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Absolutes Highlight dieser Artikel! Ein wirklich konstruktiver Beitrag zur Debatte rund um die akute "Wohnungsnot" (in den Ballungsgebieten).

Dabei erachte ich es als nachrangig, ob die 90 Mia nun hinkommen oder 10, 20, 30 % höher oder tiefer ausfallen. Viel entscheidender: Endlich werden die wichtigen Zusammenhänge thematisiert und auch adäquat benannt. Herzlichen Dank dafür!

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Vielen Dank für die Blumen!

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Ich danke auch! Vielleicht als Input für weitere Recherchen: Wie sieht es denn in anderen Ländern aus? Ich glaube in China wird Boden anders gehandhabt. Und ist nicht Taiwan eines der Länder mit der höchsten Bevölkerungsdichte? Wie gehen sie dort mit Bodenrenten um? Gibts Alternativen aus der Geschichte? Cheers!

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Absolut lesenswert! Genau für solche Recherchen und Reportagen unterstütze ich die «Republik».
Meine Rede seit Jahren: Privatbesitz an Lebensressourcen ist Feudalismus pur. Aber noch immer zahlen wir alle brav unsere Miete, obwohl ein grosser Teil davon ist gar nicht auf eine Gegenleistung beruht, sondern allein auf der Tatsache, dass der Vermieter ein Stück Boden besitzt.
Eine kluge Politik für die Menschen kann nicht anders, als sich die Abschaffung des Privateigentums an Boden zum langfristigen Ziel zu setzen. Auf dem Weg dahin müssen alle politischen Massnahmen betreffend Mieten, Landesplanung und Bodenrecht mit diesem Ziel kompatibel gestaltet werden.
Nicht kompatibel ist zum Beispiel der aktuelle Vorstoss eines grünen Nationalrats, eine nationale Grundstückgewinnsteuer zur Finanzierung preisgünstigen Wohnungsbaus zu erheben. Das geht offensichtlich am zu lösenden Problem vorbei. Preisgünstig wird das Wohnen vor allem und nachhaltig dann, wenn das Land, auf dem die Wohnung steht, nicht mehr in privater Hand ist. Daraus folgt: Die öffentliche Hand müsste Einnahmen aus Grundstückgewinnsteuern dazu verwenden, Land (zurück) zu kaufen, um es dann im Baurecht abzugeben.

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ehem. Fachrichter im Nebenamt
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Der Vorstoss des grünen Nationalrates, Grundstückgewinnsteuern zur Finanzierung von preisgünstigem Wohnungsbau zu verwenden, geht in die richtige Richtung und ist sehr begrüssenswert. Es ist ein pragmatischer, machbarer Weg!
Alle anderen, absolutistischen Vorschläge (die gleich radikal auf's Ganze zielen) scheitern an der politischen Realität. Aber Mitte Oktober haben wir die Möglichkeit, die Politik in eine gewünschte Richtung zu schubsen.

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Falsch verstanden! Natürlich kann man heute nicht mit «absolutistischen Vorschlägen» kommen – aber bitte mit Vorschlägen, die einer langfristig schlüssigen Lösungsstrategie entsprechen, anstatt bestehende Probleme durch Pflästerli zu verewigen.

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anonyme Verlegerin
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Genau. Sonst entsteht der sog. „Kobraeffekt“.

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Letztlich wird die Boden­rente vom Staat geschaffen. Warum sollte sie zum grössten Teil den Boden­besitzerinnen zufliessen?

Dieser Satz sagt eigentlich alles.
Aber leider gilt auch hier: Profite privat, Verluste (Kosten) dem Staat.

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interessierter Leser
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Danke für den Anstoss dieser Debatte - meist wird er ja bewusst ausgeblendet, so etwa jüngst bei Avenir Suisse. Aber eine Vertiefung scheint mir wichtig - wohin fliesst die Bodenrente genau ? Ein Teil via Steuern und Mehrwertabgaben an den Staat, ein grosser Teil an die weitverzweigte Promotions- , Beratungs- und Finanzindustrie inkl. Pensionskassen und Versicherungen, wie viel an die Bodenbesitzenden - die Landlords? Dass das Thema in die Mietkostendebatte gehört, ist evident, denn auf teurem Land gibt es kaum je günstigen Wohnraum. Das weiss jede gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft.

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Martin Hafen
Präventionsfachmann, Soziologe
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Vielen Dank für diesen Artikel, der Nicht-Ökonom:innen wie mir einiges an Konzentration abfordert, dann aber sehr erhellend ist. Die Komplexität der Materie ist dann ja auch ein wichtiger Grund, warum es nicht einmal mit der rhetorischen Kraft einer Jacqueline Badran gelingt, die Mieter:innen-Mehrheit davon zu überzeugen, nicht bürgerlich zu wählen.

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Gerne geschehen! Danke dass Sie sich die Mühe gegeben haben, ihn zu lesen. Wir haben lange gerechnet und nachgedacht und versucht die komplexe Materie so verständlich wie möglich darzustellen. Aber der Text bleibt anspruchsvoll. Da wir wissen, dass wir ganz viele intelligente und interessierte Leserinnen und Leser haben wagten wir es ihn so zu publizieren. Ihre Reaktion und die der anderen freut uns sehr.

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Wie unsinnig, unfair ist's, dass Boden überhaupt Eigentum sein kann! Ein jeder Mensch braucht ein Plätzchen, solang er lebt. Er braucht das wie Wasser, Luft, Wärme und etwas Aussicht. Ohne das geht's nicht. Aber die armen Teufel, die später geboren sind, haben das Nachsehen: Alles schon weg! - schon im Besitz der früher Geborenen! Man kommt zu spät, es fehlt an Geld, sich Platz zu verschaffen. "Zu-spät-Gekommene, ihr seid überflüssig" ist die Botschaft, "der Boden ist schon aufgeteilt". Ist er nicht ein Gut, das nur leihweise für eine bestimmte Zeit 'Eigentum' sein darf? Boden gehört der Erde - IST SIE! - und gehört darum allen. Und alle haben ein Recht auf genügend Platz, solange sie leben.
Wer will schon ein Leben lang auf fremdem Boden tappen, bis die Sohle brennt?

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M. R.
vor 8 s

Der Architekt Hans Bernoulli war vor 100 Jahren Professor an der ETH. Auch er vertrat Ihre Ansichten. 1938 wurde er deswegen gefeuert

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Ein sehr interessanter Beitrag.
Meiner Meinung nach ist der grosse Crux an unserem kapitalistischen System: Geld verdient Geld. Je mehr man besitzt, um so einfacher wird es dies zu vermehren. Weiter unten schreibt jemand: Man geht mit Investitionen ein Risiko ein und verdient dafür auch eine Belohnung. Das ist irgendwie richtig, aber immer in Grenzen. Jemand mit viel Geld hat ein immens kleineres Risiko seine Existenz aufs Spiel zu setzen als andersherum. Ein Extrembeispiel könnte hier Mr. Musk sein und sein Spiel mit Twitter. Leider kennt der Mensch aktuell beim Anhäufen von Besitz keine natürliche Grenze und das führt schnell und nahezu automatisch zu einem enormen Ungleichgewicht.
Mein unbeholfener Vorschlag: Es braucht eine globale Obergrenze für Vermögen (jeglicher Art). Zb 100% Vermögenssteuer ab einem gewissen Betrag.

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Mitgestalterin
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Der Wert einer Immobilie hängt von ihrer Lage und der aus Steuergeldern finanzierten Erschliessung ab. Dh. wir alle tragen mit unseren Steuern zur Wertsteigerung des in privatem Besitz befindlichen Bodens bei und werden nochmals zur Kasse gebeten, wenn wir eine Mietwohnung brauchen. Absehbar ist, dass die Schere zwischen oben und unten, Landlosen und Bodenbesitzenden immer mehr auseinanderklafft. Der Boden ist gerade in der Schweiz ein sehr endliches Gut und die Bereitschaft mit öffentlichen Mitteln für die nötige Infrastruktur zur Erschliessung beizutragen, sehr hoch. Gemeinde-, Kantons- und Bundespolitikerinnen: überlegt euch gut, wofür ihr unsere Steuergelder freigebt! Kurzfristiger Gewinn zieht viele weitere Kosten nach sich und macht aus unserer Gesellschaft von mythisch überhöhten Gleichen eine mit wenigen Reichen, gut Abgesicherten und sehr vielen in Unruhe, Abhängigkeit und ständige Verunsicherung Versetzten. Wahrlich ein Rückschritt und keine Grundlage für eine prosperierende Volkswirtschaft. Auch diesen Aspekt sollten wir bei Wahlen im Auge haben.

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Das ist das Grundproblem der heutigen Schweiz:
Arbeiten lohnt sich viel weniger als Reichsein.

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Dazu kommt noch ein weit verbreitetes Missverständnis, welches auch in folgendem Satz im Artikel mitschwingt:

Diese gewaltige Umverteilung von unten nach oben ist mit grosser Wahrscheinlichkeit umfang­reicher als die staatliche Umverteilung von oben nach unten via AHV [...]

Die AHV mag vom Gutverdiener zum Geringverdiener umverteilen. Das Missverständnis besteht aber darin, dass reich/oben nicht gleichbedeutend ist mit Gutverdiener/hoher Lohn.

Würde man wirklich von oben nach unten umverteilen wollen, dann müsste man wie im Artikel erwähnt bei der Bodenrente – oder allenfalls bei Dividenden und Erbschaften – ansetzen, und eben gerade nicht bei den Löhnen.

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Genau! Darum sind auch Aussagen zur Lohn-gleichheit unwichtig. Wichtig ist die Vermögens-ungleichheit.

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Sehr gut recherchierter Artikel. Danke! War auch nötig. Sollte auch in den "normalen" Medien erscheinen...

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Danke für diesen ausserordentlich informativen Artikel!
Das Geschäft mit dem Boden (einem begrenzten Gut) ist definitiv einer der Bereiche, in denen unser kapitalistisches System extrem ungerecht ist und schleichend ein riesiges gesellschaftliches Desaster verursacht, das die Errungenschaften der französischen Revolution wieder aushebelt und uns ins Zweiklassensystem des Mittelalters zurückwirft.
"Grundbesitz" ist auch aus historischer Perspektive ein äusserst spannendes und erhellendes Thema, das von Reto U. Schneider (NZZ Folio) vor einiger Zeit in einem lesenswerten Artikel beleuchtet wurde. Kurzzusammenfassung: ursprünglich hat niemand für Boden bezahlt, man hat ihn sich genommen (besetzt), im besten Falle bewirtschaftet, irgendwann mal eingezäunt und wenn man sich mit den Machthabern der Umgebung nicht überworfen hat, "gehörte" er einem plötzlich.

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Danke für die aufschlusdreiche Darstellung und Berechnung. Die Bodenrente ist zweifellos die Hauptursache der Mietmisere. Mich erstaunt, dass nur so wenige Menschen das durchschauen. Ein tief verwurzeltes Missverständnis liegt dem zugrunde: Der Boden ist keine Ware! Er wird weder hergestellt noch kann er vermehrt werden. Boden ist ein Recht, und seine Nutzung sollte gesellschaftlich organisiert werden. So ähnlich machen wir es ja schon mit der Vergabe von Baurecht. Der Boden sollte kein Besitz und somit auch nicht käuflich sein. Darüber haben schon vor hundert Jahren innovative Denker Debatten angestossen — Silvio Gesell etwa mit seiner Freiwirtschaftslehre oder Rudolf Steiner mit seinen „Kernpunkten der sozialen Frage“. Vielleicht würde es sich lohnen, dort mal nachzublättern und sich von den alten Gesellen inspirieren zu lassen?

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Danke für diesen erhellenden Artikel. Es wäre in diesem Kontext vielleicht noch interessant ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sehr "ungleichverteilt" der Boden in der Schweiz ist. Etwa in der Form: Die x% "Bodenreichsten", besitzen gesamthaft y% des Bodens. Mit ein paar konkreten xy-Werten (oder einem ganzen Graphen).

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Danke Herr B., diese Statistik ist nicht ganz einfach zu erhalten, aber wir gehen dem nach.

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anonyme Verlegerin
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Interessant fände ich auch noch, wieviel prozent der stimmberechtigten eigentümer und wieviele mieter sind.

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Multifunktional
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Meiner Ansicht nach weist der Artikel ein paar blinde Flecken auf, weshalb die Berechnung zu hoch ausfällt. Folgende Punkte sehe ich nicht korrekt abgebildet:

- Grundstückgewinnsteuer und Kosten bei Verkauf: Gemäss der vorliegenden Kalkulation fliesst der gesamte Wertgewinn, welcher in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf einer Liegenschaft oder eines Grundstückes entsteht, in die Tasche des Besitzers. In Wahrheit wird bei einem Verkauf meist ein Makler eingeschaltet, welcher ca. 2,5% des Verkaufspreises als Honorar erhält. Zudem wird nach dem Verkauf auf dem Gewinn, welcher durch den Verkauf erzielt wurde (Wertzuwachs während der Besitzdauer minus wertvermehrende Investitionen) eine Grundstückgewinnsteuer fällig. Diese wird im Artikel zwar am Rande erwähnt, aber nicht mit einkalkuliert. Diese beträgt je nach Kanton zwischen 15 und 25%. (Quelle: https://www.comparis.ch/immobilien/…winnsteuer). Allein durch die Makler- und Grundstückgewinnkosten wird bereits ein beträchtlicher Teil des "Gewinns" aufgefressen. Zudem wird bei einer kurzen Haltedauer des Grundstückes eine Zusatzsteuer (Spekulationssteuer) erhoben, welche im Kanton Basel-Land bei einer Besitzdauer von weniger als 6 Jahren ganze 60% des Wertgewinns beträgt. (Quelle: https://www.raiffeisen.ch/casa/de/s…%20Jahren.) Diese soll Spekulation mit Grundstücken und Liegenschaften verhindern.
- Handänderungssteuer: Auch diese wird beim Verkauf fällig. Sie muss zwar vom Käufer bezahlt werden, da dieser die Steuer jedoch für sich auf den Verkaufspreis aufrechnet, hat sie doch einen Einfluss auf den zu erzielenden Preis. Diese ist zwar nicht in jedem Kanton geschuldet, beträgt aber z.B. im Kanton Bern 1,8% auf den Verkaufspreis (nicht auf den Gewinn!). Quelle: https://www.immoverkauf24.ch/immobi…ngssteuer/.
- Hypothekarzinsen/Schuldenreduktion/Wertgewinn: Auch hier wird vereinfacht argumentiert. Der Wertgewinn und die Schuldenreduktion durch Inflation und sind zwar korrekt, aber dabei handelt es sich nur um einen hypothetischen Wert, der für den Immobilienbesitzer erst konkret greifbar wird, wenn er die Immobilie verkauft (wobei wie oben dargelegt, dann noch einige Kosten fällig werden). Dieser Wertgewinn ist also rein buchhalterisch (wobei buchhalterisch dabei eben auch die latenten Steuern darauf eingerechnet werden müssten) und ohne Einfluss auf die Liquidität. Die Erhöhung der Hypozinsen aber kann in relativ kurzer Zeit eine starke Erhöhung der Finanzierungskosten für die Liegenschaft bedeuten. Aktuell haben sich die Kosten im Vergleich zu vor 2 Jahren verdreifacht. Diese Kosten müssen JETZT an die Bank bezahlt werden und nicht erst zum Zeitpunkt eines allfälligen Verkaufes in z.B. 30 Jahren. Durch die Zahlung der Hypozinsen werden auch die Schulden nicht reduziert. Dies ist nur durch Amortisationszahlungen der Fall, welche nicht auf die Mietzinse "überwälzt" werden können. Könnten die Hypothekarzinsen also nicht in die Berechnung der Mietzinse mit einbezogen werden, könnte es sehr schnell passieren, dass die Mietzinse die Hypothekarkosten nicht mehr decken.
- Legitimer Gewinn von Immobilienbesitzern: Last but not least wurde in der Berechnung auch ein "legitimer Gewinn" eines Vermieters nicht berücksichtigt. Investition von Eigenkapital, Risikonahme bei Bau oder Kauf einer Liegenschaft sowie der Aufwand für die Vermietung sollten einem Investor ermöglichen, einen Gewinn aus seiner Investition zu schöpfen und diesen Aufwand nicht nur zu Selbstkosten zu betreiben. Einverstanden, dass der Gewinn verhältnismässig sein sollte, aber ohne Gewinnaussichten würden keine Investitionen in den Wohnungsmarkt mehr getätigt. Die Probleme, die sich daraus ergeben würden, würden sehr schnell ersichtlich, wenn keine neuen Wohnungen gebaut und alte Wohnungen nicht mehr unterhalten würden. Auch dieser Dienst an der Gesellschaft - das zur Verfügung stellen von Wohnraum - muss entlöhnt sein.
Ergänzung: Noch zu erwähnen gäbe es auch die Liegenschaftssteuern, welche jährlich fällig sind und im Kanton Bern gerade kürzlich recht stark erhöht wurden. Nicht ganz alle Kantone erheben sie, wenn ja, beträgt sie zwischen 0,5 und 1,5 Promill des amtlichen Wertes von Liegenschaft/Grundstück. (Quelle: https://www.comparis.ch/immobilien/…aftssteuer)

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Eingangs im Artikel wird von 90 Milliarden 'Gewinn' gesprochen. Nehmen wir an, die Summe der Abzüge sei etwa 30%: 63 Milliarden sind immer noch ein schöner Batzen, den letztendlich die Mieter berappen. Man lese den entsprechenden Artikel in der Republik mit Nationalrätin Frau Badran.

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Multifunktional
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Vielleicht sind es 63 Milliarden, vielleicht sind es auch mehr oder vielleicht sind es auch weniger. Ich habe es nicht gerechnet und käme da auch an meine Grenzen - nur schon in jedem Kanton sieht es ja anders aus. Aber mein Anspruch an einen Artikel, der mit Zahlen jongliert und einen Betrag von 90 Milliarden als unrechtmässige Bereicherung in den Raum stellt, ist es schon, dass die Berechnung seriös gemacht wird und dazu gehört es auch die Steuern und Abgaben die anfallen korrekt in die Berechnung mit einzubeziehen und nicht einfach zu übergehen. So entsteht genauso ein Eindruck von Voreingenommenheit wie bei der Studie von Avenir Suisse und entsprechend kann das Ergebnis nicht als neutral bezeichnet und als zuverlässige Quelle verwendet werden.

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Liebe Frau W., vielen Dank für Ihre Einwände und Überlegungen.

  • Zu den Grundstückgewinnkosten: Da können Sie dem im Artikel verlinkten Dokument entnehmen, dass sie sehr unterschiedlich hoch bzw zum Teil sehr tief sind. Die von Ihnen erwähnte Spekulationssteuer wird selten bezahlt weil sie eben hoch ist: da warten Immobilienverkäufer lieber noch ein Jahr oder zwei. Diese Steuern machen auch einen verschwindend kleinen Anteil der Einnahmen der öffentlichen Hand aus, sie fallen also nicht ins Gewicht in diesen Überlegungen. Umso mehr gilt das für die Handänderungssteuer.

  • Zu dem Beitrag der Mietenden zum Schuldenabbau: Da haben Sie teilweise recht. Der Schuldenabbau wird erst realisiert bei der Rückzahlung der Schuld. Aber die Kosten berappen die Mietenden sofort wenn die Hypothekenzinsen steigen, also müsste man hier eine Mischrechnung machen. Die Vermieter wälzen die Kosten sofort ab, von dem her fallen diese Kosten jährlich an. Der Wert der Schulden sinkt mit der Inflation jährlich. Wir haben entschieden, das zusammenzuzählen.

  • Zum legitimen Gewinn: Der ist ja im Mietrecht muteinbezogen. Die Vermieter dürfen den Mietern neben den Zinskosten noch eine Eigenkapitalrendite von maximal 3,5 Prozent auf die Miete schlagen. Das ist also inbegriffen. Und beim Verkauf besteht angesichts der gewaltigen Preissteigerungen der letzten Jahre kein Risiko, dass zu wenig Gewinn gemacht wird.

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Multifunktional
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Zu den diversen Steuern: Es mag sein, dass diese nur 1-2% der gesamten Steuereinnamen ausmachen. (Gemäss diesem Beitrag des srf kommen durch die Grundstückgewinnsteuer in 6 Jahren rund 12 Mia zusammen https://www.srf.ch/news/wirtschaft/…-den-staat). Und gerade da es je nach Kanton verschieden ist, müssen Immobilienbesitzer je nach Wohnort auch unterschiedlich viel bezahlen. Im Kanton Bern mit 25% Grundstückgewinnsteuer und 1,8% Handänderungssteuer rechnet ein Eigentümer entsprechend anders als einer in Zürich oder Zug (?) und entsprechend ist vermutlich auch die Dichte an Immobilienspekulation in Zürich höher als in Bern, was den Eindruck erweckt, der Artikel sei mit einem sehr "zürich-zentrierten Blick" geschrieben worden. Eine kurze Einordnung dazu im Beitrag hätte ich begrüsst.
Es stimmt, dass das Mietgesetz vorsieht, dass nebst den Zinskosten eine Eigenkapitalrendite von max. 3,5% auf die Miete übertragen werden können. Sie rechnen aber ja nicht mit den Vorgaben des Mietgesetzes sondern, wenn ich das Rechenbeispiel im Artikel richtig verstanden haben, berechnen Sie dort die eigentlichen Mietkosten, wenn der Bodenpreis nicht berücksichtig würde und ziehen diese von den effektiv geleisteten Mietzinszahlungen ab. Das Resultat ist dann die (illegitime) Bodenrente. Hier hätte der Fairniss halber auch die maximale Eigenkapitalrendite abgezogen gehört.
Bei den Hypothekarzinsen ist es nicht korrekt, dass die Vermieter diese Kosten sofort abwälzen. Viele Vermieter warten mit der Erhöhung der Miete um sowohl faire als auch am Markt realisierbare Mieten zu behalten. Auch hier gilt wieder: Nicht alle Vermieter haben Immobilien in der Stadt oder Agglomeration Zürich. Andernorts bleibt die Wohnung mit einer zu teuren Miete leer. Und wie erwähnt tragen die Hypothekarzinsen keinen Franken zum Schuldenabbau teil. Es sind reine Finanzierungskosten. Die Schuld wird durch die Inflation kleiner, nicht durch die Höhe der bezahlten Hypothekarzinsen. Und die Inflation wurde in Ihrer der Rechnung ja schon beim Grundstückgewinn beim Verkauf einkalkuliert. Es erscheint mir nicht schlüssig, diese nun noch ein zweites Mal mit einzuberechnen. Die Inflation ist ja untrennbarer Teil der Wertsteigerung der Liegenschaft. So wie ich das sehe kann man nicht den am Markt erzielten Mehrwert von der Inflation trennen und beides separat berechnen. Ansonsten müssten Sie ja beim neuen Marktwert zuerst die Inflation rausrechnen.

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Nun die Bodenrente wird auch versteuert, somit auch einen grossen Beitrag an Steuern. Hinzu kommt, dass man wenn man selbstgenutztes Wohneigentum hat auch auf einem fiktiven Eigenmietwer Steuern zahlen muss. Wieso? Des Weiteren sind Pensionskassen und Versicherungen wichtige Investoren in Wohneigentum und erhalten durch diese Umverteilung Einnahmen, die wiederum den Pensionierten oder den Berechtigten zugute kommen. Generell muss ich sagen, dass ich seit erster Stunde bei der Republik dabei bin. Am Anfang fand ich es erfrischend. Die letzten 2 Jahre driftet die Berichterstattung ab und zwar in eine klare politische Richtung. Ich ging davon aus, dass die Republik investigativ ist und verschiedene Blickwinkel einnimmt. Für mich wäre dieser Artikel in Ordnung, wenn auch die Gegenseite zur Sprache käme. Für sich allein ist dieser Artikel sehr beschränkt und zeigt nicht unterschiedliche Perspektiven.

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Und eine Anregung an die Redaktion. Bitte nehmt Journalisten, die ein Mindestmass die ökonomischen Zusammenhänge verstehen und nicht einfach parteipolitische oder ideologische Meinungen weitergibt. Als Verleger erwarte ich Qualität.

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Guten Abend Herr I.
Gerne dürfen Sie Texte kritisch hinterfragen und auch negativ kommentieren (wie in Ihrem ursprünglichen Kommentar), jedoch wäre es schön, dabei einen gewissen Grundrespekt gegenüber den Mitarbeitenden der Republik zu wahren.
Vielen Dank und einen schönen Abend.

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Sehr geehrter Herr I., danke für die Bemerkung. Ich habe kein Problem damit, dass meine Kompetenz infrage gestellt wird. Es wäre gut, wenn das in den Wirtschaftswissenschaften häufiger getan würde. Als Ökonomin weiss ich nämlich: auch die Ökonomie kocht nur mit Wasser.

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Mathematiker
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Frage zur Terminologie: am Anfang des Artikels ist die Rede von „Einkommenssteuern“ ― sind da die Vermögenssteuern, die ja zusammen mit den Einkommenssteuern erhoben werden, inbegriffen? und die Schenkungs- und Erbschaftssteuern? die Mehrwertsteuer? und weitere Einnahmen des Staates? die „Staatsquote“? An dieser Ecke ist der Artikel für mich zu wenig präzis. Bitte um Klärung.

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Boas Ruh
Produzent bei der Republik
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Guten Morgen Herr A.

Ja, bei dieser Summe sind sämtliche Fiskaleinnahmen von Kantonen und Gemeinden inbegriffen – also auch die Vermögenssteuern.
2018 waren das insgesamt 48 Milliarden Franken für die Kantone und 30 Milliarden für die Gemeinden.
Die Zahlen finden Sie auf dieser Seite des Bundesamts für Statistik.

Beste Grüsse
Boas Ruh

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Danke für die interessante Analyse. Dazu eine Frage, bzw. Gedanken:
Wie unterscheidet sich die Bodenrente von der restlichen Kapitalrente? Wir haben ja überall eine Umverteilung von Leuten ohne überflüssigem Kapital zu solchen die Kapital zum investieren haben.
Die hier genannten Zahlen ergeben eine Rendite von ~2.6% (3500 Mrd. Bodenwert, 90 Mrd. Bodenrente). Das scheint mir nicht höher zu sein als die Rendite, welche auf anderen essentiellen Gütern (Nahrungsmittel, Gesundheit) abgeschöpft wird.
Wiso hat der Boden hier eine Sonderstellung? Bzw. wenn man beim Boden Renditen einschränken will (mit der Begründung der unfairen Umverteilung) müsste man das als Schlussfolgerung nicht auch bei allen essentiellen Gütern tun?

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Ich denke, die Sonderstellung kommt aus zwei Gründen:

  1. Beim Boden gibt es nicht die gleiche Konkurrenz wie z.B. bei Nahrungsmitteln, Gesundheitsdienstleistungen etc. Ein Stück Land an einer bestimmten Lage gibt es halt bloss einmal.

  2. Der Wert des Bodens (nicht der Immobilie) wird fast ausschliesslich durch die Allgemeinheit bestimmt. Das ist bei Nestlé Aktien zwar teilweise auch so (Schweizer Rechtssicherheit etc.), aber der Wert einer Nestlé Aktie hängt dennoch primär ab von der Tätigkeit des Unternehmens (Strategie, Produkte).

Im Grunde ist es eine philosophische Frage:
Was ist besitzbar und falls ja, im welchem Umfang?

  • ein Kugelschreiber

  • ein Wintermantel

  • eine Goldmünze

  • ein Auto

  • ein Gebäude

  • ein Stück Land

  • ein Fluss (oder eine Quelle)

  • die Rohstoffe im Boden

  • ein Planet

  • die Sonne

...bis und mit "Gebäude" sehe ich keine Probleme, danach wird es komplizierter. Letztlich ist Eigentum – und Eigentum an Boden im Besonderen (Grundbucheintrag) – ein politisches Konstrukt und unterliegt somit auch der politischen Debatte.

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Ein in diesem Zusammenhang interessantes Konzept ist das im Kanton Schwyz angewendete Bodenrecht, bei welchem man nur das Baurecht bezahlt. Der Boden selbst wird nicht verkauft. Das gehört in diesen Faellen einer Kooperative. Denkbar waere auch die oeffentliche Hand. Im Rest der Schweiz verkauft die oeffentliche Hand ihr Land an eher zufaellige Leute. Als eher sinnlos erachte ich den Verkauf von oeffentlichem Land an nichtlokale Steuerzahler, also Investoren, Konzerne ... sorry Migros, Coop, SBB, .. ganz schlimm ist die SBB, welche frueher enteignetes Land dem Meistbietenden verkaufen darf.

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Die Schweiz hat eigentlich eine lange Tradition der Eindämmung der Bodenrente, bzw der Boden war im Alpenraum stets Gemeingut mit einem detaillierten System der gemeinsamen Bewirtschaftung. Detailliert nachzulesen im Buch des Völkerkundlers Werner Bäzing. Die Ökonomin Elinor Ostrom hat die Berggemeinwerke studiert und u.a. deswegen den Nobelpreis erhalten. Das bäuerliche Bodenrecht begrenzt die Bodenrente noch heute.

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Noch 2 Ergänzungen:

  1. Bezüglich Grundstückgewinnsteuer muss man der Politik ein kleines Kränzchen winden: es ist die einzige einigermassen effektive Vermögenszuwachssteuer, die wir überhaupt kennen - ein hoffnungsvoller Anfang.

  2. Der Autor und die Autorin haben den persönlichen Landvögten mit den Immobiliengesellschaften die unheimlichen Landvögte zur Seite gestellt. Ich möchte hier ergänzen mit den heimlichen Landvögten, die es möglicherweise bis weit in die Leserschaft der Republik hinein gibt: die Miterben einer Liegenschaft. Eine Erbschaft katapultiert eine Liegenschaft meist auf das aktuelle Marktpreisniveau und die nichtübernehmenden Miterben profitieren als heimliche Landvögte von der Wertvermehrung bei Immobilien, gelegentlich ohne sich an der bei einer Teilung zu hohem Preis anfallenden Grundstückgewinnsteuer zu beteiligen, weil diese bei Erbschaft aufgeschoben ist und (noch) nicht bezahlt werden muss.

Vielen Dank, Frau Imboden und Herr V. für die Berechnungsarbeit und die Begriffserweiterung für das Wort Landvogt.
Die Erkenntnis aus dem Artikel ist, dass es bei uns sehr teuer ist, ohne Vermögen zu leben (wussten wir, sollten wir ändern). Dass im Artikel der Landbesitz besonders hervorgehoben wird, scheint mir gar nicht so wichtig, denn Anlagen im Aktienmarkt bringen ebenso hohen, nicht erarbeiteten Vermögenszuwachs (steuererleichtert im Vergleich zu Immobilien).

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Es braucht Initiativen (zb Vorkaufsrecht und mehr verdichtetes sprich höheres Bauen). Die Politik wird sich sträuben. Auch ein Bericht aus Berlin wäre spannend, wo grosse Immobilienfirmen (=Landvögte) gerade enteignet/vom Staat aufgekauft werden.

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(durch User zurückgezogen)

Vielen Dank für das Aufzeigen der Zusammenhänge! Schlussendlich sollte Boden wie Luft und Wasser sein: es gehört der Allgemeinheit. Und ja, ich besitze eine kleine Immobilie, und somit ein wenig Grundstück.

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Ein Gedankenexperiment dazu:

Grundbesitz bedeutet für den Eigentümer das Recht, ein Stück Land exklusiv zu nutzen oder mit anderen Worten: die Allgemeinheit von der Nutzung auszuschliessen.

Im heutigen System entschädigt ein Käufer für dieses Recht mit einem einmaligen Betrag (Kaufpreis) den bisherigen Eigentümer. Er kann fortan also einen Zaun um das Grundstück bauen mit einer Verbotstafel und im Fall einer Missachtung die Polizei (und die Gerichte) bemühen, um sein Recht durchzusetzen.

Wäre es nicht logischer, wenn man für diese exklusive Beanspruchung nicht einmalig den Vorbesitzer entschädigt, sondern jährlich wiederkehrend die Allgemeinheit? Oder aber – in einem hybriden Modell – einmalig den Vorbesitzer und jährlich wiederkehrend via eine Steuer die Allgemeinheit?

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Multifunktional
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Liegenschaftssteuer. Die gibts bereits - einfach nicht überall und nicht gleich hoch. Aber das Instrument existiert

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Das ist korrekt, und wie Sie weiter unten ausführen gibt es bereits einige Instrumente, die in diese Richtung gehen. Die Problematik ist nur, dass diese Instrumente in ihrer Summe verglichen mit anderen Steuern (Einkommen*, MwSt) nicht wirklich ins Gewicht fallen und ich glaube das möchte dieser Artikel aufzeigen.

*) wobei man bei den Löhnen auch die AHV als eine "Lohnsteuer" betrachten muss und nicht verklausuliert als "Sozialversicherungsbeitrag"

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Ökonom und Ko-Autor
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Wegen einer Velotour kann ich mich erst jetzt in die - wie immer bei der Republik - sehr konstruktive Diskussion einschalten. Diese Art von Dialog macht Spass und bringt uns weiter. Das Feedback zeigt uns auch, dass unsere wichtigste Botschaft verstanden worden ist: Das Wohnen, der Bau, Unterhalt und die Verwaltung von Wohnraum ist kein teures Gut. Ein ausreichende, komfortable, aber nicht luxuriöse Ausstattung mit Wohnraum kostet uns nicht viel mehr als 5% des BIP. Richtig teuer ist bloss die Bodenrente. "Mich erstaunt, dass nur so wenige Menschen das durchschauen", schreibt Christoph M. Zu den vielen Menschen, die das nicht durchschauen gehören auch fast alle Kollegen und Kolleginnen in den übrigen Medien, die leider fast nie zwischen den effektiven Kosten und der leistungslosen Bodenrente unterscheiden. Für sie ist Wohnen schlicht "teuer" und das habe halt seinen Preis. Dem wollten Priscilla Imboden und ich etwas entgegensetzen. Dabei erachten wir es, wie S. Brügger " als nachrangig, ob die 90 Mia nun hinkommen oder 10, 20, 30 % höher oder tiefer ausfallen. Viel entscheidender: Endlich werden die wichtigen Zusammenhänge thematisiert und auch adäquat benannt."

Der Leserin H. W., bzw. den Kollegen von SRF verdanken wir die Erkenntnis, dass der Staat von diesen jährlich rund 90 Milliarden rund 2 Milliarden jährlich als Grundstücksgewinnsteuer abschöpft. Danke für den Hinweis, der zugleich auch zeigt, wo wir ansetzen können: Konsequent abschöpfen, umverteilen, Bauland verstaatlichen. Wir sind in unserem Text bewusst nur sehr kursorisch auf die möglichen Lösungen eingegangen, weil wir erst einmal das Grundproblem genau benennen und beziffern wollten. Erst wenn diese Pflock eingeschlagen ist und die Fakten auf dem Tisch liegen, haben Lösungsansätze die Chance, mehrheitsfähig zu werden. In diesem Sinn hat die Diskussion erst begonnen.. Wir verdanken die vielen hilfreichen Anregungen für die Fortsetzung der Debatte - Baurecht, bäuerliches Bodenrecht etc.

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Ein gutes Beispiel, wie gemeinschaftlicher Grundbesitz funktionieren kann, sind die verschiedenen Genossamen im Kanton Schwyz. Mehrere Familien besitzen dort gemeinsam das Land organisiert als Genossenschaft, diese Genossame gibt es im Baurecht ab oder baut darauf selber Liegenschaften zur Vermietung.

Der damit erzielte Gewinn – also eigentlich die Bodenrente – wird dann unter den Genossen-Bürgern als Genossen Nutzen aufgeteilt.

Dies zeigt im Kleinen wie man es etwas grösser (auf Stufe politische Gemeinde) ebenfalls handhaben könnte. Wird der erzielte Gewinn analog als Bürger-Dividende den Bürgern der Gemeinde zurückbezahlt, schlägt man ausserdem den Bogen zu einem bedingungslosen* Grundeinkommen, einem anderen sehr interessanten Thema.
(* bedingungslos, indem die einzige Bedingung ist, dass man an einem gewissen Ort Bürger ist.)

Eine kurze Rechnung: 90 Mrd geteilt durch 5 Mio volljährige Personen ergibt 18'000 CHF pro Jahr, – also eine Grössenordnung, die ein kleines Grundeinkommen schon zu einem erheblichen Teil finanzieren würde.

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Vielen Dank für diese wichtige Themensetzung!

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Einverstanden: das ist die Art von Artikel, für die ich gern ein Abo zahle (und weniger, um zu erfahren, wer auf der Redaktion wen vermutlich belästigt hat). Diese Klassenfragen nützen den 99% viel mehr, Männer und Frauen.

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Verlegerin
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Viele indigenen Völker dieser Erde kennen gar keinen Grundbesitz, sondern nur Nutzungsrechte.

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Also komplett unmöglich ist es nicht Boden in der Schweiz dem Markt zu entziehen. Das bäuerliche Bodenrecht macht das glaubs ziemlich gut. Könnte man das nicht als Grundlage für "menschliches Bodenrecht" benutzen?

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Vielen Dank für den wertvollen Artikel!
Mich interessiert wie hoch die durchschnittliche, montnatliche Bodenrente ist, die Mieter:innen/nicht-besitzende an besitzende zahlen. Habt ihr da zufällig bereits Berechnungen?

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Leserin
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Endlich, endlich, endlich, endlich wird dieses Thema einmal etwas gründlicher analysiert und thematisiert. Es war mir schon immer klar, dass die „Bodenrente“ eine reine Umverteilung, ohne jegliche Gegenleistung von den MieterInnen zu den Grundstückbesitzern ist. Die Grundstückbesitzer können ihr Vermögen ohne Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit vermehren. Warum blicken da auch viele Ökonomen nicht durch?

Und richtig. Die Verkäufe finden vor allem zwischen Begüterten statt.

Der Beitrag zeigt auch sehr gut auf, dass das Mietrecht mit der Kostenmiete der Dynamik der ständig steigenden Bodenpreise nicht gerecht wird.

Grossen Dank an die Autorinnen!

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Danke für diesen Artikel. Auch wenn die Kalkulationen für mein morgendliches Hirn etwas überfordernd sind, ist es auf jeden Fall eine interessante Perspektive auf die Ungerechtigkeiten dieser Welt 🌍 🌎

A propos überfordernde Kalkulation: Bereits bei den Zahlen zu Beginn verstehe ich etwas nicht:

rund 70 Milliarden Franken für den Bund, weitere knapp 80 Milliarden für die kantonalen und kommunalen Einkommens­steuern.

Weiter unten stehen dann die 90 Mia «Bodensteuer», und das sei dreimal soviel wie die direkte Bundessteuer.
Dh, es sind 30 Mia der 70 Mia an den Bund diekte Bundessteuer. Was für Steuern sind dann die restlichen 40 Mia an den Bund?

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steuernichtexperte
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nehme an, dass mit den 30 mia. die direkten steuern für natürliche und juristische personen gemeint sind, also was sie einmal pro jahr aufgrund der steuereinschätzung zahlen.
die 40 mia. kommen dann von indirekten steuern, in erster linie mwst, aber auch tabaksteuer usw.
(das wäre auch gleich eine weitere verteilungsdebatte: die direkten steuern hängen von der finanziellen lage der pflichtigen ab, die indirekten nicht.)

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Boas Ruh
Produzent bei der Republik
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· editiert

Guten Morgen Herr Berger

Es ist tatsächlich etwas verwirrend, zugegeben. Am Anfang sind sämtliche Steuereinnahmen des Bundes addiert. Das sind die rund 70 Milliarden Franken. (Im vergangenen Jahr waren es 71,7 Milliarden.) Die direkte Bundessteuer ist ein Teil davon und belief sich 2022 auf 26,3 Milliarden Franken.

Die restlichen Steuern sind, wie Herr S. schreibt, Verbrauchssteuern wie Mehrwertsteuer oder Tabaksteuer. Ausserdem Verkehrsabgaben, Zölle und weiteres.
Sie finden eine Auflistung in dieser Excel-Liste der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Beste Grüsse
Boas Ruh

Edit: Typo

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Grossvater "Oekoterrorist"
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Das Basisproblem dürfte wohl (wie schon mehrmals angemerkt) der Privatbesitz von Boden sein. "privat" heisst geraubt, gestohlen von der "Allmend" der Gesellschaft. Dazu kommt die durchgehende Ökonomisierung aller Lebensbereiche durch die weltweite "freie" Marktwirtschaft mit Ihren absurden Glaubenssätzen wie: "Was wieviel Wert hat, bestimmt der Markt!". Folgerichtig hat ein "Investor" ein virtuelles (nichtexistierendes!) Grundstück für 750'000$ gekauft und anstatt als geistig krank (und der Verkäufer als Betrüger), gelten die Beiden als "weitsichtige Unternehmer"!?
Nun glaubt halt die Mehrheit hier an das System, das lehrt: je niedriger und weniger Steuern, desto grösser der Wohlstand, obwohl Thomas Picketty (Das Kapital im 21.Jahrhundert, 2016) das genaue Gegenteil nachgewiesen hat. Mehr (Erbschaft, Kapital, Grundbesitz, Einkommen aller Art, etc.) und stark progressivere Steuern korrelieren in allen industrialisierten Ländern (ausser China) DIREKT POSITIV mit Wachstum, besserer Bildung, breiterer Mittelschicht, höherer Zufriedenheit und stabilerer Demokratie. Die "Rechten" müssten also mehr und höhere Steuern fordern. Frau Keller-Suter und Herr Stocker haben wohl nichts davon mitbekommen..

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Obwohl ich hier möglicherweise der einzige Kommentator bin, der das so sieht, finde ich die im Artikel angestellte Berechnungsweise abenteuerlich. Für mich ist sie sehr gewöhnungsbedürftig. Wir leben in einer Marktwirtschaft und dort werden halt Dinge, die rar sind, teurer. Aber ebenso werden sie billiger, wenn die Konjunktur dreht. Wenn es also nicht gelingt, staatliche Bodenpolitik zu machen, dann müsste man halt an anderen Stellen ansetzen: Budgetkürzungen für kantonale Standortförderer. Steuererhöhungen wo möglich.
Ausserdem haben wir, und das haben die Sozialdemokraten offenbar noch gar nicht gemerkt, eine ziemlich starke politische Kraft, die alles tut, die Schweiz unattraktiv zu machen: die SVP.

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· editiert

Ich denke, der Artikel stellt nicht die Marktwirtschaft infrage, sondern den Grundbesitz und die Abschöpfung der Bodenrente durch die Grundbesitzer.

In einer Marktwirtschaft regelt der Markt über den Preis den Zugang zu knappen Ressourcen. Wenn sie etwas herstellen oder eine Fähigkeit besitzen, die rar und dadurch gefragt ist, werden sie vom Markt durch einen höheren Preis entschädigt. Sie produzieren bzw. generieren einen Mehrwert und werden vom Markt dafür belohnt. Das wiederum macht es attraktiver für andere Anbieter, dies ebenso zu tun, und es entsteht Konkurrenz.

Beim Boden funktioniert das ähnlich, eine gute Lage ist teurer als eine weniger gute Lage. Nur dass in diesem Fall nicht der Grundbesitzer den Wert bzw. die Wertsteigerung verantwortet, sondern die Allgemeinheit (durch Investitionen in Strassen, öV, Schulen, Regulierung des Fluss-/Seepegels etc.) weshalb es sinnvoller wäre, wenn auch die Allgemeinheit die Bodenrente quasi zurückerhalten würde. Zudem funktioniert beim Boden das mit der Konkurrenz nicht, – es kann also nicht einfach ein anderer Anbieter kommen und an der gleichen Lage ebenfalls Land anbieten.

Der Artikel stellt also die Frage, ob man Boden privat besitzen können sollte bzw. ob man via Steuern (z.B. Land Value Tax) die Bodenrente an die Allgemeinheit rückführen sollte. Sozusagen eine Besteuerung nach Bodennutzung statt nach der Höhe des Einkommens, wie das heute vorwiegend der Fall ist.

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Sehr geehrter Herr R., danke für die Erklärung! Genauso sehen wir es.

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Priscilla Imboden
Bundeshausredaktorin
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Sehr geehrter Herr Zoller, danke für Ihre Bemerkung. Wir stellen die Marktwirtschaft in diesem Artikel nicht infrage. Wir fragen einfach, ob es Sinn macht, den Boden, der ein essenzielles Gut darstellt, der Markt-und Renditelogik unterworfen sein soll. Was das für Auswirkungen hat versuchen wir hier zu schätzen. Wie geschrieben: Der Betrag könnte höher oder tiefer liegen, aber es steht fest dass er gigantisch ist.

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Multifunktional
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Mir scheint die Berechnungsweise auch nicht ganz überzeugend zu sein. Meine Gedanken dazu habe ich hier formuliert:
https://www.republik.ch/dialog?t=ar…7e7029e071

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Beobachter
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Die Frage wie können wir "Werte" in die Zukunft retten, eines ist sicher Geld (auf dem Konto) ist es bestimmt nicht da heute alles Fiat Geld ist (auch der CHF) und je nach der Qualität des Staates die das Geld nach bedarf druckt, Regierungen und der jeweiligen Ökonomie und Inflation den zukünftigen Wert prägen.
Es gibt genügend Beispiele wo Arbeitnehmer während ihrer Aktiven Zeit ihre Rente angespart haben und im Alter der Wert der Rente wegen der Entwertung das Überleben nicht mehr sichern konnte.
Das ist mit ein Grund, dass das verteilen der Werte nicht dem Staat überlassen werden sollte, vielmehr sollte der Staat dazu Hand bieten, dass jeder der will, ein zahlbares Eigentum besitzen kann wo er nach 15- 20 Jahren schuldenfrei wohnen kann.

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Grossvater "Oekoterrorist"
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Das ist totaler Widerspruch. Die "Werte" werden ja durch den Markt "verteilt" und beim nichtvermehrbaren Boden gibt es für die 70% Normalbürger gar kein "zahlbares Eigentum". Sicher in die Zukunft retten lassen sich ausschliesslich intrinsische (materielle) Werte (wie Grundstücke und Immobilien) und die sind begrenzt. Werteversprechen der Finanzwirtschaft taugen dazu nie.

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Beobachter
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Gehe mit Ihnen vollkommen einig, sie sagen es sind z.B. Grundstücke Immobilien, meine Frage war nicht was der Normalbürger nicht kann, die Frage ist wie kann der Normalbürger ein paar Tausend Franken werterhaltend in die Zukunft retten.
Warum soll ich nicht direkt tun was meine Pensionsversicherung tut indem sie aber erst noch ihren Aufwand / Gewinn abschöpft?

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Daniel Auerbach
Als verwirrter Leser
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Ich glaube, ich bin jetzt nicht der Dümmste, aber dieser Artikel ist völlig verwirrt und abgefahren und mir ist ehrlich nicht klar, was die Autoren aussagen wollen. Ist es verwerflich, Land zu besitzen? Wenn ja, wieso? Die Landbesitzer zahlen ja Steuern? Ist es falsch, mit Landbesitz Gewinn zu erzielen? Wenn ja, wieso? Please enlighten me - das ganze Gefasel um die Bodenrente macht fūr mich keinen Sinn.

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