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Uff, dieser Fall klingt nach tiefen seelischen Abgründen – vermutlich wäre eine therapeutische Massnahme sinnvoller als eine juristische.

Ganz was anderes, als kleine Stil-Besserwisserei am Rande 🤓

Sie schreiben:

…erstmals, Desoxyribo­nukleinsäure (DNS) zu isolieren – kurz DNA genannt.

Als gänzlich unwissender Leser würde ich mich wundern, warum das kurze «DNS» in Folge kurz «DNA» genannt wird. 🤔

Vielleicht wäre es so etwas klarer 😁

..,, Desoxyribo­nukleinsäure (DNS) zu isolieren – englisch DNA genannt.

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Sina Bühler
Gerichtsreporterin
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Da haben Sie völlig recht und so stand es auch in meinem Text. Das „englisch“ fiel anscheinend in einer Redigatur-Runde raus…

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· editiert

Werden Sie dann nicht über Änderungen informiert? Ich hatte mal eine ähnliche Situation aber das fand in einem unprofessionellen Rahmen an einer Universität statt. Professionel hätte ich gedacht, dass eine Autorin erfährt was geändert wird, da ja ihr Name darunter steht. Ist das nicht so?

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Reto Aschwanden
Leiter Produktion
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Das war in der Tat missverständlich. Wir haben die Abkürzung DNS nun entfernt und sprechen konsequent von DNA – denn diese Abkürzung ist auch auf Deutsch die gebräuchliche.

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Weil ja Acid im Gegensatz zu Säure deutsch ist? 🤷🏻‍♂️

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Komisch, dass als Folge dieses Gerichtsfalls nur eine Diskussion um die Richtigkeit und die Frage um die Korrektheit irgendwelcher Kürzel (DNS oder DNA oder sonstwie) auslöst!

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"Finden sich an einem Tatort oder an einem Tat­instrument DNA-Spuren, verfügen die Straf­verfolger über wichtige Hinweise zur Täterschaft. "

Diese Aussage zeugt von der gefährlichen Tendenz - die ja auch im geschilderten Fall und teilweise in den angesprochenen anderen Fällen eine Rolle spielt - aus der Präsenz der DNA einer Person, direkt zu schliessen, diese Person hätte die Tat verübt. Ja sogar die Schlussfolgerung, wenn sie ausschliesslich auf dem Vorhandensein der DNA basiert, dass diese Person am Tatort gewesen wäre, ist heutzutage nicht mehr haltbar.

Es ist bekannt, dass DNA "übertragen" werden kann. Gibt man jemandem die Hand, ist ein Transfer in beide Richtungen möglich. Auch durch das Anfassen einer Türklinke, kann fremde DNA an die eigenen Hände gelangen. Berührt man einen anderen Gegenstand, findet man dort die eigene und fremde "übertragene" DNA. Durch die heutigen sensiblen Analysemethoden können diese Kleinstmengen an DNA analysiert werden.

Benutzen zwei Menschen ein Brotmesser, findet sich die DNA beider Menschen am Messer. Nur das Vorhandensein von DNA, lässt nicht auf eine Präsenz oder gar Täterschaft der Person schliessen.

Heutzutage ist/sollte weniger von Bedeutung sein, ob die DNA vorhanden ist, sondern in welcher Menge, in welchem Zustand, an welchen Orten. Passt die aufgefundene Menge, die Menge etc. zum hypotethischen Tathergang? Es geht oft weniger um die Klärung, ob die DNA vorhanden ist, sondern wie sie dorthin gelangt ist.

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