Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Die Privatsphäre der Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, soll geschützt werden. Es geht nicht nur um Fakten, sondern auch um Emotionen und diese bilden eine Manipuliermasse, die je nach Weltanschauung und politischer Orientierung modelliert, bzw. ausgelegt werden können. Hingegen gehört alles was von öffentlichem Interesse ist und auf Fakten beruht publiziert. Ich wundere mich sehr über das politische motivierte Publikationsverbot des Berichts über den indonesischen Palmölunternehmer. Das ist eine Absage an die Meinungsfreiheit und faktisch eine Zensur!!!

28
/
3
Chefredaktion
·

Ja, der Palmöl-Fall ist ein krasser Fall. Gerade kleinere Medien haben oft nicht das Budget, in extremis auch mal eine Verurteilung mit Kostenfolge inkauf zu nehmen.

14
/
0

Warum sich nicht einfach am Vorgehen des Canard nehmen und einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen für Prozesse reservieren ?

2
/
0

Sofern die Liebschaften nicht mit Insidernachrichten aus dem Berufsleben veröffentlicht werden müssen, geht die Oeffentlichkeit das Privatleben nichts an.
Medien sollten nicht moralisieren. Eine aussereheliche Beziehung hat eine Vorgeschichte.
A. S.

27
/
8

Wenn eine öffentlich Person aber mit genau diesen "privaten" Inhalten Öffentlichkeit macht (familäre Werte oder wer mit dem verheiratet sein soll), dann ist das öffentlichkeitsrelevant.

22
/
3
Chefredaktion
·

Das ist richtig und auch genau so durch den Presserat und Gerichtsentscheide gedeckt.

8
/
0
· editiert

Gerade bei der CVP weiss man nie wo sie steht, bei FDP (Lüscher, Markwalder, Keller-Sutter, Noser, etc.) ist das klarer. Deshalb müssen die Medien aufklären. Auch 'Die Mitte' ist relativ - die Mitte wovon?

3
/
1

Auf dem falschen Bein gevögelt
Hoffe, mein Titel passt so schlecht zum Beitrag wie euer zum Artikel - und dass mir dennoch, klickgeil wie ich nun mal bin, der eine oder die andere auf den Leim kriecht; auch wenn wir davon wegen unserer Geschäftsmodelle (ich keines, ihr seriösen abobezahlten, werbe- und einflussfreien Qualitätsjournalismus) gar nichts haben.

Warum aber greift ihr zur Moralkeule Ehebruch, einem Werkzeug, dass Gott sei Dank so morsch geworden ist, das damit niemand mehr zu treffen ist? Wer sich davon nicht von der Lektüre abbringen lässt, erfährt im Artikel, dass durchaus Dreck am Stecken klebt, z.B. wenn die zurückbehaltenen Kinderalimente für eine superprovisorische Verfügung "gespendet" werden.

Dann scheint mir eure besondere Betroffenheit zu wenig gewürdigt: Ist es nicht so, dass gerade der Qualitätsjournalismus, welcher gründlich und ausgewogen recherchiert, durch seine Vorlaufzeit und den Einbezug der Betroffenen erhöhter Gefahr durch eine superprovisorische Verfügung ausgesetzt ist?

In Gesetztestexten kommt jedem Wort eine Bedeutung zu. Wer das nicht sieht, soll absolute Meinungsfreiheit geniessen, während sich die anderen mit Meinungsäusserungsfreiheit "begnügen" müssen. Auch wenn wir nicht wissen, wo in Art. 266 ZPO der besonders schwere Nachteil beginnt (schon bei entgangenem Vorteil, 500 Wählerstimmen weniger oder erst bei Nichtwahl bzw. Pressekonferenz unter Tränen), würde der Verzicht auf die Qualifizierung die Chancen rechtzeitig wirksamen aufklärenden Journalismus verringern.

Doch nach Lektüre eures abgesehen von der Einleitung für mich faktenreichen und ausgewogenen Artikels scheint mir die Anpassung der ZPO weniger beim "besonders" der Superprovision als bei der Unabhängigkeit der Massnahmen-Richterin geboten. Damit würde auch in der Hektik der Superprovision Raum für eine angemessene Berücksichtigung der Anliegen der 4. Staatsgewalt geschaffen.

Wie sonst sollen die Medien ihre Unabhängigkeit bewahren, wenn sie zwar beim Aufbau des Bildes einer in der Öffentlichkeit stehenden Person permanent mitwirken, am Vorbringen von kritischen Tönen aber so leicht gehindert werden können?

9
/
3
Chefredaktion
·
· editiert

Ist es nicht so, dass gerade der Qualitätsjournalismus, welcher gründlich und ausgewogen recherchiert, durch seine Vorlaufzeit und den Einbezug der Betroffenen erhöhter Gefahr durch eine superprovisorische Verfügung ausgesetzt ist?

Doch, das ist so. Das wurde uns damals auch im Fall Villiger zum Verhängnis. Aber medienethische Grundsätze sind unverhandelbar und die Republik-Crew ist wach genug, um für alle Fälle massgeschneiderte Lösungen zu finden, wenn das Recht auf Information der Öffentlichkeit (aus unserer Sicht) überwiegt.

17
/
0

Die römisch-katholische Kirche masst sich an, Wahrheits-Instanz über Sexualität und Beziehungen zu sein. Diese überaus rückständige, lebensfeindliche und auf Unterdrückung und Machtausübung basierende Haltung wird heutzutage glücklicherweise von einer grossen Mehrheit zu Grabe getragen. Die Abstimmung 'Ehe für alle' wird das sehr deutlich bestätigen. Und das eigentlich immer noch gültige Anti-Baby Pillenverbot ist zum Glück schlicht nicht mehr im Bewusstsein der Gesellschaft vorhanden.
Weshalb obige Einleitung zum Artikel 'Gefährliche Liebschaften'?
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Medien, allerdings aus anderen Motiven, ein Teil des Erbes der katholischen Sexual-Ethik übernehmen möchten.
Sie wollen über Seitensprünge erwachsener Menschen berichten und diese an den Pranger stellen, weil das Klicks und Auflagen (leider) garantiert.
Die Medien setzen sich dafür ein, dass das Wörtchen 'besonders' im Gesetz ja nicht gestrichen wird. Sie wollen also weiterhin berichten dürfen bis hin zur Vernichtungs-Grenze, wo die Betroffenen 'besonders schwere Nachteile' erleiden müssen.
Es genügt ihnen offensichtlich nicht, dass die Schmerz-Grenze neu bei 'schweren Nachteilen' liegen soll. Liebe Medien, geht in euch und schraubt die Skandalierung und die Klick-Geilheit bitte etwas zurück. Seitensprünge unter erwachsenen Menschen haben m.E. in einigermassen anständigen Medien in aller Regel nichts verloren. Eine Ausnahme könnte allenfalls sein, wenn eine hochgestellte, öffentlich bestens bekannte, verheiratete kirchliche Persönlichkeit zusätzlich einige Liebschaften pflegt. Aber selbst das sollte mit grosser Zurückhaltung und Sachlichkeit geschehen.

7
/
12
Lucia Herrmann
Community @ Republik
·

Lieber Herr S., fällt Ihre Beschreibung «der Medien» und ihrer Motive nicht etwas gar verallgemeinernd aus? In Bezug auf die Berichterstattung und die Geschäftsmodelle (von wegen «Klickgeilheit») gibt es hier doch einige Unterschiede. Denke für die Diskussion wäre es sinnvoll, hier nicht pauschale Vermutungen anzustellen und alle Journalisten über einen Kamm zu scheren.
Dass es am Schweizer Mediensystem einiges zu kritisieren gibt, ist bestimmt so (vgl. die «Chronologie der Schweizer Medienkonzentration»), Beste Grüsse, LH

17
/
1

Ihren Artikel beginnen Sie: "Christophe Darbellay hat seine Ehefrau betrogen. Der Vater dreier Kinder schlief mit einer anderen Frau, sie wurde schwanger und brachte einen Jungen zur Welt. Das gestand der CVP-Politiker kurz nach der Geburt 2016 in einem Artikel: «Ich habe einen schweren Fehler gemacht.»

Wie wichtig ist das denn? Hilft es irgendjemandem, wenn man solche Brichte aus der Unterhose verbreitet? Stehen Sie dazu, das befriedigt nur die Sensationslust von Leuten, die nicht über das Niveau von Primarschülern hinauskamen, welche darüber ratschen, wer wen geküsst habe. Und schauen Sie, was diese niederste Form der Pressefreiheit hervorbringt: Sie bringt einen Vater dazu, über die Zeugung seines Sohnes zu sagen, er, der Vater, habe einen schweren Fehler gemacht. Und natürlich müssen die Schundfritzen das auch noch auf der Welt verbreiten, damit der Sohn es ganz sicher eines Tages liest. Schande.

Etwas ganz Anderes ist es, wenn ein Regierungsmitglied eine Strafuntersuchung behindert, auffliegt und die Strafuntersuchung gegen ihn dann geheim gehalten und mit abwegiger Begründung eingestellt wird. Darum finde ich es eigentlich eine zweite Katastrophe, dass Sie solche Berichte mit den Unterhosengeschichten in einen Topf schmeissen. Reine Ironie ist es allerdings, dass die wichtigen Berichte weniger bewirkten als jene aus der Unterhose: Villiger wurde wiedergewählt, Frau Darbellay und der uneheliche Sohn sind bzw. werden todunglücklich.

Und völlig überlesen habe ich wohl, dass reiche Leute wie der Herr Lachapelle PR-Leute engagieren und mit deren Hilfe sie ihre echten Fehler (Bruch des Bankgeheimnisses) in eine unglückliche Liebesgeschichte voller Krokodilstränen umdeuten, ohne dass die Wahrer der Pressefreiheit die Geschichte für den flüchtigen Leser wieder vom Schnidelwutz auf die Füsse stellen. Und ebenfalls habe ich offenbar überlesen, wie die Pressefreiheit darunter leidet, dass die Reichen Anwälte anheuern können, die - wie seinerzeit im Wilden Westen die Pistoleros für die reichen Rinderfarmer - die Gegner kaputtprozessieren, wobei es völlig egal ist, ob die Kläger gewinnen oder verlieren, weil es nur um möglichst hohe Prozesskosten geht. Und wenn die Klägerschaft noch ein bisschen mehr Geld hat, kann sie mit tonnenweise Eingaben und Weiterzügen die armen Richterlein ebenfalls unter Druck setzen, die über kurz oder lang um Entlastung nachsuchen müssen, was den Kolleginnen stinkt ("Sie müssen mehr fokussieren, Herr Kollege).

12
/
7
Chefredaktion
·

Ich glaube, Sie sollten den Beitrag nochmals lesen.

Darum finde ich es eigentlich eine zweite Katastrophe, dass Sie solche Berichte mit den Unterhosengeschichten in einen Topf schmeissen.

Der Punkt ist ja gerade, dass Privates gerne zur Verteidigung gegen relevante Fragen der Öffentlichkeit ins Feld geführt wird von Politik und Co. Oder wie wir im Newsletter zu diesem Beitrag schrieben:

Nichts ist so, wie es auf den ersten Blick scheint.

Gutes Wochenende!

6
/
1

Lieber Herr M.

Juristisch sehe ich das Problem der geplanten Gesetzesänderung gleich wie Sie. Und ich denke, ich habe schon mitbekommen, dass eine der Standard-Verteidigungsstrategien dahin geht zu behaupten, der Berichtsgegenstand betreffe die Privatsphäre. Aber darum geht es mir gar nicht.

Was ich noch immer nicht begreife, ist, inwiefern Herrn Darbellays oder Herrn Bersets oder wessen sonst Liebschaften, Seitensprünge und unehelichen Kinder die Öffentlichkeit zu interessieren haben. Aber im Artikel heisst es: "Die zwei CVP-Männer kamen mit einem blauen Auge davon – sie sind beide noch im Amt. Guy Lachappelle nicht." Und steht im Artikel nicht auch: "Die drei Männer verbindet nicht nur die Tatsache, dass sie ihre Frauen betrogen haben...."? Und wurde im Artikel zu Lachapelle die Sache mit dem Bankgeheimnis nicht weggelassen, so dass die Leserschaft den Eindruck bekommt, es gehe um drei analoge Fälle, bei denen zwei Glück hatten und einer nicht?

Dabei ist doch die Villiger-Geschichte nicht wegen des Seitensprungs, sondern nur wegen der Verfahren interessant. Und geht auch das Triebleben von Herrn Lachapelle niemanden etwas an, wohl aber sein mutmasslicher Bruch des Bankgeheimnisses. Oder nehmen Sie die diversen medienrechtlichen Verfahren von Pierin Vinzenz, bei denen es um Medienfreiheit ging.

Noch etwas: der Satz "Weil aber die Bank ein öffentliches Unter­nehmen ist, verstiess der damalige CEO mit der Weitergabe möglicher­weise gegen das Börsen­gesetz." sollte dringend überarbeitet werden.
-- Bank ist öffentliches Unternehmen?
-- Bankgeheimnis brechen betrifft Börsengesetz?
-- Darf man das Bankgeheimnis brechen, wenn die Bank kein "öffentliches Unternehmen" ist?

7
/
1

Danke für diesen Klartext zur Menschlichkeit im Journalismus

1
/
1