Am Gericht

«Ich will hier bleiben und hier sterben»

Eine 64-jährige Thailänderin lebt seit fast dreissig Jahren unbescholten in der Schweiz. Eines Tages findet sie unter einem Tisch an ihrem Arbeitsplatz ein kleines Paket, das sie zur Straftäterin macht. Die Konsequenzen sind dramatisch.

Von Brigitte Hürlimann, 14.07.2021

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Es ist eines der Lieblings­themen der SVP: die Straffälligkeit jener Menschen, die keinen Schweizer Pass besitzen. Diese seien konsequent aus dem Land zu verweisen; so, wie es die Ausschaffungs­initiative verlangte, die 2010 angenommen wurde. Die SVP stört sich seit der Umsetzung ihrer Initiative vor allem an der Härtefall­regelung im Straf­gesetzbuch. Artikel 66a räumt den Gerichten einen gewissen Ermessens­spielraum ein. Und er soll für die Völkerrechts­konformität der Landes­verweisung sorgen.

Die Härtefall­regelung sieht vor, dass «ausnahmsweise» von einer Landes­verweisung abgesehen werden kann, wenn sie für Betroffene einen schweren persönlichen Härtefall darstellt. Und wenn gleichzeitig das öffentliche Interesse an einer Ausweisung die privaten Interessen von Straffälligen nicht überwiegt. «Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind», heisst es im Gesetz. Gemeint sind insbesondere die Secondos.

Die Anforderungen an einen Härtefall, der die Ausnahme bleiben soll, sind streng. Das bekommt eine Thailänderin zu spüren, die sich fast dreissig Jahre lang unbescholten in der Schweiz aufgehalten hat.

Ort: Obergericht, Zürich
Zeit: 28. Juni 2021, 15.30 Uhr
Fall-Nr.: SB210182
Thema: Widerhandlung gegen das Betäubungsmittel­gesetz

Richter: «Wissen Sie, was man Ihnen vorwirft?»

Beschuldigte: «Nein.»

(Erstaunte Blicke beim dreiköpfigen Gremium auf dem Richterpodest. Der Gerichts­vorsitzende hakt nach.)

Beschuldigte: «Ah, ja. Ich bin hier, weil ich Drogen gefunden und einmal ausprobiert habe. Ich war neugierig. Ich kann Ihnen schon Auskunft geben, aber ich habe nichts Falsches gemacht.»

Richter: «Warum haben Sie die gefundenen Drogen nicht einfach weggeworfen?»

Beschuldigte: «Weil ich dumm bin.»

Richter: «Und warum haben Sie nicht die Polizei informiert?»

Beschuldigte: «Eben, weil ich dumm bin.»

Richter: «Sie sind seit 2003 mit einem Schweizer verheiratet. Warum verfügen Sie nicht über das Schweizer Bürgerrecht?»

Beschuldigte: «Ich hätte dafür in die Schule gehen müssen. Das konnte ich nicht.»

Richter: «Der Staatsanwalt verlangt neben einer Bestrafung auch noch eine Landes­verweisung von fünf Jahren. Was sagen Sie dazu?»

Beschuldigte: «Ich kann nur sagen, dass ich nichts Falsches gemacht habe. Ich hätte nie gedacht, dass es dafür eine so grosse Strafe geben könnte. Ich möchte hier bleiben und hier sterben.»

Kommt sie mit der «Dummheit» davon?

Es sind Welten, die im grossen, unterkühlten Gerichtssaal aufeinander­prallen. Auf dem Podest und damit leicht erhöht die drei Herren Oberrichter, vor und unter ihnen eine 64-jährige Thailänderin, die in ihrer Heimat nur drei Jahre lang in die Schule gehen durfte, ab dem Alter von acht Jahren auf den Reisfeldern und später in der Gastronomie arbeiten musste. In die Schweiz kam sie als 35-Jährige mit einer Bewilligung für Cabaret-Tänzerinnen; ein Statut, das inzwischen abgeschafft worden ist.

Die Frau lebt seit bald dreissig Jahren hier; unauffällig, gesetzestreu und zurückgezogen. Seit bald zwanzig Jahren teilt sie das Leben mit ihrem Schweizer Ehemann.

Der Gatte ist mit an den Berufungs­prozess gekommen. Später, während der geheimen Urteils­beratung, als alle draussen vor der Türe warten müssen, spricht er seiner Frau beruhigende Worte zu. Nach der Urteils­eröffnung, die am frühen Abend stattfindet, gibt es keine solchen Worte mehr.

Die Thailänderin wirkt verängstigt, angespannt und überfordert. Sie weiss nicht, was mit ihr passiert. Sie ist leicht schwerhörig. Und dann hat sie auch noch Mühe damit, all diese Begriffe und Fragen zu verstehen, die komplexen, technischen, ungewohnten Wörter und Wendungen. Die Frau stösst inhaltlich an Grenzen – trotz Übersetzung der Gerichts­dolmetscherin. Zum wiederholten Male und verschämt erklärt die Beschuldigte dem Gericht, sie sei halt nicht lange zur Schule gegangen.

Sie sei dumm. Eine dumme, alte Frau, die nicht mehr gut höre.

Ihr Verteidiger wird in seinem Plädoyer die beschränkten intellektuellen Fähigkeiten seiner Mandantin erwähnen, was berücksichtigt werden müsse, wenn man ihr Verhalten beurteile. Sie sei töricht vorgegangen, mit einer kindlichen Naivität. Aber sie sei keine schwere Straftäterin.

Das Päckchen unter dem Massagetisch

Die Frau hatte 2008 mit der Unterstützung ihres Gatten einen Erotiksalon eröffnet, damit sie selbstständig und unabhängig arbeiten konnte; weg von Profiteuren und Ausbeutern. Sie betrieb ihr kleines Unternehmen unter Einhaltung aller Vorschriften (und das sind nicht wenige). Niemals geriet sie in all den Jahren mit dem Gesetz in Konflikt, nicht die winzigste Bagatelle trübt ihren Leumund. Das Unglück brach über sie herein, als ein Kunde ein Paket bei ihr im Salon liegen liess. Sie fand das Corpus Delicti beim Putzen unter dem Massagetisch. Und weiss bis heute nicht, wer es dort deponiert und vergessen hat. Wochenlang rechnete sie damit, dass der Besitzer zurückkommen und das Paket abholen werde.

Das geschah jedoch nicht.

Irgendwann öffnete die Frau das Paket und fand darin weisses Pulver vor. Sie suchte im Internet nach einer Anleitung dafür, was das ungefähr sein könnte und wie man das Zeugs konsumiert. Sie habe auf Youtube das Stichwort «Drogen» eingegeben, erklärt sie dem Richter­gremium offen und ehrlich. Sie habe das Pulver ausprobieren wollen und sei so vorgegangen, wie man es ihr auf Youtube demonstriert habe.

Die Frau hat das weisse Pulver geraucht. Sie habe jedoch nichts gespürt, berichtet sie. Vermutlich habe sie nicht inhaliert. Sie rauche nur selten. Sie trinke lieber Alkohol. Von Drogen lasse sie die Finger. Ausser dieses eine Mal.

Im vergessenen Päcklein unter dem Massagetisch befanden sich 23 Gramm Meth­amphetamin, besser bekannt als Crystal Meth. Eine harte Droge, die süchtig macht und an so manchen Orten der Welt viel Unheil angerichtet hat. Rund drei Monate lang bewahrte die Salonchefin den Drogenfund bei sich auf. Als die Polizei für eine Routine­kontrolle bei ihr klingelte, reagierte sie panisch und wollte das Paket verstecken. Sie verhielt sich derart auffällig und ungeschickt, dass das Crystal Meth rasch aufflog. Die Frau landete in Unter­suchungs­haft und musste dort ärztlich betreut werden, weil sie aus lauter Verzweiflung ihren Kopf immer wieder gegen die Wand geschlagen hatte.

Verhaftet werden und in ein Strafverfahren verwickelt zu sein, sagt ihr Verteidiger, stelle für sie eine grosse Schande dar. Sie habe niemandem aus ihrer thailändischen Familie davon erzählt.

Ab 12 Gramm liegt ein schwerer Fall vor

Wer in der Schweiz 23 Gramm Crystal Meth aufbewahrt, auch wenn er das gar nicht wollte und nichts dafür unternahm, dass die Drogen in seinen Besitz gelangten, der begeht eine schwere Straftat: eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittel­gesetz. Ab 12 Gramm, so die Rechtsprechung des Bundesgerichts, bestehe die Gefahr, dass die Gesundheit vieler Menschen beeinträchtigt werden könnte. Deshalb liege ab dieser Menge ein schwerer Fall vor. Die Angeklagte hatte fast das Doppelte davon bei sich aufbewahrt.

Was ihr die Richter zudem noch vorwerfen: dass sie damit begonnen hat, das Pulver zu portionieren, weil sie nicht mehr daran glaubte, der Besitzer werde sich bei ihr melden. Bei der Haus­durchsuchung fand man im Salon eine Feinwaage und eine Pfeife. «Ich habe das Pulver in die Säcklein getan, aber nicht verkauft, das wollte ich nie», beteuert die Frau vor dem Obergericht.

Richter: «Und warum haben Sie die Drogen in Minigrip-Säckchen abgefüllt?»

Beschuldigte: «Ich dachte, ich könnte sie selber konsumieren. Das habe ich aber nur einmal gemacht.»

Verteidiger: «Meine Mandantin reagiert eindimensional. Sie ist nicht in der Lage, vorauszusehen, was durch ihre Handlungen passieren könnte. Nur weil sie das Pulver in Säcklein abgefüllt hat, darf man nicht davon ausgehen, dass sie ein gewiefter Drogenprofi ist. Im Übrigen wird ihr das Abfüllen in der Anklageschrift auch nicht vorgeworfen. Sie wusste zwar grundsätzlich, dass Drogen illegal sind, doch sie handelte mit einem kindlichen Gwunder. Das waren keine rationalen Überlegungen. Es liegt kein Vorsatz vor.»

Rechtsanwalt Rafael Meier betont, eine «Gramm-Justiz» sei per se nicht tauglich für die Bewertung von Drogendelikten. Und in diesem konkreten Fall nicht anzuwenden. Denn hätte der Besitzer ein Päcklein mit 11 Gramm Crystal Meth im Salon liegen gelassen, so der Verteidiger, würde kein schwerer Fall vorliegen. «Der Gesetzgeber wollte gegen Drogenhändler vorgehen, nicht gegen eine zufällige Finderin.»

Das Urteil wird bestätigt

Ob es ein schwerer Drogenfall ist oder nicht, hat für die Thailänderin massive Konsequenzen. Im schweren Fall droht ihr die obligatorische Landes­verweisung, die nur dann abgewendet werden kann, wenn ein persönlicher Härtefall vorliegt.

Das Bezirksgericht Zürich, das die Geschichte mit dem gefundenen Crystal Meth als erste Instanz zu beurteilen hatte, bejahte sowohl den schweren Fall als auch die von der Staatsanwältin beantragte Landes­verweisung von fünf Jahren. Die Frau wurde zu einer bedingten Freiheits­strafe von zwölf Monaten verurteilt. Ihr Verschulden, so das Bezirksgericht, sei als «sehr leicht» zu bewerten.

Gegen Schuldspruch, Strafe und gegen die Landes­verweisung tritt die Frau im Berufungs­prozess vor Obergericht an.

Sie fordert einen Freispruch. Und verliert auf der ganzen Linie.

Das Obergericht bestätigt sowohl die Freiheits­strafe als auch die Landes­verweisung. Die 64-jährige Frau muss sich das Verdikt stehend anhören. Via Dolmetscherin. Sie hört ihr zu und nickt manchmal mit dem Kopf. Ein Zeichen dafür, dass sie die Worte verstanden hat? Danach darf sie sich wieder setzen.

Der Gerichtsvorsitzende, Christian Prinz, erläutert in wenigen Worten das Urteil des Dreiergremiums. «Ihr Verteidiger», sagt er einleitend, «hat wie ein Löwe für Sie gekämpft. Er tat dies jedoch auf verlorenem Posten. Egal, wie Sie in den Besitz der Drogen gekommen sind, Sie haben diese drei Monate lang aufbewahrt. Das ist strafbar. Angesichts der Menge steht zudem ausser Frage, dass es sich um einen schweren Fall handelt.»

Die zwölf Monate Freiheitsstrafe bedingt, so der Richter weiter, sei die denkbar niedrigste Sanktion, die für einen schweren Fall ausgesprochen werden könne.

Nun folgt das, was sie am meisten befürchtete

Die Thailänderin verschränkt die Hände wie zum Gebet. Was nun folgt, ist das Schlimmste für sie; das, was sie am meisten befürchtet hatte: die Bestätigung der Landes­verweisung von fünf Jahren. Sie bedeutet, dass sie alles, was sie in den vergangenen drei Jahrzehnten hier aufgebaut hat, aufgeben muss.

Während der Verhandlung hat sie die Richter mehrfach gebeten, auf die Landes­verweisung zu verzichten und einen Härtefall anzuerkennen. Sie wolle und müsse hier Geld verdienen, um ihre Angehörigen in Thailand zu unterstützen, vor allem ihren kranken Sohn. Ihr Ehemann sei zudem herzkrank, und es sei besser für ihn, wenn er in der Schweiz bleiben könne.

Oberrichter Prinz: «Wir sehen bei Ihnen keinen schweren Härtefall.» Die Rechtsprechung des Bundesgerichts sei streng, die Kriterien würden nicht erfüllt. Die Frau sei weder hier geboren noch hier aufgewachsen, erst als Erwachsene in die Schweiz gekommen und habe sich nur schlecht integriert. Sie beherrsche keine Landessprache und pflege kaum Kontakt zu Schweizern – ausser zu ihrem Ehemann, der jedoch ein zurückgezogenes Leben führe.

Alle Familien­angehörigen, so der Richter, lebten in Thailand, sie reise auch regelmässig dorthin. Es sei ihr zuzumuten, fünf Jahre lang in ihre Heimat zurückzukehren.

Um 18.15 Uhr ist der Prozess beendet. Alle verlassen den Saal. Das Ehepaar steht draussen vor dem Gerichtsgebäude und schaut sich ratlos an. Um sie herum füllen sich die Altstadt­gassen, die Menschen treffen sich zum Apéro auf den Beizen­terrassen, in freudiger Erwartung auf den Feierabend.

Illustration: Till Lauer

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