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Die Staatsanwaltschaft Zürich ist zu mächtig, das tut denen nicht gut. U-Haft als Beugehaft verhängt ist zu einem Standard geworden und wird nicht geahndet.

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Wer spricht im vorliegenden Fall von "Beugehaft"? Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, waren bislang immerhin zwei Gerichtsinstanzen der Ansicht, dass sich die damals Verhafteten schuldig gemacht haben. Sie bekamen nämlich eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Die 76 Tage werden daran angerechnet. Klar: Diese Urteile dürften wohl noch nicht rechtskräftig sein. Dennoch: Als klar "falsch" lässt sich die Haft - ohne weitere Informationen - nun gleichwohl nicht bezeichnen.
Mit der "Macht" der Staatsanwaltschaft ist es im Übrigen auch nicht weit her: Von den Gerichten wurde sie nun ja (mehrmals) in die Schranken gewiesen. Der Fall zeigt eben gerade, dass sich die Staatsanwaltschaft (wie jede andere Behörde auch) an die Beschlüsse der Gerichte halten muss und nicht nach Belieben schalten und walten kann. Gut so. Genau hierfür sind die Gerichte sowie der ganze Instanzenzug nämlich da. Oder etwa nicht?

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Der Name Untersuchungshaft bedeutet ja, dass etwas untersucht wird und die Haft soll verhindern, dass etwas verschleiert wird. Vor dem Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung, also ist es nicht zulässig Menschen einzusperren, es sei denn es liegen gute Gründe dafür vor. Ich kenne mehrere Fälle (Klima), wo genau dies nicht der Fall war. Auch hier erkenne ich nicht, wozu die Haft diente. Das mit dem Anrechnen ist auch nicht so einfach, weil die U-Haft wesentlich strenger ist als die normale Haft. Die Kritik am Umgang mit der U-Haft kommt auch von Amnesty international, die das eben international vergleichen. Wenn die Staatsanwaltschaft also unbegründet U-Haft anordnet, kann Mensch sich nicht dagegen wehren, egal ob nachher schuldig oder nicht. Die missbräuchliche Haft ist nicht einklagbar und schon gar nicht wieder gut zu machen. Das ist einfach Unrecht.

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Queer & Sprachliebhaberin
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Sehr geehrte Redaktion
In diesem Fall ist der Satz "eine Frau, ein Mann und zwei trans Frauen" unpräzise. Wenn die Geschlechtsidentität der Involvierten eine Rolle spielt, dann wäre "eine cis Frau, ein cis Mann und zwei trans Frauen" die informativste Formulierung.
Wenn die Geschlechtsidentität keine Rolle spielt, dann würde auch "drei Frauen und ein Mann" reichen.
Freundliche Grüsse

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Danke für diesen Hinweis. Ich habe mir lange überlegt, was die korrekte Schreibweise ist. Stand heute schreiben wir bei der Republik meist nicht von cis Frauen oder cis Männern, aber Ihr Dialogbeitrag wird dazu führen, dass wir die Schreibweise einmal mehr überdenken. Die vier Menschen waren ja in U-Haft, und ich weiss, dass der Ort der Inhaftierung für die trans Frauen ein Thema war, das habe ich im Text nicht erwähnt.

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Queer & Sprachliebhaberin
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Vielen Dank für Ihre Antwort! Es sind schwierige Fragen, ich denke es ist durchaus wichtig zu erwähnen wenn spezifisch trans Menschen betroffen sind. Mein Kommentar kam aus der Befürchtung heraus, dass gewisse Menschen die Formulierung "Frauen und trans Frauen" als Bestätigung sehen könnten, dass trans Frauen nicht "echte Frauen" seien. Deshalb meine zwei Formulierungsvorschläge, welche darauf abzielen semantische Gleichberechtigung zu schaffen :)

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Ich unterstütze den Vorschlag: entweder sind es Frauen und Männer und das wird auch in 99% der Standard sien. Falls aber eine Präzisierung notwendig ist, sind es sowohl trans als auch cis Menschen.

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Es hängt wahrscheinlich vom Kontext ab. "Cis Frau" kann auch eine Überspezifikation sein. "Frau" ist ein schwammiger Begriff und deshalb bestens geeignet, verschiedene Menschen zu beschreiben. Wenn das Geschlecht keine Rolle spielt, kann das "Trans-" weglassen werden. Wenn es eine Rolle spielt, so finde ich die Formulierung hier ok, genügend informativ und doch nicht überspezifizierend. So gibt es genug Platz zum atmen.

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Für mich war Ihre Schreibweise unmissverständlich klar und nicht wertend. Erinnern möchte ich, dass das "Cis - Verständnis", der Gebrauch und dessen Anwendung in queeren und feministischen Kreisen selbstverständlich ist. Ausserhalb dieser Blasen jedoch nicht.

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Das waer dann die Qualitaetskontrolle. 76 Tage U-Haft fuer schlampig resp nicht durchgefuehrte Befragungen sind ein hefiger Eingriff.

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Die damals Verhafteten wurden bislang von zwei Instanzen schuldig gesprochen. Die Untersuchungshaft war so gesehen also gerechtfertigt. Diese Verfahren sind ausserdem wohl noch nicht rechtskräftig, so dass eine Beurteilung hierüber noch nicht erfolgen kann. Dementsprechend kann die Arbeit zumindest in diesem Fall nicht so "schlampig" gewesen sein bzw. lässt sich dies zum heutigen Zeitpunkt eben noch gar nicht sagen.
Die ausgebliebenen Befragungen betrafen das andere Verfahren, das gemäss Obergericht weder hätte sistiert noch eingestellt werden dürfen.
Nicht nachvollziehbar erscheint mir, wie ein und derselbe Vorfall mit umgekehrten Vorzeichen (das heisst mit wechselnden Rollen aller Beteiligter: einmal als Beschuldigte, einmal als Privatkläger:innen) gleichzeitig soll untersucht werden können. Mir erscheint es richtig, dass zuerst der Fall der verletzten Person geklärt wird. Erst wenn sich herausstellt, dass diese Person Opfer einer Straftat geworden ist (sei es nun eine versuchte vorsätzliche Tötung, eine fahrlässige Körperverletzung oder eine Unterlassung der Nothilfe) oder eben nicht, kann doch beurteilt werden, ob die verletzte Person jemanden anders fälschlicherweise angeschuldigt hat. Mich überzeugt, wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, diesen zweiten Fall zu sistieren, bis der erste rechtskräftig entschieden ist. Insoweit überzeugt mich der betreffende Entscheid des Obergerichts leider nicht.
Klar erscheint mir hingegen schon, dass wenn trotzdem beide Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, die Untersuchung eher nicht von ein und derselben Staatsanwält:in geleitet werden kann, weil sie sich permanent zweiteilen und ständig die Optik wechseln müsste und zumal sie oder er spätestens ab Anklageerhebung eben selber Partei im Verfahren wird. Aber selbst wenn zwei Staatsanwält:innen eingesetzt sind: Sie müssen im ständigen Austausch über die Erkenntnisse in beiden Verfahren sein, weil beide Verfahren aufs Engste miteinander verschränkt sind, weil es immer noch um ein und denselbsen Vorfall geht.

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Untersuchung bedeutet fuer mich Untersuchung. Und wenn die aus 2 Interviews besteht dauern die keine 76 Tage, speziall wenn alle Leute ja schon vor Ort sind. Es sollte schon eine Idee bestehen, was denn Herauszufinden ist und wie. Und nicht einfach nur eine Hoffnung der Himmel werde magisch schon noch etwas herausfallen lassen.

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Abgesehen von den Grundrechten der Beteiligten und dem emotionalen Desaster, den 78 Tage Untersuchungshaft verursachen.
Wenn dies hochgerechnet würde mit Kosten für alle zusätzlichen Anwaltsstunden und Verfahren, Saläre der Richter, Gerichtsschreiber etc, dürfte der Schluss naheliegen, dass die Staatsanwältin sehr hohe emotionale und finanzielle Kosten verursacht haben dürfte. Die Staatsanwaltschaft muss ihre Mitarbeiter besser schulen und die Möglichkeit vorsehen, Mandate intern zu übertragen.

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Beim Vorfall wurde immerhin eine Person verletzt. Was darf es denn genau kosten, die Umstände dieser Verletzung abzuklären und eine Strafuntersuchung darüber zu führen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht?
Zwei Gerichtsinstanzen sind zudem bislang zum Schluss gekommen, dass sich Personen im Zusammenhang mit dieser Verletzung strafbar gemacht haben. Es ist zudem das Gericht, das findet, dass noch mehr Befragungen durchzuführen und ergo weitere Kosten zu generieren sind. Die Staatsanwaltschaft hätte sich dies erspart und den betreffenden Fall ursprünglich sistieren wollen. Gerade mit Blick auf die Kosten wäre mir dies als ein vernünftiger Umgang mit den Ressourcen erschienen.

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An fachlicher Kompetenz und/oder Unbefangenheit mag es Staatsanwältin Baumgartner mangeln – aber immerhin zeigt sie (extravaganten) Stil, was Look und Fortbewegungsmittel anbelangen: Serie «Die Staatsanwälte» Teil 3 - Katrin Baumgartner (ab min 17:15)

(Ist mir durchaus klar, dass Auto und Kleidung hier wenig zur Sache tun. Aber die Frau kam ja bestimmt nicht unfreiwillig ins Fernsehen... so von wegen Selbstinszenierung.)

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Ich verurteile das Verhalten von Frau Baumgartner aufs Schärfste.

Ebenso zu verurteilen sind sexistische Kommentare die auf die weibliche Person resp. deren Kleidung und Auto abzielen. Das hat überhaupt Nichts mit der Sache zu tun. Das stellen Sie erstaunlicherweise sogar selber fest, nur um dann - noch schlimmer als aus reiner Ignoranz - den Kommentar trotzdem abzusenden.

Liebe Grüsse und auf hoffentlich wieder sachliche Diskussionen weit weg von der Kleidung und den Autos der Betroffenen

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Sie scheinen mir hoffnungslos humorlos zu sein.

Aber im Ernst: Was an meinem Kommentar genau war sexistisch?

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blauäugige Bürgerin
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Ja. Und doch zeigt gerade dieser Beitrag, womit sich "die Justiz", hier in Form einer Teilzeitmutter, abmühen muss. Zwar bin ich gerade daran, den Glauben an unseren Rechtsstaat zu verlieren: Habe zu viele déjà-vus, wenn ich lese, wie es in den 80ern mit der Zürcher Jugendbewegung lief. Die Hardliner der damaligen ersten Krawallgruppe konnten schalten und walten, wie sie wollten, während sechs SPler als befangen in den Ausstand mussten, weil sie ein Inserat mitunterzeichnet hatten, das für eine Amnestie für die "Bewegten" plädierte (was angesichts der unerhörten Prozessflut naheliegend war). Assoziationen zu Richter Harris drängen sich auf. Aber: Wir müssen froh sein, gibt es noch Leute, welche solche Knochenjobs machen. Genau wie am Spital. Oder bei der Polizei oder den Rettungsdiensten. Von dem her habe ich mir die Sendung mit Interesse angeschaut - und gedacht: Wow. Das könnte ich nicht. Besonders wenn mein Kind noch im Chindsgi wäre. Ich bin froh, dass Ihr Kommentar zivilisiert bleibt, wie es hier ja meist der Fall ist. Ambivalente Grüsse!

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