Binswanger

Das Volk ist weiter als die Politik

Die Schweizer Gesellschaft ist weder besonders rückständig noch besonders homophob. Warum also müssen wir immer wieder über homophobe Vorlagen abstimmen?

Von Daniel Binswanger, 13.04.2019

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Es ist nur eine Laune des politischen Kalenders. Aber man könnte im Moment definitiv den Eindruck haben, eine höhere Macht spiele den Eidgenossen einen üblen Streich und mache sich ein hämisches Vergnügen daraus, sie mal wieder wie die letzten Hinter­wäldler dastehen zu lassen.

Nicht nur haben EDU und Junge SVP dieser Tage die Unterschriften für ihr Referendum gegen die Ausweitung der Rassismus­strafnorm eingereicht. Die CVP hat es auch noch fertiggebracht, vor dem Bundes­gericht einen weltrekord­verdächtigen Pyrrhussieg zu erringen und das Ergebnis der Abstimmung über ihre Initiative gegen die Heirats­strafe annullieren zu lassen. So bitter dürfte es für eine Klägerin noch selten gewesen sein, in Lausanne recht zu bekommen. Wäre der Allerhöchste etwas gnädiger gestimmt gewesen, hätte die CVP vor dem Bundes­gericht eine diskrete Niederlage eingefahren, und sowohl der Schweiz als auch den Christ­demokraten wäre viel Ärger erspart geblieben. Aber Gott ist gerecht: Die Suppe, die sie zur Strafe jetzt noch einmal auslöffeln muss, hat die CVP-Führung sich wirklich selber eingebrockt.

Was zum Teufel hat dieses Land für ein Problem mit Schwulen und Lesben? Im täglichen Leben kein grösseres oder kleineres als irgendeine andere westliche Nation. Die Schweizer Gesellschaft ist, soweit sich das abschätzen lässt, eigentlich ganz erfolgreich im 21. Jahrhundert angekommen. Nach wie vor unfassbar verstockt ist lediglich die helvetische Politik.

Im Februar kam zwar die frohe Botschaft, dass das Gesetz zur Ehe für alle in die Vernehmlassung gehen kann und eine Kernvorlage ausgearbeitet wird, womit die Schweiz als eines der allerletzten Länder Westeuropas die Kurve endlich doch noch kriegen dürfte. Aber jetzt müssen wir allen Ernstes darüber abstimmen, ob die Hetze gegen sexuelle Minderheiten, genauso wie der Aufruf zu Hass gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion, unter Strafe gestellt werden soll oder nicht.

Sicherlich: Die strafrechtliche Ahndung von Aufruf zu Hass und Diskriminierung wirft in der konkreten Praxis immer wieder delikate Fragen der Grenz­ziehung auf und ist ständig abzuwägen gegen das Recht auf Meinungs­freiheit. Die Schweizer Justiz hat jedoch gelernt, mit der Rassismus­strafnorm zurückhaltend und vernünftig umzugehen. Vor allem aber ist es vollkommen absurd, sich auf den Stand­punkt zu stellen, dass Aufruf zu Hass gegen eine ethnische Minderheit geahndet werden, Aufruf zu Hass gegen Schwule und Lesben strafrechtlich aber in Ordnung sein soll.

Sexuelle Orientierung ist identitätsstiftend, und sexuelle Minderheiten haben keinen geringeren Anspruch auf ein rechtlich garantiertes Mindestmass an Toleranz als zum Beispiel Religions­gemeinschaften. Es ist bizarr, dass die Schweiz nun tatsächlich einen Abstimmungs­kampf über dieses Thema führen muss. Aber das Referendum steht. Und da die Junge SVP beteiligt ist, kann man sich auch nicht damit trösten, es sei eine Truppe von randständigen Freaks, die uns diese Extra­schlaufe aufzwingt.

Noch viel weniger kann die CVP – zur Erinnerung: die Partei der Mitte – die Entschuldigung der Rand­ständigkeit geltend machen. Doch die schon sieben Jahre andauernde und nun nach höchst­richterlichem Willen in eine weitere Staffel gehende Fortsetzungs­komödie um die Heirats­strafe hat wenigstens einen gewissen Unterhaltungswert.

Homophobes «dog whistling»

Ein Segen ist nie dabei gewesen. Schon als im Jahr 2012 die CVP die Unter­schriften für die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» einreichte, kochte sofort die Polemik um den fatalen ersten Satz des Initiativ­textes hoch: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebens­gemeinschaft von Mann und Frau» steht da bekanntlich zu lesen. Der Versuch, in eine Steuer­vorlage einen die Ehe für alle blockierenden Verfassungs­text zu schmuggeln, war so durchschaubar und anstössig, auch innerhalb der Partei, dass die CVP nach kürzester Zeit zu ihrer eigenen Initiative einen Gegen­vorschlag zu lancieren versuchte. Eine Partei macht eine Initiative und dann sofort noch einen eigenen Gegen­vorschlag? Ein absolutes Novum in der Schweizer Politik.

Wie kam es zu diesem sagenhaften Rumgeeiere? Der Leiter des Initiativ­projekts hiess Gerhard Pfister. Er war damals noch nicht Präsident der CVP, sondern die Galions­figur ihres konservativen Flügels. Die CVP-Familien­initiativen waren sein Gesellen­stück, der Qualifikations­schritt, der ihm das Tor öffnete zur Partei­präsidentschaft. Der Kern seiner Strategie einer Neupositionierung bestand ja ganz explizit darin, den Aderlass in den Stamm­landen zu stoppen. Und wie sollte das bewerkstelligt werden? Ganz offensichtlich durch homophobes dog whistling.

Dog whistling nennt man in den USA die Kommunikations­methode, auf indirekte, kodierte Weise unschöne Affekte politisch zu mobilisieren – etwa Rassismus oder Homophobie –, ohne das offen bekennen zu müssen. Also zum Beispiel, indem man eine Steuer­vorlage lanciert, in der es offiziell nur um Familien­förderung und Finanz­politik geht, in der sich aber ganz plötzlich, ganz nebenbei, beinahe zufällig und ohne dass irgend­jemand sich irgend­etwas Böses dabei gedacht hätte, ein Passus zur Verunmöglichung der Ehe für alle findet.

Christdemokratische Kontorsionen

Allerdings kann das Spiel über die Banden, wie das Exempel zeigt, auch gründlich in die Hose gehen: Das Manöver war viel zu offensichtlich und hat auch bei der CVP-Basis nie richtig verfangen. Und der arme Gerhard Pfister ist nun schon seit geschlagenen sieben Jahren dazu gezwungen, immer neue Ausflüchte und Rechtfertigungen zu finden und Pirouetten zu drehen. Kein Wunder, dass im Lauf dieser endlos scheinenden sieben Jahre immer wieder kreativ nachjustiert werden musste.

Im Jahr 2012 sagte Pfister noch: «Ich verstehe einfach nicht, warum diese Debatte nun noch einmal geführt werden muss. Für uns ist das (die Definition der Ehe als Lebens­gemeinschaft von Mann und Frau) nur eine Bestätigung des Entscheids von 2005 für das Partnerschafts­gesetz. Schon damals machte die CVP klar, dass es einen Unterschied geben müsse zwischen Ehe und eingeschriebener Partnerschaft. Das ist für uns nun einmal nicht dasselbe. Es war durchaus die Idee, unseren Standpunkt noch einmal klarzumachen.» Im Jahr 2019 hat sich seine Story nun merklich gewandelt: «Uns geht es mit der Initiative nicht um die Ehe­definition», bescheidet uns neuerdings der CVP-Präsident.

Wie um Gottes willen will die CVP aus dieser Nummer wieder herauskommen? Man kann nur hoffen, dass Parlament und Bundesrat keine Gnade walten lassen und dass die Initiative in ihrer heutigen Form direkt wieder zur Abstimmung kommt. Staatsrechtlich wäre das die einzig saubere Option – und das Spektakel der nächsten christ­demokratischen Kontorsionen möchten wir uns nur ungern entgehen lassen. Die CVP hat diesen skandalösen Unsinn lanciert und ohne Not ihre Niederlage vor Bundes­gericht angefochten. Gut bekommen wird ihr ein neuerlicher Abstimmungs­kampf bestimmt nicht. Aber sie hat es sich redlich verdient, die Sache jetzt auch auszubaden.

Was hat die Schweiz für ein Problem mit Schwulen und Lesben? Wie die breite Zustimmung für die Ehe für alle zeigt: eigentlich keines. Nicht einmal die Stammlande. Aber ein grosses Problem hat die CVP-Führung.

Illustration: Alex Solman

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