Am Gericht

… und der Polizist schweigt eisern

Im Februar 2018 gingen sechs Lausanner Polizisten mit Tritten und Pfefferspray gegen den 39-jährigen Mike Ben Peter vor und knieten minutenlang auf ihm. Dann starb er. Die Staats­anwaltschaft klagt an – und fordert im Prozess dann doch einen Freispruch.

Von Carlos Hanimann, 21.06.2023

Vorgelesen von Jonas Gygax
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Am 22. Juni wurden die Lausanner Polizisten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Wir haben den Beitrag am Schluss mit dem Urteil ergänzt.

Der «Schweizer George Floyd» – so wird Mike Ben Peter in den Medien auch genannt. George Floyd war im Mai 2020 im US-Bundesstaat Minnesota von einem Polizisten getötet worden, indem dieser minuten­lang auf seinem Nacken kniete, während Floyd in Bauchlage nach Atem rang. Der gewaltsame Tod war auf Video festgehalten worden und löste weltweit Proteste von Schwarzen aus. Der verantwortliche Polizist wurde später zu 21 Jahren Haft verurteilt.

Auch der Tod von Mike Ben Peter im Februar 2018 sorgte in der Romandie für wütende Proteste gegen rassistische Polizei­gewalt. Innerhalb von rund vier Jahren starben in der Waadt vier Männer, nachdem sie mit der Polizei in Kontakt gekommen waren. Alle waren schwarz. Doch Polizei­gewalt wird nur selten verfolgt – und noch seltener gesühnt.

Bisher gab es nur in einem Fall ein Urteil: einen Freispruch für den Polizisten, der im November 2016 Hervé Mandundu in Bex erschossen hatte.

Diese und letzte Woche standen in Lausanne sechs Polizisten vor Gericht, die den 39-jährigen Nigerianer Mike Ben Peter hatten festnehmen wollen und ihn dabei mutmasslich töteten. Der Prozess fand vor zahlreichen Journalistinnen, Aktivisten und Polizisten im Publikum während vier Tagen in Renens und in Lausanne statt.

Ort: Kantonsgericht Renens und Bezirks­gericht Lausanne
Zeit: 12. bis 19. Juni 2023 (Urteil für den 22. Juni 2023 erwartet)
Fall-Nr.: PE18.004238-LML
Thema: fahrlässige Tötung

Einmal, als alle den stickigen Saal des Gerichts in Renens für eine Pause verlassen mussten, wären sie beinahe gegeneinander­gestossen – Angeklagte und Privat­klägerin, Täter und Opfer, Polizisten und Witwe. Sechs weisse Männer und eine schwarze Frau schritten alle gleichzeitig zur Tür, die über einen engen Gang nach draussen führte. Wäre Bridget Efe weiter­gegangen, hätte sie den Saal umringt von den Polizisten verlassen, die fünf Jahre zuvor in einer eiskalten Februar­nacht ganz in der Nähe des Lausanner Bahnhofs ihren Mann angegriffen, geschlagen, mit Pfefferspray traktiert und zu Boden gedrückt hatten, bis sein Herz aufhörte zu schlagen; am nächsten Tag erfuhr Bridget, dass ihr Mann Mike Ben Peter tot sei, ohne die genauen Umstände zu kennen, sie trug damals das dritte Kind von ihm in sich.

Gerade noch rechtzeitig sah Bridget Efe nun auf, erblickte die Polizisten vor sich und erstarrte kurz, ehe sie zurückwich, um den sechs weissen Männern, die den Vater ihres ungeborenen Kindes mutmasslich getötet hatten, nicht zu nahe zu kommen.

Destiny, so nannte Bridget Efe das Kind, das ohne Vater aufwächst. Schicksal.

Mike Ben Peter war 39 Jahre alt, als ein Polizist ihn am 28. Februar 2018 um etwa 22.30 Uhr abends gesehen haben will, wie er bei einem Parkplatz in der Nähe des Lausanner Bahnhofs ein Säckchen unter einem Auto aufhob. Der Polizist, der Patrouillen­chef, war mit Kollegen auf Dealer­jagd. Ihr Plan war, sich die Drogen­händler in die Arme zu treiben. So hatte es der Chef der Patrouille in einer Einvernahme in den Tagen nach dem Todesfall ausgesagt.

Laut Anklage­schrift ging der Polizist auf Mike Ben Peter zu und verlangte, dass er ihm das Säckchen zeige. Ben Peter aber wollte sich nicht kontrollieren lassen und versuchte, sich langsam vom Polizisten zu entfernen, ohne dabei aggressiv oder gar gewalt­tätig zu werden.

In jener Nacht schien dem Patrouillen­chef das langsame Entfernen aber Grund genug, dass er auf Mike Ben Peter zuging und ihm das Knie mindestens zweimal in die Genitalien rammte.

Dann sprühte er Ben Peter Pfeffer­spray ins Gesicht, trat ihm erneut in die Genitalien, rief Verstärkung und versuchte dem Mann Handschellen anzulegen. Das gelang nur mit Mühe, viel Gewalt und der Kraft von insgesamt sechs Polizisten, die herbeigeeilt kamen. Sie brachten Ben Peter in Bauchlage, um ihn zu fesseln, eine Position, die sehr gefährlich ist und mutmasslich zu Ben Peters Tod beitrug. Der Polizist rechtfertigte sein Vorgehen damit, er habe gefürchtet, sich zu verletzen – dies, obwohl Mike Ben Peter «sich zu keinem Zeitpunkt gewalt­tätig zeigte», wie ein anderer Polizist vor Gericht zu Protokoll gab.

Laut Anklage­schrift hat der Polizist um 22.48 Uhr Verstärkung gerufen, um 22.53 Uhr war Mike Ben Peter gefesselt, um 22.56 Uhr lag er bewusstlos am Boden. Herzstillstand.

In den Befragungen und Ausführungen vor Gericht drehten sich viele Fragen darum, wie gut oder schlecht die Polizisten die Lage einschätzten: Ob sie wussten, dass der erste Polizist am Tatort Ben Peter erst mit Knie­tritten in die Genitalien und mit Einsatz des Pfeffer­sprays zu Boden gebracht hatte? Ob ihnen klar war, wie gefährlich es war, eine mit Pfefferspray besprühte und über­gewichtige Person wie Ben Peter in Bauchlage zu bringen (er war rund 130 Kilo schwer)? Ob sie, beim Nieder­drücken und Festhalten des Mannes, ihre Knie tatsächlich nur auf Schultern und Extremitäten drückten, wie es das Polizei­handbuch vorschreibt? Ob sie mit ganzem Gewicht auf ihm lagen? Und wie lange? Ob sie seine Beine zu den Händen hinter dem Rücken hochzogen? Wer Mike Ben Peter fesselte und zu welchem Zeitpunkt?

All das wurde aus den Aussagen der Polizisten vor Gericht nicht klar.

Überhaupt erinnerten sich die Beschuldigten nur sehr schlecht an die Abläufe, die Umstände und die Befehls­ketten in jener Nacht. Die Ereignisse lägen schon sehr lang zurück und alles sei sehr schnell gegangen, beteuerten sie. Handelte es sich bei den Polizisten um gewöhnliche Angeklagte, man spräche von einer regelrechten Omertà.

Was die Polizisten jedoch detailliert wussten: dass sie ihre Knie jeweils nur auf «die linke Schulter», den «rechten Trizeps» oder die Beine drückten, aber «nie auf den Thorax oder den Nacken», was gefährlich, ja tödlich enden könnte. Sie hielten sich laut eigenem Bekunden vor Gericht immer genau ans Handbuch des Schweizerischen Polizei-Instituts.

Bemerkenswerter­weise machte vor Gericht keiner der beschuldigten Polizisten detaillierte Angaben dazu, wie lange Ben Peter in Bauch­lage fest­gehalten wurde und wann er das Bewusstsein verlor. Insbesondere der Patrouillen­chef nicht, der wohl die Haupt­verantwortung für den Einsatz trägt. Der will nämlich ausgerechnet in diesem Moment nicht am Nahkampf teilgenommen haben. Wer nichts sieht, kann auch nichts sagen.

Er habe, beteuerte der Patrouillen­chef vor Gericht, in der Nähe nach den Drogen gesucht, die Ben Peter weggeworfen habe. (Tatsächlich fanden seine Kollegen mehrere Kügelchen Kokain in Ben Peters Mund. Insgesamt beschlag­nahmten die Polizisten 9,1 Gramm Marihuana und 6,2 Gramm Kokain. Die Blut­probe von Mike Ben Peter war negativ.)

Hätten die Polizisten Ben Peter schneller in eine andere Position bringen müssen?

Um diese und ähnliche Fragen ging es in diesem Prozess juristisch: Welche Schuld tragen die Polizisten am gewaltsamen Tod von Ben Peter? Waren sie bei ihrer Intervention vorsichtig genug oder gingen sie fahrlässig vor? Gingen sie verhältnis­mässig vor? (Den Antrag des Opfer­anwalts, die Anklage auf eventual­vorsätzliche Tötung auszuweiten, lehnte Richter Pierre Bruttin schon am ersten Prozesstag ab.) Und, vor allem: War es das Verhalten der Polizisten, das zum Tod von Ben Peter führte?

Wie lange lag also Ben Peter mit Handschellen gefesselt in Bauchlage?

Drei Minuten. Das lasse sich aus dem Polizei­funk zweifelsfrei belegen, führte der Staats­anwalt Laurent Maye aus. Damit hätten die Polizisten pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt und gegen das Polizei­manual verstossen. Das Handbuch ist in dieser Frage deutlich: Sobald eine Person gefesselt ist, muss sie unverzüglich aus der Bauchlage befreit werden. Das war bei Mike Ben Peter nicht der Fall.

Die Polizisten hielten ihn noch minuten­lang in Bauchlage am Boden, obwohl er schon Hand­schellen trug. «Trois minutes d’agonie», drei Minuten Todeskampf, nannte es der Anwalt der Opfer­familie, Simon Ntah aus Genf. Dann bemerkte ein weiterer Polizist, der den Perimeter sicherte und in diesen Tagen nicht vor Gericht stand, dass Mike Ben Peter bewusstlos war.

Die Verteidiger der Polizisten ziehen diese Darstellung in verschiedenen Punkten in Zweifel. Ihre besten Argumente aber sind zwei rechts­medizinische Gutachten: Diese wider­sprechen der These, dass Ben Peter den Herz­stillstand wegen der umstrittenen Bauchlage erlitt. Vielmehr hätten Ben Peters Gewicht und der hohe Stress zum Herz­stillstand geführt.

In einer ausser­gewöhnlichen Volte sah das dann plötzlich auch der anklagende Staats­anwalt so.

Kurz nach zehn Uhr des vierten Verhandlungs­tages verlangte Staats­anwalt Laurent Maye Freisprüche für alle Angeklagten: Die Polizisten hätten sich zwar pflicht­widrig verhalten, aber die Kausalität zwischen dem fehlerhaften Verhalten und dem Tod von Mike Ben Peter sei nicht erstellt.

In der Schweiz werden Polizisten nur selten verurteilt. Das liegt unter anderem an strukturellen Gründen. Häufig fehlt es an einer wirklich unabhängigen Straf­verfolgung. Ausserdem belasten sich Polizisten kaum gegenseitig. Zu stark ist der sogenannte Korpsgeist, zu ausgeprägt die Schweige­kultur. Expertinnen sprechen von einer «Cop Culture».

Dazu passte, dass in den Tagen vor dem Prozess das West­schweizer Fernsehen RTS ein Bild publik machte, das einen (nicht angeklagten) Polizisten zeigte, wie er vor einem blau gesprühten «RIP Mike» in die Kamera grinste und den Daumen hochhielt.

Dazu passte, dass am zweiten Prozesstag vor dem Gerichtssaal ein Polizist Wache schob, der das Abzeichen «Thin Blue Line» trug, ein Erkennungs­merkmal unter Rechts­extremen, das Polizisten in Zürich etwa explizit nicht öffentlich tragen dürfen.

Und dazu passte auch, dass ein Verteidiger im Schluss­plädoyer die bekannte Rede des amerikanischen Bürger­rechtlers Dr. Martin Luther King lächerlich machte, als er zuerst «Vive la police!» sagte und dann fortfuhr: «I have a dream», dass es irgendwann keinen Kokain­handel mehr geben werde … Und das in einem Gerichts­saal, in dem sechs weisse Verteidigerinnen und ein weisser Staats­anwalt gegen einen schwarzen Opfer­anwalt antraten und während Tagen darlegten, warum die sechs angeklagten weissen Polizisten nichts mit dem Tod des schwarzen Mike Ben Peter zu tun hatten.

«Cop Culture» machten die beschuldigten Polizisten im Fall Mike Ben Peter auch im Gerichts­saal beispielhaft vor. Niemand wagte es, den Namen eines anderen Polizisten auszusprechen, selbst dann nicht, wenn sie dazu aufgefordert wurden. Einmal fragte der Anwalt der Opfer­familie einen Polizisten konkret, wer die Verantwortung für den Einsatz trug. Der Polizist antwortete erst abstrakt («der Erste auf Platz») und verstummte danach vollends.

«Es ist wohl schwierig, den Namen des Kollegen hier laut auszusprechen, was?», rief ihm Opferanwalt Ntah provokativ zu.

Der Polizist schwieg eisern.

Fünf Jahre hatte die Witwe von Mike Ben Peter auf diesen Prozess gewartet, von dem sie sich nichts Geringeres als Gerechtigkeit erhoffte. Aber die – das wurde schon nach kurzer Zeit im Gerichts­saal klar – würde sie hier nicht finden.

Ihr Anwalt Simon Ntah eröffnete und beendete seine Darstellung der Dinge mit einem regelrechten Verriss der gesamten Straf­untersuchung: Die verdächtigen Polizisten seien nach der mutmasslichen Tat gemeinsam zurück auf den Posten gefahren und hätten mehrere Stunden gemeinsam verbracht und dabei auch über die Ereignisse der Nacht gesprochen. Sie hätten also Gelegenheit gehabt, sich abzusprechen. Sie seien in den Wochen nach der mutmasslichen Tat nur zweimal einvernommen worden und es sei später nie zu einer Konfrontations­einvernahme gekommen. Staats­anwalt Laurent Maye, immerhin der stellvertretende General­staatsanwalt, habe auch sonst so gut wie keine Untersuchungs­handlungen vorgenommen. Die Suche nach und die Befragung von Zeugen sei «schlampig» gelaufen, die Befragung von Expertinnen ebenfalls.

So sah sich Opfer­anwalt Ntah in der merkwürdigen Rolle eines Sonder­staatsanwalts, der faktisch die Anklage gegen die sechs Polizisten führte, weil sich der eigentliche Staats­anwalt Laurent Maye in eine Neben­rolle verkroch. Fast schon unglaubwürdig war da die Pointe, dass der Staats­anwalt im Schluss­plädoyer seine eigene Anklage fallen liess, die er erst vor wenigen Monaten eingereicht hatte – und einen Freispruch für alle beschuldigten Polizisten forderte.

Es war am ersten Prozesstag gewesen, die Klima­anlage hatte der Richter ausschalten lassen, weil man sonst das Gesagte nicht hätte hören können, der Staats­anwalt hatte mit dem Eifer einer Schildkröte die immer gleichen paar Fragen an alle sechs Polizisten gestellt, als Opfer­anwalt Simon Ntah den Saal plötzlich aufweckte.

Bridget Efe sei für diesen Prozess aus dem Ausland angereist. «Will niemand die Gelegenheit nutzen, um der Witwe und dem Bruder des Verstorbenen das Beileid auszudrücken?»

Er finde das beschämend.

Aufregung unter den Verteidigern der Polizisten, von denen einer am Morgen der Witwe kondoliert hatte. «Ja, Sie, ein Verteidiger», sagte Opfer­anwalt Ntah. «Aber nicht ein einziger Polizist!»

Ganz kurz schien es, als käme dann doch noch so etwas wie Reue unter den Angeklagten auf. Ein Polizist ergriff zögernd das Wort. Dann sagte er: «Ich habe getan, was ich tun musste. Es ist traurig, mais c’est comme ça.»

Update: Freispruch für die Polizisten

Bezirksrichter Pierre Bruttin sprach am Donnerstag, 22. Juni, alle angeklagten Polizisten frei und sprach ihnen eine Entschädigung zu. Der Richter stützte sich dabei hauptsächlich auf die rechts­medizinischen Gutachten, die mehrere Faktoren als Ursachen für den Tod von Mike Ben Peter ausmachten.

Man könne den Polizisten nicht nachweisen, dass ihr Einsatz etwa den Stress ausgelöst habe. Sie hätten verhältnis­mässig gehandelt. Ausserdem sei nicht auszuschliessen, dass auch Herz­probleme von Mike Ben Peter zum Tod geführt hätten. Folglich seien die Polizisten freizusprechen.

Die Urteils­verkündung wurde zwischen­zeitlich unterbrochen, als Aktivistinnen den Saal verliessen und dabei «Schande» und «Skandal» riefen. Vor dem Gerichts­gebäude hatten sich rund hundert Aktivisten versammelt und applaudierten Ben Peters Witwe und seinem Bruder, als sie das Gebäude verliessen.

Die Witwe sagte, das Urteil sei «nicht fair». «Ich werde zurück­kommen und werde Gerechtigkeit für meinen Mann fordern», sagte Bridget Efe vor zahlreichen Journalisten. «Ich bin eine Löwin», sagte sie. «Ich gebe nicht auf.»

Als die Polizisten das Gebäude verlassen wollten, wurden sie von einer buhenden Menge empfangen.

Illustration: Till Lauer

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