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Herrlich dass dieser Vorstoss ausgerechnet von einer Partei, die noch den Namen “Christ-“ trägt, geht es da doch bekanntlich um den “Liebe-auch-deine-Feinde“-Mann Jesus Christus. Was der wohl zu Abschiebungen in Tod und Folter sagen würde.

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Ja, unser demokratisches System erlaubt es Regierenden in ihrer Amtstätigkeit
in Mehrheitsbeschlüssen meist anonym zu bleiben; Verantwortungslosigkeit hat
dann schon fast Methode, wenn man schon kein eigenes Gewissen mehr hat,
sondern nur auf die Wiederwahl schielt.

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(durch User zurückgezogen)

Mir scheint, Sie haben die Ablehnung der Initiative gegen die fremden Richter noch nicht verkraftet. Aber die Verfassung legt fest, dass Bund und Kantone Völkerrecht beachten, das Bundesgericht (und alle anderen Gerichte) ausser an Bundesgesetze auch ans Völkerrecht gebunden sind und, dass zwingendes Völkerrecht nicht verletzt werden darf. Das zwingende Völkerrecht ist auch das einzige Recht, gegen das keine Volksinitiative ergriffen werden darf. Es ist also keine Verletzung der Verfassung, wenn das Völkerrecht über dem Bundesrecht steht, sondern es ist genau die Beachtung der Verfassung.
Allerdings hab ich zwar Verständnis für den Wunsch, den Nationalrat für diese - sorry - Schwachsinns-Entscheidung leiden zu lassen. Aber das dann nur jenen sechs Abgeordneten angedeihen zu lassen, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, ist ungerecht. Wenn schon, dann alle, die gegen die Verfassung verstossen haben und nicht nur ein paar zufällig rauspicken. Das verstösst gegen das Gleichbehandlungsgebot :-)

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Das Parlament kann und darf sehr wohl verfassungs- und völkerrechtswidrige Bundesgesetze erlassen. Dieser Tatsache wird aber mittels Art. 190 BV Einhalt getan, der in Rechtsanwendung Bundesgesetze und das Völkerrecht für massgeblich erklärt. Das Bundesgericht hat diese Bestimmung dahingehend konkretisiert, dass Bundesgesetze, die zwingendem (und darüber hinaus auch allen anderen Bestimmungen mit menschenrechtlichem Gehalt) Völkerrecht widersprechen, hinter Letztere zurücktreten müssen.
Für den vorliegenden Fall würde das bedeuten, dass sich ein ausgewiesener Jihadist ohnehin auf das (zwingende) Refoulementverbot berufen könnte, sodass ein entgegenstehendes Bundesgesetz ohne Weiteres unbeachtlich bliebe. Dass in der Flüchtlingskovention ein ausgedünntes Refoulementverbot steht ist dabei ebenso unbeachtlich, da die Menschenrechte nach EMRK und UNO Pakt II gegenüber jedermann Wirkung entfalten.

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Selbstverantwortung. Wer als heiliger mörder oder deren unterstützer in den krieg zieht, weiss, auf welche seite er/sie sich geschlagen hat. Sich nach verlorener schlacht unter den rock von mami Helvetia zurückzuflüchten, geht nicht. Mir scheint es herr-Biedermann-dummheit, sich gegenüber solchen leuten so messerscharf an vorschriften zu halten, die diese selbst in den dreck getreten haben

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