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Ja, Zink ist gesund - in einer Dosis von etwa 10 mg pro Tag. Das ist etwa ein mm^3. Wenn der also kubikmeterweise Zinkstaub lagert könnte er den Gesamtbedarf der Schweizer Bevölkerung für ein paar Jahre decken :-)

Scheint also schon plausibel, dass das eine oder andere Schaf, oder der eine oder andere Fisch eine leichte Überdosis erwischt haben könnte ...

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Dafür spart man sich beim Verzehr der Schafe die zusätzliche Einnahme von Zinktabletten :-)

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Das Gewässerschutzgesetz ist wesentlich älter als im Artikel geschrieben. Es trat 1953 in Kraft, blieb aber lange weitgehend toter Buchstabe. Erst in den 1960er Jahren als Bund und Kantone begannen, Kanalisationen und Abwasserreinigungsanlagen zu subventionieren begann die Umsetzung. Der sorglose Umgang des Verurteilten mit Zinkpulver hätte vermutlich schon das Fischereigesetz von 1888 verletzt.
https://www.wassertimeline.ch/

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Eigentlich scheint dies ja ein "Zufallsbefund" zu sein- infolge des Brandes waren Behörden zur Stelle und stellten die Missstände fest. Ich frage mich halt, wieviele solcher Situationen es noch gibt, wo man nichts davon bemerkt. Wie wird da überhaupt kontrolliert? Ich lebe ziemlich auf dem Lande/Dorf und manchmal sehe ich da auch eigenartige Kleinbetriebe... ohne jetzt jemanden direkt verdächtigen zu wollen. Aber ich habe stark das Gefühl, dass dies kein Einzelfall ist. Schön jedenfalls, wenn dem nicht so wäre und systematisch geprüft würde, ob der Umgang mit heiklen Stoffen auch regelkonform erfolgt.

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Bin auch schon mit der Feuerwehr im Sous-sol eines brennenden Gewerbegebäudes gestanden, wo eine Seifenfirma Laugen lagerte - nicht grad, was man gerne hat, wenn es brennt...

Es hat sich dann herausgestellt, dass eine vorherige feuerpolizeiliche Inspektion der Firma die Auflage gemacht hatte, die Laugen nicht in den Geschäftsräumlichkeiten zu lagern - da muss man der Firma natürlich Zeit geben, das umzusetzen. Das Umlagern in den Keller war dann nicht grad im Sinn der Auflage. Da ich dann aus der Gemeinde wegzog, kenne ich leider den Ausgang der Geschichte nicht.

Wer eine Ahnung hat, wie aufwändig es ist, Unbedenklichkeitsschwellen sinnvoll festzulegen für Zeugs, das sich über lange Zeit in Gewässern oder Gewebe anreichern kann, begreift auch, dass dies nicht leichtfertig geschieht.

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Roger Schmutz
Schulpflegepräsident
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Was ist davon zu halten: "Die Richterin schraubt die Strafe von 20 Tagessätzen auf 140 à 150 Franken hoch". Ist das nicht eine Reformatio in peius?

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Zu diesem Thema mehr kommende Woche, in dieser Rubrik...

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Der Grundsatz der Reformatio in peius gilt meines Wissen vor dem erstinstanzlichen Gericht nicht. Die Strafprozessordnung sieht dies erst im Rechtsmittelverfahren vor der zweiten Instanz vor und auch dort nur, wenn die Stawa kein eigenes Rechtsmittel eingelegt hat.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Genau, die Grundproblematik ist, dass es sich um einen Strafbefehl handelt, der zur Anklage mutierte...

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Die (hohe) Straf-und Gebührenerhöhung tönt nach Willkür der (in der Sache nicht kompetenten) Richterin

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Es zeigt einmal mehr, dass Weiterbildung in jedem Beruf eigentlich Vorschrift sein müsste oder mindestens irgendwie gefördert werden sollte (wird es das ausreichend?)

Niemand darf heute erwarten, nach Abschluss der Ausbildung den Beruf wie gelernt bis zur Pensionierung durchführen zu können.

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