Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Es scheint mir, dass in der Schweiz die Justiz zunehmend unter Druck rassistischer und rechtsextremistischer Tendenzen kommt. Wo führt das hin?

77
/
5

Das Problem ist, dass militärisch und hierarchisch klar organisierte Strukturen solche Menschen anziehen. Allen "Tatort"-Sendungen zum Trotz gibt es nicht viele Polizisten, die politisch links stehen. Es sind hauptsächlich Menschen, die rechts und z.T. sogar sehr weit rechts stehen.

19
/
1

Ich denke, sie vergessen den zweiten Teil. Die Linken haben das Militär und die Polizei zum Feindbild erhoben und sind jetzt verwundert, dass die beiden Institutionen eher rechts sind.

4
/
21
Mitglied einer Blaulichtorganisation
·

Ein Stück weit ist es für mich nachvollziehbar, wenn man in der Polizeiarbeit rassistisch wird. Sie ist echt schwierig. Man hat halt fast nur mit problematischem Verhalten zu tun. Und das ist oft mit Armut verbunden. Und Armut oft mit Migration.
Ein trauriger Teufelskreis.

5
/
2
Advocatus Diaboli
·

Die Geschichte ist das sehr eindeutig:
In Zeiten wirtschaftlicher Not tendieren Regierungen zum Faschismus und die Polizei ist normalerweise die erste Station und wird mit immer weitreichenderen Rechten und Prvilegien ausgestattet. Diese Macht korrumpiert dann die Polizei weiter..
Erst sind es Ausländer, dann andere Minderheiten, später dann jeder, der in einem solchen Staat nicht der Meinung der Staatsführung ist.

Konnte man in der Vergangenheit im Norden (Deutschland, Gestapo ), im Süden (Italien) und im Westen (Spanien, Guardia Civil) beobachten: Die Polizei spielte immer eine tragende Rolle umgekehrt gibt es nur einzelne Ereignisse, in denen Polizisten sich gegen die Regierungen stellten..

24
/
0

Das hat nichts mit Faschismus zu tun, die Polizei war schon immer das Mittel zur Durchsetzung des Regierungswillen. Es hängt nur von der Regierung ab, egal ob faschistisch, kommunistisch, monarchistisch oder demokratisch.

Anmerkung:
Die Guardia Civil ist die Militärpolizei.
Die Gestapo war eine Spezialpolizei, sie existierte zuvor gar nicht.
Die Stasi war kommunistisch und trotzdem nicht wirklich anders.

4
/
1

Dieser Beitrag passt leider zu dem, was ich in letzter Zeit zum Thema Gerechtigkeit in der Schweiz gelesen und erfahren habe. Gut, dass sie berichten!

73
/
5

Unfassbar....
Danke für den wichtigen Bericht.

63
/
3
Carlos Hanimann
Reporter Republik
·

Danke Ihnen.

3
/
0
Die Hoffnung nicht aufgebender Zyniker
·
· editiert

Ja, so ist das halt in Banenenrepubliken, gar, wenn man nicht so aussieht, als ob die eigenen Vorfahren schon 1291 dabei gewesen wären. Da rammt Dir Dein "Freund und Helfer" zur Begrüssung gerne mal wiederholt das Knie in die Eier, und doppelt dann mit Pfefferspray nach. Danach "kümmern" sich sechs solcher "Freunde" um Dich, während Du in Bauchlage am Boden liegst und nach Luft schnappst. Wenn Du das nicht überlebst, haben die netten Freunde und Helfer alle Zeit der Welt, um sich untereinander abzusprechen. Sie erinnern sich denn auch an gar nichts, nicht mal an den Namen des Vorgesetzten zur Zeit des Vorgangs, wissen aber dennoch ganz genau, dass sie sich immer peinlich an die Vorschriften der Handbücher (einschliesslich von Tritten in die Genitalien?) gehalten haben. Kommt es zu einem Prozess gegen die Polizisten, mutiert ein Staatsanwalt schon mal zum Verteidiger: Wo kämen wir denn hin...? Der muss auch keine Phantasie entwickeln, etwa in Bezug auf das "Pflanzen* von Beweismitteln. Hat der wohl noch nie gehört von: Sollte sich mal bei den "Freunden" in den USA erkundigen, die eine lange Erfahrung mit solchen Dingen haben. Schliesslich waren die Begründer ihrer Republik noch Sklavenhalter, und die hatten ihre Schergen.
Natürlich sind die Chancen auf einen fairen Prozess bei dieser Sachlage minim. Da muss man schon darauf hoffen, dass der Prozess weitergezogen wird, notfalls auch aus dieser Bananenrepublik heraus. Übrigens: Polizei als Mafia (hierzulande vornehm Korpsgeist genannt) gibt es sicher in mehr als der Hälfte der Staaten der Welt. Ist somit keineswegs ein Alleinstellungsmerkmal!

63
/
5

Starker Kommentar. Danke für das Teilen:)

14
/
1

Danke für die klaren Worte Herr B.! Dabei wäre ich so gerne auf der Seite der Polizei und des Rechtsstaates. Aber nicht einer von 6 Polizisten scheint dies zu kümmern.

1
/
0

Eine grauslige Geschichte und wegen Dealens den Tod zu finden, steht in klarem Missverhältnis. Nur frage ich mich, gehts hier wirklich um die Hautfarbe? Wer weiss, ob der Polizist nicht vielleicht auch dadurch getriggert wurde, dass er in seiner Rolle als Polizist beim Versuch den Verdächtigen zu kontrollieren, ignoriert wurde.? Weshalb wird darauf geschlossen, dass er aufgrund seiner Hautfarbe gestorben ist?

9
/
54
Theologin/Seelsorgerin
·

Um Himmels Willen... Ernsthaft? Ein Polizist darf jemandem in die Genitalien treten, weil er das Gefühl hat, ignoriert worden zu sein? Und: würde das auch bei einem weissen Menschen in Ordnung sein?

60
/
5

Den exakt gleichen Fall gibt es bei einem Weissen nicht, daher ist dies unmöglich zu beantworten.

Und woher die Republik die Darstellung hat ist mir auch nicht ganz klar, es wird nur ein Polizist zitiert, der gewalttätiges Verhalten von Mike Ben Peter verneint.

2
/
15

Äh? Hab ich das gesagt?

4
/
6
Theologin/Seelsorgerin
·

Vielmehr hätten Ben Peters Gewicht und der hohe Stress zum Herz­stillstand geführt.

Ja und woher kam der Stress? Es ist unfassbar... Danke für den Bericht und dass ihr am Thema dranbleibt

56
/
3

Er hatte Drogen bei sich, bzw. war vermutlich ein Drogendealer. Den Stress der Verhaftung selbst hat er sich also selbst zuzuschreiben.

6
/
44
Advocatus Diaboli
·

Unschuldsvermutung gilt natürlich nur für unsere ehrenhaften Polizisten, die sich zu 6(!) auf einen Übergewichtigen werfen müssen um "nicht verletzt zu werden". Vorher natürlich noch vorsichtshalber mittels körperlicher Gewalt Fluchtgefahr verhindern. Wie ein 130 kg schwerer Mann 6 Polizisten entkommen könnte, ist mir schleierhaft. Aber klar: Er war ja schwarz, und es war dunkel also war er getarnt! Da muss man mit aller Gewalt zuschlagen..

26
/
3
Theologin/Seelsorgerin
·
· editiert

Er hatte Drogen bei sich, also ist er selber schuld an dem Stress (= beginnend mit dem Tritt in die Genitalien).

(Ist genau wie: Sie hatte einen kurzen Rock an, also ist sie selber schuld, dass sie begrapscht wurde... Und es gäbe noch andere Beispiele.)

Ihre Formulierung ist derart, dass sie Verantwortung verschiebt.

Erstens kann man niemandem von aussen ansehen, ob er/sie Drogen bei sich hat. Und wie wir gelesen haben ist das Erinnerungsvermögen der beteiligten Polizisten anscheinend sehr schlecht (wenn man von den Anatomiekenntnissen absieht).

Zweitens selbst wenn derjenige Drogen bei sich hatte, ist es immer noch der Polizist, der zugetreten hat (vielleicht, weil er die Situation falsch eingeschätzt hat, weil er unter Stress stand - das kann ja passieren), aber dann wäre Haltung, das zuzugeben. Sein Verhalten einzugestehen.

Edit: Rechtschreibung.

36
/
4

Das ist Unsinn. Die Polizisten hätten ihn auch verhaften können, ohne ihn weiter zu traktieren, nachdem er bereits gefesselt am Boden lag, völlig egal, ob er ein Drogenhändler war oder nicht.

27
/
0
(durch User zurückgezogen)

Klarer Fall von ist nicht an sondern mit tödlicher Polizeigewalt gestorben..

10
/
0

Jeder wäre gestresst wenn er Koks & andere Drogen bei sich hat und schnell verstecken soll weil man kontrolliert wird.

1
/
0

Ich glaube, es ist ein grundsätzliches Problem, dass sich Staatsanwaltschaft und Polizei zu nahe stehen. Man müsste ein unabhängiges Gericht schaffen, welches solche Vorfälle untersucht.

49
/
1

Naja, die Unschuldsvermutung scheint Herrn Hanimann nicht zu kennen, wenn er schreibt, dass die Polizisten Mike Ben Peter "mutmasslich töteten". Das ist schlicht unprofessionell.

In der Schweiz ist es im Gegensatz zu den USA so, dass die Staatsanwaltschaft auch entlastende Beweise berücksichtigen muss. Genau dies ist hier offenbar der Fall. Damit der Tatbestand eines Tötungsdeliktes erfüllt ist, braucht es einen natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhang zwischen der Tathandlung und dem Taterfolg, in diesem Fall dem Tod der Person. Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft seit dem Gutachten keinen Kausalzusammenhang zwischen der Handlung(en) der Polizisten und dem Tod von Mike Ben Peter mehr.

Was ich nie begreifen werde, ist wieso man sich einer Polizeikontrolle widersetzt und sich nachher darüber beschwert, dass man hart angegangen wurde. Offenbar haben die Polizisten nach Drogendealern gesucht und auch einen gefunden. Was dann passiert ist, ist jedoch offensichtlich miserable Polizeiarbeit. Ob es allerdings fahrlässige Tötung ist, ist, so unsäglich das auch zu ertragen ist, schlussendlich eine formaljuristische Frage, die nun das Gericht zu beantworten hat.

Es ist noch nicht klar, wie das Gericht urteilen wird. Nach Art. 344 StPO ist das Gericht nicht an die rechtliche Würdigung und die Strafanträge der Staatsanwaltschaft gebunden. Gebunden ist das Gericht einzig an den Anklagesachverhalt, also an die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der Anklage, die den - vermeintlichen - Tathergang beschreiben. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gericht unerwartet anders entscheidet, als der Prozess vermuten liess, denn Rechtsanwalt Ntah scheint seine Aufgabe sehr gut gemacht zu haben.

Zuletzt - mir scheint in jedem anständigen Polizeikorps müsste der Polizist am Eingang auch für sein Thin Blue Line Abzeichen im Minimum eine formelle Abmahnung bekommen. Vielleicht könnte Herrn Hanimann dem ja mal noch nachgehen..? Fände ich spannend.

23
/
36
ehem. Fachrichter im Nebenamt
·

Werter anonymer Jurist,
Schade, dass sie nicht offen mit Namen hinter ihrer Aussage stehen.
Sie schreiben, dass die Staatsanwaltschaft "auch entlastende Beweise berücksichtigen muss".
Müsste !
Allerdings: die Staatsanwaltschaften arbeiten zielorientiert. Das heisst im Klartext, dass sie gemäss ihrer vorgefassten Meinung / Verdacht gezielt nach entsprechenden Beweisen suchen. Jeder ehrliche Jurist weiss sehr genau, dass die Staatsanwaltschaften weder vorurteilslos noch neutral und auch nicht unbefangen sind. Die miserable "Arbeit" des beteiligten Staatsanwaltes Laurent Maye spricht hier Bände. Die schweizerische Justiz erodiert von innen heraus!

Sie unterstellen, dass Mike Ben Peter ein Drogendealer sei. Ein starkes Stück. Insbesondere, wenn sie eingangs von "Unschuldsvermutung" sprechen.

Herr Hanimann hat hier einen professionellen Artikel über ein bei Juristen und bei Staatsanwälten offenbar unliebsames Thema geschrieben. Übrigens, auch andere Printmedien haben in ähnlicher Weise über diesen sehr tragischen Tod dieses schwarzen Menschen berichtet.

52
/
5

Werter Toni
Dann kann das Gericht die Anklage ja zur Nachbesserung an die Staatsanwaltschaft zurückweisen, wofür Du als ehem. Fachrichter im Nebenamt offenbar votiert hättest. Das ist ja gerade die Aufgabe des Gerichts.

Dass der Staatsanwalt hier schlecht gearbeitet hat ziehe ich nicht in Zweifel, ich wollte einzig erklären, was hier offenbar vor sich ging.

Du hast recht, ich hätte ihn nicht als Drogendealer bezeichnen dürfen. Naja, so schnell passiert‘s. Er hatte Drogen auf sich und hat diese offenbar nicht konsumiert, da der Test negativ war. Was wollte er denn nur damit..? Aber eben, Du hast ja recht.

Das Thema ist für mich nicht unliebsam, wie Du implizierst, sondern ich finde es absolut zentral, dass darüber berichtet wird. Allerdings ist mir der Artikel zu tendentiös, was aber bei der Republik generell nichts Neues ist. Die Gerichtsreportagen von Frau Hürlimann sind da in einer anderen Liga.

7
/
23

"Was ich nie begreifen werde, ist wieso man sich einer Polizeikontrolle widersetzt und sich nachher darüber beschwert, dass man hart angegangen wurde."

Wenn man zu einer Zielgruppe gehört, die regelmässig bei Polizeikontrollen ums Leben kommt, ist es vielleicht schon verständlich, dass man sich widersetzt? Ich glaube für viele weisse Europäer ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass schwarze Menschen mit der Polizei schlichtweg TODESANGST verbinden. Und wenn man Todesangst hat, trifft man nicht immer die Entscheidungen, die aus der "rationalen" Perspektive des Beobachters im Nachhinein akzeptabel gewesen wären.

Das ist klassisches Victim Blaming. Sich der Polizei widersetzen ist keine Rechtfertigung - weisse Menschen wiedersetzen sich der Polizei auch regelmässig, sterben aber infolge davon eigentlich nie.

23
/
4

bester bisheriger Kommentar zu diesem Artikel. Vielen Dank!

2
/
30
Interessierte Durchschnittsbürgerin
·

Ein ganz und gar erschütterndes Gerichtsverfahren; ich verliere so viel meines Vertrauens in den CH-Rechtsstaat. Verstehe ich richtig, dass die sechs Angeklagten immer noch im aktiven Einsatz sind? Mich würde interessieren, ob sich seit diesem Ereignis 2018 im Protokoll oder in der Ausbildung etwas geändert hat. Liegt wenigstens der Wille vor, solche Vorfälle zu verhindern?
Mein Beileid geht an die junge Mutter und ihre Kinder, die mit diesem Trauma weitergehen müssen: ich wünsche Ihnen Kraft und Resilienz.

46
/
2

Die "Omerta" bei Polizisten zeigt sich schon seit Jahren. Sie ist eine Schande und wird sich, so hoffe ich, einmal rächen. Ich schäme mich!

40
/
1

Ab nach Strasbourg, grauenhaft!

38
/
3

Da stimme ich Ihnen zu. Ab nach Strassburg mit denen.

15
/
3

Ungeachtet der ganzen Tragik dieses Falles suggeriert der Titel, dass das Aussageverweigerungsrecht (Art. 113 StPO) für Polizisten in Frage gestellt wird.

5
/
23
Carlos Hanimann
Reporter Republik
·

Naja, ich stelle dieses Recht ja nicht grad in Frage, nur weil ich beschreibe, dass die Polizisten ein selektives Erinnerungsvermögen haben und bei den interessanten Stellen schweigen. Schönen Abend noch.

37
/
3

Als Nicht- Rechtsgelehrte kommt mir die Aussageverweigerung des Polizisten in diesem Fall sehr fragwürdig vor.
Und noch fragwürdiger ist ein Staatsanwalt der in der gleichen Sache anklagt und freispricht.
Ein Teil/Grossteil der Schweizer Justiz ist nicht länger vertrauenswürdig und scheint jegliches Gefühl für Menschlichkeit verloren zu habe.
Wieder ein Fall für das EGMR in Strassburg.
"Die Tragik dieses Falles" bestimmt hier mein Gefühl, ungeachtet den Art. 113 StPO)

29
/
2

Das ist Ihr subjektives Empfinden.
Ich betrachte den Titel als Information, dass die Polizei keine Aussage tätigen will. Nichts weiter.

17
/
2

Söihäfeli, Söideckeli.
Die Schweiz braucht dringend eine unabhängige Instanz, welche solche Vorwürfe an die Polizei unvoreingenommen untersucht.
Das zeigte auch wieder der unverhältnismässige Einsatz der Züricher Polizei an der Frauendemo.

37
/
5

aus einem Vorfall in der Romandie eine Beurteilung bei der Frauendemo in Zürich ableiten zu wollen, ist rechtsstaatlicher Unfug.

6
/
33

Nein, das Thema ist dasselbe.

27
/
1

Das könnte etwas bringen, aber wenn dieselben Leute diese Instanz besetzen und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft, dann sehe ich bereits jetzt ehemalige Staatsanwälte oder Parteifreunde von Staatsanwälten auf diesem Posten. Und auf Bundesebene hat so ein Posten keine Chance weil sich die Kantone sträuben werden.

Ausser Sie lancieren eine Initiative, meine Unterschrift hätten Sie.

15
/
0
· editiert

Diese Befürchtungen habe ich auch. Es müsste sichergestellt werden, dass hauptsächlich Menschen diese Posten besetzen, die keine Verbindungen und Seilschaften zu Polizei und Staatsanwaltschaften haben. Aber Vetternwirtschaft zu verhindern ist in der Schweiz sehr schwierig.
Ich werde ein paar Parteien anfragen, ob sie eine Initiative unterstützen würden. Ich hatte das schon mal vor Jahren versucht und keine Antwort erhalten.

15
/
0

Dieses Schwarz/Weiss-Denken behagt mir nicht! Dieses polarisierende Gut/Böse-Muster ebensowenig! Zugegeben, hier wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht, aber in Unkenntnis der genauen Sachlage nehme ich nicht für die eine oder andere Seite Partei, sondern vertraue eher auf unseren demokratisch legitimierten Rechtsstaat. In dubio pro reo.

11
/
38
Advocatus Diaboli
·

Ja das scheint ja wieder mal wunderbar funktioniert zu haben. Seltsam das immer nur schwarze Männer bei Polizeikontrollen zu Tode kommen, aber als weisser Mann kümmert einen das natürlich weniger..
Bitte weitergehen! Hier gibt es nichts zu sehen.. nur Business as usual..

34
/
3

Ich denke hier wurde genug berichtet, um sich alleine aus dem Verhalten der Polizisten im Rechtsverfahren ein Bild machen kann. Fehlende Reue für eine Tat - egal unter weichen Umständen - ist selten ein Zeichen für einen guten Charakter.

29
/
0

Das mag sein, ich weiss es nicht. Jedenfalls kann man davon ausgehen, dsss die ganze Geschichte auch für die Polizisten sehr belastend sein muss!

4
/
23

Natürlich hat das Opfer einen Fehler gemacht. Indem er sich langsam von der Kontrolle entfernen wollte. Besser wäre er schnell gerannt! Ach nein, doch nicht - dann wäre er vermutlich in Notwehr in den Rücken geschossen worden (man hatte ja eine Treibjagd geplant).
Der Fehler war wohl eher seine Hautfarbe. Und bitte nicht mit "aber er hat mit Drogen gehandelt" kommen - auch das würde so eine Aktion nicht rechtfertigen.
Wirklich beunruhigend, dass solche offensichtlichen Absprachen und das Fehlverhalten keine Konsequenzen hat. Und die Rolle der Staatsanwaltschaft ist wie so oft höchst fragwürdig.
Ich verstehe aber nicht, warum es nicht innerhalb dieser Organisationen ein Umdenken und den Wunsch nach korrekter Aufklärung gibt. Es kann ja - hoffentlich - nicht sein, dass alle Polizisten und Staatsanwälte rassistisch und rechts sind. So landen in der Wahrnehmung alle in diesem Topf.

33
/
5

Ja, es gibt gute Menschen auf beiden Seiten...

1
/
0

ein Dealer ist für mich eher kein Gutmensch, ein Polizist ist für mich eher ein Gutmensch. SP und Grüne sehen das gerade umgekehrt.

3
/
33

genau so ist es. Und negative Entscheide und Nichtanhand-Nahme von Verfahren können im Rechtsstaat Schweiz ebenfalls weitergezogen werden. Das Polizei-Bashing der Republik und von SP/Grünen ist hochnotpeinlich.

3
/
30

Zitat aus dem Artikel: "Dazu passte, dass in den Tagen vor dem Prozess das West­schweizer Fernsehen RTS ein Bild publik machte, das einen (nicht angeklagten) Polizisten zeigte, wie er vor einem blau gesprühten «RIP Mike» in die Kamera grinste und den Daumen hochhielt.

Dazu passte, dass am zweiten Prozesstag vor dem Gerichtssaal ein Polizist Wache schob, der das Abzeichen «Thin Blue Line» trug, ein Erkennungs­merkmal unter Rechts­extremen, das Polizisten in Zürich etwa explizit nicht öffentlich tragen dürfen.

Und dazu passte auch, dass ein Verteidiger im Schluss­plädoyer die bekannte Rede des amerikanischen Bürger­rechtlers Dr. Martin Luther King lächerlich machte, als er zuerst «Vive la police!» sagte und dann fortfuhr: «I have a dream», dass es irgendwann keinen Kokain­handel mehr geben werde … Und das in einem Gerichts­saal, in dem sechs weisse Verteidigerinnen und ein weisser Staats­anwalt gegen einen schwarzen Opfer­anwalt antraten und während Tagen darlegten, warum die sechs angeklagten weissen Polizisten nichts mit dem Tod des schwarzen Mike Ben Peter zu tun hatten."

Dabei kommt mir das trojanische Pferd in den Sinn...

32
/
2
ehem. Fachrichter im Nebenamt
·

Der gut geschilderte sehr tragische Fall zeigt eindrücklich, wohin die schweizer Justiz und die Staatsanwalten steuern und sich damit von einem „Rechtstaat“ entfernen. Dabei sind nicht nur Polizisten in fragwürdiger Weise beteiligt, vielmehr auch die im Hintergrund agierenden Staatsanwaltschaften. Leider kein Einzelfall, sondern systematisch. Mir sind mehrere Fälle von einseitiger, parteiischer und verfassungswidriger Staatsanwaltstätigkeiten aktenkundig bekannt.
Beispiele?

Zwei Männer randalierten zu nächtlicher Stunde vor der Haustüre des Bewohner „F“, schreien und brüllten. Danach drangen sie durch die verschlossene Haustüre in die Wohnung. „F“ telefonierte der Polizei und bat um Hilfe gegen die Pöbel. Die Polizei ist jedoch nicht erschienen. Anderntags reichte der Bewohner Strafanzeige gegen diese Chaoten und Einbrecher ein. Nach sieben Monaten der Trölerei erhielt der Bewohner einen Brief des zürcher Staatsanwaltes „B“. Darin beschimpfte und beleidigte er den Bewohner in höchst unflätiger und böwilliger Weise, ohne Anstand und menschenverachtend. Er bezichtigte den Anzeigeerstatter (wörtlich) „an einer schweren Krankheit zu leiden“ und forderte ihn auf, sich „in ärztliche Behandlung zu begeben, da er nicht bei voller Gesundheit sei und die Zurechnungsfähigkeit verlustig gegangen sei“. Wie es sich später herausstellte, war einer der beiden rüppelhaften Einbrecher der (damalige) Dorfpolizist. Dieser Dorfpolizist war allerdings betreffend seinen gravierenden Gesetzesverstössen kein unbeschriebenes Blatt. Einige Monate später wurde er von der Gemeinde M fristlos (!) entlassen. Das zutiefst beleidigende Schreiben versandte der Staatsanwalt „B“ zudem hintenherum als Kopie an diverse Amtsstellen. Ein Strafuntersuchung des Offizialdeliktes erfolgte nicht.

Ein weiteres Beispiel: Der stadtzücher Rechtsanwalt "O.W" hatte versucht, eine Erbengemeinschaft um 720'000.- Fr, zu betrügen. U.a. versuchte er direkt beim Grundbuchamt „W“ die Unterzeichnungsvollmacht der Erben (zu einer Handänderung) zu seinen eigenen Gunsten abzuändern.
Weiter sandte er (ebenfalls ohne Mandat oder Berechtigung) eine angebliche „US-Erklärung“ an die Erben mit der Aufforderung, diese unterzeichnet an ihn zu retournieren. Bei genauerem Hinsehen erwies sich diese „US-Erklärung“ als Überweisungsauftrag des Erbbetrages an (s)ein Konto bei der zuger Kantonalbank. Die zuger Kantonalbank mit diesen Fakten konfrontiert gab zwar aufgrund des Bankgeheimnises den Namen nicht bekannt, stoppte aber sofort die Geschäftsbeziehungen mit diesem Rechtsanwalt und löschte dessen Konto.
Die mit eingeschriebener Briefpost eingereichte Strafanzeige (Offizialdelikte) gegen diesen gesetzeswidrig handelnden Rechtsanwalt ignorierte die Staatsanwaltschaft und blieb untätig!
Weitere Beispiele von parteiischer, einseitiger Staatsanwaltstätigkeiten?

Die einseitige, parteiische Staatsanwaltschaftstätigkeit ist auch institutionalisiert. In einigen Kantonen existiert ein Ermächtigungs-Gesetz, wonach Staatsanwälte bei ihrer Aufsichtsbehörde (und Juristen-Berufskollegen) zuerst untertänigst um Erlaubnis bitten müssen, bei Offizialdelikten (begangen von Staatsbediensteten) überhaupt ihrem verfassungsmässigen Auftrag nachzukommen, die Fakten untersuchen zu dürften. Diese Erlaubnis die Offizialdelikte zu untersuchen wird in aller Regel nicht erteilt. Das Bundesgericht gab auch unumwunden zu, dass dieses Gesetz einzig den Zweck verfolgt, Staatsbedienstete von einer Untersuchung ihrer begangen Straftaten zu verschonen. Gemäss Rieda/Fiolka klarerweise verfassungwidrig!

Wieviel Justiz-Skandale braucht es eigentlich noch, bis die Politik erwacht? Oder sind die Interessen (und die Pfründe) der vielen Parlamentsjuristen ihnen wichtiger als ein sauberer ehrlicher Rechtstaat? Der Rechtstaat Schweiz erodiert von innen heraus.

28
/
1

Ich finde, solche Staatsanwälte schaden unserem "Rechtsstaat" enorm.

23
/
1

Fast nicht zum Aushalten, dieser Text…. Die Worte und der Atem bleiben im Hals stecken.. Scham, Trauer, ratlose, hilflose Wut …. Was sind wir Menschen für Wesen!

28
/
2
(durch User zurückgezogen)

Zu Ihrer Frage bezüglich Entschädigung: Ein "gewonnener" Strafprozess ist keine Voraussetzung für den Zivilprozess. Dieser könnte auch so angestrengt werden. Faktisch hat ein Strafurteil verständlicherweise oftmals Signalwirkung für das Zivilgericht, es kann als Beweisofferte eingereicht werden. Allerdings gibt es in solchen Fällen in der Schweiz schlicht nichts zu holen. Und damit rühmen wir uns ja eigentlich, wenn wir "keine amerikanischen Zustände" wollen.

Was Sie als unkooperatives Verhalten bezeichnen, ist schlicht das Aussageverweigerungsrecht der Angeklagten, das in jedem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit darstellt. Niemand soll gezwungen werden sich selbst zu belasten.
In vermeintlich unfairen Prozessen ist dies schwer zu ertragen, doch an solchen Fällen zeigt sich die eigentliche Stärke eines Rechtsstaats.

6
/
7
(durch User zurückgezogen)
Theologin/Seelsorgerin
·

Die Frage nach dem Aussageverweigerungsrecht beschäftigt mich seit der Lektüre heute Morgen. Ich stimme zu, dass dieses Recht, so schwer erträglich es ist, die eigentliche Stärke eines Rechtsstaates zeigt. Das Recht nicht zwingend mit Gerechtigkeit deckungsgleich ist, ist ebenfalls auszuhalten.

Gleichzeitig hänge ich an der Überlegung, dass ein Polizist/eine Polizistin schon qua Aufgabe in einer Machtposition ist. D.h. jmd in einer Machtposition hat auch noch die Möglichkeit, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Das benötigt Charakterstärke. Und wenn ich sehr düster denke, reicht meine Phantasie locker aus, sich vorzustellen dass das Wissen um dieses Recht sowie den Korpsgeist von Übelwollenden auch als Schutzschild mit eingerechnet werden kann. - Gibt es dahingehu "Sicherheitsnetze" (mir fällt im Moment kein besseres Wort ein)?

1
/
0
ehem. Fachrichter im Nebenamt
·
· editiert

Bodycams sind leider keine Lösung und/oder Beweissicherung. Sie filmen ausschliesslich aus der Sicht des Polizisten. Die Aktivitäten und Handlungen des Polizisten selbst werden nicht erfasst. Zudem können diese Bodycam vom Polizisten beliebig ein oder eben auch ausgeschaltet werden. Zudem besteht nach wie vor auch die Gefahr, dass unliebsame Aufzeichnungen von der Polizei nachträglich gelöscht werden. Ebenfalls ist schon mehrfach vorgekommen, dass Beweismittel von Polizisten/Polizei unterschlagen, verheimlicht oder "vergessen" wurden; ich erinnere an den "Korpsgeist".
Es muss leider konstatiert werden, dass sich Bodycams nachteilig für die Bürger auswirken.

12
/
1
(durch User zurückgezogen)
(durch User zurückgezogen)
als Teilnehmende
·

Unverhältnissmässig und und sehr erniedrigend wie Ben Peters behandelt wurde. Er hinterlässt bei seinen Angehörigen durch dieses Verhalten der Polizei unermessliches Leid. Haben sich diese Polizisten etwa gefragt, wie es wäre, wenn sie in diese Situation geraten wären?

21
/
1
Advocatus Diaboli
·

Es ist schon traurig, wenn man in einem Land lebt, in denen Polizisten noch weniger zu befürchten haben, als im "Cop-Land" USA.

18
/
2

Die Verurteilung im Fall Floyd war eine Ausnahme.

10
/
0

Und das nur, weil die Tötung gefilmt wurde es es einen landesweiten Protest gab. Ansonsten wäre der Polizist im Fall Floyd freigesprochen worden.

16
/
0

Sind diese Polizisten noch im Amt?

13
/
0
Carlos Hanimann
Reporter Republik
·

ja.

2
/
0

Danke für die Rückmeldung. Was für ein Signal der Lausanner Polizei an die Bevölkerung….

15
/
0
Mitglied einer Blaulichtorganisation
·

Danke für den Hinweis zur Thin Blue Line. Ich war mir nicht bewusst, dass diese rechtsextrem verwurzelt ist. Sie war in der Ostschweiz weit verbreitet als zwei Polizisten unverhofft und beinahe tödlich angeschossen wurden als Aufruf gegen Gewalt an Polizisten.
Ich wage zu behaupten, dass dies vielen nicht bewusst ist.

5
/
1

Man könne den Polizisten nicht nachweisen, dass ihr Einsatz etwa den Stress ausgelöst habe.

Klar so Herzstillstände sind eben alltägliche Phänome bei Verhaftungen. Zudem wussten die Bullen genau was sie taten, wo sie ihre Knie hatten also wussten sie auch wie gefährlich das war. Und dann haben sie die 3 min in der Todeszone auch noch protokolliert. Ich hoffe das reicht für Gerechtigkeit in Strasbourg!

0
/
0
· editiert

Da sitzen sie möglicherweise eine Verkürzung durch die Republik auf. Die NZZ berichtet

Jedenfalls sei nicht erwiesen, dass die Bauchlage des Nigerianers das Herz-Kreislauf-Versagen ausgelöst habe, so das Gericht. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass einer oder mehrere der Polizisten massiven Druck auf seinen Brustkorb ausgelöst hätten, was zum Tod durch Ersticken führen kann.

aber auch

Dies heisst jedoch nicht, dass Ben Peter auch ohne jeglichen Kontakt mit der Polizei an jenem Abend einen Herzstillstand erlitten hätte. Schliesslich hat die Kontrolle überhaupt erst seinen Stresszustand – eine der massgeblichen Ursachen – ausgelöst. Zu welchem Anteil die verschiedenen Faktoren mitspielten, sei «unmöglich festzulegen», so der Richter.

0
/
0

Hm.. ich sehe keine Verkürzung. Der Richter müsste doch das "unmöglich festzulegen" erstmal beweisen. Wenn das wirklich so unmöglich ist, dann müsste es immer wiedermal zu Herzstillständen kommen bei Verhaftungen. Das wäre ja einfach zu beweisen, bezweifle ich aber.

Bin kein Experte, aber so eine Begründung lässt schon aufhorchen.

0
/
0