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Vielen Dank für diesen Bericht. Ich war erschüttert, als ich vom Angriff in Zürich las. Anschliessend war ich nach der Stellungnahme von Herr Fehr ein zweites Mal sprachlos darüber, wie wenig es braucht, um in der Schweiz Grundrechte in Frage stellen zu dürfen.

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"Wenig" würde ich einen von der Terror-Organisation IS inspirierten antisemitischen Anschlag nun nicht nennen, selbst wenn ich einer Ausbürgerung nicht zustimmen würde.

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„Wenig“ meine ich nicht in dem Sinne, dass der Anschlag nicht schlimm gewesen sei, sondern in dem Sinne, dass es „nur“ ein Verbrechen braucht, dass uns erschüttert, um bereit zu sein, rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte für alle in Frage zu stellen. Dabei ist ja eben das Merkmal von Grundrechten dass sie immer und für jeden gelten. Der Lack der Zivilisation ist sehr dünn und der Schritt zurück zu Rache- und Selbstjustiz auch bei uns nah.

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Ich kann verstehen, dass man einen 15-Jährigen nicht leichtfertig Terroristen nennen sollte. Andererseits aber ist seine Tat doch terroristisch - sie verfolgt politische, ideologische Ziele, ist von grosser Brutlität und hat die Absicht, die Bevölkerung zu terrorisieren, also zu erschrecken. Zudem ist sie unter explizitem Bezug auf eine terroristischen Gruppierung und, vermutlich, durch eine entsprechende Unterstützung ausgeführt worden. Die Tat ist also terroristisch motiviert. Das sollte man auch klar so benennen. Den Attentäter als Terroristen in Anführungszeichen zu benennen, verwischt hier wichtige Zusammenhänge.

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Ich glaub, ich stehe auf dem Schlauch. Ich finde die Ausführungen - nach jetzigem Kenntnisstand - ja richtig. Aber wer nennt den Jugendlichen denn "Terrorist" in Anführungszeichen?

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Ah, jetzt versteh ich. Das Zitat von Ajil. Das lese ich allerdings nicht als Verwischung der Zusammenhänge. Im Gegenteil. Er zeigt ja in den anderen Aussagen gerade viele verschiedene Zusammenhänge auf.

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Mensch!
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Wir alle lassen uns in Geiselhaft nehmen von Menschen, die unmenschliches Handeln anderer als Rechtfertigung und Anlass für eigenes unmenschliches Handeln missbrauchen.
Wir sollten aber menschliches Handeln üben.

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Mario Fehr ist von Haus aus Jurist. Unterdessen hat der Politiker Fehr den Juristen Fehr längstens gekapert. Er weiss genau, mit welchen Aussagen er seine Klientèle bei Laune behalten kann und gaukelt der Öffentlichkeit vor, mit seiner Forderung nach Ausbürgerung des Täters einen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung zu leisten.
Möglicher Tatbestand: Bewusste Irreführung des Volkes. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Dass man jemandem das Bürgerrecht, aber teils nicht das Bleiberecht in CH entziehen kann, ist in diesem Kontext spannend. Und ironisch. Wenn nämlich in der öffentlichen Debatte und gewissen Initiativen über "Ausbürgerung" geredet wird, ist ganz sicher damit die zweite Variante gemeint.

Ein Staat funktioniert ausschliesslich durch Vertrauen. In die Staatsführung, Funktion, Prozesse, und auch in die Bürgerinnen selbst, und ganz speziell untereinander. Handlungen wie die vorgefallene zerrütten diese Basis.

Man muss fertig werden mit schwierigen Bürgern, absolut einverstanden. Aber: Wie weit kann man einfach die andere Wange hinhalten, bis der Staat diesbezüglich Probleme kriegt? Wird das Leben wirklich besser, wenn man die Leute nicht mehr teert, federt und aus der Stadt jagt; und zwar nicht nur für die geteerten/gefederten Menschen, sondern für die anderen?

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Wenn Grundrechte nicht mehr für alle gelten. Wer entscheidet dann, wem sie entzogen werden dürfen? Welche Verbrechen qualifizieren dafür und wer entscheidet darüber? Niemand kann so etwas objektiv tun. Nur schon die Tatsache, dass rechtsextremer Terror von der Öffentlichkeit anders bewertet wird als islamistischer Terror zeigt dies exemplarisch.
Können Grundrechte entzogen werden, ist dies das Ende der Rechtsstaatlichkeit, die den Anspruch hat (auch wenn in der Realität nicht erfüllt) in jedem Fall gerechte Urteile zu fällen, unabhängig von der Person des Angeklagten.

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Das Gesetz entscheidet darüber, wann Grundrechte eingeschränkt werden. Bewegungsfreiheit z.B. ist ein Grundrecht, aber sie gilt nicht immer und überall.

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Wer entscheidet, wer wann ins Gefängnis muss, wer wann in den Krieg geht, wer wann warum wieviele Steuern zahlt, wer wann ein Amt bekleiden oder nicht darf, welches Land wann wie warum wirtschaftlich/politisch unterstützt/sanktioniert wird, .... ?

Für jegliche Regeln des Zusammenlebens handeln wir den Staatsvertrag immer wieder aus. Der Staat entscheidet über teils arbiträre Sachen. Auch hierüber kann man als Kollektiv Regeln erlassen. Es ist nicht logisch, warum das "Recht, an einem Ort zu verweilen" so viel höher stehen sollte als andere, wenn die dortige Gruppe sich entsprechende Regeln auferlegt. Man kann meinetwegen auch die terroristisch aktiv gewordenen Täufer aus dem Emmental verbannen, damit es nicht diskriminiert.

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Mensch
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Terroristen werden nicht geboren, sie werden geschaffen. Die wichtigste Frage lautet jetzt: Wire konnte ein Kind derart radikalisiert werden? Wir sollten Lösungen suchen, nicht Opfer - auch wenn das emotional näher liegt und viel einfacher ist. Dann können wir solche Vorfälle in Zukunft eher vermeiden….

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der Andere wieder/ Leser
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Besten Dank für Ihren Beitrag. Der Täter fällt sicher unter Jugendstrafrecht, und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt das Unschuldsprinzip (prinzipiell könnte auch eine Schuldunfähigkeit festgestellt werden).
Ich fand das Votum von Frau von Rütte wunderbar. Erst gestern habe ich diesen Beitrag über sie gelesen:

https://www.swissinfo.ch/ger/demokr…d/73412881

welche ihr Dissertatonsthema (Praxis der Einbürgerungen in der Schweiz) vorstellt.

Falls eine Schuld des jugendlichen Täters ermittelt wurde (wovon ich ausgehe), wird dieser sicher geeigneten Massnahmen zugeführt. Ist er nicht schuldfähig, dann wahrscheinlich auch.

Eigentlich wäre ein Katamnese bis zur Tat auf jeden Fall hilfreich. Und diese könnte mit ähnlichen Fällen (anonymisert) der Forschung zugeführt werden. Dabei ist natürlich auch das Umfeld (Eltern, Lehrer*\innen, Schulkolleg*innen, soziales Umfeld, Nachbarn, Ämter - Bundesnachrichtendienst, aber auch etwa der Internetprovider) einerseits zu befragen, andererseits aber auch in die Pflicht zu nehmen.

Forderung nach Ausbürgerung empfinde ich als populistisch und wenig zielführend. Auf Schweizerdeutsch: Eifach nor e Chabis ("Für nichts"). Da wird m.E. unser ganzes, wirklich vorbildliches Jugendstrafrecht mir nichts, dir nichts einfach in die Tonne getreten.

Und ja: Ich möchte dem Opfer wirklich mein Beileid aussprechen. Es ist himmeltraurig, dass so etwas passiert ist. Umso wichtiger ist es m.E., zu erforschen, wie etwa die Klassenkamerad*innen ermuntert werden könnten, mit ihren Eltern oder den Lehrpersonen Kontakt aufnehmen, wenn sie bemerken, dass da etwa nicht stimmt.

Dabei sind die Mechanismen wohl ähnlich wie bei den Mobbingopfern:

(https://www.spektrum.de/wissen/mobb…en/1633952)

Entscheidend ist, ob die "Peergroup" (Gruppe der Gleichaltrigen) untätig/ tolerant ist oder aktiv wird, wenn jemand in ihre/ seine eigene Welt "abdriftet".

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Interessant ist ja, dass der Regierungsrat welcher die politische Verantwortung für das Versagen der Sicherheitsbehörden übernehmen sollte, sich an vordester Front zum Richter und Henker aufspielt.

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Äxgüsi, das riecht nach Überhöhung der 'eigenen' Sicherheitsanprüche gegenüber jenen von anderen Minderheiten.

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Was hat denn Bürgerrecht mit Terrorismus zu tun? Jeder Terrorist ist zu bestrafen. Ethnieunabhängig! Alles andere ist Rassismus, Punkt.

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Zur Prävention führt der Verband Aargauer Muslime regelmässig Workshops mit Jugendlichen und an Schulen durch und stellt auch Material zur Verfügung. U.a. diesen Kurzfilm, der die Radikalisierung eines Jugendlichen thematisiert und als Diskussionsgrundlage z.B. an Schulen verwertet werden kann. Ich war damals an dem Projekt beteiligt. Dass es 2 Jahre später zu einer Tat eines Jugendlichen in der Schweiz kommen könnte, der unserem fiktionalen Protagonisten so sehr gleicht, hätte ich damals nicht für möglich gehalten. Der Film ist auf Youtube zugänglich und darf verwendet werden:
https://www.youtube.com/watch?v=stpOuF3pTcE&t=18s

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Leserin
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Der Täter ist ein Jugendlicher mit einer psychischen Erkrankung und kommt aus prekären sozialen Verhältnissen. Ich wünsche mir, dass er mit Mitgefühl behandelt wird und die Chance--und Hilfe--erhält, sodass er sich mit seinen Taten und deren Konsequenzen auseinandersetzen kann.

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Was für einen Raum für die Diskussion eines nutzlosen Vorschlages. Was bringt es dieser Person die Staatsbürgerschaft zu entziehen? Nichts! Damit kann man die Diskussion beenden.

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