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Vielen Dank für diesen Artikel. Wenn die SVP "fremde Richter" sagt implizieren sie damit, dass Richter, die nicht die "eigenen" sind, ungerecht (im Sinne von für die anderen) urteilen. Dabei spielt es für sie nicht einmal eine Rolle was denn konkret für Urteile gefällt wurden und welche Gesetze ausgelegt werden. Für die SVP ist diese an eine Kultur der Vetterliwirtschaft erinnernde Haltung sicher normal, zumal sich damit auch Angst schüren lässt - die Hauptkompetenz der SVP. Ich finde der Artikel trägt dazu bei, die Diskussion auf ein höheres Niveau zu bringen: Profitieren Schweizer Bürger von den Werten und Gesetzen welche der EU zugrunde liegen und spiegeln sich diese Werte in den konkreten Urteilen des EuGH. Als Normalbürger sehe ich eigentlich nur Vorteile: die EU und der EuGH schützen die Rechte ihrer Bürger besser als die Schweiz. So etwa punkto Konsumentenschutz, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Sogar im Umweltschutz hat uns die EU zumindest teilweise überholt. Insofern ist mir ein europäischer Richter, der für mich vorteilhaftes Recht auslegt, um einiges genehmer als ein konservativer SVP Richter, der mir in der Geisteshaltung völlig fremd ist und für mich unvorteilhafteres Recht auslegt. Ich schätze, dasselbe dürfte bei unvoreingenommener Betrachtung für die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ebenfalls zutreffen.

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Dieses "nur die eigenen Richter sind gute Richter" unterstellt nicht nur den EuGH-Richtern Parteilichkeit, sondern auch den eigenen. Den BundesrichterInnen wird damit unterstellt, dass sie prinzipiell "schweizfreundlich" urteilen - also gegen ProzessteilnehmerInnen von ausserhalb der Schweiz. Man impliziert, dass Recht gebeugt würde, um Schweizer Prozessparteien entgegen zu kommen - so wie man EU-RichterInnen Rechtsbeugung zu Gunsten der EU unterstellt.

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Bitte nicht vergessen; solange die Politik( und somit die Politiker) die sind,die man selber gewählt hat, ist das vertrauen grösser. Sowohl beim Gesetz machen wie auch beim umsetzten. Aber das kann sich schnell ändern. Ich bin vorsichtig....

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Senftube
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Das Prinzip der Gewaltentrennung ist Ihnen aber schon ein Begriff? Wir wählen nicht die Judikative, und dort arbeiten keine Politiker:innen. Wir wählen die Legislative und teilweise die Exekutive (der Bundesrat als Exekutive des Landes wird nicht direkt von uns gewählt).

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Damit begründete der Gerichtshof den Vorrang des europäischen Rechts gegenüber dem nationalen Recht.

Und hier genau ist, wovor sich die Gegner der Unterstellung unter den europäischen Gerichtshof fürchtet: es entscheidet in dubio pro europa, als im Zweifel für die EU. Wer die brüsseler Institutionen stärken und mehr Zentralismus will, findet das natürlich gut. Wer möglichst viel Vielfalt und lokale Eigenständigkeit will, ist weniger begeistert.

Niemand bezweifelt die Professionalität des Gerichts. Was die Gegener des Rahmenabkommens bezweifeln, ist seine Neutralität. Und dieser Artikel bestätigt, dass diese Zweifel nicht unbegründet sind.

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  1. Sie widersprechen sich selbst in dem Sie sagen, dass niemand die Professionalität des EuGH bezweifle aber dass dieser andererseits nicht neutral sei (?).

  2. Sie behaupten, dass dieser Artikel die Zweifler bestätigt. Komisch, ich finde, dass dieser Artikel vorhandene Zweifel weitestgehend ausräumt.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Professionalität und Neutralität ist nicht dasselbe. Gerichte prägen das Recht und muss dabei zwangläufig auch zu einem gewissen Grad Politik machen. Und die Politik des EuGH lautet: im Zweifelsfall mehr Kompetenz nach Brüssel. Damit stärkt sich der EuGH indirekt selbst.

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· editiert

Genau im "in dubio pro europa" sehe ich den grossen Vorteil des EuGH. Als Normalbürger sehe ich bis jetzt nur Vorteile im europäischen Recht. Als ganz konkrete Punkte, von denen ich allerdings nicht weiss, ob sie im Zusammenhang mit den Bilateralen III relevant sind, lassen sich viele Beispiele nennen:

  • Ich kann endlich Cookies im Netz ablehnen

  • Ich brauche nicht für jedes neue Handy ein neues Netzteil

  • Bei Verspätungen für Flug- und Zugreisen steht mir ein Betrag zu

  • Die Garantiedauer von Artikeln ist meisten 3 Jahre oder mehr

  • Ich darf den standardmässig eingesetzten Internetbrowser in Windows wählen

  • Banken dürfen mich bei SEPA Zahlungen nicht übermässig abzocken

Bei näherer Betrachtung empfinde ich aus der Sicht eines Konsumenten geradezu als pervers, Schweizer Recht dem EU Recht vorzuziehen! Ich bete inständig darum, dass die Bilateralen III meine Rechte erweitert und besser schützt.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Das Wall Street Journal sieht es anders und schreibt heute unter anderem: "America innovates, China replicates, Europe regulates" in einem Artikel mit dem Titel "Europe regulates its way to the last place". [1] Die bestgemeinten Regularien der Welt nützen nichts, wenn man sich dadurch wirtschaftlich ins Abseits manövriert.

[1] https://www.wsj.com/economy/europe-regulates-its-way-to-last-place-2a03c21d

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Weil das Leben der Menschen in den zwei Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft so stark miteinander verflochten ist, haben diese zwei Kantone mehr als hundert Staatsverträge. Wenn nun als Beispiel der Kanton Basel-Stadt unzufrieden ist mit der Umsetzung eines Staatsvertrag durch den Kanton Basel-Landschaft, und den Streitfall an einem Basler Gericht behandeln will, dann ist das leider dumm und sinnlos. Dazu braucht es ein übergeordnetes, also nationales Gericht. Wenn Kreise um die SVP darüber jammern, dass nicht-schweizerische Gerichte über Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU entscheiden, betreiben sie damit reinen, aber dummen Populismus. Populismus gründet oft (oder immer?) auf nachvollziehbaren, weit verbreiteten Gefühlen. Das Denken erlaubt es uns, verschiedene (und oft widersprüchliche) Gefühle aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Das ist aber oft mit Anstrengung verbunden.
Hat die Schweiz die Kraft und die Möglichkeit, ein sogenannt neutrales Gericht zu schaffen für ihre Streitigkeiten mit der EU? Wie soll das gehen?

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Der Vergleich hinkt. Zu recht wäre es Basel-Land unbehaglich, wenn das Gericht von Basel-Stadt für Streitigkeiten zwischen den beiden Kantonen zuständig wäre. Es braucht eine neutrale Instanz. Und der EuGH ist eine Institution der EU und damit nicht neutral, wenn es um Verträge zwischen der Schweiz und er EU geht.

Die zugrundeliegende Frage ist: wollen wir partnerschaftliche Verträge mit der EU oder wollen wir eine Integration in den Binnenmarkt? In ersterem Fall bräuchte es eine neutrale Schiedsstelle, in letzterem Fall ist der EuGH die richtige Instanz. Aber man muss dann auch dazu stehen können, dass es um eine Integration und nicht um eine Partnerschaft geht.

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Matthias Denzler
Ökonom
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· editiert

Ich denke auch, dass die Frage, was auf EU-Ebene und was von den einzelnen Staaten geregelt und entschieden wird, eine wichtige Frage ist. Es besteht ein Unterschied zwischen der dezentral ausgerichteten Schweiz, wo das Subsidiaritätsprinzip gilt (oder gelten sollte), und dem teilweise zentralistisch anmutenden Ansatz der EU, der durchaus zu Konflikten führen kann. Es könnte dazu führen, dass die EU Bereiche regelt, die nach schweizerischem Verständnis nicht zentral geregelt werden sollten.

Dass hingegen der EuGH in Fragen das letzte Wort hat, die eindeutig EU-Recht betreffen (auch wenn es Teil von bilateralen Abkommen ist), ist wohl kaum zu vermeiden.

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Natürlich kann es passieren, dass die EU Bereiche regelt, die nach Meinung der Schweiz nicht geregelt werden sollten. Allerdings kann das die EU nur, wenn die Mehrheit ihrer 27 Mitglieder samt EU-Parlament diesen Bereich geregelt haben wollen. De, "zentralistisch anmutenden" Entscheid geht also ein demokratischer (und subsidiärer) Prozess voraus. Wobei es etwas merkwürdig wäre, wenn das Nicht-Mitglied Schweiz alleine die demokratisch gefällte Enscheidung der Mehrheit der Mitglieder blockieren könnte. Wobei die Schweiz ja nicht von allen EU-internen Regelungen betroffen sein muss - und wo sie nicht betroffen ist, wird der EuGH auch nichts dazu zu sagen haben.

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Senftube
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Wer Vielfalt in Frieden will, der unterstützt nicht Nationalismus, sondern Föderalismus. Gerade für Schweizer:innen sollte das in der Willens-Föderation Schweiz, die seit ihrer Existenz in Frieden lebt, nachdem sich die Vielfalt noch kurz vorher gegenseitig getötet hat, eigentlich offensichtlich sein.

Hat Zentralisierung dessen, was schweizweit gleich sein soll bei Beibehaltung eines starken Föderalismus der Vielfalt in der Schweiz geschadet? Nein. Und der angebliche Zentralismus der EU ist nichts als ein SVP-Märchen, die EU funktioniert noch weit weniger zentralistisch als die Schweiz!

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Wo bleibt der XMV??
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Danke für diesen erhellenden und sachlich fundierten Beitrag!
Bis heute war der Begriff 'fremde Richter' für mich das Schreckgespenst an der Wand schlechthin. Dieser Beitrag machte mir klar, wie sehr ich von diesem SVP-Schlagwort beeinflusst worden bin.

Die Gesetzgebung der EU empfinde ich übrigens zunehmend als viel fortschrittlicher, als die Unsrige. So hat sich die EU gerade aktuell für ein Gesetz entschieden, welches das Recht auf Reparatur fest legt - und das mit den Begründungen, damit den Konsumentenschutz zu verstärken, die Ressourcenverschwendung zu bekämpfen und gegen den Krebs mein Wort der geplanten Obsoleszenz zu wirken.

Warum wohl sind unsere konservativen Kreise wohl gegen diese, den normalen BürgerInnen absolut dienenden Gesetze?

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Mensch
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„In der Sache würde der EuGH aber nicht als verpöntes Gericht der Gegen­partei amten, sondern als Gericht des EU-Binnen­marktes, an dem die Schweiz in gewissen Bereichen aus freien Stücken teilnimmt.“

Was haben Ausländer und die EU gemeinsam? Sie werden als Anti-Wahlkampf-Thema missbraucht. Aber weder sind alle Nicht-Eidgenossen noch alle EU-Institutionen grundsätzlich schlecht. Diese Form des täglichen Wahlkampfwahnsinns dient der SVP einzig zur Beschallung ihrer treuen Fangemeinde. Selber denken ist dabei nicht gefragt.

Fakt ist: Die EU ist und bleibt der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Daran ändert auch Polemik nichts. An dieser Tatsache hängt direkt die Frage eines sicheren Marktes und damit auch sichere Arbeitsplätze. Wer jedoch den wichtigsten Handelspartner wahltechnisch grundsätzlich verteufelt, kann nicht ernsthaft im Interesse unserer Wirtschaft handeln. Wer das macht, widerspricht sich selber und ist unglaubwürdig.

Als Konsument ist mir das europäische Gericht wesentlich lieber, als unser Bundesgericht oder unser Parlament. Beide schwächen diese Position eher, als der Mehrheit der Bevölkerung entgegen zu kommen. Ob das an der politischen Zusammensetzung liegt? Gerade eben jene rechts-konservative SVP ist im juristischen Bereich stark vertreten. Ein Schelm, der dabei böses denkt.

Vielleicht sollten wir uns einfach entscheiden was wir wollen, dann wird es auch für mögliche Partner einfacher mit uns zusammen zu arbeiten…

PS: Die Bedeutung der EU als erfolgreichstes europäisches Friedensprojekt ist damit noch nicht einmal angesprochen.

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sachlich und überzeugend

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Molekularbiologe PhD, Unternehmer
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Entgegen dem begreiflicherweise verbreiteten "kein fremder Richter" Reflex habe ich in der Praxis die Erfahrung gemacht, dass es durchaus von Vorteil sein kann, wenn der Gerichtsstand bezüglich eines Vertrags im Land des Vertragspartners liegt, und nicht in der Schweiz. Der Grund liegt darin, dass eine Verurteilung des Vertragspartners dann unmittelbar rechtskräftig ist, während bei einem Gerichtsentscheid in der Schweiz zunächst die Übernahme und Umsetzung des Schweizer Entscheids im Vertragspartner-Land erwirkt werden muss.

Wer also nicht vor hat, selbst einen Vertrag zu brechen, sondern eine optimale Ausgangsposition für den Fall wünscht, in welchem der Partner vertragsbrüchig wird, wird sich – Rechtsstaatlichkeit vorausgesetzt – durchaus sogar "fremde Richter" wünschen.

Ich nehme jetzt mal an, dass die Ems-Chemie eine Vielzahl von Verträgen mit ausländischem Gerichtsstand abgeschlossen hat...(aber das ist natürlich eine Unterstellung)...

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Ein Problem habe ich schon noch mit dem freien Marktzugang und mit dem angeblich genau gleichen Kontrollniveau in allen EU-Staaten, welches ich in Abrede stelle. Einige Produkte und Lebensmittel haben in der EU höhere Qualität als in der Schweiz. Gut so. Aber viele haben tiefere Qualität und das dank des CdD Prinzip und der 5-jährlichen Überprüfung, die wegen dem THG überprüft werden müssen. Diese Ausnahmen, die technische Handelshemmnisse darstellen wurde in den letzten Jahren von 23-26 auf nun 19 reduziert. Ziel ist der komplette Abbau, was in vielen Bereichen schlimm ist. Ich nenne zwei Beispiele: Das erste, die besondere schweizerische zusätzliche Deklarationspflicht von Alkoholgehalt in Süssgetränken, die aufgehoben wurde, mit dem Vermerk: "... indem anstatt der Deklarationsvorschrift auf verstärkte Präventionsmassnahmen gesetzt wird". Ja bravo. Genau soll wollten wir Konsumenten das nicht! Was nützten schon ein paar vergessene Präventionsmassnahmen auf Medienkanälen, die von den Jugendlichen nicht gelesen werden? Kommen denn diese Massnahmen auf Tik Tok oder Insta daher? Nein.
Zweites Beispiel: Ich habe selber im Beruf erlebt, wie im Wallis billige kleine Holzöfen aus dem Ausland in die Schweizer Ferienhäuser in Betrieb genommen wurden und daraus mehrere Hausbrände entstanden, weil die nötigen Abstände und die resultierenden Gefahren mangelhaft deklariert waren. Über die Polizei gelangte ich an das oberste Organ, die KKPKS und danach an die KKJPD und durfte im "Haus der Kantone" in Bern mit dem Sekretär der KKJPD den Sachverhalt klären: Es sei nichts möglich wegen dem THG; SR 946.51 (Cassis-de-Dijon Prinzip). Man müsse diese schlechten und brandgefährlichen billigen Öfen in der Schweiz zum Verkauf zulassen. Das sind nur kleine Beispiele, es gibt sicher unzählige davon.
Mit dem EU-Gericht werden solche Billigprodukte, schlechte Lebensmittel, Gifte etc. vermehrt zwangsmässig zugelassen und wir werden keine Mittel haben, uns dagegen zu wehren. Davon bin ich überzeugt und ich werde mich weiterhin gegen den schleichenden EU-Beitritt wehren, auch wenn ich der SVP sehr fern stehe. Gerade eben wenn man sozial und grün tickt wie ich, sollte man besonders aufmerksam gegen Marktöffnung, Liberalismus, Globalismus etc. sein.

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Ich kann ihrer Argumentation nicht folgen. Das Cassis-de-Dijon Prinzip gilt ja bereits heute. Auch ohne EU-Gericht.

Natürlich ist es demokratiepolitisch fragwürdig, wenn in der Schweiz Normen gelten, bei deren Erarbeitung sich die Schweizer Bevölkerung nicht einbringen konnte. Aber das ist nicht ein Problem der Rechtssprechung (der Judikative), sondern der Legislative. Und es liegt nun halt im Wesen des bilateralen Weges, dass wir auf dem Verhandlungsweg Ausnahmen aushandeln wollten statt in den europäischen Institutionen Einsitz zu nehmen, in denen die Regeln des Binnenmarktes, an dem wir teilnehmen wollen, definiert werden.

Und abgesehen davon sind diese Öfen ein einziges Produkt unter zehntausenden. Ebenso leicht liessen sich Beispiele finden, wo die Übernahme von EU-Recht für die Konsumenten zu Verbesserungen geführt hat, zum Beispiel die Verlängerung der Garantiefrist beim Kauf von Waren von 1 auf 2 Jahren.

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Sind Sie sich sicher, dass die von Ihnen beanstandeten Öfen und Deklarationen EU-konform waren, und professionell installiert und ausgehändigt wurden? (Sicherheitsbeschreibung eines Händlers: https://www.ofen.de/wissenscenter/i…-kaminofen) Und falls dem so ist und die Brände tatsächlich aufgrund mangelnder Deklaration verursacht wurde, ist doch die Frage ob der EuGH, bzw. das Bundesgericht, hier bei einem Rechtsstreit im Sinne der Konsumenten entschieden hätte. Ich bin persönlich absolut überzeugt davon, dass die EU Gesetze insgesamt konsumentenfreundlicher sind als unsere.

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Das ist ein wenig komplizierter - wie immer. Die Deklaration ist OK, aber ein kleingedruckter Beipackzettel, den niemand liest. Das Problem ist, dass die bestehenden alten Öfen einen inneren Feuerschutz haben (isolierende Steine und Luftabstand), so dass sie nahe an brennbare Materialien eingebaut wurden und viele Jahre tadellost funktionierten. Werden sie durch neue Öfen der EU ersetzt, so haben diese die innere Isolation nicht mehr und man müsste sie mit entsprechendem Abstand einbauen, resp. sie hätten in der Aussparung des abgebauten und ausgedienten alten Ofens keinen Platz mehr. Beim Verkauf im Supermarkt oder Internet erklärt einem das natürlich niemand, dass dieser neue Ofen ganz anders eingebaut werden müsste. Ergo werden diese neuen Öfen mit schlechter Isolation an den Platz der alten gestellt und schon brennt es nach einer gründlichen Einfeuerung. Bis dann die Feuerwehr auf der Alp ist, wo der Ofen ersetzt wurde, ist das Ferienhaus noch ein rauchender Aschehaufen. Ist mehrfach so geschehen und ich habe mich im Sinne der Sicherheit dafür einsetzen wollen, dass entweder solche Öfen nicht mehr verkauft werden oder aber nur mit einem deutlichen Warnhinweis. Beides wurde verwehrt mit Hinweis auf technische Handelshemmnisse im Haus der Kantone. Fröhlich brennen nun die alten Häuser und die Bewohner sind selber schuld, weil sie das Kleingedruckte nicht lesen.

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Senftube
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Der Ärger mag verständlich sein, aber trotzdem: Lustig, wie Sie aus der Schweiz, wo vernünftige Regulierung der Wirtschaft (und insbesondere des Finanzmarktes) ein noch viel röteres Tuch ist als mittlerweile in der EU, diese wegen mangelnder Regulierung anklagen.

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Wenn Sie noch mehr Wort Abkürzungen verwenden wird Ihr Text noch verständlicher - nicht.

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der Andere wieder/ Leser
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Merci für diesen Artikel. M.E. ist die Schweiz auf Gedeih und Verderben Europa ausgeliefert. Sprich: Wenn die nicht wollen, haben wir ein grosses Problem. Das war jüngst sichtbar bei den Grenzkontrollen der Deutschen. Oder bei Anflug Kloten Süd.
Aber ich denke, ein Schiedsgericht wäre keine schlechte Lösung.
Die "fremden Richter" zielen übrigens m.E. auch fast schon direkt auf die Tellen-Saga - welche ja extrem unhistorisch ist. Und die Schweiz gibt sich in der Wirtschaft als superglobal und politisch als Insel der Glückseligen. Einen grösseren inneren Widerspruch gibt es m.E. fast nicht.
Nun schauen wir, wie es da weitergeht.

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Es ist doch banal. Der EuHG entscheidet über die Regeln im europäischen Binnenmarkt. Wollen wir dabei sein, müssen wir dies wie alle andere Mitglieder auch akzeptieren. Die Forderung, dass für uns Regeln gelten, die uns besser stellen als andere Mitglieder ist absurd. Darum wird sie von der SVP als Gegner dieser Integration auch immer wieder gestellt. Die Entscheidung, ob wir mitmachen liegt bei uns. Aber wenn wir die Vorteile wollen, dann müssen wir halt auch die Regeln akzeptieren. Die EU braucht uns nicht, wir sie schon.

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Lorenzo Moret
Auditor a. D.
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Vor etwas mehr als 1 Jahr erschien das Buch

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Es konnte als epub kostenlos bezogen werden. Es analysiert detailliert die spezifischen Unterschiede CH vs EU.

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Perspektivensuchend
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Danke, sehr informativ.

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