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Jetzt verstehe ich endlich das mit dem Landfriedensbruch: irgendwie meinte ich immer, es habe zu tun mit einem unberechtigten Betreten eines Privatgrundstückes. Und jetzt verstehe ich auch, dass dieser Tatbestand dazu benutzt wird, unbewilligte Demonstrationen zu verhindern. Demonstrationen, über deren Berechtigung die politisch Verantwortlichen entscheiden, ob sie sie zulassen wollen oder nicht. Hatten die Studierenden im 68, die Jungen in den 80-ern, die Klimajugendlichen und Nazigegner heute das Recht, ihre Anliegen in die Oeffentlichkeit zu tragen - oder wird ihnen das unter Androhung von Strafe sehr schwer gemacht? Ruhe und Ordnung für Touristen, Bankkunden und Shopperinnen, das ist es, was die Schweiz will. Damit meint sie, für ihre Zukunft zu sorgen. Fürchterlich!

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Bezüglich dieser Aussage: "irgendwie meinte ich immer, es habe zu tun mit einem unberechtigten Betreten eines Privatgrundstückes"

Ich denke Sie meinen Hausfriedensbruch?
Quelle: https://www.anwaltvergleich.ch/ratg…lgen/10643

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Lieber Herr E., ich weiss nicht, was Sie mir erklären möchten.

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Leser
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Vielen Dank, geschätzter Herr Stern, für diesen Beitrag. Beim Stichwort „Zusammenrottung“ kamen bei mir Kindheits- und Jugenderinnerungen auf:

In § 217 des Strafgesetzbuches der DDR heißt es:

  1. Zusammenrottung.
    (1) Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt, wird mit Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft.

(2) Wer eine Zusammenrottung organisiert oder anführt (Rädelsführer), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

In der DDR war dieser Paragraph für das Regime eine Möglichkeit, jede Form einer freien Meinungsäusserung in einer Gruppe zu kriminalisieren. Wenn wir zu dritt ein Transparent entrollten, war dies eben eine „Zusammenrottung negativ-feindlicher Elemente.“
Schlägereien unter Fussballfans gab es übrigens auch. In meiner Erinnerung war die Staatsgewalt hier eher zurückhaltend. Hier war wohl das Danpf ablassen im repressiven Drucksystem eher geduldet.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Lieber Herr T., auch im Namen von William Stern: Vielen Dank für diesen Rechtsvergleich, sehr spannend!

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Danke fürs präzise hinhören. Kann eine unbewilligte Strassen-Theater-Performance auch als Landfriedensbruch beklagt werden?

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William Stern
Gerichtsreporter
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Danke für Ihren Beitrag, Albert America. Das wäre nur denkbar, wenn es im Rahmen einer solchen Performance zu Gewalt an Menschen oder Sachbeschädigungen kommen würde. Die Anklagebehörde müsste dann nachweisen können, dass es sich bei der Performance um eine «öffentliche Zusammenrottung» handelt, die mit «vereinten Kräften» vorgegangen ist..

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Danke für die Erläuterungen. Wie ist es ausgegangen? Auch die Hygienemaske im anderen Fall scheint ein dürftiges Beweismittel zu sein.

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Daniel Rubi
Heizungsinst. und Spengler mit NIV 15
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Für Beiträge wie diesen bezahle ich sehr gerne. 👍 Danke

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