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Theologin/Pfarreiseelsorgerin
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Danke für's Erzählen dieser Geschichte! Und Hut ab für das Engagement von Y. W..

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Auch wenn es ein verurteilter Krimineller ist, habe ich grossen Respekt vor seinem Durchhaltevermögen. Die CH-Behörden funktionieren wohl im weltweiten Vergleich einigermassen ordentlich (nur anekdotische Evidenz) und trotzdem gibt es solche unmöglichen Fälle. Bei "normalen" Behördengängen (z.B. eine Baugenehmigung oder Steuerfragen) ist es ja das eine, wenn man unfair behandelt wird, aber wenn der Strafvollzug oder die Justiz nicht richtig tut, dann wird es übel. Danke an Frau Hürlimann für die Berichterstattung!

PS: Wenn ich mir das so überlege, auch Einwohnerbehörde, Kesb, Sozialamt und IV gehören zu den kritischen Behörden, die bei Dysfunktion Leben massiv stören oder kaputtmachen können. Nunja.

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Danke für die Anerkennung und den entgegengebrachten Respekt. Ich möchte aber noch anmerken, dass ich eben kein „Verurteilter“ Krimineller bin, sondern eben wie erwähnt, schon 6 Jahre, als nicht rechtskräftig verurteilter in U-Haft und dann eben im sogenannten vorzeitigen Vollzug bin aber schlechter gestellt bin als wäre ich verurteilt. Das heisst meine Strafe kann höchstens noch tiefer ausfallen, sicher aber nicht mehr höher. Hätte ich die aus meiner Sicht zu unrecht vorgeworfenen Taten akzeptiert und somit das Urteil, wäre ich nun schon draussen mit Fussfessel am arbeiten. Weil ich aber um mein gegebenes Recht weiterkämpfe, werde ich gebeutelt, hier mit dem Mittel der unklaren Rechtslage und Zuständigkeit.

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Hallo Herr W.! Danke für Ihre Präzisierung und ich entschuldige mich für die falsche Formulierung. Grad wenn es im Artikel darum geht, dass Sie ja eben noch nicht verurteilt sind hätte ich das schon beachten sollen.

PS: Was zusätzlich störend ist an dieser Geschichte: Da wird einer jahrelang festgehalten ohne rechtskräftige Verurteilung, es gibt aber andere Fälle (Fifa WM 2006), die so lange verschleppt werden, dass wegen Verjährung gar kein Urteil, geschweige denn Haft, mehr möglich ist. :(

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Lieber Herr W., falls Sie das lesen (und ich nehme es an): Gratuation und auch vielen Dank für Ihr juristisches Engagement, das nicht nur Ihnen zugute kommt, sondern vielen anderen Menschen, weil es offensichtliche Missstände im Strafvollzug bekämpft und (hoffentlich nachhaltig) korrigiert.

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Vor vielen Jahren war ich im Kanton Bern als Praktikant in der Advokatur tätig. Wir hatten eine ähnlich schwierige Konstellation; ein Verurteilter hat sich zum vorzeitigen Haftantritt gemeldet, ihm wurde vorgängig ein Platz in der Anstalt Thorberg zugesichert. Als er aber wirklich in Haft ging, gab es diesen Platz nicht und er musste in einem Untersuchungsgefängnis abwarten, wo die Bedingungen natürlich ganz anders waren. Insbesondere waren Besuche untersagt. Entlassen werden bis zum regulären Antritt konnte er nicht, weder Gerichte noch das kantonale Amt für Justizvollzug fühlten sich zuständig. Leider konnte ich den Fall nicht weiterverfolgen, da meine Zeit in diesem Büro geendet hat.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Danke für diese Geschichte. Das bedeutet, dass auch andere Kantone Mühe mit dem vorzeitigen Strafantritt haben. Scheint also ein schweizweites Phänomen zu sein.

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Es ist erschreckend so etwas zu lesen, verwundert mich aber nicht 😅
Ich bin der Meinung das der Strafvollzug und die JVV auf Bundesebene und nicht Kantonal geregelt sein müssten. Denn der Strafvollzug sollte überall nach den gleichen Bedingungen ablaufen, man hat ja nicht die Wahl wo man hinversetzt wird. Wir hatten viele Insassen die in der Wellschschweiz verurteilt wurden aber in Regensdorf aus Platzgründen einsassen. Natürlich nach den Zürcher Regelungen aber einem Sachbearbeiter in der Romandie.

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Sehr wichtiger Artikel, danke. Für mich nicht nachvollziehbar, dass es im Vollzug nicht immer eine „amtliche Verteidigung“ gibt.

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Für die meisten Insassen nicht nachvollziehbar, vor allem wenn es um einschneidende Anliegen geht, wie die bedingte Entlassung, die oft über ein paar Jahre mehr oder weniger Haft zu entscheiden hat. Auch in meinen Anliegen und Komplikationen mit den Behörden, wäre ich ohne das Engagement meines Verteidiger Herr D. Gfeller nie so weit gekommen und bestimmt noch im geschlossenen Vollzug.

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Michael Bimmler
Recht und anderes, in London.
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Danke für diesen Artikel, den ich mit etwas Verspätung aber viel Interesse gelesen habe. Als in England schwerpunktmässig im Bereich Strafvollzugsrecht praktizierender Rechtsanwalt ist dieser Einblick in den schweizerischen Kontext sowohl augenöffnend wie auch zutiefst irritierend. Hier auf der Insel - auf der es sonst mit Grundrechten und Zugang zu Gerichten nicht wahnsinnig gut beschaffen ist - ist es klar und indiskutabel, dass Personen im Justizvollzug bzw. Strafvollzug Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand haben, um vollzugsrechtliche Fragen vor das dafür zuständige Verwaltungsgericht zu bringen. Fragen der vorzeitigen Entlassung werden übrigens über eine unabhängige Instanz ("Parole Board") geregelt - auch dort gilt die Regel des unentgeltlichen Rechtsbeistands in der Anhörung bzw. im schriftlichen Verfahren. Da es ja doch immerhin um die Ausgestaltung des Freiheitsentzugs geht, also einer sehr einschneidenden Massnahme, bin ich sehr überrascht, dass dies in der Schweiz nicht auch so Praxis ist. Die Verfahren von Herrn W., wie auch in ganz anderem Kontext jene von "Brian", legen hier einiges offen!

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