Richter kritisiert Polizeihaft für Klima­aktivistinnen

Das Zürcher Obergericht bestätigt zwei Freisprüche für Klima­aktivistinnen. In seiner Urteils­begründung macht der vorsitzende Richter eine unerwartete Aussage.

Von Brigitte Hürlimann, 18.07.2023

Vorgelesen von Regula Imboden
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Gut zwei Dutzend Besucherinnen halten den Atem an. Was sie vom Ober­richter während seiner mündlichen Urteils­begründung hören, das hätte niemand erwartet. Nicht in dieser Deutlichkeit. Es ist kurz vor 18 Uhr und mucksmäuschen­still im Saal. Alle Augen sind auf Richter Christoph Spiess gerichtet.

Aus der ganzen Schweiz sind sie am letzten Freitag­nachmittag nach Zürich ans Obergericht gefahren, um mitzuverfolgen, was mit den zwei Klima­aktivistinnen geschieht, die sich auf der Anklage­bank wieder­finden, obwohl sie letztes Jahr vom Bezirks­gericht freigesprochen worden waren: eine heute 67-jährige Frau Ende August 2022 und eine 25 Jahre alte Aktivistin ein paar Tage später.

Und nein, beide nicht von Richter Roger Harris, sondern von seiner Amts­kollegin Susanne Vogel.

Harris darf ja bekanntlich seit «seinen» Freisprüchen keine Klima­fälle mehr behandeln. Die Staats­anwaltschaft hatte zwei Ausstands­begehren gegen ihn eingereicht. Diese gelangten bis vor Bundesgericht und danach wieder zurück ans Zürcher Ober­gericht: weil den betroffenen Beschuldigten das rechtliche Gehör nicht gewährt worden war.

Es handelt sich um zwei andere Aktivistinnen, die Termine bei Richter Harris hatten und bis heute auf die Erledigung ihrer Fälle warten. Die Prozesse wurden sistiert – wegen der ungeklärten Ausstands­frage. Mit neuen Entscheiden des Obergerichts (diesmal unter Einhaltung der Verfahrens­rechte) dürfte demnächst zu rechnen sein. Die beiden Aktivistinnen konnten inzwischen ihre Stellung­nahmen einreichen.

Was nicht bedeutet, dass die Sache bald rechts­kräftig entschieden ist. Auch die neuen Ausstands­beschlüsse könnten wieder vor Bundes­gericht gezogen werden.

Doch unabhängig davon, ob Richter Harris, Richterin Vogel oder sonst jemand Klima­aktivistinnen freispricht, und egal, aus welchen Gründen dies geschieht: Die Zürcher Staats­anwaltschaft zieht konsequent jeden Freispruch vor die nächste Instanz.

So auch im Fall der zwei West­schweizerinnen, die sich am letzten Freitag vor dem dreiköpfigen Gremium unter Vorsitz von Abteilungs­präsident Christoph Spiess verantworten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, sich im Oktober 2021 in Zürich an der Ecke Bahnhof­strasse/Urania­strasse zusammen mit zwei weiteren Frauen auf einen Fussgänger­streifen gesetzt zu haben.

Keine fünf Minuten lang. Dann wurden sie von der Polizei weggeführt.

Das sei Nötigung, findet Staats­anwalt Daniel Aepli. Und vor Obergericht bringt er erstmals vor: oder zumindest versuchte Nötigung.

Der neue Eventual­antrag hängt mit den beiden erstinstanzlichen Freisprüchen zusammen. Bezirks­richterin Vogel entschied klipp und klar, dass bei einem knapp fünfminütigen Hinsetzen auf dem Fussgänger­streifen von einer Nötigung nicht die Rede sein könne. Die Staats­anwaltschaft habe ausserdem keine Verkehrs­behinderungen dokumentiert. Es erscheine fraglich, so heisst es im Urteil des Bezirks­gerichts Zürich, «ob die Automobilisten von der Sitzaktion überhaupt etwas mitbekamen. Akten­kundig ist solches jedenfalls nicht.» Eine allfällige Warte­zeit liege im Bereich dessen, «was im Zentrum der Stadt Zürich als normal und alltäglich zu dulden ist».

Es waren insgesamt vier Frauen, die sich damals auf den Fussgänger­streifen setzten – die Ampel für die Auto­fahrerinnen stand in diesem Moment auf Rot, und die Polizei war von Anfang an vor Ort. Sie wusste von der geplanten Mini-Aktion.

In jener Woche im Oktober 2021 hatte die Organisation Extinction Rebellion in Zürich Präsenz markiert: mit Kund­gebungen, die alle zuvor angekündigt worden waren. Der Tag, an dem sich vier Frauen auf die Strasse setzten, war als Pausen­tag deklariert worden, an dem keine grossen Demos stattfinden würden. Extinction Rebellion musste neue Plakate und Transparente herstellen. Die Polizei hatte nicht nur Hunderte von Aktivisten festgenommen und eingesperrt, sondern auch sämtliches Demo­material beschlagnahmt.

Oberrichter Spiess wird am Freitag­abend an seiner mündlichen Urteils­begründung sagen: Die beiden Frauen auf der Anklage­bank seien von Anfang an einer «polizeilichen Übermacht» gegenüber­gestanden. «Sie hatten von vornherein keine Möglichkeit, längere Zeit den Verkehr zu blockieren. Es lag eine Übungs­anlage vor, die scheitern musste.»

Staats­anwalt Daniel Aepli sieht die Sache anders. Er fordert am Ober­gericht die Aufhebung der vorinstanzlichen Frei­sprüche. Die beiden Frauen seien zu bedingten Geldstrafen zu verurteilen.

Denn:

  • Es gehe um die rechtliche Einordnung einer Strassen­blockade, nicht um eine Welt­anschauung. Das Fernziel der Aktivistinnen sei nicht wesentlich, auf eine moralisch-ethische Bewertung komme es nicht an: «heute die Klima­aktivistinnen, morgen die Abtreibungs­gegner, übermorgen die Stadion­befürworter».

  • Auch Klima­aktivisten hätten sich an die Gesetze zu halten: «Sie stehen nicht über dem Recht.»

  • Eine wichtige Verkehrs­ader sei total blockiert worden, die Handlungs­freiheit zahlreicher Auto­fahrerinnen beschränkt. Das sei das eigentliche Ziel der Aktion gewesen – nicht bloss ein Neben­effekt. «Wäre es um die Meinungs­äusserungs- oder Versammlungs­freiheit gegangen, hätten sie auf dem Trottoir oder auf einem nahe liegenden Platz demonstrieren können. Aber nein: Wie trotzige Kinder haben sie sich auf die Strasse gesetzt.»

  • Die Aktivistinnen seien nicht zu bestrafen, weil sie ohne Bewilligung und friedlich eine Meinung geäussert hätten – sondern wegen der Strassen­blockade.

Die Frauen auf der Anklage­bank sagen nicht viel dazu. Die ältere der beiden richtet sich mit einem kurzen Statement an Oberrichter Spiess und die beiden Mitrichterinnen.

Sie sei heute 67 Jahre alt. Ihr Leben lang habe sie ihre Kinder dazu angehalten, die Gesetze zu respektieren.

Sie habe sich gestützt auf die Bundes­verfassung auf die Strasse gesetzt. Dort stehe, dass Bund und Kantone für den Schutz der Bevölkerung zu sorgen hätten. Sie habe sich damals, im Oktober 2021, gefragt, ob die Gesellschaft gelähmt sei, «wie der Hase, der von den Schein­werfern eines auf ihn zufahrenden Autos geblendet wird».

Sie sei drei Minuten auf der Strasse geblieben.

Dafür werde sie seit eineinhalb Jahren wie eine Kriminelle behandelt. Sie sei zwei Tage lang eingesperrt worden, habe eine Leibes­visitation erdulden müssen, man habe ihr eine DNA-Probe entnommen.

«Wen habe ich bedroht oder verletzt?»

Die beiden Verteidiger Ingrid Indermaur und Markus Wyttenbach fordern die Bestätigung der Freisprüche für ihre Klientinnen und weisen auf die Recht­sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen­rechte hin. Diese besagt, dass die Behörden bei friedlichen, unbewilligten Demonstrationen ein gewisses Mass an Toleranz zu zeigen hätten, damit der Schutz­bereich der Meinungs­äusserungs- und Versammlungs­freiheit nicht ausgehöhlt werde. Es dürfe nicht zu einem Abschreckungs­effekt kommen. Die Menschen sollen nicht daran gehindert werden, weiterhin zu demonstrieren.

Das Obergericht zieht sich zur geheimen Urteils­beratung zurück. Am frühen Abend werden die Entscheide verkündet – und beide Frei­sprüche bestätigt.

«Wir haben uns in den letzten Monaten mit etlichen solchen Fällen beschäftigt», eröffnet der Gerichts­vorsitzende Christoph Spiess die mündliche Urteils­begründung. «Andere sind noch in der Pipeline. Wir haben bisher immer Schuld­sprüche ausgesprochen. Dass es nun zu zwei Frei­sprüchen kommt, bedeutet nicht etwa eine Kehrtwende. Diese beiden Fälle sind grund­legend anders gelagert.»

Es gehe um eine Strassen­blockade von weniger als fünf Minuten, durchgeführt von vier Frauen, die von Anfang an keine Chance gehabt hätten, den Verkehr während längerer Zeit lahmzulegen. «Demonstrieren ist grundsätzlich etwas Erlaubtes, wir müssen den Grund­rechten Rechnung tragen. Auch wenn hier keine Bewilligung eingeholt wurde, ist eine gewisse Toleranz geboten.»

Nicht jede noch so geringfügige Störung sei eine Nötigung.

Die Frauen hätten auf ein politisches Problem aufmerksam gemacht, nicht randaliert, nicht einfach des Störens wegen gestört.

Und dann kommt das Unerwartete.

Ober­richter Spiess erwähnt zunächst die Entschädigung, die beiden Freigesprochenen wegen der Polizei­haft zusteht. Die ältere Frau bekommt 400 Franken, die jüngere 600, weil sie etwas mehr als zwei Tage in Haft bleiben musste.

Das sind 200 Franken pro ungerechtfertigtem Hafttag.

Christoph Spiess sagt: «Ich halte es für unverhältnismässig, dass die Leute in einer solchen Situation zwei Tage lang eingesperrt und erkennungs­dienstlich behandelt werden.» Das gäbe es in anderen Fällen nicht. «Ich habe den Eindruck, dass hier ein Abschreckungs­effekt erzielt werden soll. Alle bleiben zwei Tage lang drin, das gibt es sonst nicht. Das muss einmal gesagt werden. Das stört mich.»

Die Verhandlung ist geschlossen. Die Besucherinnen sind ein paar Sekunden lang sprachlos. Dann fallen sie sich in die Arme.

Bleibt abzuwarten, ob die Staats­anwaltschaft die beiden Freisprüche vor Bundes­gericht ziehen wird.

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