Am Gericht

Die Friedens­wächterin wird verurteilt

Schuldspruch, Freispruch, Schuldspruch: Der Zickzack­kurs beim rechtlichen Umgang mit Klima­aktivistinnen geht weiter. Neueste Entscheide kommen aus dem Bundes­gericht und dem Zürcher Obergericht – sie sind höchst widersprüchlich.

Von Brigitte Hürlimann, 29.11.2023

Vorgelesen von Regula Imboden
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Morgen Donnerstag, 30. November, beginnt in Dubai die 28. Weltklima­konferenz, die bis zum 12. Dezember dauern wird. Sie steht unter der Präsidentschaft der Vereinigten Arabischen Emirate, eines der wichtigsten Erdöl­produzenten und -lieferanten weltweit. An der Konferenz werden rund 80’000 Teilnehmerinnen aus 198 Ländern erwartet – die allermeisten von ihnen dürften mit dem Flugzeug in den Wüsten­staat reisen.

Kurz vor Beginn des Mega-Anlasses hat das Uno-Umwelt­programm (Unep) einen neuen «Emissions Gap Report» veröffentlicht; es geht um die Lücke zwischen den zu erwartenden CO2-Emissionen und den Werten, die für die Erreichung der Pariser Klimaziele notwendig wären – also für eine Erd­erwärmung von deutlich unter 2 Grad. Das Fazit der Uno-Fachleute ist ernüchternd: Bleibt es beim derzeitigen Stand der staatlichen Zusagen, wird sich die Welt bis 2100 um bis zu 2,9 Grad erwärmen.

Nichts deutet also auf eine rasche und nachhaltige Lösung der akuten Klimakrise hin – im Gegenteil. Gleichzeitig müssen sich in der Schweiz (wie in anderen Ländern auch) Klima­aktivistinnen vor den Strafgerichten verantworten, weil sie mit Blockaden erstens auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam machen und zweitens die Regierungen zum Handeln bewegen wollten.

Die hiesigen Gerichte tun sich schwer mit den Klimaprotesten, von der ersten bis zur letzten Instanz. Das zeigt sich auch bei zwei neuen Entscheiden aus Zürich und Lausanne.

Ort: Obergericht, Zürich
Zeit: 20. November 2023, 13.30 Uhr
Fall-Nr.: SB220623
Thema: Nötigung

Sie trug eine orangefarbene Weste an diesem Montag, dem 4. Oktober 2021. Die Frau aus dem Kanton Freiburg war in der Stadt Zürich als «Peace-Keeperin» unterwegs, das wird sie später im Strafverfahren und vor den Gerichten immer wieder erklären müssen.

Ihre Rolle als Friedens­wächterin habe sie am Vorabend übernommen, wie auch die kennzeichnende Weste, mit der sie auf den Polizeifotos und -videos gut erkennbar sein wird.

Grund für ihren Einsatz und überhaupt für ihre Anwesenheit in Zürich war eine Kundgebung der Gruppe Extinction Rebellion, kurz XR genannt. Zweihundert oder mehr Menschen aus der ganzen Schweiz hatten sich an diesem Oktobertag auf die Urania­strasse gestellt oder gesetzt, Transparente entrollt, den Verkehr blockiert und auf die Klimakrise aufmerksam gemacht: Frauen, Männer, Kinder, Alte.

Es sei darum gegangen, wird die «Peace-Keeperin» mehr als zwei Jahre später vor dem Zürcher Obergericht ausführen, den Bundesrat aufzurütteln. Mit anderen Worten: die Landes­regierung zu ernsthaften, raschen und wirkungsvollen Klima­massnahmen zu bewegen.

Für ihre Aktion hatte XR um keine Bewilligung ersucht und bereits im Vorfeld angekündigt, es gehe darum, den Verkehr in der Stadt Zürich lahmzulegen. Die Blockade der Urania­strasse begann gegen 12 Uhr, die Polizei war präsent, beobachtete das Geschehen, regulierte den Verkehr und rief die Kundgebungs­teilnehmerinnen auf, die Strasse bis 14.30 Uhr zu verlassen. Was einige taten, aber längst nicht alle. Wer danach von der Polizei festgenommen wurde, kassierte einen Strafbefehl und eine Verurteilung wegen Nötigung.

Nicht erwiesen, dass sie den Verkehr blockiert hat

Manche akzeptierten den Schuldspruch, andere nicht. Die heute 60-jährige Friedens­hüterin aus dem Freiburgischen erhob Einsprache gegen den Strafbefehl und liess ihren Fall im November letzten Jahres vom Bezirks­gericht Zürich überprüfen.

Einzelrichter Thomas M. Meyer (SVP) sprach die Klima­aktivistin frei. Er kam zum Schluss, aufgrund der ihm vorliegenden Foto- und Video­dokumentationen sei nicht ersichtlich, dass sich die Frau auf der Strasse aufgehalten habe. Sie sei nur auf dem Trottoir zu sehen. Bei der Befragung vor Bezirks­gericht hatte die Aktivistin genau dies ausgesagt. Sie sei auf dem Trottoir geblieben, um mit Passanten reden zu können, ihnen mitzuteilen, worum es hier gehe, um zu informieren. Das sei ihre Rolle als «Peace-Keeperin» gewesen. Sie habe die Urania­strasse höchstens ab und zu überquert.

In Würdigung der Beweismittel und der Aussagen der Frau kam der erst­instanzliche Einzel­richter zum Schluss, es sei nicht erwiesen, dass die Aktivistin den Strassen­verkehr lahmgelegt und zahlreiche Verkehrs­teilnehmer zu einem Umweg oder zum Verharren im Stau gezwungen habe: «Die Beschuldigte ist daher vom Vorwurf der Nötigung freizusprechen.»

Staatsanwalt Daniel Aepli akzeptierte diesen Entscheid nicht und legte Berufung ein. Der Fall der Friedens­wächterin landet deshalb als Nächstes vor dem Zürcher Obergericht.

Die Berufungs­instanz hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Urteile über Klima­aktivistinnen gefällt, meist waren es Schuld­sprüche. Diesen Sommer allerdings sprach das Obergericht zwei Frauen frei. Sie hatten, wie die «Peace-Keeperin» auch, bereits vor dem Bezirks­gericht Freisprüche errungen; nicht bei Richter Harris (Die Mitte), der inzwischen in den Ausstand geschickt wurde, und nicht bei Richter Meyer, sondern bei Einzel­richterin Susanne Vogel (SP).

Wegen der Berufung der Staats­anwaltschaft mussten die zwei Frei­gesprochenen im Juli dieses Jahres vor dem Obergericht antraben.

Das dreiköpfige Gremium unter dem Vorsitz von Christoph Spiess (Schweizer Demokraten) bestätigte die Freisprüche. Die beiden Aktivistinnen hatten sich nur wenige Minuten auf einen Fussgänger­streifen in der Stadt Zürich gesetzt, dann wurden sie von der Polizei entfernt. Nicht jede noch so geringfügige Störung sei eine Nötigung, sagte Spiess damals bei der mündlichen Urteils­eröffnung. Die Frauen hätten auf ein politisches Problem aufmerksam gemacht, nicht randaliert, nicht einfach «des Störens wegen gestört».

Wenige Monate später bekommt die 60-jährige Aktivistin aus dem Kanton Freiburg solche Worte an ihrem Berufungs­prozess nicht zu hören. Im Gegenteil.

Einigkeit zwischen Gericht und Staats­anwaltschaft

Die zwei Oberrichter und die Oberrichterin heben den vorinstanzlichen Freispruch auf und verurteilen die Frau wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen à 90 Franken.

«Wir haben vom Staatsanwalt wenig gehört, dem wir nicht zustimmen können», eröffnet der Gerichts­vorsitzende Beat Gut an diesem frühen November­abend die mündliche Urteils­begründung.

«Aus unserer Sicht ist nicht relevant, ob Sie sich zeitweise auf der Strasse aufgehalten haben oder nicht. Sie werden als Mittäterin verurteilt. Bei Mittäterschaft kommt es nicht darauf an, wer genau was und für wie lange getan hat. Sie haben sich mit Ihrem Handeln hinter das Ziel der Organisation gestellt – und das direkte Ziel war, den Verkehr zu behindern. Das haben Sie mitgetragen. Die Verkehrs­blockade war nicht bloss die Neben­folge einer politischen Kundgebung, die zu tolerieren wäre.»

Es gebe auch keine Rechtfertigungs­gründe für ihr Handeln, so Oberrichter Gut weiter. Die Aktivisten hätten sich problemlos auf einem nahe liegenden Areal versammeln und dort ihre Meinung äussern können: «Doch das wollten sie nicht, sie wollten den Verkehr blockieren.» Es liege im Übrigen auch keine Notstands­situation vor; solche Aktionen seien nicht geeignet, etwas am globalen Klima­problem zu ändern.

Der jüngste Entscheid aus dem Bundes­gericht ändere nichts daran, dass die Teilnahme der «Peace-Keeperin» an der Kundgebung strafbar sei, den Tatbestand der Nötigung erfülle.

Mit diesem «jüngsten Entscheid» spricht Oberrichter Gut ein Urteil aus Lausanne an, das am 16. November veröffentlicht wurde – und von der NZZ als «befremdlich» und «irritierend» bezeichnet wird. Staatsanwalt Daniel Aepli sagt vor Obergericht, es sei ein «rechtlich falsches Urteil» und keinesfalls ein Blankocheck.

Doch was hat das Bundes­gericht entschieden, was so «falsch» und «irritierend» sein soll?

Den «Black Friday» in Freiburg gestört

In Dreier­besetzung bestätigt die Lausanner Instanz einen Freispruch für sieben Freiburger Klima­aktivistinnen vom Vorwurf der Nötigung – sie weist die Beschwerde der Staats­anwaltschaft ab.

Auch dieser Fall fällt durch einen Zickzack­kurs auf, wie er beim straf­rechtlichen Umgang mit Klima­protesten des Öfteren vorkommt. Die erste Gerichts­instanz hatte die sieben Beschuldigten wegen Nötigung sowie wegen Zuwider­handlung gegen Anordnungen der Polizei verurteilt. Letzteres ist eine Übertretung und wurde mit einer Busse von 150 Franken bestraft. Das Kantons­gericht hingegen wollte von Schuld­sprüchen wegen Nötigung nichts wissen – und bekommt nun vom Bundesgericht recht.

Zu beurteilen war folgendes Ereignis:

Die Aktivistinnen hatten am «Black Friday» im November 2019 die Eingangs­halle eines Einkaufs­zentrums in der Stadt Freiburg blockiert (aber nicht die Neben­eingänge). Sie setzten sich auf den Boden oder in Einkaufs­wagen, ketteten sich an, stellten Bretter auf. Gegen 19 Uhr wurde die Blockade von der Polizei geräumt.

Das Bundesgericht hält fest, der Druck, der bei dieser friedlichen Aktion ausgeübt worden sei, reiche nicht dazu aus, die erforderliche Intensität einer Nötigung zu erfüllen; vor allem, weil die Kundschaft das Gebäude zu jeder Zeit über andere Eingänge habe betreten oder verlassen können.

Das höchste Gericht bezieht sich bei seinem Urteil auf die einschlägigen Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschen­rechte in Strassburg. Dieser stellt in ständiger Recht­sprechung fest, dass die staatlichen Behörden bei unbewilligten, aber gewalt­freien Kundgebungen eine gewisse Toleranz üben müssen, um die Versammlungs- und Meinungs­äusserungs­freiheit zu gewähren.

Die NZZ kann solche Überlegungen nicht nachvollziehen und konstatiert (in auffallend gehässigem Ton), man könne diesen Entscheid «geradezu als Einladung an Klima­fanatiker und andere radikale Kreise auffassen, die Bevölkerung mit ‹friedlichen› Aktionen zu stören und zu schikanieren, um ihre politische Botschaft zu verbreiten».

Am Zürcher Obergerichts­prozess gegen die Friedens­wächterin wird der Bundes­gerichts­entscheid von allen Beteiligten erwähnt, auch von Rechts­anwältin Antigone Schobinger, die die 60-jährige Beschuldigte vertritt. Die Handlungen ihrer Mandantin an der Urania­strasse, sagt die Verteidigerin, seien weniger intensiv gewesen als jene der Aktivistinnen vor dem Freiburger Einkaufs­zentrum. Schobinger fordert einen Freispruch und damit die Bestätigung des Urteils aus dem Bezirks­gericht Zürich – oder anders gesagt: die Abweisung der Berufung von Staatsanwalt Aepli.

Vor der Berufungs­instanz ist die Verteidigerin unterlegen. Aber der Weg ist noch nicht zu Ende, er führt als Nächstes nach Lausanne – und allenfalls weiter bis nach Strassburg.

Illustration: Till Lauer

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