empfundenen, Ungleichgewicht grösserer Art auf. Wenn zwei zusammenfinden, liegt immer alles in der Waagschale. Das was man wahrnimmt, sehen will, aber auch das was man lieber nicht wahrnimmt, verdrängt oder auch das was einem gänzlich entgeht. Soweit normal. Solange die gemeinsame Zeit, aber auch eine allfällige Trennung eines Paares und endlich auch das Getrennt sein, einigermassen fair und freundlich ablaufen, interessiert das nur die unmittelbar Beteiligten. Soweit normal.
Letztlich geht es niemanden was an, aus welchen Beweggründen zwei heiraten. Soweit normal.
Sobald mich aber über die Presse Geschichten zu diesem Thema erreichen, ist etwas faul.
Es geht mich nichts an und trotzdem frage ich mich, wieso sich einige nur ins Exotische verlieben können, den Widerstand, das Kämpfen gar suchen. Dabei, alle wissen es, es gibt nicht nur den einen richtigen Partner.
Ich ringe mit mir. Aber ja, alle Beweggründe zu einer Heirat sind legitim. Alle.
Liebe Grüsse, ck

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Mathematiker in IT, Bildung und Beratung
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Zusätzlich zum Ausgang freut mich besonders, dass dazu kein Anwalt nötig war.

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Gebietsleitern OTC
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Ich fühle so mit ihr. Als ich in Italien lebte, habe ich einen Libanesen (mit Aufenthaltsbewilligung) geheiratet. Als wir unseren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen wollten kam das blaue Wunder. Ich musste mich ohne ihn in der Schweiz niederlassen und dann einen Antrag auf Familiennachzug stellen. (NB wir hatten nur eine Einrichtung mit einem Bett und einem Tisch etc. wie sollen wir so an zwei separaten Orten leben?) Er durfte dann, während der Antrag beartbeitet wurde, (fast 3 Monate) keinen Fuss in die Schweiz setzen, obwohl dies vorher kein Problem war. Von Logik und Fairness war da keine Spur..

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Das CH-Ausländerrecht ist ein fremdenfeindliches Recht; es wird mit jeder fremdenfeindlichen Initiative der SVP noch mehr verschärft.

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Mich freuts, dass die Menschlichkeit obsiegt hat. Für die SVP wirds ein Fall mehr sein, um gegen die „Kuscheljustiz“ eine härtere Gangart zu fahren.

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Die SVP kann sich ja noch über das Urteil des Verwaltungsgerichts freuen. Und dieses hätte schwerwiegendere Folgen für die beiden gehabt, wenn sie es sich nicht hätten leisten können, bis ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Da nicht jeder diese Mittel hat, kann man sich ausrechnen, wie viele Ehen in diesem Kanton erfolgreich verhindert und wie viele Ausländer weggewiesen werden - egal, wie gross ihre Berechtigung auf eine Aufenthaltsbewilligung ist.
Die sehr klugen und sehr menschlichen Richter vom Regionalgericht haben nun einmal ein Zeichen dagegen gesetzt und haben damit genauso viel Mut und Stärke bewiesen wie die Frau, die für ihre Ehe gekämpft hat.
Aber dem SVP-Geist bleibt trotzdem noch genug Bündner Terrain in der ausländerrechtlichen Administration bis zur letzten kantonalen Instanz - und darum sollte man sich grosse Sorgen machen.

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Schöne Geschichte - (finally. Hat unterwegs sicher viel Nerven gekostet!)
Zeigt die Kraft von Worten, von zwischenmenschlichem Potential, von Empathie und den Schlüsseln, mit denen sie erweckt werden kann.

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Albert America
Grafik und Webdesign
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Beim lesen rechnete ich mit einem schlimmen Ende. Schön, dass es für die beiden ein gutes Urteil gab. Habe ich etwa Vorurteile?

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, bio blumen&gemüse
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Wohl eher einiges an Staatserfahrung …

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Ist das Urteil rechtskräftig geworden? Wäre dann eine Klärung zu Gunsten der Ehe.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Lieber Herr S., ob das Urteil rechtskräftig wird, weiss man erst, wenn die Frist zur Berufungsanmeldung abgelaufen ist. Ich werde die Autorin darum bitten, beim Gericht nachzufragen, dann können wir diese Information noch nachliefern. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Wurde das Urteil damals rechtskräftig?

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Liebe A. S., ich werde mich beim Regionalgericht Plessur danach erkundigen und mich wieder melden, sobald ich die Antwort habe.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Inzwischen habe ich die Antwort erhalten, per eingeschriebenem Brief, nachdem ich dem Gericht meine Frage ebenfalls schriftlich und per Papierbrief einreichen musste: Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

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Die beste Werbung für einen wohlwollenden, funktionierenden Rechtsstaat. Danke für diesen Bericht.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Wir sind auch immer froh, wenn wir Artikel mit happy ends bringen können. Kommt leider nicht jeden Tag vor...

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, bio blumen&gemüse
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Nun, liebe Republik, da heute im Journal verlinkt: Ist der Freispruch inzwischen rechtskräftig (Einspruch nicht erfolgt)?

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Liebe Verena Goanna, ich werde mich beim Regionalgericht Plessur danach erkundigen und mich subito melden, sobald ich die Antwort habe.

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, bio blumen&gemüse
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Sehe gerade, dass A. S. schon nachgefragt hatte (beliebtest-Sortierung sei dank) — Sie können gerne auch einfach ihr antworten; sehe ich auch. Und danke dafür!

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