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Bitte weiter hartnäckig dranbleiben liebe Frau Hürlimann und liebe Republikanerinnen und Republikaner. Das Prinzip Öffentlichkeit kann nicht hoch genug geschätzt werden. Merci für dessen Verteidigung.

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Merci für das aufmunternde Feedback!

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Vielen Dank für euren Einsatz, liebe Republik!

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Es ist unsere Pflicht. Finde ich.

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Richtig so! Ich bin gespannt, wie die Geschichte weiterverläuft.

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Ich auch! Wie immer es ausgehen mag, wir werden darüber berichten.

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· editiert

Hätten die Parteien nicht auch einfach bei sich zu Hause Vergleichsverhandlungen führen können? Dann wäre der Fall klar gewesen. Bei solchen Verhandlungen wird oft auch Stillschweigen vereinbart. Das ist natürlich nicht möglich, wenn eine Journalistin mitschreibt. Allein ihre Anwesenheit hätte die Wahrscheinlichkeit einer gütlichen Einigung gefährdet. Von daher macht das Vorgehen des Richters schon Sinn. Ihr könnt euch aber damit trösten, dass ihr durch eure Aufmerksamkeit die Verhandlungsposition der Klägerin gestärkt habt. Diese dürfte dank euch nun mehr kriegen.

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Lieber Herr M., völlig korrekt, die Parteien können jederzeit aussergerichtlich eine Einigung suchen, dann gibt es keine Öffentlichkeit. Unserer Auffassung nach ist ein Prozess vor Gericht jedoch öffentlich. Urteile oder andere gerichtliche Entscheide sind übrigens immer öffentlich, auch wenn es die Verhandlung nicht wahr, beispielsweise im Jugendstrafrecht oder im Familienrecht. Das Obergericht hat das Arbeitsgericht angewiesen, der Republik mitzuteilen, ob und wie das Verfahren beendet wurde. Den Rest, den Rauswurf aus dem Prozess, lassen wir nun vom Bundesgericht klären. Freundliche Grüsse, Brigitte Hürlimann

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liebe Republik - ich kann den Entscheid auf der Seite des Obergerichts nicht finden (http://www.gerichte-zh.ch/entscheid…uchen.html)....

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Liebe Frau L., es ist gut möglich, dass der Entscheid noch nicht publiziert wurde, weil er nicht rechtskräftig ist. Ich bin heute Morgen am Obergericht und werde mich danach erkundigen. Freundliche Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Liebe Frau L., also, das sind die neusten Informationen von heute Morgen: Das Urteil soll in absehbarer Zeit im Internet publiziert werden, offenbar sind die Anonymisierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen. Und die Mediensprecherin des Obergerichts hat mir mitgeteilt, sie würden Urteile unabhängig von der Rechtskraft publizieren, was vorbildlich, korrekt und verfassungsmässig ist. Falls Sie nicht warten mögen, schreiben Sie doch eine Mail an: info.obergericht@gerichte-zh.ch und bestellen Sie das Urteil.
Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Danke liebe Frau Hürlimann! Da kann ich schon noch zuwarten. Gute Sache, die BG-Beschwerde! Herzlich B. L.

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Warum bezeichnen wir diesen alten Zopf als Justiz? Der moderne Ablasshandel ist reine Unrecht-Vermarktung. Es handelt sich eindeutig um ein Gewerbe, das sich selber Arbeit beschafft und je oberflächlicher diese gehandhabt wird, desto grösser der Gewinn.

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Geheimjustiz darf nicht sein! Gerichtliches ist zwingend öffentlich. Aussergerichtliches jedoch nicht. Dazu zählen wohl Vergleichsverhandlungen. Insofern ich davon ausgehe, dass die Klägerin diesen zugestimmt hat. Ort solcher Gespräche sekundär.
Klägerin hätte ja über Verhandlungen informieren können. Was hat sie daran gehindert?

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Lieber Herr I., ich vertrete die Auffassung, dass gerichtliche Vergleichsbemühungen Teil des öffentlichen Prozesses sind (aussergerichtliche Vergleichsgespräche natürllich nicht). Aber eben, warten wir ab, was das Bundesgericht dazu meint. Freundliche Grüsse, Brigitte Hürlimann

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