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Die Militärjustiz mag ihre Berechtigung haben bei innermilitärischen Delikten. Dienstverweigerung ist hingegen der Konflikt eines Zivilisten mit dem Militär. Da urteilt die Militärjustiz in eigener Sache, weshalb ihr die nötige Unparteilichkeit ganz grundsätzlich fehlt. Erst recht galt dies vor Einführung des Zivildienstes für Verweigerer aus Gewissensgründen, welche ihre schwere Gewissensnot den uniformierten Militärrichtern glaubhaft machen mussten. Zumindest der Anschein der Befangenheit ist da offensichtlich erkennbar. Leider ist in den Achtzigerjahren mein Versuch gescheitert, als ziviler Verteidiger diese Verfahren als EMRK-widrig erklären zu lassen. Die Strassburger Kommission wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Kommentar eines damaligen EMRK-Spezialisten: "Die hatten wohl Angst, die Schweiz würde die EMRK kündigen." Das Militär war vor der GSOA-Abstimmung von 1989 halt noch eine heilige Kuh.

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Ein überflüssiger Beitrag. Wenn interessiert schon die Schweizer Militärjustiz. Ob da ein ziviles oder Militärgericht einen Dienstversäumer verurteilt ist wirklich belanglos. Frau müsste sich dann schon mit relevanten Ereignissen (der Vergangenheit) beschäftigen.
Aktuell haben die doch einfach gar Nichts zu tun die Herren in Violett. Habt Ihr wirklich keine aktuelleren New's gefunden.
Und sind wir doch dankbar, dass das Militär nicht noch eigene Gefängnisse hat!! Liebe Grüsse von einem GSOA Mitglied (und Mitglied im Soldatenkomitee)der ersten Stunde.

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Guten Morgen.

  • Ich zähle bis jetzt 13... Entschuldigung... 15 Leute, die das mindestens interessiert.

  • Den historischen Exkurs haben Sie offenbar überlesen (Tipp: Control+F «1916»).

  • Und den aktuellen Fall der im Text beschrieben wird offenbar auch (« haben die doch einfach gar Nichts zu tun»).

Liebe Grüsse zurück!

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Spannend zu lesen!

Nur ist mir auch nach der Lektüre nicht klar bei was für zivilen Fällen die Militärjustiz zuständig ist. Könnte man das noch ergänzen?

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Ich seh zwar die Problematik mit der Militärjustiz bin jetzt aber eigentlich positiv überrascht wie sie das handhaben im Vergleich zur zivilen Variante. Und das als Zivi :)

Abseits davon finde ich es schade was sie mit dem Zivildienst vorhaben.
Ich habe immer gerne davon geträumt wieviel besser die Schweiz werden könnte wenn jede/r mindestens Zivildienst leisten müsste.

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Die Prozessordnung mag ja gut sein, aber die psychologischen Machtspielchen mit der Sitzordnung sprechen eine andere Sprache - rundherum 9 Personen die stehend oder erhöht sitzend auf einen herunter schauen. Entschärft wird die Situation höchstens dadurch, dass 4 der 5 Richter typischerweise am wegdösen sind. Das Foto im Artikel vermittelt hier denn auch ein eher unrealistisches Bild.

Wenn dann noch die Einstellung zum Militär ins Strafmass einfliesst - "notwendiges Übel" gereicht übrigens schon zur Maximalstrafe - dann hat das ganze plötzlich nicht mehr so viel mit unseren Rechtsgrundsätzen zu tun.

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