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Wie so oft in diesem Drama spüre ich Ohnmacht und auch Wut. Immer mehr bekomme ich den Eindruck, dass in dieser unsäglichen Geschichte nicht nur grundlegende Rechte missachtet werden, sondern dass eine ganze Talschaft und der ganze Kanton mit seinen Behörden und seiner Justiz Adam Quadroni als sog. Nestbeschmutzer einfach fertig machen will.
Danke, Anja Conzett, dass Sie dranbleiben!

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Leserin
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Wenn dieses Urteil nicht Fragen aufwirft! Einen vom Sonderstaatsanwalt angeklagten Polizisten schützt Unwissen, weil er steif und fest behauptet, im Recht zu sein? Und die Ausbildung der Polizisten? Wird nirgendwo festgelegt, was in einen Rapport gehört? Wird das nicht geübt und überprüft? Dass ein solch schlechter Polizist auch noch befördert wird. Gut, er ist schlecht für die von Polizeimassnahmen Betroffenen. Aber Beförderungen werden wohl vom Polizeiapparat ausgesprochen und er hat in dessen Sinn gehandelt. Findet die Basler Fasnacht statt? Dieser Polizist und die Polizei um ihn herum wären doch Sujets? Wahrscheinlich kann aber nur ein Polizist sich auf Unwissen berufen. Was ist das für eine Ordnung!

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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - nicht aber wenn Behörden davon betroffen sind! Ein weiterer Skandal im Fall um das Baukartell, pfui Teufel!

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Das sieht nach Söihäfeli, Söideckeli aus

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Im Teaser heisst es: "Urteil zum Baukartell: Ein Polizist wird vom Vorwurf des Amts­missbrauchs und der Urkunden­fälschung frei­gesprochen. Laut Gericht fehlt der Vorsatz". Weiter müsste es heissen: "...weil er in seinem Fachgebiet aus Unverstand handelte. Deshalb wurde er befördert."

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Liebe Anja Conzett. Ich schätze ihre fundierten Berichte. Allerdings fehlt mir ihre Einschätzung und Wertung des Gerichtsurteils. Eine weitere Posse im unsäglichen Bündner Baukartell Trauerspiel. So geht das nicht! Da stelle ich mir schon die Frage: Was für Qualifikationen einen Polizist auszeichnen. Sicher nicht: Das Weglassen von wichtigen, relevanten Informationen auf dem Protokoll. Ich denke, der Polizist wusste genau welche Auswirkungen sein Nicht -Tun hatte. Das jetzt das Gericht mit einer fadenscheinigen Begründung den Polizisten deckt, ist dem Schutz des Polizistenkorps geschuldet. Und dann noch die Beförderung! Halt doch Bananenrepublik! Ich hoffe nur, dass das Urteil weitergezogen wird.

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Lieber Herr G.
Ihr Sentiment ist nachvollziehbar.
Bei aktueller Gerichtsberichterstattung ist Wertung nicht vorgesehen. Abgesehen davon, ist dieser Fall aus meiner Sicht so klar, dass die Fakten für sich sprechen und keine weitere Wertung vonnöten ist.
Das Verhalten des Polizisten, wie es ans Licht gekommen ist, wer Anzeige erstattet hat, wie das Gericht sein Urteil begründet.
All said.

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Die Anforderungen an Polizisten und Polizistinnen sind klar und wurden vor kurzem vom Kantonsrat Zürich bestätigt: Schweizer Bürgerrecht und absolvierte Rekrutenschule.

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Je nach Selektionmethode kriegt/züchtet man unter Umständen auch Bodensatz oder Treibgut.

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(durch User zurückgezogen)

Ein Riss mehr in meinem Bild der Schweiz als modernem Rechtsstaat. Danke Anja Conzetti für‘s Dranbleiben. Haarsträubend wie imkompetent sich unser Polizei- und Justizsystem gibt.
Offensichtlich bin ich kein Jurist, für mich scheint aber die Begründung ziemlich zu hinken. Der Glaube, das Richtige getan zu haben, eliminiert also den Vorsatz einer Tat? Was heisst das für beispielsweise rituelle oder politisch motivierte Morde? Sind diese dann „nur“ als Totschlag zu werten, wenn die Mörder:innen nur genügend überzeugt sind, „das Richtige zu tun“ wie der Polizist im Artikel?

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Fazit: Bei einem Strafverfahren gegen einen Polizisten (ob imPrättigau, in Morges oder in Zürich) kann man (fast) nur verlieren. Der Polizist im vorliegenden Fall beruft sich auf seinen funktionalen Analphabetismus. Klar, mit dieser Qualifikation muss er ja befördert werden.

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Leserin
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Ein abgekartetes Spiel treiben Teile von Polizei, Justiz und Politik in diesem Kanton Graubünden! Wo bleibt da der Rechtsstaat! Danke Frau Conzett.

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Tobias Oetiker
Full Stack Engineer
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Für den Schweizer Polizisten gilt er eben nicht, der Grundsatz aus dem römischen Rech:

Ignorantia legis non excusat (Unwissen schützt vor Strafe nicht)

Im Schweizer Strafgesetzbuch Artikel 21 steht drum:

Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum ver­meidbar, so mildert das Gericht die Strafe.

Und hey, dass man in so einem Bericht die Wahrheit schreiben muss, das konnte der gute Mann nun wirklich weder wissen noch vermuten.

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Kulturkritiker
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man bräuchte offenbar nicht nur einen außerkantonalen außerordentlichen Staatsanwalt, um den Fall zu untersuchen, sondern auch ein außerkantonales außerordentliches Gericht, um die behördlichen Delinquenten zu verurteilen.
haarsträubend, aber wenig überraschend, dass Kommissar Zufall das Indiz für diese Anklage geliefert hat, worauf Frau Conzet in einem Nebensatz ihrer Antwort bereits hingewiesen hat.
alles in allem ein Paradebeispiel für die Förderung des Vertrauens in die staatlichen Institutionen dünnbesiedelter Kantone.

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Soweit ich das sehe, hat man offenbar immerhin das Gericht des Nachbarbezirks bemüht. In diesem Verfahren geht es zweifellos um mehr, als dass ein Polizist an seinem Schreibtisch einen Fehler begangen hat. Was ich mich deshalb frage: Weshalb vertrat der ausserkantonale ausserordentliche Staatsanwalt die Anklage vor Gericht nicht persönlich? Rechtlich kann er wie er will, aber so lässt er das Gericht an der Verhandlung mehr oder weniger mit der Verteidigung allein.

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So peinlich für die Schweiz! Und wir wollen den Rest der Welt rechtstaatlichkeit belehren??! Das tschuderet mi!

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per A. B.: Auf welcher Seite herrscht mehr Bauchgefühl ???
Seien Sie vorsichtig, noch vorsichtiger als schon in ihrem Beitrag!

Ein anderes Beispiel im Tessin in diesem Sommer: Das autonome Jugendzentrum in Lugano wird in einer Nacht- und Nebel-Aktion abgebrochen. Die Jugendlichen waren zufälligerweise wegen einer Demo alle abwesend und waren schon lange ein Ärgernis. Auftrag an die Abbruchfirma: 8 Uhr abends, Beginn des Abbruchs: so zirka 9 Uhr 30. Eine Abbruchgesuch oder eine Abbruchbewilligung gab es nicht. In den Abbruchrückständen wurde Asbest festgestellt. Der Staatsanwalt ging der Sache nach. Nach ein paar Monaten wurde das Verfahren eingestellt. Alles beruhte nur auf einem Missverständnis am Telefon zwischen einem untergeordneten Polizisten und einem Mitglied der Stadtregierung. Es gibt da ein Bauchgefühl bei vielen, dass es von den Personen auf beiden Seiten abhängt, wo eingestellt wird und wo man auf den Grund geht. Nicht nur bei den geprellten Jugendlichen, auch bei bodenständigen Bauunternehmungen, die sich monatelang um Abbruchbewilligungen balgen und grosse Rechnungen bezahlen für die weissen Engel, die für Asbest zuständig sind.

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Das ist schon so, wie wohl in jeder kleinteiligen Welt sind auch im Tessin nicht alle vor dem Gesetze gleich. Mir sind da zweifelhafte Verfahren in Erinnerung, im Zusammenhang mit zwei investigativen Publikationen: «Swiss Connection» von Gian Trepp (Zürich 1996) und «Il cassiere di Saddam» von Paolo Fusi (Bellinzona 2003). Beide Bücher zeigten Finanzplatz- und Geldwaschskandale auf, in deren Zentrum Tessiner Anwälte standen. Autoren und Verleger (wie auch Lorenz Keiser, der selbiges auf der Bühne thematisierte) wurden von den Familienclans mit Millionenklagen eingedeckt und vor Gericht gezerrt. Zum Glück hatte niemand der Eingeklagten Wohnsitz im Tessin, zwangsläufig lasen andere Gerichte mit. Niemandem konnten Fehler nachgewiesen werden, Schaden nahm letztlich nur der Tessiner Verlag: Wegen einer superprovisorischen Verfügung (Verkaufssperre) blieb der Verlag auf seinen Büchern sitzen. Das Gericht kam zehn Jahre lang nie mehr auf seine «superprovisorische» Verfügung zurück.

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Leserin
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Die Bündner Polizisten werden an der Polizeischule Ostschweiz ausgebildet. Auf deren homepage steht:
Die Polizeischule Ostschweiz handelt menschenorientiert, praxisorientiert, ergebnisorientiert und tugendhaft. Was für die Schule gilt - gilt das auch für die Ausgebildeten?

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Wer Adam Quadroni (finanziell) unterstützen mag, kann das gemäss letztem Beitrag bei wemakeit hier tun: https://www.adamquadroni.ch/

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Even Meier
(ex | they)
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Alles Clowns? Alles Bias?

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Ausserordentlich seltsam ist, dass der Staatsanwalt nicht am Prozess erschien. Erschreckend ist auch, dass der Polizist entgegen dem Peter Prinzip befoerdert wurde. Schlimm.

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Bloss weil wir alle (ohne uns selbst sorgfältig mit den juristischen Aspekten dieses Falls auseinandergesetzt zu haben), von vorne herein und ganz zweifelsfrei wissen, wie das richtige Urteil hätte lauten sollen, bedeutet ein davon abweichendes Urteil nicht automatisch, dass das Gericht versagt hat oder gar korrupt ist. Wenn das so wäre, bräuchten wir ja gar keine Gerichte und keine aufwändigen, nervtötend komplizierte rechtsstaatlichen Strafverfahren. Es wäre ja eh immer klar, was recht und unrecht ist, und man könnte jeweils ohne komplizierte Umwege direkt zum Strafvollzug schreiten. Früher war das ja teilweise auch so. Dann hat man aber gemerkt, dass das “gesunde Volksempfinden“ eben nicht immer Gerechtigkeit produziert, und hat versucht, die Rechtsfindung mit den ausgeklügelten Mechanismen unseres rechtsstaatlichen Justizsystems zu verbessern. Und seither produziert dieses Rechtssystem gelegentlich Urteile, die gemäss dem spontanen Bauchgefühl vieler Leute falsch sind. Teilweise, weil sie wirklich falsch sind (und dann zum Glück oft in höherer Instanz korrigiert werden), teilweise aber auch, weil man mit dem spontanen Bauchgefühl falsch lag. Deshalb wäre ich auch bei diesem Urteil erst mal etwas vorsichtig. Interessant fände ich die Einschätzung eines Strafrechtlers, der sich die Urteilsbegründung genau angeschaut hat.

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Allenfalls wissen Sie mehr darueber wie der Fall unter der Oberfläche doch noch ein Happy End nahm, und wir das Mangels Informationen nicht ersehen konnten ? Eine hoehere Instanz ist in den meisten Faellen banales Blendwerk, weil sich der Klaeger einen Weiterzug nicht leisten kann.

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