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Danke für den Einblick.
Etwas "irritiert" mich an der "Geschichte". Als ich einmal eine Anzeige machte, wurde ich von der Polizei über alles mögliche befragt. Beruf, Familienverhältnisse usw. Dass in den Akten nichts über den Beruf des Angeklagten stand, verstehe ich nicht. Vielleicht kann mir jemand erläutern, welche Angaben Beamte der Polizei bei einer Einvernahme, bei einer Anzeige etc. erheben dürfen.

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Den Medien stehen die Akten nicht zur Verfügung, sondern nur die Anklageschrift. Vielleicht ist sein Beruf also aktenkundig. Möglich ist aber auch, dass der Beschuldigte seinen Beruf nicht preisgegeben hatte (z.B. um das Risiko zu minimieren, dass sein Arbeitgeber davon erfährt).

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Eine solche wohl allwöchentlich mehrfach vorkommende Bagatelle (sich verbal wehren, herumfuchteln) kostet nun die Steuerzahler*innen knapp 10'000 Franken, resp. wegen der Weiterziehung wohl noch mehr, dazu kommen noch die Kosten für die Nacht in der Zelle die nicht beziffert werden. Hat die Polizei hierzulande keine relevanteren Probleme anzugehen?

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Scheinbar nicht. Als ich vor einiger Zeit von einem Taxifahrer fast angefahren wurde und danach von diesem noch übelst beschimpft wurde, hat die Luzerner Polizei jedenfalls am Telefon geäussert aktuell keine Zeit zu haben eine Patrouille vorbeizuschicken.
Ich könne warten, hiess es, aber man könne nicht garantieren, ob in einer Stunde dann eine Patrouille Zeit habe. Der Taxifahrer jedenfalls fuhr längst von dannen.

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Consultant
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Das Gefühl, dass dieser Mann nur freigesprochen wurde, weil er den richtigen Beruf hat, lässt mich hier nicht ganz los. Was wenn genau diese Geschichte einem Koch passiert wäre? Was wenn der Koch zudem nicht ganz sauber deutsch gesprochen hätte? Ich will hier keine wilde Rassismus These aufstellen, aber bei mir bleibt dieser bittere Beigeschmack.

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Genau selbiges ging mir auch durch den Kopf.

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Die Staatsanwaltschaft will den fall weiterziehen……..?..?
Da lachen ja die Hühner. Gehts noch ….

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interessanter Perspektivenwechsel, den hier ein Polizist machen musste. Die gleiche Erfahrung machen Jugendliche wenn sie ihre politischen Rechte wahrnehmen.

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ehem. Fachrichter im Nebenamt
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Ja die Staatsanwaltschaften sind in ihrer Rechtsauffassung, in ihrem Selbstverständnis und in ihrem Handeln ein grosses Problem.

Jüngstes Beispiel: die Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall der CreditSuisse gegen den Whistleblower, gegen den Informanten und Offenlegender der erfolgten Straftaten. Aber NICHT gegen die begangenen gravierenden Straftaten und gegen die Straftäter. Ein mittelalterliches Denken der heutigen Staatsanwaltschaften und deren Juristen, wie damals, als der Bote und Meldeläufer einer schlechten Nachricht geköpft wurde. Ein Skandal.

Ein weiteres Beispiel: ein zürcher Rechtsanwalt hatte mehrfach (aktenkundig) widerrechtlich und mit vielerlei Tricks und Gesetzesverstössen versucht, den Erlös eines Hausverkaufes von 720'000.- Fr. in die eigene private Tasche umzuleiten und damit die Erbengemeinschaft zu betrügen. Die mit eingeschriebener Briefpost eingereichte Strafanzeige blieb unbeantwortet; schubladisiert, eine Strafuntersuchung erfolgte trotz Offizialdelikt nicht.

Wir kennen zudem den verfassungswidrigen Interessenkonflikt: die Staatsanwaltschaften sind einerseits Untersuchungsinstanz. Dabei ermitteln sie "zielorientiert". Man kann auch sagen vorurteilsbehaftet und einseitig parteisch. Danach sind sie aber andererseits auch selber anklageerhebende einseitige Partei in einem Gerichtsverfahren. Schlimmer noch: Bei Strafbefehlen sind die Staatsanwaltschaften in eigener Sache sogar selber auch noch urteilende Instanz, ohne die Gegenpartei überhaupt angehört zu haben. Keine Spur von verfassungsmässiger Gewaltenteilung.

Im Fall eines Ermächtigungsverfahrens ist das urteilende Gericht aber wiederum die eigene Aufsichtsinstanz über die Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaften müssen bei Ermächtigungsverfahren bei ihrer Aufsichtsinstanz (und später urteilenden Instanz) untertänigst erst um Erlaubnis bitten, eine Strafuntersuchung von Offizialdelikten erst aufnehmen zu dürfen. Das Bundesgericht gab unumwunden zu, dass ein (verfassungswidriges) Ermächtigungsverfahren primär den Zweck verfolgt, Strafuntersuchungen bei Straftaten von Staatsbediensteten zu verhindern. Gemäss Rieda/Fiolka klarerweise verfassungswidrig.
Eine Gewaltentrennung und unabhängige Kontrolle bei Staatsanwaltschaften ist längst nicht mehr gegeben. Ein Verfassungsbruch sowie Filz und Sumpf.

Verlierer sind nicht nur die Bevölkerung, sondern der Rechtstaat Schweiz.

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Michael Rüegg
Freier Autor
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Der letzte Satz erschüttert mich.

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Und die war nicht mal am Prozess erschienen...

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Tja. Siehe Artikel 337 der Strafprozessordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/…de#art_337

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Unabhängig von diesem Fall irritiert mich, dass anscheinend Staatsanwaltschaften immer etwas besseres zu tun haben, als am Prozess teilzunehmen. Zumindest kann ich mich nicht erinnern, jemals eine Reportage gelesen zu haben, wo die Staatsanwaltschaft im Prozess für ihre Anklage eingestanden ist.
Ich finde das eine schlechte Sache, da wahrscheinlich dadurch mit der Zeit die Bodenhaftung verloren geht. Wenn man nicht persönlich hinstehen muss, kann man jede noch so absurde Sache anklagen, ohne das Risiko kritischer oder gar spöttischer Nachfragen einzugehen. Und man hat keinen direkten Kontakt zu den "Opfern" dieser Verfahren.
Wenn der Prozess verloren geht, zieht man ihn halt auf Staatskosten weiter. Und im übrigen wurde der Prozess wahrscheinlich nur verloren, weil das Gericht die Anklage mangels persönlicher Erklärung nicht richtig verstanden hat.
Ich glaube, die Schweiz hat ein immer grösser werdendes Justizproblem, mit schlechten Möglichkeiten zur Gegenwehr für nicht begüterte Bürger ohne politischen Einfluss. Es ist schon auffällig, wie sehr sich der Verfolgungseifer je nach Fall unterscheidet - Klimaaktivisten und Whistleblower (CS und Bündner Baukartell): sehr eifrig, FIFA, Korruption und Schwarzgeld: langsam bis zur Verjährung vor sich hin ermitteln, notfalls die Ankläger auswechseln.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Geschätzter M. J., gemäss hiesiger Strafprozessordnung muss die Staatsanwaltschaft nur dann am Prozess teilnehmen, wenn sie eine Strafe oder eine Massnahme verlangt, die länger als ein Jahr dauert. Sie dürfte natürlich immer teilnehmen, tut dies aber oft nur in den obligatorischen Fällen. Hier noch der Link zum einschlägigen Artikel in der StPO:https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/…de#art_337

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Leserin
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Danke Republik, danke William Stern für diesen ausgezeichneten Beitrag.

Diese Staatsanwaltschaft ist einfach nur der Horror.

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"Maurer ist eher der Typ «friedlicher Anti-Atom­kraftwerk-Demonstrant» aus den Achtziger­jahren als der Typ «Damen­toiletten-Verunreiniger» in einem Schlager­lokal im Jahr 2021."

Ist es nicht ein bekanntes Problem in der Rechtsprechung und der Berichterstattung über die Rechtsprechung, dass Angeklagte stark in solche auf Äusserlichkeiten basierende Typen einschubladisiert werden und dies dann auch die Beurteilung dieser Personen durch das Rechtssystem beeinflusst?

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Da bin ich auch drüber gestolpert.
Würde mich interessieren was ich für ein Typ wäre wenn ich vor Gericht landen würde. Vermutlich der Typ der eigentlich nicht vor Gericht landet.

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"Würde mich interessieren was ich für ein Typ wäre wenn ich vor Gericht landen würde. Vermutlich der Typ der eigentlich nicht vor Gericht landet."
Ganz ähnlich erging es ja auch einem Angeklagten, der jemanden mit einer Machete verletzte und dann vom Gericht sehr sanft behandelt wurde. Die Republik berichtete dann darüber, ob dies u.U. mit der Herkunft (resp. dem "Typ") dieser Person aus einer gutsituierten links-liberalen Familie zu tun hatte.

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Schade, dass die Kommentare sehr distanziert sind. Ich frag mich wie ich mich fühlen würde, wenn ich fälschlicherweise beschuldigt werde eine Damentoilette beschmutzt zu haben; insbesondere wenn ich mich als "ehrbaren" Bürger betrachte.
Und wenn ich sogar abgeführt werde. Es ist sehr unangenehm plötzlich entmündigt zu werden. Ich fände es spannender zu diskutieren, ob so leichtfertig eine Entmündigung stattfinden darf. Ob die Polizei damit rechnen muss, dass sie Menschen provoziert und diese sich umgekehrt auch etwas daneben benehmen. Ob sie dafür hinreichend geschult ist. Wenn unschuldige, verärgerte Menschen sich aus reiner Autoritätshörigkeit oder Angst nicht wehren, fände ich das auch gesellschaftlich bedenklich. Vieles ließe sich diskutieren...

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vom Spielfeldrand
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Gewalt gegen Polizeibeamte sei am Steigen. Werden die nun zusammen mit Sanitäterinnen und Feuerwehr zu den Blaulichtorganisationen gezählt? Und die Berichte über Gewalt gegen Sanitäter, stimmen die auch nicht? Gibt es da Verurteilungen?

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Bin etwas irritiert ob dem Artikel. Anhand vieler Details eines Einzelfalls werden "leise Zweifel an der Darstellung der zunehmenden Gewalt­bereitschaft gegen Polizistinnen" geweckt.
In den Zahlen zu den Rechtsurteilen muss zumindest eine Zahl (2021) falsch sein, sonst gibt es keinen Sinn, und die propagierte Stabilisierung fällt ausgerechnet in die Corona-Zeit...
Der Artikel stellt aus meiner Sicht nicht gerade "Gold-Standard" des Journalismus dar.

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Corona war ab 2020, nicht schon 2012.

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Sehe ich auch so. Wenn Sie den Text lesen: " 2011 wurden 1592 Verurteilungen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden registriert, 2021 waren es 1799. Seit 2012 (1866) sind die Zahlen jedoch stabil."
Von 2011 bis 2021 sind die Zahlen von 1592 auf 1799 gestiegen. Und seit 2012 sollen sie stabil sein und grösser als 2021? Da kann was nicht stimmen. Ich vermute, es müsste heissen "seit 2021 (1866) sind die Zahlen jedoch stabil. - Das wäre dann schon etwas näher bei Corona.

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Leserin
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Liebe Republik

Mich würde interessieren: hat das jemand gegengelesen?

Das erste Mal wurde ich stutzig, als nach dem Sinn von Kunst im Gericht gefragt wurde. Für den Gegenstand des Artikels ist das eigentlich irrelevant. Wie würde Herr Stern wohl die Frage nach dem Sinn von Kunst in einer Arztpraxis, zu Hause, im Museum oder in der Republik beurteilen? Das müsste man erstmal untersuchen?!

Dann: Woran erkennt man bitte den Typ “Damen­toiletten-Verunreiniger in einem Schlager­lokal im Jahr 2021“? Es soll wohl nahegelegt werden, dass die Polizisten und auch das Gericht schon aufgrund des Äusseren des Beschuldigten hätten wissen sollen: so einer würde niemals eine Damentoilette verunreinigen. Echt jetzt?

Diese beiden Punkt diskreditieren für mich die Glaubwürdigkeit des - ansonsten sehr interessanten - Artikels.

“Positiver“ Nebeneffekt: ich habe den Artikel dann viel kritischer gelesen, jederzeit einen weiteren Fauxpas erwartend, der eine ideologische Färbung des Autors aufdecken könnte.

Ich glaube, es ist wichtig, solche “Ausrutscher“ zu vermeiden, zugunsten der journalistischen Glaubwürdigkeit, auch der Republik.

Liebe Grüsse

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Ich finde den Artikel toll geschrieben! Mir hat gerade das Bild mit der Kunst sehr gut gefallen!

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System Engineer
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Bei Paragraf 19 sehe ich nichts in Bezug auf eine Begleitung nach Hause.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Korrekt. Der Autor zitiert hier den Verteidiger, und ich nehme an, der Verteidiger bezieht sich bei seiner Aussage auf die in diesem Paragrafen aufgefürte Wegweisung. Die am Vorfall beteiligten Polizisten fanden ja auch, sie seien kein Taxi...

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... er musste die Rechnung für die Reinigung der Zellentür bezahlen, weil er draufspuckte. Meine Güte, es ist so lächerlich.

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Ich frage mich, wie viel da verrechnet wurde für "einmal mit dem feuchten Lappen drüber wischen".

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So ein Stumpfsinn....

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Der Artikel? Die Kommentare? Der Brennpunkt des Artikels? Der Freispruch? Der Weiterzug durch die Staatsanwaltschaft? Das verdunstete Geld?

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Ich kann es noch nicht in Worte fassen. Ich war als erstes irritiert. Zuvorderst die Tatsache: was es alles gibt, was vor den Richter kommt. Womit man sich befassen muss in einer Demokratie. Und was es den Staat kostet. Was zählt der gesunde Verstand? Wo ist er? Aufwühlend in mir.

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vom Spielfeldrand
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Werden Angriffe auf Polizisten unter "Angriffe auf Blaulichtorganisationen" gerechnet? Die Angriffe auf Sanitäterinnen, sind das einfach so Aufmerksamkeit haschende Meldungen? Wenn ich das jeweils lese, ist es mir immer unverständlich. Aber vielleicht wird etwas durcheinander gebracht, seit der Begriff Blaulichtorganisationen für sehr verschiedene öffentliche Dienste gebraucht wird?

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Zumindest zählen zu den Blaulichtorganisationen üblicherweise Polizei, Feuerwehr sowie Sanitäts- und Rettungsdienste.

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Student
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Ich fand den Artikel sehr interessant. Dennoch habe ich eine Frage/Anmerkung zum vorliegenden Fall.
Im Artikel wird meines erachten zurecht darauf hingewiesen, dass die Fälle im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik erhoben werden.
Dennoch ist es aus meiner Sicht eben auch nicht ganz korrekt die Urteilsstatistik zur Hand zu nehmen. Wenn ich mich recht entsinne können bei Sammelverfahren einzelne Delikte eingestellt werden (Nichtanhandnahme), weil es keinen Einfluss auf das Strafmass hätte. Somit würden diese bei der Urteilsstatistik unter Umständen nicht berücksichtigt. Da ich jedoch im Internet selbst nichts über die Praxis gefunden habe, lass ich mich sehr gerne eines besseren belehren.
Aus meiner Sicht ist ebenfalls nicht korrekt, dass auf Stereotypen (Aussehen, evt. Wertung) eingegangen wird. Denn wie jemand aussieht und handelt kann komplett unterschiedlich sein und spielt aus objektiver Sicht keine Rolle.
Aus persönlichem Interesse hätte es mich zudem interessiert, was der Atemalkoholtest ergeben hätte.

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(von der Moderation verborgen)
Jonas Studach
Community-Support
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Beitrag verborgen, weil er gleich 3 Mal publiziert wurde

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(von der Moderation verborgen)
Jonas Studach
Community-Support
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Beitrag verborgen, weil er gleich 3 Mal publiziert wurde

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