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Es ist wichtig über solche „Kleinigkeiten“ zu berichten. Bedrückend in welcher Kultur solche Fragen in Unternehmen gehandhabt werden, aber auch schön zu erleben, dass sich ein Gericht darum kümmert und exemplarisch und mit Sorgfalt auch solche Fälle klärt.

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Bisher hat ja das Obergericht nur entschieden, dass der Fall vor ein Gericht gehört. Aber schon das ist ein wichtiger Entscheid. Über den Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich werden wir dann berichten. Vermutlich wird es Herbst.

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Mir sind fast gleiche Ereignisse aus früheren Jahren wieder ganz präsent geworden: Eine Kassiererin wurde (fälschlicherweise) des Diebstahls von 100 Franken bezichtigt durch eine Kollegin, man holte die Polizei und die Frau kam eine Nacht in U-haft. Sie war danach lange seelisch krank, der AG hat sich nie entschuldigt. Ich selbst wurde von einer sog. Ladendetektivin unter der Beschuldigung, etwas in meinem grossen Einkaufskorb nicht bezahlt zu haben (in meinem Wägeli sassen zwei meiner Kinder, das dritte wartete daheim aufs Gestilltwerden) , unter Stehenlassen des vollen Wägelis in den Keller beordert und musste mich dort ausweisen, danach einen Zettel unterschreiben, dass ich gestohlen hätte, was ich tun musste, um überhaupt aus dem Keller herauszukommen. Sonst würde die Polizei gerufen. Mein Mann hat dann den Ladenchef sofort zitiert, aber erst hinterher, man hatte noch kein Handy. Eine Entschuldigung gab es nicht. Die Detektivin sagte meinem Mann, sie akzeptiere nicht, dass man etwas zu zahlen vergesse, das gäbe es nicht. Ob sie n och nie einen Schirm oder ähnliches liegengelassen habe, vergessen habe. Antwort der Ladendetektivin: nein.
Ladendetektive, heute Sicherheitsleute genannt, haben offenbar ( und hatten schon 1972 ) ungeahnte Uebergriffsrechte…...

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Liebe Frau B., das ist ein schlimmes Erlebnis, das Sie schildern. Ich hoffe, mein Beitrag in der Republik trägt dazu bei, dass es die betroffenen Menschen eher wagen, sich zu wehren; seien es nun Kundinnen oder Angestellte.

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Danke für den interessanten Bericht.
Gibt es einen Grund, weshalb der Name des betroffenen Grossverteilers nicht explizit genannt wird? Mit dem Verweis auf die Zentrale in Dietikon ist die Information ohnehin nur eine Google-Suche entfernt und die Anonymisierung der Beschuldigten bzw. der mutmasslichen Geschädigten dürfte durch die Nennung des Riesenkonzerns auch nicht wirklich gefährdet sein.
Es gäbt dann nämlich m.E. an diesen Konzern durchaus noch ein paar Fragen, wie er die Persönlichkeitsrechte seiner MitarbeiterInnen wahrnimmt und sich zur Schilderung der Vorfälle stellt. Kann die Republik da allenfalls auch bei der Presseabteilung nachfragen (oder vll. haben Sie dies schon getan)?

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Danke für das Feedback und die Anregung! Ich warte zuerst einmal den erstinstanzlichen Prozess ab. Es ist von Interesse, zu wissen, was private Sicherheitsleute dürfen und was nicht. Ich denke, dass dieser Prozess einige Unternehmen zum Nachdenken anregen wird. Die Arbeitgeber müssen für das Verhalten der von ihnen beauftragten Sicherheitsleute gradstehen; ausser natürlich, diese handeln gegen die klaren Weisungen. Wir bleiben auf jeden Fall am Thema dran. Oder besser gesagt, an den Themen, es geht ja um die Kompetenzen der Sicherheitsleute und um die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.

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Vielen Dank für diesen sehr wichtigen Bericht zu einem „Bagatell“-Fall im Umfeld privater Sicherheitsdienste! Da und dort gibt es Bedenken und auch Warnungen vor der Zunahme privater Sicherheitsdienste (so kürzlich eine Sendung in „Kontext“, Radio SRF 2). Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Wenn private kommerzielle Firmen Sicherheitsaufgaben übernehmen, besteht nolens volens ein kommerzielles Interesse an bestehender oder auch nur gefühlter Unsicherheit.
Was diesen Artikel auszeichnet: Er zeigt eindrücklich, wie private Security Gewalt anwendet, um ihren Job im Interesse der Arbeitgeberin zu machen. Wie oft erfolgt Einschüchterung, Drohung, ohne das es publik wird? Was sind die Trends? Welche Rolle spielt der Legitimierungsdruck für die eigene Funktion und das damit verbundene Geschäft in solchen Fällen? Fragen zum Dranbleiben.

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Und noch etwas zu dem Thema:
Die Gemeinde Thal SG stellt private Security an, um fehlbare Hundehalter zu büssen. Im St.Galler Tagblatt: „Der Sicherheitsdienst kostet den Thaler Steuerzahler etwa 2’500 Franken pro Jahr. Um kostendeckend zu sein, müssen den Wachleuten jährlich 25 Fehlbare ins Netz gehen.“
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/…ld.1117898

Interessant, wie hier ganz offen von Rentabilität und Ziel-Soll gesprochen wird. Soweit ich weiss, haben Private gar nicht die Kompetenzen, um das Zahlen von Bussen zu erzwingen. Also Druck machen und „ungemütlich“ werden, damit Leistungssoll und der eigene Job stimmt? Die Gemeinde Thal schaffte übrigens kürzlich ihren Polizeiposten ab, aus Kostengründen.

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Danke für diesen Hinweis. Sehr interessantes Thema.

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Danke für diesen Bericht, welcher die heiklen Rechtsfragen einleuchtend auseinanderdividiert. Mich würde persönlich interessieren, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, wenn die gerichtliche Beurteilung zugunsten der mutmasslich schwer geschädigten Angestellten ausfällt. Wird die fristlose Entlassung zurückgenommen? Wird der Verdienstausfall auf die letzten Jahre zurück nachträglich entschädigt? Und wie stellt sich die Sozialversicherung zu den offenbar einschneidenden gesundheitlichen Folgen, unter denen die entlassene Arbeitnehmerin laut ihrem Rechtsvertreter zu leiden hat, bzw. wird die gerichtliche Beurteilung hier einen Einfluss haben?

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Lieber Herr Wiedmer, der Fall wird auf jeden Fall noch das Arbeitsgericht beschäftigen, das ist jetzt schon klar, weil die Strafuntersuchung gegen die Kassiererin ja eingestellt wurde. Der Verdacht auf Veruntreuung und/oder Diebstahl hat sich also nicht erhärtet, und das war ja der Grund für die fristlose Kündigung. Ich gehe davon aus, dass nun auf dem zivilrechtlichen Weg untersucht wird, ob diese fristlose Kündigung rechtens war. Falls nicht, ja, dann drohen der Arbeitgeberin Schadenersatzzahlungen. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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