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Zu ihrem Beitrag „Die Intimsphäre eines BR …..)
Als ich ihr Blatt abonnierte, bin ich davon ausgegangen „Republik“ sei politisch neutral. Man stelle sich vor, beim Fall BR Berset würde es sich um ein SVP BR handeln. Da wären wohl die Titel gewisser boulevard Zeitungen täglich mit 6-10 cm hohe Buchstaben versehen.
Republik versucht das ganze flach- zu reden.

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Der Pressekodex ist unpolitisch. Er ist unser Richtmass. Würden wir ihn Falle eines SVP Politikers ignorieren und seine Intimsphäre mit Füssen treten, würde ich noch selbentags kündigen.

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Die Schmutzkampagne gegen einen Bundesrat in der Pandemie widert mich an und schwächt die Schweiz.

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Entweder wurde es Herrn Nörgeli zu langweilig und er wollte auch wieder einmal ins Scheinwerferlicht, oder man will Berset gezielt abschiessen - nur noch zwei Jahre bis zur Neuverteilung der Sitze im Bundesrat. Dazu passt dann Maurers Rede als Freiheitstrychler, die am Montag in der Fragestunde des Nationalrates behandelt werden soll.

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Zur Schmutzkampagne gegen Alain Berset:
Eine widerliche Kampagne von einem widerlichen Verfasser in einem widerlichen Wochenblatt. Mehr gibt es da m.E. nicht zu sagen.

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Das sehe ich auch so!

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Schon der Begriff Einkaufstourist stammt wohl aus der Marketingabteilung von Coop, Migros und Co, suggeriert er doch ein verwerfliches Verhalten. Es handelt sich schlicht um eine/n Einkäufer/in und er tut das was der Einkäufer jeder Firma macht, er wagt Preis, Qualität und seine weiteren Kriterien ab und kauft dort ein, wo es für ihr am Besten stimmt. Die Schweizer Wirtschaft darf für 260 Milliarden pro Jahr Güter importieren, aber wenn es der Konsument für 11 Milliarden im Jahr tut, dann sind Arbeitsplätze in Gefahr. Da kann man bloss lachen. Anstatt sich dem Wettbewerb zu stellen und mit Leistung zu überzeugen, schreit der Schweizer Detailhandel danach seine Kunden einzusperren. Aber wer 40% Marge machen will wie z. B. Coop und Migros bei Bio der braucht halt Schützenhilfe. Immerhin weiss man nun, welche Parlamentarier nur Lobbyisten und keine Vertreter der Bevölkerung sind.

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Nimmt mich wunder, was "Einkaufstouristen" an den Grenzen zu Italien, Frankreich und Österreich zu diesem Schildbürgerstreich einer gesenkten Einfuhr-Freigrenze sagen. Die können ja gar keine Mehrwertsteuer zurückfordern. Nur Deutschland erstattet Schweizer KonsumentInnen die MWST zurück. Wird die Freigrenze aber tatsächlich gesenkt, zahlen alle anderen doppelt - in Österreich, Frankreich oder Italien und in der Schweiz. Und das nur, weil vor allem Thurgauer und St. Galler Stände- und Nationalräte die Wünsche der Detaillisten höher gewichten als jene der KonsumentInnen (die sie wählen).
So lange Schweizer Firmen ihre in der Schweiz produzierten Güter im Ausland günstiger anbieten als in der Schweiz oder ausländische Firmen einen "Schweiz-Zuschlag" erheben, sollten sie sich nicht wundern, wenn das den KonsumentInnen auffällt und sie daraus ihre Konsequenzen ziehen. Ganz zu schweigen von den Gewinnmargen der Händler.

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Deutschland erstattet die Mehrwertsteuer seit einiger Zeit auch nur noch ab Einkäufen über 50 Euro. Sicher kein Zufall, dass die Lobbyisten die Freigrenze unter diesen Betrag ansetzen wollen. Wer unter der Freigrenze bleibt bekommt die Mehrwertsteuer also nicht mehr zurück.

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Mir wäre lieber, die Lobbysten-Schar in den Wandelhallen in Bern von Krankenkassen und Pharma, im Gesundheitswesen überhaupt würden zurückgebunden.

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Von wegen einsperren: Sie haben die Landwirtschaft vergessen zu erwaehnen. Dort haben wir auch zuerst die Inlaendische Kost zu konsumieren. Reicht es nicht, darf das Ausland liefern.

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Es reicht definitiv nicht. Wir können nur 60% der benötigten Lebensmittel selbst herstellen.

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Was zum Henker sind denn "Sexualpraktiken, die nicht vom BAG empfohlen werden"? Oder anders gefragt: Was (und warum) sind empfohlene Praktiken und warum muss sich da das BAG einschalten?

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Ich verstehe Ihre Frage. Es handelt sich hier um eine mehr oder weniger gelungene Umschreibung, mit der wir es vermeiden, die expliziten Schilderungen in anderen Medien zu wiederholen und so erneut die Intimsphäre von Berset zu verletzen.

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Bin ich sofort dabei und habe das sehr wohl zur Kenntnis genommen.
Aber ernsthaft: Gibt es beim BAG Texte, die bestimmte Sexualpraktiken "empfehlen"?

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"Erleichterung der Organspende" heisst es im Teaser. Aber erleichtert wird nicht das Spenden, sondern die Entnahme. Also: "Erleichterung der Organentnahme".

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Auch das Spenden. Ich muss keinen Spendenausweis mehr bei mir tragen um spenden zu können.

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System Engineer
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Ich dachte die Phänotypisierung sei so problematisch weil sie ziemlich ungenau ist und man dadurch dann die falsche Person sucht.

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Seit 30 Jahren vergiftet die SVP das politische Klima in diesem Lande. Auch diese Aktion von der Koeppel Postille passt in diese Gemengelage. Widerlich und abstossend.

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interessiert
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Die Kernfrage im Fall Berset lautet deshalb: Besteht ein öffentliches Interesse an der Bericht­erstattung, das derart gross ist, dass es die Verletzung von Bersets Privat- und Intims­phäre recht­fertigt?

Da fehlt ein Wort, nämlich überwiegend. Öffentliches Interesse allein genügt nicht.

(In den Medien geht es aber sowieso um die überwiegende öffentliche Neugierde. Das zeigt die Republik gleich selbst, indem sie ebenfalls berichtet.)

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Die Anforderung, öffentliches Interesse habe «überwiegend» zu sein, bedeutet, dass das öffentliche Interesse die Verletzung privater Interessen überwiegen muss, wenn die Berichterstattung gerechtfertigt sein soll; der von Ihnen zitierte Satz aus dem Briefing – «ein öffentliches Interesse, das derart gross ist, dass es die Verletzung der Privat- und Intimsphäre rechtfertigt» – bezeichnet in meinen Augen dasselbe. Beste Grüsse aus Bern, Dennis Bühler

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interessiert
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Ich freue mich, dass wir uns einig sind, dass das öffentliche Interesse «überwiegend» sein muss. Ein öffentliches Interesse, das lediglich «gross» ist, ist meines Erachtens aber nicht identisch mit einem öffentlichen Interesse, das «überwiegend» ist. Bei «überwiegend» geht es um einen relativen Massstab, bei «gross» um einen absoluten Massstab. Ein «grosses» öffentliches Interesse kann beispielsweise sein, dass viele Menschen sich interessieren. Das bedeutet aber noch nicht, dass dieses «grosse» öffentliche Interesse auch ein «überwiegendes grosses» Interesse ist.

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durch eine detaillierte DNA-Analyse

geht es dabei wirklich "nur" um

welche Haar- oder Augenfarbe der oder die Täterin hatte

??

In der verlinkten Pressemitteilung steht was von "äusseren Merkmale". Die Grösse wäre z.B. auch sehr erblich, braucht aber einiges mehr DNA-Sequenz Information.

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