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Grossartiger Artikel! Mir gefällt, dass ich die Vielfalt widersprüchlicher Auffassungen gezeigt bekomme, die in einer stabilen Demokratie zusammen existieren können. Inhaltlich habe ich verstanden, dass es den Waffenbrüdern ums Prinzip geht, ähnlich wie der NRA. Das ist wohl ein gemeinsamer Nenner. Ich fürchte dass man die Konsequenz der EU ein bisschen unterschätzt, was den Hinauswurf aus dem Schengen-Abkommen angeht. Es würde sicher ein paar Jahre und ein paar bürokratische Verfahren brauchen, bis es dann wirklich passiert, aber am Ende stünde die Schweiz draussen. Ich finde, die blosse Verteidigung des Prinzips ist das nicht wert.

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Danke Herr Reisewitz.

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Gemäss der Website der IG Schiessen umfasst Freiheit auch das Recht sich mit der Waffe gegen andere und gegen den Staat (!) zu verteidigen. Dies sei ein absolutes Menschenrecht. Leider wird dabei übersehen, dass wir (Civil law Rechtssystem) unsere Menschenrechte vom Staat und damit von der demokratischen Mehrheit gewährt erhalten (Stichwort Frauenstimmrecht) und nicht von Gott (Common law Rechtssystem). Deshalb kann man in den Staaten sich auf seine Menschenrechte berufen und gegen den Staat oder den Präsidenten klagen, in Kontinentaleuropa geht das nicht.

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Ich denke nicht, dass man die waffe zur verteidigung gegen den staat braucht, solange dieser anklagbar ist. Jemand der mit der selbstverteidingung gegen den staat argumentiert geht wohl eher davon aus, dass der rechtsweg im (unterdrückerischen) staat nicht mehr möglich ist.

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Hm. Da kann ich nicht ganz mitgehen. Soweit ich mich an meine Semester im (deutschen) Verfassungsrecht erinnere, sind die Grundrechte g e g e n Andere (einschliesslich der öffentlichen Gewalt) definiert. Daraus wird eine Schutzpflicht des Gemeinwesens (in der gewählten Form des "Staates") für diese Grundrechte abgeleitet. Beziehen Sie sich vielleicht auf diese Verpflichtung?

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Zwischen der Common Law Rechtsphilosophie (GB, USA usw.) und der Civil Law Rechtsphilosophie (Napoleon und damit Kontinentaleuropa) gibt es den grossen Unterschied, dass die Menschen in Common Law Staaten von Gott gegebene Rechte (die über der Verfassung stehen) haben, während in Civil Law Staaten der Staat diese Rechte in der Verfassung gibt (die Menschen haben ihre Rechte dem Staat (Stichwort Leviathan nach Hobbes) abgetreten, der diese in der Verfassung zurückgibt und für deren Einhaltung sorgt). Der Staat (und seine Verwaltung) ist in Common Law Staaten ein Akteur auf gleicher Stufe wie die Bürgerinnen und Bürger, während in Civil Law Staaten der Staat und die Verwaltung über den Bürgerinnen und Bürger stehen (und auch eine eigene Gesetzgebung (=Verwaltungsrecht) haben. vgl. Fleiner, T. (2005). Common Law and Continental Law: Two Legal Systems. Fribourg. oder auf deutsch das Kapitel 3 in Meyer M. (2018). Strategisches Management in zweckbasierten Organisationen http://www.matthiasmeyer.ch/downloa…_2017a.pdf

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Vielen Dank für diesen Artikel. Er ermöglicht mir Einsicht in eine mir unbekannte Welt. Ich bin erklärter Kriegsdienstgegner und überzeugter Pazifist. (Zu DDR-Zeiten kein leichtes Unterfangen...). Allerdings macht mich das per se noch nicht zu einem besseren Menschen. Wenn ich etwas nicht verstehen und/oder nachvollziehen kann, heisst das ja noch lange nicht das dies falsch / moralisch verwerflich /etc. ist. Mir hilft dieser Beitrag jedenfalls, zu verstehen was die SchützInnengemeinde so umtreibt. Da gibt allem Anschein nach den berühmten kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sie sich beziehen können. Das macht sie stark.

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Die Welten der Gegner, sowie der Befuerworter sind doch sehr verschieden. Beide verschanzen sich hinter gleichso schwachen Argumenten.
Genauso wenig wie sich ein Magazin ueberhaupt rechtfertigt, verhindert man mit einen kuerzeren Magazin etwas. Man kann den Sport auch mit einzeln zu ladender Patrone ausueben, genauso mit einzeln zu ladender Patrone Terror machen.
Das dynamische Schiessen erinnert stark an Paintball, wo man explizit auf Leute schiesst. Waehrend man beim dynamischen Schiessen explizit nicht auf Leute schiesst.
Dass es kein Waffenregister gibt & geben soll sowie es keine Versicherungspflicht gibt & geben soll ist schwer nachvollziehbar.

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Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland. Ich finde die Debatten in der Schweizer Öffentlichkeit über die anstehenden Gesetze und deren -änderungen ganz prima und außerordentlich hilfreich. So etwas findet leider in Deustchland nur in einem vernachlässigbarem Umfang statt.

Meiner bescheidenen Meinung nach ist jedoch die Debatte über das Waffengesetz weitgehend binär: entweder die Schweizer Bürger und Bürgerinnen übernehmen das europäisches Recht oder nicht. Dies ist einzig und alleine eine Entscheidung des souveränen Schweizer Volkes.

Ebenso souverän kann die EU dann entscheiden, in wieweit diese souveräne Schweizer Entscheidung Auswirkungen und sogar Einschränkungen bezügliche der ausschließlich europäischen Schengengesetzgebung hat, da die Schweiz kein Miglied der EU ist und dies ausdrücklich nicht sein will.

Auch in der Schweiz kann niemand den Kuchen behalten und diesen gleichzeitig essen.

Ich habe erfahren, dass es in der Schweiz heißt, den Fünfer und das Weckli haben.

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Eine Schiesswaffe ist und bleibt primär ein Instrument zum töten. Anderes zu behaupten entbehrt jeder Logik, denn erstens unterstützt man mit dem Kauf dieser Gadgets meistens direkt Waffenfirmen, welche ganz bestimmt und bewusst Tote verursachen, Krieg unterstützen etc. Zweitens, auch wenn ich diesen Leuten ihr Hobby gönne, gibt es immer einen %-Satz, welche die Waffe für ihren primären Zweck verwenden wird z.B. latente Amokläufer, im Affekt handelnde Leute, ein Kind das Zuhause mit der gefundenen Waffe spielt etc. Der Kauf und die Aufbewahrung einer Schiesswaffe gehört somit streng geregelt und kontrolliert. Erst dann und mit Abkommen wie Schengen fühle ich mich frei! Und Traditionen haben nicht per se einen Anspruch auf ewige Gültigkeit.

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Es geht ja wohl in erster Linie um die Angst das wir Schweizer aus dem Schengen-Abkommen auscheiden würden, wenn wir das neue Waffenrecht nicht annehmen. Sind da jetzt die Befürworter ingnoranten und dummköpfe? Ist das nicht eine eindeutige Erpressung der EU?
Ausserdem steht in der Schweizer Verfassung das jedes neu beschlossene Gesetzt mehr Nutzen als Schaden bringen muss... und dieses Gesetzt ist ja wohl in dem Sinne ein schlechter Witz..... Unser schönes Land wurde jedenfalls nicht auf der Basis von Angsthasen und politischen Wendehälsen gegründet. Leider fehlt der Mut und das Selbsbewusstsein um echte Lösungen für das Volk zu finden. Das Volk hat gesagt wir wollen nicht in die EU und jetzt sind wir irgendwie trotzdem drinn...
Ach ja noch was.... wäre das jüdische Volk zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg nicht systematisch entwaffnet worden, hätte man die Menschen nicht wie die Tiere zur Schlachtbank führen können... aber ja, das ist ja schon soo lange her und wird ja sicherlich nie mehr vorkommen....

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«Das jüdische Volk» wurde zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg entwaffnet – weltweit? Von wem denn?
Und was möchten Sie überhaupt mit diesem letzten Abschnitt konkret sagen mit Bezug auf den Text von Elia Blülle und die kommende Abstimmung?

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Ich wünschte mir ein wenig präzisere Fragen. Aber ja, die Nazis unter Adolf Hitler haben natürlich die Menschen entwaffnet. Und zur kommenden Abstimmung möchte ich nur sagen, das wir wieder ein Stücken Freiheit abgeben sollen um mehr Sicherheit zu bekommen.... welche Sicherheit denn frage ich mich....
So hat auch mal ein wütender Professor seine Studenten gefragt; Seits Ihr eigenlich nur Hirnbesitzer oder seit Ihr auch Hirnbenützer... Und ich beobachte das mindestens die hälfte der Menschen ihr Hirn nicht mehr benützen können, das machen dann andere für die.....

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Toller artikel der befürworter und gegenseite zu wort kommen lässt.

Was ich aber nicht ganz verstehe, ist was jetzt genau verboten wird. Die einen sagen, man müsse blos ein zusätzliches formular ausfüllen, die anderen es werden bestimmte dinge verboten (bsp. gewisse magazingrössen).

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Der Besitz halbautomatischer Waffen wird verboten, ausser für Militärangehörige, Jäger, Polizisten, Jungschützen, Besitzer registrierter Waffen. Am meisten betroffen sind Besitzer unregistrierter halbautomatischer Waffen, diese müssen sich innerhalb 3 Jahren registrieren lassen. Aber das ist ja gerade das sinnvolle des Waffenrechts, unregistrierte halbautomatische Waffen sind der Traum jedes (Klein-) Kriminellen. Auch jeder Sammler mit unregistrierten Waffen stirbt einmal, und dann......

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Jede Waffe ist primär ein Kampfgerät und dient der Zerstörung anderen Lebens. Für die Verteidigung der individuellen Freiheit brauchen wir sie nicht. Und für zweifelhaften Sport schon gar nicht. Also Hände weg davon! Deshalb ist jede Einschränkung willkommen.

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Für die Sportschützen ist es das eben gerade nicht. Diese suchen die sportliche Herausforderung, die Konzentration und das äussert befriedigende Gefühl, wenn das Ziel - wie auch immer es markiert ist - getroffen wird. Es ist dieselbe Herausforderung und Lust wie bei Schneeballwerfen, Basketball, Golf, Bogenschiessen oder Dart. Einfach mit einem anderen Gerät, das halt Treffen über 50m oder 300m (mit Scharfschützengewehren noch weiter) ermöglicht. Es geht darum, zu zeigen, dass man es kann und das Gerät (ja, die Waffe!) und sich selbst perfekt beherrscht. Dazu kommt noch Faszination für Technik, Mechanik (und manchmal auch noch für physische Herausforderung und Militärisches), also perfekte Voraussetzungen für ein geselliges Hobby mit Gleichgesinnten.

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Wer ein halbautomatisches Sturmgewehr, das über eine Abstützung verfügt, als Sportgerät bezeichnet, hat nie eine wirklichen Sportwaffe in den Händen gehalten. Konzentration, Körperbeherschung, Atemtechnik ist nur mit einer Sportwaffe, nicht mit einer "Militärballerwaffe" zu erleben.

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Nun ja, die zerstörung des lebens kann durchaus der verteidigung der persönlichen (oder kollektiven) freiheit dienen. Es wird wohl einen grund geben, dass in jeder diktatur die bevölkerung entwaffnet wurde.

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Ich schrieb eben bewusst nichts von der kollektiven, durch den Staat organisierten Verteidigung der Freiheit. Dort können Waffen gute Dienste leisten. Auch die Verteidigung des individuellen Lebens mittels Waffen ist eine staatliche Aufgabe.

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Waffengesetz: Einfach ein weiterer Schritt zum Ideal des staatsgläubigen Bürokraten: der Bürger als wehrloses, transparentes und abhängiges Individuum.

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