Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Junger Mensch
·

Überhaupt müssen sich die Polizisten schon vor der Kontrolle fragen, ob es wirklich einen Grund gibt, der genügt. Das berühmte «Bauchgefühl» reicht nicht mehr aus.

Das Bauchgefühlt stimmt aber eben oftmals (allgemein, nicht spezifisch im Polizei-Kontext)! Ich finde es schwierig, wenn die Erfahrungswerte bzw "Bauchgefühle" von langjährigen Polizisten einfach ignoriert werden sollen. Diese Leute entwickeln über die Jahre sicher ein Gespür, ob etwas stimmt oder nicht. Der Körper sendet unbewusst viele Signale, die man als Beobachter wiederum bewusst oder oftmals auch unbewusst wahrnehmen kann.

Vielleicht sollte das "Bauchgefühl" als Begründung weiterhin erlaubt sein, aber bei zu tiefer Trefferquote mit diesem Grund Disziplinar- oder Weiterbildungsmassnahmen für den betreffenden Polizisten angeordnet werden?

9
/
30

Guten Morgen Anonym 1

Als Psychotherapeut weiß ich um den Wert des Bauchgefühls. Allerdings darf ich meiner Intuition nicht blind folgen. Ich darf diese nicht als objektive Wahrheit ansehen, um meine Klienten zu beeinflussen. Das wäre unethisch und schädlich. Stattdessen muss ich bereit sein, meine Vermutungen zu hinterfragen und ggf. zurückzunehmen. Dies erfordert Einsicht in das Potenzial von Machtmissbrauch und ständige Selbstreflexion.

Besonders bei der Polizei ist die Gefahr von Machtmissbrauch allgegenwärtig. Deshalb stehe ich Ihrer Tendenz, bei (erfahrenen) Polizisten und Polizisten das Bauchgefühl als Rechtfertigung für eine Verletzung von Grundrechten zuzulassen, sehr skeptisch gegenüber. Ich bin überzeugt, dass nicht allzuviele in einem Corps über diese Art von Selbstreflexion verfügen, die ich eingängig beschrieben habe. Das Bauchgefühl, das Sie bei erfahrenen Polizist*innen vermuten, mag zutreffen und ebenso auch nicht. Und die Gesinnung eines Corps kann auch ganz üble Wege nehmen und in rassistische und menschenverachtende Überzeugungen münden. Man nehme hier nur das Beispiel deutscher Polizisten, die Verbindung zur Rechtsextremen haben und faschistisches, nationalsozialistisches Gedankengut pflegen. Vielleicht sind dies in ihrer Extremität Ausnahmefälle, aber solche gibt es wohl auch in der Schweiz und die Schattierungen bis zum rechtbraunen Ufer werden, wie die Recherchen der Republik immer wieder aufzeigen, allgemein immer dunkler.

Ein Mensch mit rechtsextremer Gesinnung wird mich, mit meiner eher sozialen und ökologischen Ader, eher als Feind, Schlafschaf oder sogenannt „Netten“ (ein Begriff, der übrigens von der SVP in den politischen Diskurs gebracht worden ist, um die Argumente ihrer Gegner zu „verdummen“) betrachten und mich auch entsprechend behandeln oder diskriminieren. Deshalb darf gerade bei unseren Gesetzeshüter*innen, wo das Machtgefälle derart klar und potentiell bedrohlich ist (man denke da nur an die Pistole, die ein*e Polizist*in stets bei sich trägt ), das reine Bauchgefühl nicht dafür beigezogen werden, meine Grundrechte zu verletzen. Das Gesetz ist nicht dafür geeignet, solch irrationale Beweggründe zuzulassen. Leider erlebe ich aber bei meiner Arbeit, in der ich auch colored people begleite, dass diese immer wieder unter Racial Profiling zu leiden haben.

Wenn also Grundrechte verletzt werden, muss dies auf der Grundlage von Fakten und nicht nur aufgrund eines "Bauchgefühls" gerechtfertigt werden. Wenn dieses Prinzip nicht eingehalten wird, kommt es zu Willkür und Racial Profiling, wie im Fall von Herrn Wa Baile. Leider sind diese Grundsätze noch nicht vollständig in unserer Gesellschaft durchgedrungen, insbesondere in der Politik, wo oft das Personal Image wichtiger zu sein scheint als eine offene und ehrliche Fehlerkultur. Zum Glück hat nun der EGMR eine unmissverständliches Vorgabe gegeben, dass dies nicht akzeptabel ist,

59
/
0

Guten Tag Marc Schmuziger
selten habe ich eine so klare und vollständige Ausführung zum "Bauchgefühl" gelesen. Herzlichen Dank dafür.
Wir alle benutzen unser "Bauchgefühl" und sind oft sehr froh wenn es uns gut durch den Alltag leitet. Es versagt aber sehr oft wenn starke Vorurteile oder Überzeugungen im Wege stehen.
Ein gutes Bühnenstück zum Thema: Andorra von Max Frisch

17
/
0

Bauchgefühl = confirmation bias.
Menschen überschätzen notorisch ihre Fähigkeit, eine Situation und ihr eigenes Verhalten darin korrekt einzuschätzen.

26
/
2
Aktivist
·

Wenn jemensch aber rassistisches Gedankengut hat (auch unbewusst), dann wird das Bauchgefühl bei dunkelhäutigen Menschen öfter anspringen. Bauchgefühl ist kein Grund jemenschen anzuhalten und zu kontrollieren. Ich finde das sollte verboten sein.

21
/
0
Junger Mensch
·

Darum schrieb ich ja, dass man mit dem Bauchgefühl eine gewisse Trefferquote haben muss, und sonst Konsequenzen drohen.

3
/
14
acc@eml.cc
·

Wie im Artikel erwähnt, hat diese Frage bereits das Zürcher Verwaltungsgericht geklärt. "Bauchgefühl, Blick abwendenden etc." reicht nicht als Grund für eine Personenkontrolle bzw. hat es noch nie. Es kann also auch kein "weiterhin erlaubt sein" geben.

15
/
1

Ob wir wollen oder nicht, das Bauchgefühl ist für uns alle ein wichtiger Impuls. Es kann also nicht verboten werden oder ausgeschaltet.
Was hilft ist Reflexion. Wenn ich mir bewusst mache, wie mein Bauchgefühl entsteht, wo es richtig und wo es falsch liegt, wenn ich einen Moment innehalte und darüber nachdenke, dass ich im Begriff bin einem vielleicht dumpfen Gefühl nachzugehen, dann kann ich überlegen was die Gründe sind und ob diese ausreichen für einen begründeten Verdacht

15
/
1

Dazu muss man sagen, dass Menschen ein Bauchgefühl (entwickelt) haben, weil sie nicht immer Zeit haben um lange über alles nachzudenken (zum Beispiel bei Gefahr).
Reflektieren kann man aber trainieren und man kann lernen wann das Bauchgefühl einem hilft und wann es einen hindert.

Im Polizistenkontext müsste es eigentlich so ein Training geben und "Bauchgefühl" dürfte nur als Entschuldigung gelten wenn sehr schnelles Handeln erforderlich war. Das ist bei einer Polizeikontrolle vermutlich nicht der Fall.

4
/
1

Abgesehen von allem, das schon gesagt wurde, wäre ein solcher Ansatz selbst für die Polizist*innen absurd und unfair: Disziplinarmassnahmen dafür, dass man falsch geraten hat?!

Aber auch sonst macht der Ansatz keinen Sinn, nicht zuletzt weil er dazu geschaffen ist, eigene Vorurteile zu zementieren. Wie weiss die Polizei, wie oft das Bauchgefühl, dass jemand unschuldig ist, falsch war?

11
/
0
Junger Mensch
·

Ich würde das Bauchgefühlt respektive Erfahrungswerte nicht mit raten gleichsetzen.
Und bezüglich Ihrer Frage: Wenn die Polizei eine Person aufgrund des Bauchgefühls jemanden kontrolliert, und diese unschuldig ist, dann wissen sie ja, dass ihr Gefühl falsch war. Das könnte man - eben zB. mit der erwähnten App - ja auch erfassen.

1
/
7

Es geht hier nicht um "welches Sandwich möchte ich zu Mittag" sondern um Grundrechtseimgriffe. Da etwas grössere Hürden als "ich machte einfach weil mir danach ist" zu fordern ist nicht abwegig.

10
/
1
Hausarzt im Ruhestand
·

Ich bin absolut nicht sicher, ob „das Bauchgefühl eben oftmals stimmt“. Ich halte das eher für eine Verzerrung in der Sichtweise („Observer‘s Bias“): Wenn wir überzeugt sind, dass eine Sichtweise zutrifft, haben wir oft den Eindruck, sie treffe zu, selbst wenn wir das gar nicht überprüft haben, der Eindruck also vielleicht (oder wahrscheinlich) gar nicht den Tatsachen entspricht.

5
/
0
Junger Mensch
·

Mir scheint, Sie vermischen 'Meinung' mit 'Bauchgefühl'.
Wenn mir mein Bauchgefühl in der Öffentlichkeit sagt, dass etwas mit einer Person nicht stimmt bzw. sie mir im Bauch gefährlich vorkommt, entferne ich mich meist von ihr.

3
/
6
(durch User zurückgezogen)

Danke EMGR und danke Republik

27
/
1

Ich möchte mich ihrem Dank anschliessen und noch folgenden hinzufügen: danke Mohamed Wa Baile, dass er die Mühen und Demütigungen nicht scheute und drangeblieben ist 10 Jahre lang. Danke auch allen, die ihn über die Jahre ermutigt und unterstützt haben.

37
/
0

Danke für diesen wichtigen Artikel. Traurig, dass es so viel braucht, bis Betroffene gehört werden und zu ihren Recht kommen. Gut, dass es überhaupt passiert ist, dank dem EMGR.

30
/
2

Vor drei Monaten hörte ich im Zug ein Gespräch zwischen einer jungen Frau mit dunkler Hautfarbe und ihren Kollegen mit an: Sie erzählte, dass sie nachts im vollgestopften Zug als Einzige von einem Kontrolleur kontrolliert worden war, nachdem er sich durch das ganze Abteil zu ihr durchgezwängt hatte. Er fragte sie zudem nach dem Ziel ihrer Fahrt, und als er nichts zu beanstanden fand, blieb er in ihrer Nähe stehen. Er nahm keine weiteren Kontrollen mehr vor.
Sie war tief verletzt.

29
/
3

interessant, es geht schon einiges in die richtige Richtung, zb Ausbildung der Polizei. Der blinde Fleck ist im strukturellen Rassismus zu suchen, da wo wir alle im happy-land bleiben wollen und sagen: ich bin doch kein Rassist! Wir alle bewegen uns in einer Gesellschaft, die auf rassistischer Ausbeutung beruht. Unser Wohlstand ist nicht okay und wir wissen das. Wir wollen die Guten sein, sind es auch zu einem Teil, doch wir sind auch Teil einer ungerechten Geschichte, die wir lieber nicht sehen wollen.

22
/
4

Wir haben einige dieser Widersprüche, die wir nicht sehen wollen:

"Ich bin doch kein Rassist." und lassen aber Leute im Mittelmeer absaufen und schieben die Verantwortung auf die EU-Grenzländer.. während wir ihnen für die Arbeit auch noch Geld geben.

"Der Klimawandel ist schlimm, aber ich will trotzdem billig tanken, meine Ernährung nicht umstellen müssen und jedes Jahr ein paar Mal in den Urlaub fliegen."

19
/
1

Vielen Dank für diesen Artikel. Es gibt also doch noch Hoffnung, dass Polizei und Justiz jetzt endlich über die Bücher gehen muss, angefangen mit dem Lesen der Verfassung.

18
/
0

Danke für den Beitrag, der ja auch aufzeigt, dass es halt doch ein RichterInnengremium braucht, das man nicht selber wählt....

15
/
0

Das Problem Racial Profiling wurde bereits vor 20 Jahren im dritten Bericht der "Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz" (ECRI) des Europarats über die Schweiz angesprochen. Dort ist unter Punkt 29 zu lesen: "Nichtregierungsorganisationen berichten jedoch, dass das polizeiliche Verhalten gegenüber Mitgliedern von Minderheitsgruppen nach wie vor zu wünschen lässt. Es scheint, dass Schwarzafrikaner häufig ohne ersichtlichen Grund auf der Straße angehalten und durchsucht, oft auch einer Leibesvisitation unterzogen oder zum Verhör aufs Revier gebracht werden. Die Polizei scheint allgemein davon auszugehen, dass Schwarzafrikaner in Drogenhandel oder sonstige illegale Aktivitäten verwickelt sind.“ Es wäre erfreulich, wenn nach all den Jahren nun endlich Bewegung in die Sache käme.

10
/
0
Junger Mensch
·

Nun, es ist doch so dass insbesondere Nordafrikaner in der Schweiz überdurchschnittlich oft in Kriminalität involviert sind oder über keine Aufenthaltsbewilligung verfügen.
Von daher tun mir die unschuldigen leid, die deswegen öfter kontrolliert werden - aber die Realität darf nicht verleugnet werden und die Polizeiressourcen sollten einigermassen effizient eingesetzt werden.

3
/
11
Even Meier
(ex | they)
·

Haben Sie eine Quelle für die Aussage,

dass insbesondere Nordafrikaner in der Schweiz überdurchschnittlich oft in Kriminalität involviert

seien? Alle Statistiken die ich kenne, zeigen keine oder bestenfalls geringe Signifikanz, insbesondere sobald das Alter berücksichtigt wird.

Das interessiert mich wirklich!

(Klar, Menschen mit Migrationserfahrung können gegen Gesetze verstossen, die für mich beispielsweise nicht gelten, wie Meldepflichten. Das zählt nicht als Kriminalität, ok?)

7
/
1
Verlegerin
·
· editiert

Danke EMGR - und nun warten wir gespannt auf das Urteil zur Klage der Klimaseniorinnen.

10
/
0
der Andere wieder/ Leser
·

Für einmal kein holteripolteri Beitrag, sondern eine Frage:

Wäre es dann konform, wenn bswp. alle 300 Sekunden jemand kontrolliert würde - ohne jegliche Unterscheidung?

Bezüglich dem "racial profiling": Ich bin 10 Jahre mit dem Zug gependelt. Einmal war die Zollpolizei (oder wie das heisst) im Zug. Neben mir sass eine mir unbekannte, fremdländisch aussehende Person. Sie wurde prompt kontrolliert. Ich habe mich dann ein wenig zu fest gefreut - ja, ich schäme mich dafür. Offenbar habe ich ein wenig zu schäbig gegrinst. Der Beamte hat dies offenbar gesehen. Also durfte ich auch meinen Ausweis zeigen. Fand ich dann aber gar nicht lustig (habe nichts gesagt, war ja auch irgendwie in Ordnung). Will heissen: Ja, das kann schon mühsam sein, wenn die eigene Person "einfach so" kontrolliert wird.

Nun hoffe ich, dass besonders in der Rekrutierung und Ausbildung, aber auch in der Praxis keine "Menschenschinder" die Oberhand haben (der Ausdruck ist absichtlich überspitzt), sondern Beamt*innen, welche einfach ihren Dienst an der Allgemeinheit so gut wie möglich verrichten. Dass diese ihren Dienst verrichten können, ohne selbst unter Generalverdacht zu stehen (ja, das gibt es auch, dass Polizeibeamt*innen tel quel schlechte Absichten unterstellt werden), aber diese auch geradestehen müssen, wenn sie ihr Amt missbrauchen.

1
/
2
Souri Thalong
Community-Support
·

Sie schreiben, Sie hätten sich gefreut, als die «fremdländisch aussehende Person» neben Ihnen kontrolliert wurde. Darf ich fragen, wieso Sie damals so empfunden haben?

Es geht mir hier übrigens nicht darum, Sie blosszustellen. Sie schreiben ja selbst, dass Sie sich dafür schämen. Ich möchte aber verstehen, woher dieses Gefühl kommt.

9
/
0
der Andere wieder/ Leser
·

Nun, ich bin nicht stolz über mein Verhalten in dieser Situation. Das möchte ich wirklich betonen. Ich war in erster Linie vor Freude erleichtert, dass es zuerst nicht mich "erwischt" hat (dass ich mich nicht ausweisen musste). Ausserdem war mir mein Sitznachbar nicht sonderlich sympathisch: Jung, männlich, zwar nicht kräftig, aber drahtig, relativ finstere, entschlossene Mine. Und ich hatte aus persönlichen Gründen Angst davor, die Kontrolle zu verlieren.
Abschliessend möchte ich betonen, dass die Szene nur ganz kurz war, meine Gefühle fast nicht benennbar sind. Und ich habe dies aufgeschrieben, weil ich damit deutlich machen will, wie mühsam es für diejenigen Leute sein muss, welche bis jetzt einfach immer wieder aufgrund ihres Aussehens hängen geblieben sind. Ich meine, wenn jemand 4 oder 5 Mal einfach darum kontrolliert wurde, weil er wie oben beschrieben aussieht: Das fände ich schon sehr demütigend.

6
/
0
· editiert

Es wurde jeweils erwidert, es gebe doch einen runden Tisch gegen Rassismus, eine App für die Polizei, eine ausgebaute Schulung und klare Regeln in den Dienst­anweisungen, dass Rassismus nicht geduldet werde. Das stimmt alles, und alles ist wichtig. Aber es sind Massnahmen auf der individuellen Ebene, auf der Ebene der Umsetzung. Das ist gut, aber es genügt nicht. Es braucht Anpassungen auf der institutionellen Ebene. Institutioneller Rassismus verlangt nach institutionellen Massnahmen.

Was wären denn solche institutionelle Massnahmen bspw.?

3
/
0
Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
·

Wenn ich Herrn Heusser richtig interpretiere, meint er unter institutionellen Massnahmen die Schaffung unabhängiger Untersuchungsgremien, klare gesetzliche Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen fürs polizeiliche Handeln sowie die statistische Datenerhebung.

6
/
0

Stimmt, das sagt er ja sogar an einer Stelle. Ich frage mich trotzdem, wie das genau aussehen soll. Wobei ich mir grundsätzlich schon vorstellen kann, dass es da Lösungen gibt.

Soll in einem Gesetz ein Katalog festgelegt werden, welche konkreten Gründe bei Personenkontrollen unter welchen Umständen geltend gemacht werden können? Ich stelle mir das schwierig vor, alles abschliessend und vollumfänglich zu erfassen.

Bei der Daten­erhebung frage ich mich auch, wie das genau erfolgen könnte. Ist es überhaupt erlaubt eine Ethnie oder Rasse einer Person zu erheben? Abgesehen davon, dass es ja gar keine Rassen gibt. Auch die Hautfarbe kann man ja schlecht erheben bzw. kategorisieren.

Und bei den unabhängigen Untersuchungsgremien ist die Frage, welche bzw. wieviel Kompetenz sie haben. Wenn sie dann doch nur beratend sind bzw. Empfehlungen aussprechen können, ist den Betroffenen unter Umständen auch nicht geholfen.

6
/
0

Sehr gute Frage, die mich auch interessiert. Die aufgezählten Massnahmen hätte ich nicht unter „individueller Ebene“ eingeordnet. Sie sollten ja alle zu einem Abbau von Rassismus in der gesamten Institution Polizei führen, wenn sie gut umgesetzt sind.

3
/
0
acc@eml.cc
·

Ich habe im Polizeigesetz Kanton Zürich nachgeschaut, das scheint mir sehr schwammig formuliert?

§ 21. 1 Wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, darf
die Polizei eine Person anhalten, deren Identität feststellen und abklä-
ren, ob nach ihr oder nach Fahrzeugen, anderen Gegenständen oder
Tieren, die sie bei sich hat, gefahndet wird.

3
/
0

es gibt dazu detailliertere Handlungsanweisungen, die teilweise nicht öffentlich sind.

1
/
0
acc@eml.cc
·

Achso, das rückt dann auch die App in ein etwas anderes Licht. Danke für die Info.

0
/
0
blauäugige Bürgerin
·

"Es braucht unabhängige Beschwerdestellen": Ja. Auch weil sich nach dem Postulat Maggi/Früh zur statistischen Erfassung der sogenannten Distanzmittel die Frage stellt, wie das geschehen soll.

2
/
0